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Tätigkeitsbericht des Integrationsrates 2004-2009 - Förderverein ...

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den jeweiligen Stadtteil, die Akzeptanz und Offenheit der Angebote werden<br />

berücksichtig. Fixkosten, wie Miete und Personalkosten werden weiter<br />

berücksichtigt, sind aber nicht allein ausschlaggebend.<br />

Die grundsätzlichen Kriterien zur Anerkennung als Interkulturelles<br />

Zentrum lauten:<br />

„Als Interkulturelles Zentrum anerkannt werden Zentren, die<br />

• von Wohlfahrtsverbänden, anderen eingetragenen Vereinen, deren<br />

Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkannt ist, Religionsgemeinschaften,<br />

Weltanschauungsgemeinschaften u.ä., die einem<br />

Wohlfahrtsverband angehören oder sonstigen Vereinigungen und<br />

Organisationen betrieben werden und ihren Sitz in Köln haben<br />

(mehrere Zentren eines Trägers an einem Standort gelten als ein<br />

Interkulturelles Zentrum),<br />

• als eigene Einheit von anderen größeren organisatorischen Einheiten<br />

(z.B. Wohlfahrtsverband, Bürgerzentrum usw.) erkennbar abgegrenzt<br />

sind,<br />

• über eine feste Organisationsstruktur verfügen, die den Bestand der<br />

Trägerschaft sichert,<br />

• die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland anerkennen,<br />

• keine parteipolitischen Ziele und politische Ziele der Herkunftsländer<br />

verfolgen,<br />

• nach definierten Zielen und Betätigung nicht hauptsächlich der Religionsausübung<br />

dienen. (…)“<br />

Für eine klarere Übersicht unterscheidet die Verwaltung zudem<br />

zwischen, kleinen, mittleren und großen Zentren, die entsprechend fixe<br />

Zuschüsse erhalten. Dabei werden laut Richtlinie u.a. folgende Aspekte<br />

besonders beachtet:<br />

• Mietkosten…<br />

• Beschaffung von Informationsmaterial, (wobei Broschüren usw. auch<br />

in deutscher Sprache abgefasst sein müssen)<br />

Integrationsrat Köln 33

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