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tokoll der Sitzung vom 11. August 2004 - Förderverein Kölner ...

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Flüchtlingspolitische Nachrichten und Pro<strong>tokoll</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> <strong>11.</strong> <strong>August</strong> <strong>2004</strong><br />

Hinweis in eigener Sache:<br />

Liebe Bezieher/innen <strong>der</strong> Flüchtlingspolitischen Nachrichten,<br />

auf <strong>der</strong> letzten Seite finden Sie einen Fragebogen zum Thema<br />

„20 Jahre Kölner Flüchtlingsrat“, den unsere Praktikantin<br />

Dominique Schultz entwickelt hat. Zum Ausfüllen benötigen Sie<br />

etwa 5 Minuten. Bitte senden Sie den ausgefüllten Bogen bis zum<br />

17.09.<strong>2004</strong> an: Kölner Flüchtlingsrat, - Fragebogen -,<br />

Kartäusergasse 9-11, 50678 Köln, Fax: 0221 3382237. Vielen<br />

Dank!<br />

1 Flüchtlingspolitische Nachrichten und Pro<strong>tokoll</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 14.7.<strong>2004</strong><br />

Das Pro<strong>tokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 14.7.<strong>2004</strong> wird ohne Än<strong>der</strong>ung<br />

verabschiedet.<br />

2 Projekt „Interkultureller Garten“<br />

Nach einer ersten Vorstellung <strong>der</strong> Idee „Internationaler bzw.<br />

interkultureller Garten“ am 12.<strong>11.</strong>2003 durch Engagierte aus dem<br />

Kreis <strong>der</strong> Lokalen Agenda warben auf <strong>der</strong> <strong>August</strong>sitzung des<br />

Kölner Flüchtlingsrat Vertreter/innen einer zweiten<br />

Initiativgruppe für ihr Vorhaben. In einer Projektskizze <strong>vom</strong><br />

14.7.<strong>2004</strong> charakterisiert die Gruppe das Anliegen<br />

folgen<strong>der</strong>maßen:<br />

„Der Interkulturelle Garten Köln soll die Integration von<br />

Einwan<strong>der</strong>ern för<strong>der</strong>n. In Deutschland gibt es inzwischen etwa<br />

20 Interkulturelle Gärten. Dort kultivieren Migranten<br />

unterschiedlichster Herkunft und Religion auf <strong>der</strong> Basis des<br />

ökologischen Landbaus gemeinsam mit Einheimischen ein<br />

Gartengrundstück. Der Garten dient als ein geschützter Raum<br />

für die Teilnehmer und bietet ihnen die Möglichkeit ihre eigene<br />

Kultur zu bewahren und gleichzeitig sich in ihrer «neuen» Heimat<br />

zu verorten. Es entstehen Handlungsmöglichkeiten in denen sie<br />

arbeiten, sich selbst verwalten und versorgen, Deutsch lernen<br />

und soziale Netzwerke gewinnen können.<br />

Das von uns initiierte Projekt Interkultureller Garten Köln<br />

nimmt langsam Gestalt an und wir hoffen, bald über ein<br />

Grundstück zu verfügen. Der nächste Schritt ist es, Flüchtlinge,<br />

MigrantInnen und Einheimische zu finden, die Interesse daran<br />

haben, an diesem Projekt mitzuwirken. Da eine Grundidee des<br />

Projektes ist, dass die Teilnehmenden selber bei <strong>der</strong> Gestaltung<br />

und Verwirklichung des Gartens mitmachen, kann sich die<br />

Teilnahme auf unterschiedliche Art und Weise definieren:<br />

Sowohl <strong>der</strong> Besitz einer Parzelle auf dem Grundstück - wie auch<br />

die Mithilfe o<strong>der</strong> Beratung bei <strong>der</strong> Bearbeitung des Grundstückes<br />

ist willkommen. Ein weiterer Aspekt des Projektes ist, dass <strong>der</strong><br />

Garten aus so vielen Kulturen bzw. Nationen wie möglich<br />

zusammen gesetzt wird. Idee dabei ist es, dass keine Nation in<br />

die Überzahl gerät und somit die «kulturelle» Gleichberechtigung<br />

aller Mitwirkenden garantiert wird.“<br />

Kontakt: Projekt Interkultureller Garten Köln, Berrenrather Str.<br />

203, 50937 Köln, Tel.: 0221 5897699, interkultur-gartenkoeln@web.de<br />

Anmerkung: Auf dem Plenum wurden die praktischen<br />

Realisierungschancen <strong>der</strong> Idee diskutiert, nicht ihre<br />

kulturbegriffslastige Begründung.<br />

3 Kölner Flüchtlingspolitik<br />

3.1 Ärztliche Begutachtungen ausreisepflichtiger<br />

Personen mit psychischen Erkrankungen<br />

In einem beim VG Köln, 12. Kammer, anhängigen<br />

verwaltungsgerichtlichen Verfahren erteilte die Stadt Köln mit<br />

Schreiben von Ende Juni <strong>2004</strong> die Auskunft, es könnten <strong>der</strong>zeit<br />

aus organisatorischen Gründen keine stadtärztlichen<br />

Untersuchungen in Auftrag gegeben werden bzw. voraussichtlich<br />

erst zum Jahresende könnten wie<strong>der</strong> psychiatrische<br />

Untersuchungen erfolgen.<br />

3.2 Leistungseinstellungen nach AsylbLG o<strong>der</strong> BSHG<br />

Am 06.08.<strong>2004</strong> führten Rom e.V. und „kein mensch ist illegal“<br />

eine Aktion am zentralen Sozialamt in Kalk durch gegen die<br />

Versagung von Sozialleistungen für Roma-Flüchtlinge. Laut taz<br />

Köln <strong>vom</strong> 09.8.<strong>2004</strong> („Stadt verspricht Flüchtlingen<br />

Essensgutscheine“) sagte Sozialdezernentin Marlis Bredehorst<br />

eine Überprüfung aller vorgelegten Fälle zu:<br />

„Außerdem würde sie bei den Sachbearbeitern ihrer Behörde<br />

darauf drängen, dass jede Familie umgehend einen<br />

Krankenschein ausgehändigt bekommt. Auch sollen die Familien<br />

bis zum Ende <strong>der</strong> Prüfungen wenigstens Essensgutscheine<br />

erhalten. Denn mittlerweile versorgen sich viele <strong>der</strong> Betroffenen<br />

aus Containern vor Supermärkten, in denen abgelaufene<br />

Lebensmittel entsorgt werden, und müssen Betteln gehen. Dass<br />

die Flüchtlinge ohne Sozialhilfe in eine solch Existenz<br />

bedrohende Lage geraten, liegt auch daran, dass sie gleichzeitig in<br />

<strong>der</strong> Regel von <strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong>behörde mit einem Arbeitsverbot<br />

belegt sind... (...) In vielen Fällen reicht den zuständigen<br />

Sachbearbeitern <strong>der</strong> Besitz eines Handys, um den Flüchtlingen<br />

«ausreichende Vermögenswerte» zu unterstellen. O<strong>der</strong> die<br />

Tatsache, dass ein Flüchtling ein Auto fährt - auch wenn es nicht<br />

auf ihn angemeldet ist. 18 betroffene Familien betreut <strong>der</strong> Rom<br />

e.V. inzwischen; die Sozialdezernentin sagte, ihr seien insgesamt<br />

22 Fälle bekannt. (...)“<br />

Während nach Angaben des Rom e.V. <strong>vom</strong> 26.8.<strong>2004</strong> in allen<br />

von dort bei <strong>der</strong> Sozialdezernentin vorgetragenen Fällen wie<strong>der</strong><br />

Krankenscheine gewährt werden, sollen Essensgutscheine nur in<br />

Ausnahmefällen gewährt worden sein. In drei weiteren Fällen<br />

seien Leistungen wie<strong>der</strong> aufgenommen worden. Die<br />

Aufarbeitung <strong>der</strong> Fälle habe die Wi<strong>der</strong>spruchsstelle ab 06.9.<strong>2004</strong><br />

zugesagt. Dem Rom e.V. seien mittlerweile 22 Fälle von<br />

Leistungseinstellungen bekannt. Eine weitere Aktion betroffener<br />

Roma-Familien fand demnach am 17.08.<strong>2004</strong> beim Sozialamt<br />

Porz statt.<br />

Dem För<strong>der</strong>verein Kölner Flüchtlingsrat e.V. sind ein Dutzend<br />

weiterer aktueller Fälle bekannt, in denen die Sozialbehörden<br />

Leistungen nach AsylbLG wegen nicht ausgeräumter Zweifel an<br />

<strong>der</strong> Hilfsbedürftigkeit versagt bzw. eingestellt haben. Es handelt<br />

sich um Bedarfsgemeinschaften von Flüchtlingen<br />

unterschiedlicher Herkunft aus Köln und benachbarten Kreisen.<br />

Zumeist gewährt die zuständige Sozialbehörde Krankenhilfe<br />

ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, sobald ein<br />

Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren o<strong>der</strong> eine gerichtliche Überprüfung<br />

anhängig ist. Darüber hinausgehende Sachleistungen sind nur im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Notunterbringung im Wohnheim Vorgebirgstr.22<br />

bekannt. Eine Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>der</strong> Leistungen ist im Fall einer<br />

Bedarfsgemeinschaft erfolgt. Ansonsten sind meistens<br />

Rechtsmittel eingelegt.<br />

In einem Schreiben <strong>vom</strong> 24.8.<strong>2004</strong> an den För<strong>der</strong>verein<br />

bekräftigt das Sozialdezernat <strong>der</strong> Stadt Köln seine<br />

Rechtsauffassung, dass „nicht ausräumbare Zweifel an <strong>der</strong><br />

Bedürftigkeit eines Familienmitgliedes auch zur<br />

Leistungseinstellung für die mit in Haushaltsgemeinschaft<br />

lebenden weiteren Familienangehörigen führen“, auch wenn<br />

diese einen unabhängigen Leistungsanspruch haben.<br />

3.3 Diskussion um Flugblatt<br />

Auf die in den letzten Flüchtlingspolitischen Nachrichten<br />

veröffentlichte Kritik an einem Mobilisierungsflugblatt zur<br />

1


Aktionswoche „Schluss mit <strong>der</strong> Abschreckungspolitik <strong>der</strong> Stadt<br />

Köln – Menschenrechte für Flüchtlinge!“ antwortete das Kölner<br />

Netzwerk „kein mensch ist illegal“ in einem Schreiben <strong>vom</strong><br />

<strong>11.</strong>8.<strong>2004</strong>:<br />

„Liebe Freunde <strong>vom</strong> KFR!<br />

Wir nehmen Eure Sachkorrekturen an unserem Flugblatt zur<br />

Aktionswoche gerne an ("dezernatsübrgreifende Arbeitsgruppe"<br />

und "Clearingstelle"). Zur politischen Wertung <strong>der</strong> Unterkunft<br />

Vorgebirgsstrasse möchten wir jedoch unsere Lesart noch einmal<br />

unterstreichen: Die Funktion <strong>der</strong> verschiedenen Prototypen <strong>der</strong><br />

in Zukunft ja gesetzlich geregelten Abschiebelager scheint uns<br />

wirklich vergleichbar mit dem, was die Stadt in <strong>der</strong><br />

Vorgebirgsstrasse veranstaltet: Unterhalb des üblichen niedrigen<br />

Niveaus wird hier wie da eine weitere Form <strong>der</strong> Unterbringung<br />

installisiert, die bedroht und bestraft, wer sich "nicht benimmt".<br />

Die Droh- und Straffunktion dieser noch schlechteren Sorte<br />

Unterkunft (die Vorgebirgsstrasse wird durch die<br />

Sammelverpflegung als untersten Niveau in Köln qualifiziert) ist<br />

das Herausragende <strong>der</strong> Erfindung. Gespräche mit Insassen von<br />

Abschiebelagern zeigen, dass sie ihre Einweisung als vergleichbar<br />

willkürlich empfinden wie Bewohner <strong>der</strong> Vorgebirgsstrasse die<br />

ihre (auch das Pro<strong>tokoll</strong> spricht ja von "teilweise problematischer<br />

Straffunktion" <strong>der</strong> Unterbringung in <strong>der</strong> Vorgebirgsstrasse); und<br />

dass <strong>der</strong> behördlich fixierte Zweck <strong>der</strong> bisherigen Abschiebelager<br />

allein dazu dient, die Ausreise bzw. Abschiebung <strong>der</strong> Betroffenen<br />

zu forcieren, liegt neben <strong>der</strong> Realität: nicht nur das ehemalige<br />

Lager Ingelheim hat nicht einmal zur Abschiebung <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong><br />

Insassen geführt; die meisten sind untergetaucht. Und das war, so<br />

die Kritiker, durchaus beabsichtigt.<br />

Sicherlich ist die Vorgebirgsstrasse im Wort- und im rechtliche<br />

Sinne kein Abschiebelager; NRW hat ja bekanntlich nach einem<br />

ersten Versuch diese Sorte Einrichtung nicht weiter betrieben.<br />

Die Funktion <strong>der</strong> Unterkunft allerdings zeigt lei<strong>der</strong> doch deutlich<br />

in diesselbe Richtung. Wir hoffen weiter auf produktiven, wenn<br />

auch in diesem Fall nur schriftlichen, Austausch.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Kölner Netzwerk kein mensch ist illegal“<br />

Anmerkung: Nach <strong>der</strong> Klärung von Fakten rechtfertigt kmii mit<br />

dem Schreiben seine Verwendung des Begriffes<br />

„Abschiebelager“. Inhaltlich werden dabei Straffunktion und<br />

Verdrängungseffekt in den Mittelpunkt <strong>der</strong> Kritik an <strong>der</strong><br />

Unterbringung im Wohnheim Vorgebirgstr. 22 gerückt. Zu<br />

hoffen ist, dass die Diskussion zu mehr Verständigung führt.<br />

4 Unabhängige Beratungsstelle für Flüchtlinge UBS<br />

Eine große Nachfrage <strong>der</strong> Beratung ist wie<strong>der</strong>um für <strong>August</strong> zu<br />

verzeichnen. Die auch bei den Behörden registrierten hohen<br />

Zugangszahlen werden allgemein mit den Auswirkungen des<br />

Zuwan<strong>der</strong>ungsgesetzes in Verbindung gebracht. Der Umzug in<br />

das Bezirksrathaus Kalk soll letzten Informationen zufolge<br />

Anfang 2005 erfolgen.<br />

4.1 Erteilung von Krankenscheinen vor Ausstellung<br />

einer GÜB o<strong>der</strong> Duldung gesichert<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 12.8.<strong>2004</strong> an den För<strong>der</strong>verein Kölner<br />

Flüchtlingsrat e.V. erklärt die Sozialdezernentin Marlis<br />

Bredehorst zur „Leistungsgewährung nach dem<br />

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für in <strong>der</strong> Vorgebirgstr.<br />

22 untergebrachte Personen; hier: Gewährung von Leistungen bei<br />

Krankheit gem. § 4 AsylbLG“:<br />

„Künftig wird bei Geltendmachung eines akuten<br />

Behandlungsbedarfs für die o. a. Personen auch vor <strong>der</strong><br />

Anhörung durch die Auslän<strong>der</strong>behörde auf <strong>der</strong> Grundlage von §<br />

4 AsylbLG (zur Behandlung akuter Erkrankungen und<br />

Schmerzzustände Gewährung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen ärztlichen und<br />

zahnärztlichen Behandlung) ein Kostenanerkenntnis /<br />

Behandlungsschein (zunächst befristet) ausgestellt.“<br />

Damit reagiert die Verwaltung auf ein Schreiben des<br />

För<strong>der</strong>vereins Kölner Flüchtlingsrat e.V./UBS <strong>vom</strong> 28.7.<strong>2004</strong>, in<br />

dem auf eine Regelungslücke hinsichtlich <strong>der</strong> Krankenhilfe für<br />

auslän<strong>der</strong>behördlich als unerlaubt eingereist gemeldete Personen<br />

hingewiesen wurde. Das Bezirkssozialamt Innenstadt stellte<br />

nämlich i.d.R. keine Krankenscheine für Inhaber einer Vorladung<br />

aus, son<strong>der</strong>n verwies auf die Notaufnahme <strong>der</strong> Krankenhäuser<br />

mit <strong>der</strong> Begründung, eine Leistungsgewährung sei nur nach<br />

„Identitätsfeststellung“ möglich. Gegen die Auffassung des<br />

Bezirkssozialamtes brachte <strong>der</strong> För<strong>der</strong>verein vor, dies verstoße<br />

gegen Regelungen des AsylbLG und den grundgesetzlich<br />

verbrieften Schutz <strong>der</strong> Gesundheit. Eine Feststellung <strong>der</strong><br />

Personenidentität kann nicht zur Voraussetzung <strong>der</strong><br />

Leistungsgewährung gem. AsylbLG gemacht werden, da<br />

gesetzlich zwar ein Datenabgleich mit <strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong>behörde,<br />

aber kein Identifizierungsverfahren vorgesehen ist und <strong>der</strong><br />

Datenabgleich zudem auf Leistungsbezieher beschränkt ist,<br />

Leistungssuchende also nicht einbezieht. Auch ist eine positive<br />

Feststellung <strong>der</strong> Personenidentität keine Erteilungsvoraussetzung<br />

für GÜB o<strong>der</strong> Duldung; sie ist daher auch bei Vorlage <strong>der</strong><br />

Papiere durch das Sozialamt nicht zu leisten. An<strong>der</strong>e Fragen -<br />

örtliche Zuständigkeit, Kostenerstattung o<strong>der</strong> Vermeidung von<br />

Leistungsmissbrauch - rechtfertigen keinen pauschalen<br />

Ausschluss Vorgeladener von <strong>der</strong> Gewährung <strong>der</strong> Krankenhilfe.<br />

Die nun getroffene Regelung <strong>der</strong> Gewährung von Leistungen bei<br />

Krankheit gem. § 4 AsylbLG ist allerdings beschränkt auf „in <strong>der</strong><br />

Vorgebirgstr. 22 untergebrachte Personen“, die auf ihre<br />

Anhörung warten, so dass - z.B. bei Kapazitätsproblemen des<br />

Wohnungsversorgungsbetriebs - für an<strong>der</strong>weitig<br />

Unterkommende o<strong>der</strong> Untergebrachte ggf. eine Regelungslücke<br />

verbleiben kann.<br />

5 Berichte<br />

5.1 Irak<br />

In Kooperation mit dem Irakischen Flüchtlingsrat Köln hat <strong>der</strong><br />

Kölner Flüchtlingsrat im Rahmen des „Infonetzes zur<br />

Unterstützung von Flüchtlingen“ am 20.8.<strong>2004</strong> eine<br />

Veranstaltung zu den Perspektiven des Aufenthalts und <strong>der</strong><br />

Rückkehr irakischer Flüchtlinge durchgeführt.<br />

Mit Erlass <strong>vom</strong> 22.6.<strong>2004</strong> - 14 – 40.03 – IRK/2 – zu<br />

„Staatsangehörigkeitsangelegenheiten; Einbürgerungen irakischer<br />

Asylberechtigter / Prüfung des Wi<strong>der</strong>rufs <strong>der</strong> Asylanerkennung“<br />

stellt das IM NRW fest, dass mit dem Sturz Saddam Husseins<br />

und des Baath-Regimes eine politische Verfolgung <strong>der</strong>zeit und in<br />

nächster Zukunft ausgeschlossen sei. Daher seien die<br />

Voraussetzungen des § 73 Abs. 1 AsylVfG für den Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong><br />

Asylanerkennungen bzw. <strong>der</strong> Feststellung gem. § 51 Abs. 1<br />

AuslG gegeben. Bzgl. des Vorgehens bei Einbürgerungsanträgen<br />

irakischer Asylberechtigter seien Ausführungen des BMI in<br />

einem anliegenden Schreiben <strong>vom</strong> 28.05.<strong>2004</strong>, Az. M 7 –124<br />

311/12, zu berücksichtigen. „Mit dem Ziel einer pragmatischen<br />

Vorgehensweise sollte die Auslän<strong>der</strong>behörde stets gebeten<br />

werden, vorab – d.h. vor einer evtl. Beteiligung des BAFl. - zu<br />

prüfen, ob sie im Falle des Wi<strong>der</strong>rufs <strong>der</strong> Asylanerkennung die<br />

Aufenthaltsgenehmigung gem. § 43 AuslG wi<strong>der</strong>rufen würde:<br />

- Bei negativem Ergebnis dieser Überprüfung erübrigt sich die<br />

Einleitung eines Verfahrens nach § 73 AsylVfG, da dann <strong>der</strong><br />

Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> Asylanerkennung keine Auswirkungen auf das<br />

Einbürgerungsverfahren hätte.<br />

- Bei positivem Ergebnis dieser Überprüfung sollte das BAFl.<br />

Gebeten werden, kurzfristig die Asylanerkennung zu<br />

überprüfen.“<br />

2


Mit Erlass <strong>vom</strong> 29.7.<strong>2004</strong> - 15-39.08.01-3-I 3 – Überschrift<br />

„Bleiberecht für irakische Flüchtlinge“ antwortet das IM NRW<br />

auf ein Schreiben <strong>der</strong> Irakischen Sozial- und Kulturgemeinde<br />

Essen <strong>vom</strong> 28.6.<strong>2004</strong>, das die Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Innenministerkonferenz <strong>vom</strong> 07./08.7.<strong>2004</strong> kritisierte.<br />

Sinngemäß teilt das IM mit, dass z.Zt. keine zwangsweise<br />

Rückführungen stattfinden und in NRW weiterhin Duldungen<br />

irakischer Staatsangehöriger für sechs Monate verlängert werden<br />

können. Eine umfassende Bleiberechtsregelung sei jedoch nicht<br />

beabsichtigt (Verweis auf temporären Charakter des<br />

Flüchtlingsschutzes). Bei <strong>der</strong> Entscheidung über künftige<br />

Rückführungen werde jedoch die Sicherheitslage berücksichtigt.<br />

5.2 Kosovo<br />

Mit Erlass 15-39.02.01-138-1- <strong>vom</strong> 22.7.<strong>2004</strong> unterrichtet das IM<br />

NRW über die „Rückführung ethnischer Min<strong>der</strong>heiten in das<br />

Kosovo, hier: Ergebnis <strong>der</strong> Expertengespräche mit UNMIK am<br />

10./<strong>11.</strong>06.<strong>2004</strong> in Berlin“. Der Erlass umfasst sechs Seiten und<br />

zudem vier Anlagen: die „Abgestimmte Nie<strong>der</strong>schrift“ <strong>der</strong><br />

Gesprächsergebnisse mit UNMIK (Anlage 1), ein Formular zur<br />

„Anmeldung von Personen zur Rückführung in das Kosovo“<br />

(Anlage 2) mit Beiblatt „Krankheit/Behin<strong>der</strong>ung“, ein<br />

Hinweisblatt bzgl. <strong>der</strong> Verfahren zur Ankündigung/Anmeldung<br />

von Rückführungen (Anlage 3) und eine Landkarte des Kosovo<br />

(Anlage 4). Das IM weist auf ergänzende Hinweise des BMI hin:<br />

„Wie in Ziffer 4 <strong>der</strong> «Abgestimmten Nie<strong>der</strong>schrift» fixiert, ist es<br />

Deutschland ab sofort wie<strong>der</strong> möglich, Angehörige <strong>der</strong><br />

Min<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> Türken, Bosniaken, Gorani und Torbesh<br />

in das Kosovo zurückzuführen (Intern hat UNMIK darum<br />

gebeten, die Rückführung und ihre Ankündigung erst ab dem 1.<br />

Juli <strong>2004</strong> wie<strong>der</strong> aufzunehmen. Für das Verfahren zu ihrer<br />

Rückführung finden nicht mehr die im Memorandum of<br />

Un<strong>der</strong>standing <strong>vom</strong> 31. März 2003 getroffenen Vereinbarungen,<br />

son<strong>der</strong>n die zwischen Deutschland und UNMIK geltenden<br />

Regeln für die Rückführung von Kosovo-Albanern Anwendung.<br />

Die deutschen Behörden können somit künftig ausreisepflichtige<br />

Angehörige <strong>der</strong> genannten Min<strong>der</strong>heiten ohne eine zahlenmäßige<br />

Begrenzung zur Rückführung ankündigen und sie zurückführen.<br />

Demgegenüber sieht sich UNMIK bis auf weiteres we<strong>der</strong><br />

dazu in <strong>der</strong> Lage, einer Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>der</strong> Rückführung<br />

von Ashkali und Ägyptern noch einem Einstieg in die<br />

Rückführung <strong>der</strong> – nach MoU <strong>vom</strong> 31. März 2003 ohnehin<br />

noch von Rückführungen ausgenommenen – Roma und<br />

Serben zuzustimmen. Für UNMIK hat sich die Situation dieser<br />

Min<strong>der</strong>heiten aufgrund <strong>der</strong> März-Ereignisse im Kosovo<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf die Möglichkeit ihrer Rückführung<br />

so grundlegend geän<strong>der</strong>t, dass auch eine Rückführung <strong>der</strong> vor <strong>der</strong><br />

Aussetzung <strong>der</strong> Rückführung bereits von UNMIK positiv<br />

überprüften Ashkali und Ägypter nicht möglich ist. Beide Seiten<br />

haben sich gleichwohl zur Fortsetzung des im MoU <strong>vom</strong> 31.<br />

März 2003 festgelegten Prozesses bekannt und auf folgende<br />

Verfahrensweise geeinigt... : Beide Seiten werden in regelmäßigen<br />

Zeitabständen die Weiterentwicklung des Rückführungsprozesses<br />

für Min<strong>der</strong>heiten aus dem Kosovo prüfen. Eine erste<br />

Evaluierung soll bei einem erneuten Treffen auf Expertenebene<br />

Ende <strong>August</strong> <strong>2004</strong> in Berlin vorgenommen werden. Zu diesem<br />

Zweck wird die deutsche Seite Anfang <strong>August</strong> eine Liste mit zur<br />

Rückführung vorgesehenen Ashkali und Ägyptern zwecks<br />

Prüfung an UNMIK übermitteln. (...)“ (Hervorhebg. i. Orig.).<br />

Das IM NRW ergänzt:<br />

„Bezüglich <strong>der</strong> Rückführung von Kosovo-Albanern, ebenso <strong>der</strong><br />

ethnischen Min<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> Türken, Bosniaken, Gorani<br />

und Torbesh, bleibt UNMIK bei <strong>der</strong> auch bisher vertretenen<br />

Position, dass grundsätzlich keine Rückführungen in das<br />

«nördliche Mitrovica» akzeptiert würden. Nach UNMIK-<br />

Darlegung handelt es sich dabei um die im Norden des Kosovo<br />

gelegenen «Municipalities» Leposavic, Zubin Potok, Zvecan und<br />

den nördlichen Teil von Mitrovica-Stadt. Die deutschen<br />

Behörden können UNMIK ungeachtet dessen jedoch Personen<br />

aus diesen Regionen zwecks Überprüfung <strong>der</strong> individuellen<br />

Sicherheitslage sowie <strong>der</strong> Bestätigung <strong>der</strong> angegebenen<br />

Wohnanschrift übermitteln. Aus diesem Grund ist bei allen<br />

Personen mit Wohnsitz «Mitrovica» unbedingt die Straße und<br />

Hausnummer anzugeben. (...)“ (Hervorhebg. i. Orig.).<br />

Anmerkung: Ergebnisse <strong>der</strong> für Ende <strong>August</strong> angekündigten,<br />

Expertengespräche zur Frage <strong>der</strong> Rückführung von Ashkali und<br />

Ägyptern in den Kosovo sind <strong>der</strong>zeit noch nicht bekannt.<br />

Mit Schreiben - 15-39.03.01-3-I 14 – <strong>vom</strong> 23.7.<strong>2004</strong> teilt das IM<br />

NRW dem För<strong>der</strong>verein Kölner Flüchtlingsrat e.V. mit, wie die<br />

Pro<strong>tokoll</strong>notiz zu TOP 6 <strong>der</strong> veröffentlichten IMK-Beschlüsse<br />

<strong>vom</strong> 07./08.7.<strong>2004</strong> zu verstehen sei, in <strong>der</strong> u.a. NRW die<br />

Notwendigkeit bekundet hatten, „ein Bleiberecht für Angehörige<br />

von ethnischen Min<strong>der</strong>heiten aus dem Kosovo (insbeson<strong>der</strong>e<br />

Roma, Ashkali, Ägypter und Serben) zu gewähren, die sich in die<br />

wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse integriert<br />

haben“. Bei <strong>der</strong> Pro<strong>tokoll</strong>notiz handele es sich um „den<br />

Ausdruck <strong>der</strong> politischen Auffassung <strong>der</strong> sie mit tragenden<br />

Innenminister und -senatoren..., nicht jedoch um die<br />

Ankündigung einer entsprechenden Anordnung ohne vorherige<br />

Abstimmung mit den Innenressorts <strong>der</strong> übrigen Län<strong>der</strong> und des<br />

Bundes“.<br />

5.3 Zuwan<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

Nach <strong>der</strong> Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl I S.1950) am<br />

05.8.<strong>2004</strong> treten die Hauptinhalte des Zuwan<strong>der</strong>ungsgesetzes am<br />

01.1.2005 in Kraft. Bereits zum 06.08.<strong>2004</strong> sind die<br />

Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen, die z.T.<br />

zustimmungspflichtig sind, in Kraft getreten. Am 01.9.<strong>2004</strong><br />

entfallen die Weisungsunabhängigkeit <strong>der</strong> Einzelentschei<strong>der</strong> beim<br />

Bundesamt sowie das Amt des Bundesbeauftragten. Das BAFl<br />

wird in BAMF, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,<br />

umbenannt (Pressemitteilung des BMI v. 05.8.<strong>2004</strong>).<br />

Die Fortbildungsreihe des För<strong>der</strong>vereins Kölner Flüchtlingsrat<br />

e.V. zum ZuwG findet statt. Sie ist bereits ausgebucht. Weitere<br />

Veranstaltungen zum ZuwG werden im Rahmen des Infonetzes<br />

voraussichtlich als Kompaktseminare geplant.<br />

Fortbildungsangebote des DW finden am 24.<strong>11.</strong> und 08.12.<strong>2004</strong><br />

statt. Weitere Angebote zum Thema ZuwG werden unter<br />

Termine aufgeführt.<br />

5.4 För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> freiwilligen Rückkehr von Opfern des<br />

Menschenhandels und <strong>der</strong> Zwangsprostitution<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 26.7.<strong>2004</strong> - 16-39.20-45/04 – teilt das IM<br />

NRW mit, dass es ab 01.8..<strong>2004</strong> Opfern von Menschenhandel<br />

o<strong>der</strong> Zwangsprostitution eine Rückkehrhilfe i.H.v. bis zu 200 €<br />

(in begründeten Einzelfällen maximal 400 €) zur Reintegration<br />

gewährt, die zusätzlich zur REAG-/GARP-För<strong>der</strong>ung in<br />

Anspruch genommen werden kann. Die Hilfe werde nicht<br />

ausbezahlt, son<strong>der</strong>n IOM für die Betroffene zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

5.5 Übernahme von Untersuchungskosten durch das<br />

Land<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 15.07.<strong>2004</strong> - 15 - 39.22.04 - 1 - Kosten - an<br />

die Abgeordnete M. Düker weist das IM NRW auf seinen Erlass<br />

<strong>vom</strong> 14.07.1994 hin, <strong>der</strong> in Nr. 3 regelt, welche Aufwendungen<br />

zu den Kosten <strong>der</strong> Abschiebung gehören, die das Land NRW<br />

nach § 45 Abs. 2 OBG NW den Auslän<strong>der</strong>behörden erstattet:<br />

„Die Aufführung <strong>der</strong> Aufwendungen ist zwar nicht abschließend,<br />

doch wurde auf Anfrage verschiedener Auslän<strong>der</strong>behörden zur<br />

3


Klarstellung mit dem... Än<strong>der</strong>ungserlass <strong>vom</strong> 27.8.2003 durch<br />

den neuen dritten Spiegelstrich dokumentiert, dass dazu auch<br />

gehören Kosten für die ärztliche Begleitung, sowie Kosten des<br />

ggf. zu erstellenden Gutachtens zur Frage <strong>der</strong><br />

Flugreisetauglichkeit, die aufgrund <strong>der</strong> Bestimmungen des<br />

Bundesgrenzschutzes über die Rückführung ausländischer<br />

Staatsangehöriger auf dem Luftweg (Best.-Rück Luft) erfor<strong>der</strong>lich<br />

werden. Die Frage <strong>der</strong> Kostenerstattung ist allein von diesem<br />

Sachbezug abhängig, nicht aber von dem von <strong>der</strong><br />

Auslän<strong>der</strong>behörde beauftragten Arzt. Es gibt auch keine <strong>vom</strong><br />

Innenministerium NRW empfohlenen Ärzte. Die<br />

Entscheidung, welche Ärzte (im öffentlichen Gesundheitswesen<br />

o<strong>der</strong> frei praktizierend) von <strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong>behörde zur Frage <strong>der</strong><br />

Flugreisetauglichkeit um ein medizinisches Votum gebeten<br />

werden, dürfte entscheidend von <strong>der</strong> vorgetragenen Erkrankung<br />

abhängen. Beispielsweise gehören nicht zu den Kosten <strong>der</strong> <strong>vom</strong><br />

Land zu erstattenden Abschiebungskosten medizinische<br />

Stellungnahmen zum Vorliegen von zielstaatsbezogenen<br />

Abschiebungshin<strong>der</strong>nissen (liegt in <strong>der</strong> Regel ohnehin in <strong>der</strong><br />

Zuständigkeit des Bundes (BAFL)) bzw. sonstigen<br />

inlandsbezogenen Vollstreckungshin<strong>der</strong>nissen, da diese zu einem<br />

Zeitpunkt erfolgen, in dem die Abschiebungsmaßnahme noch<br />

nicht eingeleitet wurde“ (Hervorhebg. i. Orig.).<br />

5.6 UN-Tag des Flüchtlings 2005<br />

Eine Anfrage von Studentinnen <strong>der</strong> Ev. Medienakademie,<br />

Studiengang „Öffentlichkeitsarbeit in Non-Profit-<br />

Organisationen“, wirbt um Engagement für eine Aktion zur<br />

Bleiberechtskampagne am UN-Tag des Flüchtlings 2005. Als<br />

Abschlussarbeit entwickeln die Studentinnen für PRO ASYL ein<br />

Kooperationsprojekt mit Flüchtlingsräten und -initiativen vor Ort<br />

zur Sensibilisierung und Aktivierung neuer Zielgruppen für die<br />

Flüchtlingsarbeit. Am 20.6.2005 sollen in mehreren Städten<br />

Aktionen stattfinden, die sich an speziell an Studierende richten.<br />

Auf dem Kölner Uni-Campus werde ein Stand geplant, zu dessen<br />

Betreuung ein/e lokale/r Ansprechpartner/in und zwei bis drei<br />

weitere Personen, ggf. selbst Geduldete, gesucht werden. Material<br />

und eine Checkliste würden von PRO ASYL gestellt.<br />

Rückmeldungen sind erbeten an: Frau Christiane Brecklinghaus,<br />

telefonisch erreichbar 9.30-14 Uhr im Medienbüro, Ev.-Luth.<br />

Kirchenkreisverband Hamburg, 040/30623180.<br />

6 Gerichtsentscheidungen<br />

6.1 VG Köln, Urteil v. 15.06.<strong>2004</strong>:<br />

Abschiebungshin<strong>der</strong>nis bzgl. DR Kongo aufgrund<br />

schwerer, behandlungsbedürftiger Psychose (§ 53 Abs.<br />

6 AuslG)<br />

Mit Urteil - 5 K 4369/02.A - <strong>vom</strong> 15.06.<strong>2004</strong> hat das VG Köln<br />

im Falle einer an einer Psychose erkrankten Kongolesin das BAFl<br />

zur Feststellung eines Abschiebungshin<strong>der</strong>nisses (§ 53 Abs. 6<br />

AuslG) bzgl. <strong>der</strong> Demokratischen Republik Kongo verpflichtet:<br />

„Die Klägerin kann jedoch aus individuellen, in ihrer Person<br />

liegenden Gründen die Zuerkennung eines<br />

Abschiebungshin<strong>der</strong>nisses nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG<br />

beanspruchen. Nach dieser Vorschrift kann von <strong>der</strong> Abschiebung<br />

eines Auslän<strong>der</strong>s in einen an<strong>der</strong>en Staat abgesehen werden, wenn<br />

dort für diesen Auslän<strong>der</strong> eine erhebliche konkrete Gefahr für<br />

Leib, Leben o<strong>der</strong> Freiheit besteht. Diese Voraussetzung ist<br />

erfüllt, weil die Klägerin ausweislich <strong>der</strong> in <strong>der</strong> mündlichen<br />

Verhandlung vorgelegten Unterlagen (Atteste, Berichte) an einer<br />

schweren, behandlungsbedürftigen Psychose leidet. Der in den<br />

Unterlagen beschriebene Gemütszustand deckt sich mit dem<br />

Eindruck, den <strong>der</strong> Einzelrichter in <strong>der</strong> mündlichen Verhandlung<br />

von <strong>der</strong> Klägerin erlangt hat. Es erscheint durchaus<br />

nachvollziehbar, dass die sehr labil wirkende Klägerin in ihrer<br />

Heimat ‚ins Bodenlose’ fiele und ‚unter die Rä<strong>der</strong>’ kommt.<br />

Zwar können nach den Lageberichten des AA <strong>vom</strong> 4. <strong>August</strong><br />

2003 und 28. Mai <strong>2004</strong> Psychosen aller Art zumindest in<br />

Kinshasa durchaus ‚grundsätzlich’ behandelt werden. Die dafür<br />

benötigten Medikamente sind auch in <strong>der</strong> Demokratischen<br />

Republik erhältlich, aber ‚für weite Teile <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

unerschwinglich’. Mithin ist eine entsprechende medizinische<br />

Versorgung <strong>der</strong> Klägerin, die offenkundig nicht über die nötigen<br />

finanziellen Mittel verfügt, letztlich nicht gesichert. Selbst wenn<br />

noch Geschwister <strong>der</strong> Klägerin in <strong>der</strong> Heimat leben sollten, kann<br />

nicht angenommen werden, dass sie die teure Behandlung<br />

finanzieren können.“<br />

6.2 VG Düsseldorf, Urteil v. 03.06.<strong>2004</strong>: Voraussetzung<br />

des § 53 Abs. 1 AuslG hinsichtlich Eritrea wg. konkreter<br />

Gefahr <strong>der</strong> Folter<br />

Mit Urteil - 6 K 1847/01.A - <strong>vom</strong> 03.06.<strong>2004</strong> hat das VG<br />

Düsseldorf im Falle einer <strong>vom</strong> „National Service“ desertierten<br />

Eritreerin das BAFl zur Feststellung eines<br />

Abschiebungshin<strong>der</strong>nisses nach § 53 Abs. 1 AuslG in bezug auf<br />

Eritrea verpflichtet.<br />

„Die Klägerin hat nach <strong>der</strong> gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1<br />

Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) maßgeblichen Sach- und<br />

Rechtslage im Zeitpunkt <strong>der</strong> mündlichen Verhandlung einen<br />

Anspruch gegen die Beklagte auf Feststellung, dass die<br />

Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 AuslG hinsichtlich Eritrea<br />

vorliegen, weil <strong>der</strong> Klägerin im Falle ihrer Rückkehr in ihr<br />

Heimatland die konkrete Gefahr droht, <strong>der</strong> Folter unterworfen<br />

zu sein, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO. (...) Im Rahmen einer sehr<br />

wahrscheinlichen Verhaftung und nachfolgenden Gefängnisstrafe<br />

muss befürchtet werden, dass die Klägerin konkret <strong>der</strong> Folter im<br />

oben beschriebenen Sinne ausgeliefert wäre.“ Das Urteil zitiert<br />

insoweit Amnesty International (ai), Auskünfte an das VG Köln<br />

<strong>vom</strong> <strong>11.</strong> und 13. Februar <strong>2004</strong> - AFR 40-03.055 und 054 -.<br />

7 Termine<br />

08.09.<strong>2004</strong>, 19:00 Uhr: Verabschiedung von Pfr. Uwe Becker<br />

(Leiter des Sozialwerks, <strong>der</strong> den Ev. Stadtkirchenverband<br />

Köln verlässt und am 27.9.<strong>2004</strong> das Amt des Theologischen<br />

Direktors des Diakonischen Werkes Rheinland übernimmt)<br />

mit Vortrag zum Thema „Soziale Dienste als Chance“<br />

(Referent: Prof. Dr. Hans-Jürgen Krupp) und<br />

anschließendem Empfang; Orte: Kartäuserkirche u. Haus<br />

<strong>der</strong> Ev. Kirche<br />

17.-19.09.<strong>2004</strong>: „Neue Grenzen – Neue Kooperationen: Asyl-<br />

und Aufnahmepolitik in <strong>der</strong> erweiterten Union“; Ev.<br />

Akademie Bad Boll<br />

25.09.<strong>2004</strong>, 11:00-17:00 Uhr: ZuwG:<br />

Son<strong>der</strong>mitglie<strong>der</strong>versammlung des FR NRW e.V. zum<br />

Zuwan<strong>der</strong>ungsgesetz; Referent(inn)en: P. Kühne, M.<br />

Gödde, G. Heinemann, D. Duda-Heinzke, S. Keßler; Ort:<br />

Asienhaus, Bullmannaue 11, 45327 Essen<br />

03.10.<strong>2004</strong>, 13:00 Uhr: Demonstration an <strong>der</strong> JVA Büren unter<br />

Motto: „Gegen Abschiebemaschinerie und kapitalistische<br />

Verwertungslogik“<br />

07.10.<strong>2004</strong>: Tagung „Kompetenzen för<strong>der</strong>n – Chancen eröffnen:<br />

Neue Wege <strong>der</strong> beruflichen Qualifizierung für Jugendliche<br />

mit beson<strong>der</strong>em För<strong>der</strong>bedarf“; Veranstalter: Friedrich-<br />

Ebert-Stiftung, Bundesministerium für Bildung und<br />

Forschung u.a.; Ort: FES, Hiroshimastr. 17, 10785 Berlin;<br />

Anmeldung bis 27.09.<strong>2004</strong>: Fax: 0228 883398, Email:<br />

maha.rin<strong>der</strong>mann@fes.de<br />

13.10.<strong>2004</strong>, 9:00-16:30 Uhr: Tagung „Welten begegnen sich:<br />

Interkulturelle Aspekte <strong>der</strong> HIV-Versorgung von Menschen<br />

4


aus Afrika“; Veranstalter: Arbeitskreis Afrika; Ort: Institut<br />

für Aus- und Fortbildung <strong>der</strong> Stadt Duisburg, Lü<strong>der</strong>itzallee<br />

27, Duisburg-Buchholz; TN-Gebühr: 25 €;<br />

Information/Anmeldung: AIDS-Hilfe Duisburg/Kreis<br />

Wesel e.V., Tel.: 0203 666633, Fax: 0203 69984<br />

13.10.<strong>2004</strong>, 10:00-16:00 Uhr: Treffen <strong>der</strong> LAG unbegleitete<br />

min<strong>der</strong>jährige Flüchtlinge Nordrhein-Westfalen (Themen:<br />

Strukturen, Traumatisierte, Herbsttagung); Veranstalter:<br />

Arbeitskreis Afrika; Ort: CJD Dortmund, Haus im Park,<br />

Evinger Parkweg 11, 44339 Dortmund; Unkostenbeitrag: 15<br />

€; Anmeldung bis 01.10.: Ausbildung statt Abschiebung<br />

(AsA) e.V., Tel.: 0228 9691816, Fax: 0228 9659283, Email:<br />

asa-bonn@freenet.de<br />

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