12.02.2013 Aufrufe

Erteilung einer Berufserlaubnis für Heilpraktiker - Landkreis Celle

Erteilung einer Berufserlaubnis für Heilpraktiker - Landkreis Celle

Erteilung einer Berufserlaubnis für Heilpraktiker - Landkreis Celle

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Erteilung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Berufserlaubnis</strong> <strong>für</strong> <strong>Heilpraktiker</strong><br />

Nach § 1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung<br />

(<strong>Heilpraktiker</strong>gesetz (HPG) vom 17.02.1939, RGBl. I S. 251) bedarf der Erlaubnis, wer die<br />

Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt bestallt zu sein. Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses<br />

Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung oder<br />

Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste<br />

von anderen ausgeübt wird.<br />

Antragsverfahren in Niedersachsen:<br />

Der Antrag auf <strong>Erteilung</strong> der Erlaubnis ist bei der Unteren Verwaltungsbehörde (<strong>Landkreis</strong>e und<br />

große selbständige Städte) zu stellen, in deren Bereich die heilpraktische Tätigkeit ausgeübt<br />

werden soll. Diese Absicht ist hinreichend zu belegen, beispielsweise durch eine Meldebescheinigung,<br />

Einstellungszusage o.ä., wenn der Wohnsitz nicht im <strong>Landkreis</strong> oder der Stadt<br />

<strong>Celle</strong> liegt. Für die Stadt und den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> werden die Antragsunterlagen beim<br />

Gesundheitsamt <strong>Celle</strong> eingereicht.<br />

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />

Kurzer Lebenslauf (tabellarische Form)<br />

Geburtsurkunde<br />

Nachweis über die Staatsangehörigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin<br />

(Personalausweis/Reisepass)<br />

amtliches Führungszeugnis, das nicht länger als einen Monat vor Antragstellung ausgestellt<br />

sein darf.<br />

Erklärung, ob gegen die Antragstellerin/den Antragsteller ein gerichtliches Straf- oder<br />

staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.<br />

ärztliche Bescheinigung (nicht älter als einen Monat vor Antragstellung). Danach dürfen keine<br />

Anhaltspunkte da<strong>für</strong> vorliegen, dass der Antragstellerin/dem Antragsteller wegen eines<br />

körperlichen Leidens, wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen <strong>einer</strong><br />

Sucht, die <strong>für</strong> die Ausübung des Berufes als <strong>Heilpraktiker</strong>in oder <strong>Heilpraktiker</strong> erforderliche<br />

gesundheitliche Eignung fehlt.<br />

Erklärung, ob und ggf. bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis beantragt wurde.<br />

Nachweis über die Schulbildung (mindestens Hauptschulabschluss).<br />

Der weitere Verfahrensablauf in Niedersachsen ist durch einen Runderlass des Sozialministeriums<br />

vom 01.03.2007 geregelt (Az.: 450.-41022/15). Danach erfolgt unter anderem die so genannte<br />

<strong>Heilpraktiker</strong>prüfung durch einen eigenen Gutachterausschuss beim Landessozialamt Lüneburg.<br />

Der Gutachterausschuss besteht aus 5 Mitgliedern:<br />

2 Ärztinnen oder Ärzten<br />

2 <strong>Heilpraktiker</strong>innen oder <strong>Heilpraktiker</strong><br />

dem Vorsitzenden, der weder Ärztin oder Arzt noch <strong>Heilpraktiker</strong>in oder <strong>Heilpraktiker</strong> sein darf.<br />

Prüfungsablauf:<br />

Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und gilt als<br />

bestanden, wenn die Leistungen in allen Teilen mindestens ausreichende sind. Werden in einem<br />

Teil keine ausreichenden Leistungen erbracht, ist die gesamte Überprüfung zu wiederholen.<br />

bitte wenden


Schriftlicher Teil:<br />

Der schriftliche Teil der Überprüfung wird jeweils 3. Mittwoch im März (Antrag bis 15. Januar) oder<br />

am 2. Mittwoch im Oktober (Antrag bis 15. August) eines Jahres angeboten.<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> � Gesundheitsamt � Trift 26 � 29221 <strong>Celle</strong> � Tel.: 0 51 41 / 916 – 5000<br />

www.<strong>Landkreis</strong>-<strong>Celle</strong>.de<br />

2<br />

Die schriftliche Überprüfung umfasst folgende Gebiete:<br />

Berufs- und Gesetzeskunde einschl. rechtliche Grenzen der Ausübung der Heilkunde ohne<br />

ärztliche Approbation<br />

Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden der heilpraktischen<br />

Tätigkeit<br />

Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie<br />

Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von<br />

Volkskrankheiten, insbesondere von Stoffwechsel- und Herz/Kreislauf-, der degenerativen und<br />

übertragbaren Krankheiten, der bösartigen Neubildungen sowie ernster seelischer Erkrankungen<br />

Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände<br />

Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation<br />

Deutung grundlegender Laborwerte.<br />

Aus den Themenbereichen werden 60 Fragen zur schriftlichen Beantwortung im Antwort-Wahl-<br />

Verfahren (multiple Choice) gestellt, die innerhalb von 2 Zeitstunden zu beantworten sind.<br />

Zur mündlichen Überprüfung wird zugelassen, wer mindestens 45 der schriftlichen Fragen<br />

zutreffend beantwortet hat.<br />

Mündlicher Teil:<br />

Der mündliche Teil der Überprüfung soll <strong>für</strong> diejenigen Antragsteller, die im März den schriftlichen<br />

Teil erfolgreich bestanden haben, bis zum Ende des im gleichen Jahr folgenden Monats<br />

September, <strong>für</strong> Antragsteller, die im Oktober den schriftlichen Teil erfolgreich absolviert haben, bis<br />

zum Ende des im nächsten Jahr folgenden Monats März abgeschlossen sein.<br />

Der mündliche Überprüfungsteil bezieht sich auf:<br />

Technik der Anamneseerhebung<br />

Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung mit Inspektion, Palpation, Perkussion,<br />

Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung<br />

Injektions- und Punktionstechniken.<br />

Die gestellten Fragen sind in freier Rede zu beantworten.<br />

Ergibt die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Antragstellerin/des Antragstellers, dass<br />

die Ausübung der Heilkunde "keine Gefahr <strong>für</strong> die Volksgesundheit" bedeutet (so fordert es das<br />

<strong>Heilpraktiker</strong>gesetz!), wird die Erlaubnis nach § 1 HPG durch das Gesundheitsamt erteilt.<br />

Kosten:<br />

Für die <strong>Erteilung</strong> der Erlaubnis sind gem. Allgem<strong>einer</strong> Gebührenordnung vom 24.11.2004 (Nds.<br />

GVBl. S. 527) derzeit Verwaltungsgebühren von 350,-- € zu erheben. Darin sind die Gebühren <strong>für</strong><br />

den Gutachterausschuss nicht enthalten.<br />

Die Niederlassung als <strong>Heilpraktiker</strong>/<strong>Heilpraktiker</strong>in ist dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt<br />

anzuzeigen.<br />

Für weitere Fragen und Auskünfte stehen zur Verfügung:<br />

Gesundheitsamt <strong>Celle</strong>, Trift 26, 29221 <strong>Celle</strong>, Tel.: 05141/916-5000,<br />

Gutachterausschuss <strong>für</strong> <strong>Heilpraktiker</strong> beim Landesamt <strong>für</strong> Soziales, Jugend und Familie–<br />

Außenstelle Lüneburg - Auf der Hude 2, 29339 Lüneburg Tel.: 04131-15-3217 oder 3246<br />

Stand 05/2011

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!