ABFALLKALENDER 2013 - Stadtreiniger Kassel
ABFALLKALENDER 2013 - Stadtreiniger Kassel
ABFALLKALENDER 2013 - Stadtreiniger Kassel
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DER <strong>ABFALLKALENDER</strong> <strong>2013</strong><br />
Der Abfallkalender gibt Ihnen auch in diesem Jahr Auskunft über alles<br />
Wissenswerte zu den Entsorgungsdienstleistungen der <strong>Stadtreiniger</strong> <strong>Kassel</strong>.<br />
Wesentliche Informationen zur neuen Abfallsatzung<br />
liefern wir Ihnen gleich im ersten Abschnitt. Darüber<br />
hinaus steht Ihnen für alle weiteren Fragen unser<br />
Service-Telefon zur Verfügung.<br />
2<br />
VORWORT<br />
Machen Sie mit beim Umweltschutz: Trennen Sie<br />
Ihre Abfälle und sparen Sie Gebühren.<br />
Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />
mit dem Abfallkonzept <strong>2013</strong> haben wir in öffentlichen<br />
Workshops und Bürgerforen die neue Abfallwirtschafts-<br />
und -gebührensatzung erarbeitet.<br />
Ziel war es, neben der Umsetzung von rechtlichen<br />
Vorgaben mehr Gebührengerechtigkeit und<br />
stärkere Anreize zur Abfalltrennung zu schaffen.<br />
Kompostierbare Küchen- und Gartenabfälle sind<br />
prima Wertstoffe, aus denen sich Kompost und<br />
Biogas gewinnen lassen. Noch haben wir in<br />
<strong>Kassel</strong> fast 40 Prozent der kompostierbaren Abfälle<br />
im Restmüll. Das ist zu viel! Mit der neuen<br />
Abfallgebühr ab <strong>2013</strong> ist die Biotonne kostenfrei.<br />
Ganz gleich, ob Sie in einem Haus oder in<br />
einer größeren Mietergemeinschaft wohnen, mit<br />
der Biotonne sparen Sie Gebühren und schonen<br />
die Umwelt.<br />
Darüber hinaus können Sie auch die Altpapiertonne<br />
kostenlos erhalten oder Sie nutzen die<br />
zahlreichen Wertstoffstandplätze im Stadtgebiet.<br />
Auf den zwei Recyclinghöfen der <strong>Stadtreiniger</strong><br />
<strong>Kassel</strong> können Sie ab <strong>2013</strong> neben Sperrmüll,<br />
Elektroschrott und vielem mehr zukünftig alle kompostierbaren<br />
Gartenabfälle kostenlos abgeben.<br />
Recycling lebt vom Mitmachen: Nutzen Sie die<br />
zahlreichen Angebote zur Getrenntsammlung,<br />
sparen Sie Gebühren und schonen Sie die<br />
Umwelt.<br />
Ihr<br />
GÜLTIG AB<br />
DIENSTAG, DEN<br />
GÜLTIG ÜÜÜÜ AB<br />
DIENSTAG, DENN<br />
<strong>ABFALLKALENDER</strong> <strong>ABFALLKALENDER</strong> <strong>2013</strong> <strong>2013</strong><br />
Jürgen Kaiser<br />
Bürgermeister und Abfalldezernent der Stadt <strong>Kassel</strong><br />
1.1.<strong>2013</strong><br />
1.1.<strong>2013</strong><br />
<strong>ABFALLKALENDER</strong> <strong>2013</strong><br />
SERVICE-TELEFON<br />
FÜR ALLE WEITEREN FRAGEN<br />
05 61-50 03-0<br />
1<br />
1<br />
DIE NEUE ABFALLWIRTSCHAFTS-<br />
UND -GEBÜHRENSATZUNG<br />
1. Warum eine NEUE ABFALLSATZUNG?<br />
Auslöser für die neue Abfallsatzung mit veränderter<br />
Gebührenstruktur waren die rechtlichen Vorgaben<br />
des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie die<br />
demografi sche Entwicklung in <strong>Kassel</strong>. Ziel war es,<br />
mehr Gebührengerechtigkeit, Transparenz, Rechtssicherheit<br />
und Anreize zur Getrenntsammlung zu<br />
erreichen. Der kalkulierte Gebührenhaushalt für die<br />
Abfallentsorgung in <strong>Kassel</strong>, also das, was alle <strong>Kassel</strong>er<br />
an Abfallgebühren bezahlen, sinkt um 7 %.<br />
2. Welche WESENTLICHEN VERÄNDERUNGEN bringt die<br />
neue Abfallsatzung?<br />
Mit der Aufteilung der Abfallgebühr in Grund- und<br />
Leistungsgebühr wird jeder Haushalt und jeder<br />
Gewerbebetrieb in <strong>Kassel</strong> an den Grundkosten<br />
der Abfallwirtschaft beteiligt.<br />
Jeder Haushalt (bzw. Wohneinheit) zahlt eine<br />
Grundgebühr von 62,76 €/Jahr. Die Leistungsgebühr<br />
berechnet sich nach der Größe des<br />
Restabfallbehälters.<br />
Die Biotonne ist kostenlos und sollte auf allen<br />
bewohnten Grundstücken stehen, soweit die<br />
örtlichen Gegebenheiten es zulassen.<br />
Wer seine Küchen- und Gartenabfälle selbst<br />
kompostiert und deswegen keine Biotonne benötigt,<br />
kann 10 % der Leistungsgebühr einsparen.<br />
Alle kompostierbaren Gartenabfälle nehmen<br />
die Recyclinghöfe kostenlos an.<br />
Bei einem Ein-Personen-Grundstück kann man<br />
auf Antrag die Leistungsgebühr senken.<br />
3. Was ist eine GRUNDGEBÜHR und wie wird sie berechnet?<br />
Die Grundgebühr umfasst die Fixkosten der Ab-<br />
TRITT TRI TTRRRRIIIIIITTTTTTTTT TTTTTTRRRRRRRIIIIIITTT TRIT IIIITTTTT ITT TTTTTTTT TT AB AAAAABBBBBB AAAAAAAAABBBBBBBBB AB<br />
1.1.<strong>2013</strong> 1.1 11..111111.222220000111 11111..111111 1.1.2 .201133 ...2222222 .2000000000111111333<br />
2200001111333<br />
IN IIIN INN KRAFT KKRA KKRRAAAFFFTTTT KKRRRAAAAFF KKRRAAFF AAFFFTT AAFFT FFFTTTT FTT<br />
fallentsorgung wie beispielsweise den Betrieb<br />
der Recyclinghöfe, die Schadstoff-, Laub- und<br />
Weihnachtsbaumsammlung, die Bereitstellung von<br />
Fahrzeugen, die Anschaffung und Lieferung der<br />
Abfallbehälter.<br />
Die Grundgebühr errechnet sich aus der Anzahl<br />
der Nutzungseinheiten (abgeschlossenen<br />
Wohneinheiten) auf einem Grundstück.<br />
Werden Gebäudefl ächen gewerblich genutzt,<br />
ist die Größe der Bürofl äche entscheidend.<br />
Die Grundgebühr beträgt 62,76 €/Wohneinheit<br />
bzw. Nutzungseinheit.<br />
4. Was ist eine LEISTUNGSGEBÜHR und wie wird sie<br />
berechnet?<br />
Die Leistungsgebühr richtet sich nach dem Grad<br />
der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistung.<br />
Sie berechnet sich über das zur Verfügung<br />
gestellte Behältervolumen für Restabfall und den<br />
vereinbarten Leerungsrhythmus. Für die Nutzung<br />
der Biotonne und der Altpapiertonne wird keine<br />
gesonderte Gebühr erhoben.<br />
5. Ist das neue Gebührenmodell gerecht?<br />
Grundsätzlich ist anzumerken, dass jedes Gebührenmodell<br />
seine Vor- und Nachteile hat, es gibt<br />
nicht „den Königsweg“. Mit der Einführung eines<br />
neuen Modells kommen auf den einzelnen Gebührenzahler<br />
Veränderungen zu, d. h. es wird im Vergleich<br />
zu heute Mehr- und Minderzahler geben.<br />
Aber ganz gleich, ob man in einem Einfamilienhaus<br />
oder in einer größeren Mietergemeinschaft<br />
wohnt, ausschlaggebend für die Gebühr bleibt die<br />
Größe des Behältervolumens.<br />
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