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ABFALLKALENDER 2013 - Stadtreiniger Kassel

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DER <strong>ABFALLKALENDER</strong> <strong>2013</strong><br />

Der Abfallkalender gibt Ihnen auch in diesem Jahr Auskunft über alles<br />

Wissenswerte zu den Entsorgungsdienstleistungen der <strong>Stadtreiniger</strong> <strong>Kassel</strong>.<br />

Wesentliche Informationen zur neuen Abfallsatzung<br />

liefern wir Ihnen gleich im ersten Abschnitt. Darüber<br />

hinaus steht Ihnen für alle weiteren Fragen unser<br />

Service-Telefon zur Verfügung.<br />

2<br />

VORWORT<br />

Machen Sie mit beim Umweltschutz: Trennen Sie<br />

Ihre Abfälle und sparen Sie Gebühren.<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />

mit dem Abfallkonzept <strong>2013</strong> haben wir in öffentlichen<br />

Workshops und Bürgerforen die neue Abfallwirtschafts-<br />

und -gebührensatzung erarbeitet.<br />

Ziel war es, neben der Umsetzung von rechtlichen<br />

Vorgaben mehr Gebührengerechtigkeit und<br />

stärkere Anreize zur Abfalltrennung zu schaffen.<br />

Kompostierbare Küchen- und Gartenabfälle sind<br />

prima Wertstoffe, aus denen sich Kompost und<br />

Biogas gewinnen lassen. Noch haben wir in<br />

<strong>Kassel</strong> fast 40 Prozent der kompostierbaren Abfälle<br />

im Restmüll. Das ist zu viel! Mit der neuen<br />

Abfallgebühr ab <strong>2013</strong> ist die Biotonne kostenfrei.<br />

Ganz gleich, ob Sie in einem Haus oder in<br />

einer größeren Mietergemeinschaft wohnen, mit<br />

der Biotonne sparen Sie Gebühren und schonen<br />

die Umwelt.<br />

Darüber hinaus können Sie auch die Altpapiertonne<br />

kostenlos erhalten oder Sie nutzen die<br />

zahlreichen Wertstoffstandplätze im Stadtgebiet.<br />

Auf den zwei Recyclinghöfen der <strong>Stadtreiniger</strong><br />

<strong>Kassel</strong> können Sie ab <strong>2013</strong> neben Sperrmüll,<br />

Elektroschrott und vielem mehr zukünftig alle kompostierbaren<br />

Gartenabfälle kostenlos abgeben.<br />

Recycling lebt vom Mitmachen: Nutzen Sie die<br />

zahlreichen Angebote zur Getrenntsammlung,<br />

sparen Sie Gebühren und schonen Sie die<br />

Umwelt.<br />

Ihr<br />

GÜLTIG AB<br />

DIENSTAG, DEN<br />

GÜLTIG ÜÜÜÜ AB<br />

DIENSTAG, DENN<br />

<strong>ABFALLKALENDER</strong> <strong>ABFALLKALENDER</strong> <strong>2013</strong> <strong>2013</strong><br />

Jürgen Kaiser<br />

Bürgermeister und Abfalldezernent der Stadt <strong>Kassel</strong><br />

1.1.<strong>2013</strong><br />

1.1.<strong>2013</strong><br />

<strong>ABFALLKALENDER</strong> <strong>2013</strong><br />

SERVICE-TELEFON<br />

FÜR ALLE WEITEREN FRAGEN<br />

05 61-50 03-0<br />

1<br />

1<br />

DIE NEUE ABFALLWIRTSCHAFTS-<br />

UND -GEBÜHRENSATZUNG<br />

1. Warum eine NEUE ABFALLSATZUNG?<br />

Auslöser für die neue Abfallsatzung mit veränderter<br />

Gebührenstruktur waren die rechtlichen Vorgaben<br />

des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie die<br />

demografi sche Entwicklung in <strong>Kassel</strong>. Ziel war es,<br />

mehr Gebührengerechtigkeit, Transparenz, Rechtssicherheit<br />

und Anreize zur Getrenntsammlung zu<br />

erreichen. Der kalkulierte Gebührenhaushalt für die<br />

Abfallentsorgung in <strong>Kassel</strong>, also das, was alle <strong>Kassel</strong>er<br />

an Abfallgebühren bezahlen, sinkt um 7 %.<br />

2. Welche WESENTLICHEN VERÄNDERUNGEN bringt die<br />

neue Abfallsatzung?<br />

Mit der Aufteilung der Abfallgebühr in Grund- und<br />

Leistungsgebühr wird jeder Haushalt und jeder<br />

Gewerbebetrieb in <strong>Kassel</strong> an den Grundkosten<br />

der Abfallwirtschaft beteiligt.<br />

Jeder Haushalt (bzw. Wohneinheit) zahlt eine<br />

Grundgebühr von 62,76 €/Jahr. Die Leistungsgebühr<br />

berechnet sich nach der Größe des<br />

Restabfallbehälters.<br />

Die Biotonne ist kostenlos und sollte auf allen<br />

bewohnten Grundstücken stehen, soweit die<br />

örtlichen Gegebenheiten es zulassen.<br />

Wer seine Küchen- und Gartenabfälle selbst<br />

kompostiert und deswegen keine Biotonne benötigt,<br />

kann 10 % der Leistungsgebühr einsparen.<br />

Alle kompostierbaren Gartenabfälle nehmen<br />

die Recyclinghöfe kostenlos an.<br />

Bei einem Ein-Personen-Grundstück kann man<br />

auf Antrag die Leistungsgebühr senken.<br />

3. Was ist eine GRUNDGEBÜHR und wie wird sie berechnet?<br />

Die Grundgebühr umfasst die Fixkosten der Ab-<br />

TRITT TRI TTRRRRIIIIIITTTTTTTTT TTTTTTRRRRRRRIIIIIITTT TRIT IIIITTTTT ITT TTTTTTTT TT AB AAAAABBBBBB AAAAAAAAABBBBBBBBB AB<br />

1.1.<strong>2013</strong> 1.1 11..111111.222220000111 11111..111111 1.1.2 .201133 ...2222222 .2000000000111111333<br />

2200001111333<br />

IN IIIN INN KRAFT KKRA KKRRAAAFFFTTTT KKRRRAAAAFF KKRRAAFF AAFFFTT AAFFT FFFTTTT FTT<br />

fallentsorgung wie beispielsweise den Betrieb<br />

der Recyclinghöfe, die Schadstoff-, Laub- und<br />

Weihnachtsbaumsammlung, die Bereitstellung von<br />

Fahrzeugen, die Anschaffung und Lieferung der<br />

Abfallbehälter.<br />

Die Grundgebühr errechnet sich aus der Anzahl<br />

der Nutzungseinheiten (abgeschlossenen<br />

Wohneinheiten) auf einem Grundstück.<br />

Werden Gebäudefl ächen gewerblich genutzt,<br />

ist die Größe der Bürofl äche entscheidend.<br />

Die Grundgebühr beträgt 62,76 €/Wohneinheit<br />

bzw. Nutzungseinheit.<br />

4. Was ist eine LEISTUNGSGEBÜHR und wie wird sie<br />

berechnet?<br />

Die Leistungsgebühr richtet sich nach dem Grad<br />

der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistung.<br />

Sie berechnet sich über das zur Verfügung<br />

gestellte Behältervolumen für Restabfall und den<br />

vereinbarten Leerungsrhythmus. Für die Nutzung<br />

der Biotonne und der Altpapiertonne wird keine<br />

gesonderte Gebühr erhoben.<br />

5. Ist das neue Gebührenmodell gerecht?<br />

Grundsätzlich ist anzumerken, dass jedes Gebührenmodell<br />

seine Vor- und Nachteile hat, es gibt<br />

nicht „den Königsweg“. Mit der Einführung eines<br />

neuen Modells kommen auf den einzelnen Gebührenzahler<br />

Veränderungen zu, d. h. es wird im Vergleich<br />

zu heute Mehr- und Minderzahler geben.<br />

Aber ganz gleich, ob man in einem Einfamilienhaus<br />

oder in einer größeren Mietergemeinschaft<br />

wohnt, ausschlaggebend für die Gebühr bleibt die<br />

Größe des Behältervolumens.<br />

3

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