x AVB agroKasko - Emmental Versicherung

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26.09.2012 Aufrufe

Kundeninformation nach dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) Liebe Kundengenossenschafterin, lieber Kundengenossenschafter Mit dem Abschluss einer Police bei der emmental versicherung werden Sie Kundengenossenschafter/in unserer Gesellschaft und profitieren dabei von der periodischen Gewinnausschüttung. Da Sie weder einer persönlichen Haftung noch einer Nachschusspflicht unterliegen, gehören Sie immer zu den Gewinnern. Nachstehend orientieren wir Sie über einige wichtige Punkte, die für Sie von Nutzen sind. Weitere Informationen finden Sie auf dem Antrag und den Versicherungsbedingungen sowie auf unserer Internet-Seite www.emmental-versicherung.ch. Ihr Versicherer ist die emmental versicherung, eine Genossenschaft nach schweizerischem Recht mit statutarischem Sitz in 3510 Konolfingen. Ihre versicherten Risiken, der Umfang Ihres Versicherungsschutzes sowie die Höhe Ihrer Prämie sind aus dem Antrag, aus Ihrer Police oder aus den Versicherungsbedingungen ersichtlich. Einen Anspruch auf eine anteilmässige Prämienrückerstattung haben Sie, wenn die Prämie für eine bestimmte Versicherungsdauer vorausbezahlt wurde und der Vertrag vor Ablauf dieser Dauer aufgehoben wird. Die Prämie bleibt der emmental versicherung in zwei Ausnahmefällen ganz geschuldet, nämlich, falls eine Versicherungsleistung erbracht wurde: • bei einem Totalschaden (Wegfall des Risikos); • wenn Sie in einem Teilschaden die Police im ersten Vertragsjahr kündigen. Neben Rechten haben Sie auch gewisse Pflichten: • jede wesentliche Veränderung des versicherten Risikos und jeder Schadenfall ist der emmental versicherung so bald als möglich mitzuteilen; • bei Abklärungen zu Antragsfragen, Schadenfällen etc. haben Sie mitzuwirken und der emmental versicherung alle sachdienlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben und Dritte schriftlich zu ermächtigen, ihr die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. Diese Auflistung enthält nur die gebräuchlichsten Pflichten. Weitere ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen sowie aus dem VVG. Ihre Versicherung beginnt an dem Tag, der im Antrag bzw. in der Police aufgeführt ist. Haben wir Ihnen eine vorläufige Deckungszusage abgegeben, gewährt Ihnen die emmental versicherung bis zur Zustellung der Police Versicherungsschutz im Umfang der schriftlichen, vorläufigen Zusage. Unsere Leistungspflicht ruht, wenn Sie Ihre Prämie nicht rechtzeitig bezahlen. Voraussetzung ist, dass unsere schriftliche Mahnung, binnen 14 Tagen Zahlung zu leisten, erfolglos bleibt. Sie können Ihren Vertrag kündigen: • spätestens drei Monate vor dessen Ablauf bzw. – sofern vereinbart – drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am letzten Tag vor Beginn der dreimonatigen Frist bei der emmental versicherung eintrifft. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich stillschweigend um ein Jahr; • nach jedem leistungspflichtigen Schadenfall, spätestens 14 Tage seit Kenntnis von der Auszahlung; • infolge angekündigter Änderung von Prämien und/oder Selbstbehaltsregelung, wobei die Kündigung bis zum letzten Tag des Vertragsjahres bei der emmental versicherung eintreffen muss; • sofern die emmental versicherung die gesetzliche Informationspflicht (Art. 3 VVG) verletzt haben sollte und zwar innert vier Wochen seit deren Kenntnisnahme, auf jeden Fall aber innerhalb eines Jahres seit der Pflichtverletzung. Die emmental versicherung kann Ihren Vertrag kündigen: • spätestens drei Monate vor dessen Ablauf bzw. – sofern vereinbart – drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am letzten Tag vor Beginn der dreimonatigen Frist bei Ihnen eintrifft. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich stillschweigend um ein Jahr; • nach jedem leistungspflichtigen Schadenfall, sofern die Kündigung spätestens mit der Auszahlung erfolgt; • wenn Sie uns erhebliche Gefahrstatsachen verschwiegen oder unrichtig mitgeteilt haben (Verletzung der Anzeigepflicht). Die emmental versicherung kann vom Vertrag zurücktreten: • wenn Sie mit der Bezahlung der Prämie in Verzug sind, gemahnt wurden und die emmental versicherung darauf verzichtet, die Prämie einzufordern; • im Falle eines Versicherungsbetrugs. Diese Auflistungen enthalten nur die gebräuchlichsten Beendigungsmöglichkeiten; weitere ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen sowie aus dem VVG. Bei gravierenden Meinungsverschiedenheiten mit der emmental versicherung können Sie sich unentgeltlich an die Ombudsstelle der Privatversicherer wenden: Stiftung Ombudsman der Privatversicherung, Postfach 2646, 8022 Zürich. Die emmental versicherung respektiert den Datenschutz und bearbeitet Ihre Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsabwicklung ergeben, nur im Rahmen der vom Gesetz vorgesehenen Bestimmungen (insbesondere für die Festlegung der Prämie, die Risikoabklärung, die Bearbeitung von Schadenfällen, statistischer Auswertungen sowie zu Marketingzwecken). Die Daten werden physisch oder elektronisch aufbewahrt. Im erforderlichen Umfang können sie an die an der Vertragsabwicklung beteiligten Stellen im In- und Ausland (insbesondere an Mit- und Rückversicherer) zur Bearbeitung weitergeleitet werden. Die emmental versicherung kann bei Amts- und weiteren Stellen sachdienliche Auskünfte einholen (insbesondere über den Schadenverlauf). Dies gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages. Sie haben das Recht, bei der emmental versicherung über die Bearbeitung der Sie betreffenden Daten die gesetzlich vorgesehenen Auskünfte zu verlangen. 2

1 Versicherte Sachen und Kosten Je nach Vereinbarung in der Police versichert sind: 1.1. Anlage Die in der Police aufgeführte, komplette Anlage, inklusive Leitungen, Messgeräte, Wechselrichter und Einspeisezähler. 1.2. Kosten Die aufgrund eines versicherten Ereignisses entstehenden Kosten für – Bergung, – Aufräumung, – Entsorgung, – Montage und Demontage von Gerüsten, – Feststellen der Schadenursache, – Wiederherstellung von Daten. 1.3. Ertragsausfall, Mehrkosten, besondere Auslagen Ertragsausfall, Mehrkosten und besondere Auslagen infolge eines versicherten Ereignisses. – Ertragsausfall: entgangener Ertrag aus dem Verkauf von Strom, der durch die versicherte Anlage produziert wird. – Mehrkosten: externer Einkauf von Strom, Erstellung von Provisorien. – Besondere Auslagen: Kosten, deren schadenmindernde Wirkung während der Haftzeit nicht ausreichend nachgewiesen werden kann oder die erst nach der Haftzeit eintritt (z. B. Konventionalstrafen). Die Haftzeit beträgt 24 Monate. 2 Versicherte Gefahren und Schäden a Versichert sind unvorhergesehene und plötzlich eintretende Verluste, Beschädigungen oder Zerstörungen an der versicherten Anlage. b Wird in der Police oder in diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen die Bezeichnung Feuer- und Elementarschäden verwendet, so bedeutet dies: Schäden durch Brand, Rauch, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Versengen, Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (Wind von mind. 75 km/h, der in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt), Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, abstürzende und/oder notlandende Luft-/Raumfahrzeuge oder Teile davon. 3 Was ist nicht versichert? a Schäden als direkte Folge von dauernden, voraussehbaren Einflüssen mechanischer, thermischer, chemischer oder elektrischer Art wie Alterung, Abnützung, Korrosion, Verrottung sowie von übermässigem Ansatz von Rost, Schlamm und sonstigen Ablagerungen. b Schäden, welche infolge mangelhaftem Unterhalt entstehen. c Schäden infolge normaler Witterungseinflüsse. d Schäden, für die der Hersteller oder Verkäufer als solcher gesetzlich oder vertraglich haftet. 3 e Schäden, welche durch einen Wartungsvertrag oder über Garantie gedeckt sind. f Schäden, welche anlässlich von Reparaturen, Revisionen, Wartungsarbeiten etc. entstehen und für welche die ausführende Fachfirma haftbar gemacht werden kann. g Schäden bei kriegerischen Ereignissen, Neutralitätsverletzungen, Revolution, Rebellion, Aufstand, inneren Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult) und den dagegen ergriffenen Massnahmen. h Schäden bei Erdbeben, vulkanischen Eruptionen oder Veränderungen der Atomkernstruktur, es sei denn, der Versicherungsnehmer weise nach, dass der Schaden mit diesen Ereignissen in keinem Zusammenhang steht. 4 Versicherungssummen 4.1. Anlage Die in der Police vereinbarte Versicherungssumme für die Anlage muss dem Neuwert der ganzen Anlage entsprechen, einschliesslich Zoll-, Transport-, Montage- und aller übrigen Nebenkosten (Vollwertversicherung). Sie bildet die Grenze der Ersatzleistung pro Schadenfall. Als Neuwert gilt der jeweils gültige Listenpreis; wird die versicherte Sache nicht mehr in den Preislisten geführt, so ist der letzte Listenpreis, angepasst an die entsprechende Preisentwicklung, massgebend. 4.2. Kosten Die unter Art. 1, Ziff. 1.2 aufgeführten Kosten sind mit 20% des Anlagewertes gemäss Police, mindestens Fr. 50’000 auf Erstes Risiko versichert. 4.3. Ertragsausfall, Mehrkosten, besondere Auslagen Ertragsausfall und Mehrkosten sind im Rahmen der in der Police aufgeführten Versicherungssumme gedeckt. Besondere Auslagen sind über die gewählte Versicherungssumme für Ertragsausfall und Mehrkosten hinaus versichert aber auf 20% dieser Summe beschränkt. 4.4. Unterversicherung Die emmental versicherung verzichtet im Schadenfall auf die Anrechnung einer Unterversicherung, wenn die Versicherungssumme für die Anlage bei Vertragsabschluss dem Neuwert gemäss Art. 4 Ziff. 4.1 entsprach und wenn sie bei Erneuerung eines solchen Vertrages nach denselben Bestimmungen neu festgelegt wurde. 5 Leistungen im Schadenfall a Im Teilschadenfall entschädigt die emmental versicherung die Reparaturkosten, einschliesslich Zoll-, Transport-, Deund Remontage- sowie aller übrigen in der Versicherungssumme enthaltenen Nebenkosten. Kosten für vorläufige Reparaturen sind nur versichert, sofern diese im Einverständnis mit der emmental versicherung ausgeführt werden und sie sich schadenmindernd auf einen drohenden Ertragsausfall auswirken. b Im Totalschadenfall entschädigt die emmental versicherung die Kosten für die Neuanschaffung der gleichwertigen Anlage

Kundeninformation nach dem Bundesgesetz über den <strong>Versicherung</strong>svertrag (VVG)<br />

Liebe Kundengenossenschafterin, lieber Kundengenossenschafter<br />

Mit dem Abschluss einer Police bei der emmental versicherung werden Sie Kundengenossenschafter/in unserer Gesellschaft und profitieren dabei<br />

von der periodischen Gewinnausschüttung. Da Sie weder einer persönlichen Haftung noch einer Nachschusspflicht unterliegen, gehören Sie immer<br />

zu den Gewinnern. Nachstehend orientieren wir Sie über einige wichtige Punkte, die für Sie von Nutzen sind. Weitere Informationen finden Sie auf<br />

dem Antrag und den <strong>Versicherung</strong>sbedingungen sowie auf unserer Internet-Seite www.emmental-versicherung.ch.<br />

Ihr Versicherer ist die emmental versicherung, eine Genossenschaft nach schweizerischem Recht mit statutarischem Sitz in 3510 Konolfingen.<br />

Ihre versicherten Risiken, der Umfang Ihres <strong>Versicherung</strong>sschutzes sowie die Höhe Ihrer Prämie sind aus dem Antrag, aus Ihrer Police oder aus<br />

den <strong>Versicherung</strong>sbedingungen ersichtlich.<br />

Einen Anspruch auf eine anteilmässige Prämienrückerstattung haben Sie, wenn die Prämie für eine bestimmte <strong>Versicherung</strong>sdauer vorausbezahlt<br />

wurde und der Vertrag vor Ablauf dieser Dauer aufgehoben wird.<br />

Die Prämie bleibt der emmental versicherung in zwei Ausnahmefällen ganz geschuldet, nämlich, falls eine <strong>Versicherung</strong>sleistung erbracht wurde:<br />

• bei einem Totalschaden (Wegfall des Risikos);<br />

• wenn Sie in einem Teilschaden die Police im ersten Vertragsjahr kündigen.<br />

Neben Rechten haben Sie auch gewisse Pflichten:<br />

• jede wesentliche Veränderung des versicherten Risikos und jeder Schadenfall ist der emmental versicherung so bald als möglich mitzuteilen;<br />

• bei Abklärungen zu Antragsfragen, Schadenfällen etc. haben Sie mitzuwirken und der emmental versicherung alle sachdienlichen Auskünfte und<br />

Unterlagen zu geben und Dritte schriftlich zu ermächtigen, ihr die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.<br />

Diese Auflistung enthält nur die gebräuchlichsten Pflichten. Weitere ergeben sich aus den <strong>Versicherung</strong>sbedingungen sowie aus dem VVG.<br />

Ihre <strong>Versicherung</strong> beginnt an dem Tag, der im Antrag bzw. in der Police aufgeführt ist. Haben wir Ihnen eine vorläufige Deckungszusage abgegeben,<br />

gewährt Ihnen die emmental versicherung bis zur Zustellung der Police <strong>Versicherung</strong>sschutz im Umfang der schriftlichen, vorläufigen Zusage.<br />

Unsere Leistungspflicht ruht, wenn Sie Ihre Prämie nicht rechtzeitig bezahlen. Voraussetzung ist, dass unsere schriftliche Mahnung, binnen 14 Tagen<br />

Zahlung zu leisten, erfolglos bleibt.<br />

Sie können Ihren Vertrag kündigen:<br />

• spätestens drei Monate vor dessen Ablauf bzw. – sofern vereinbart – drei Monate vor Ablauf des <strong>Versicherung</strong>sjahres. Die Kündigung ist rechtzeitig<br />

erfolgt, wenn sie spätestens am letzten Tag vor Beginn der dreimonatigen Frist bei der emmental versicherung eintrifft. Wird der Vertrag nicht<br />

gekündigt, verlängert er sich stillschweigend um ein Jahr;<br />

• nach jedem leistungspflichtigen Schadenfall, spätestens 14 Tage seit Kenntnis von der Auszahlung;<br />

• infolge angekündigter Änderung von Prämien und/oder Selbstbehaltsregelung, wobei die Kündigung bis zum letzten Tag des Vertragsjahres bei der<br />

emmental versicherung eintreffen muss;<br />

• sofern die emmental versicherung die gesetzliche Informationspflicht (Art. 3 VVG) verletzt haben sollte und zwar innert vier Wochen seit deren<br />

Kenntnisnahme, auf jeden Fall aber innerhalb eines Jahres seit der Pflichtverletzung.<br />

Die emmental versicherung kann Ihren Vertrag kündigen:<br />

• spätestens drei Monate vor dessen Ablauf bzw. – sofern vereinbart – drei Monate vor Ablauf des <strong>Versicherung</strong>sjahres. Die Kündigung ist rechtzeitig<br />

erfolgt, wenn sie spätestens am letzten Tag vor Beginn der dreimonatigen Frist bei Ihnen eintrifft. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er<br />

sich stillschweigend um ein Jahr;<br />

• nach jedem leistungspflichtigen Schadenfall, sofern die Kündigung spätestens mit der Auszahlung erfolgt;<br />

• wenn Sie uns erhebliche Gefahrstatsachen verschwiegen oder unrichtig mitgeteilt haben (Verletzung der Anzeigepflicht).<br />

Die emmental versicherung kann vom Vertrag zurücktreten:<br />

• wenn Sie mit der Bezahlung der Prämie in Verzug sind, gemahnt wurden und die emmental versicherung darauf verzichtet, die Prämie einzufordern;<br />

• im Falle eines <strong>Versicherung</strong>sbetrugs.<br />

Diese Auflistungen enthalten nur die gebräuchlichsten Beendigungsmöglichkeiten; weitere ergeben sich aus den <strong>Versicherung</strong>sbedingungen sowie<br />

aus dem VVG.<br />

Bei gravierenden Meinungsverschiedenheiten mit der emmental versicherung können Sie sich unentgeltlich an die Ombudsstelle der Privatversicherer<br />

wenden: Stiftung Ombudsman der Privatversicherung, Postfach 2646, 8022 Zürich.<br />

Die emmental versicherung respektiert den Datenschutz und bearbeitet Ihre Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsabwicklung<br />

ergeben, nur im Rahmen der vom Gesetz vorgesehenen Bestimmungen (insbesondere für die Festlegung der Prämie, die Risikoabklärung, die<br />

Bearbeitung von Schadenfällen, statistischer Auswertungen sowie zu Marketingzwecken). Die Daten werden physisch oder elektronisch aufbewahrt.<br />

Im erforderlichen Umfang können sie an die an der Vertragsabwicklung beteiligten Stellen im In- und Ausland (insbesondere an Mit- und Rückversicherer)<br />

zur Bearbeitung weitergeleitet werden. Die emmental versicherung kann bei Amts- und weiteren Stellen sachdienliche Auskünfte einholen (insbesondere<br />

über den Schadenverlauf). Dies gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages. Sie haben das Recht, bei der emmental versicherung<br />

über die Bearbeitung der Sie betreffenden Daten die gesetzlich vorgesehenen Auskünfte zu verlangen.<br />

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