26.09.2012 Aufrufe

x AVB agroKasko - Emmental Versicherung

x AVB agroKasko - Emmental Versicherung

x AVB agroKasko - Emmental Versicherung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Allgemeine <strong>Versicherung</strong>sbedingungen<br />

Ausgabe 2011<br />

<strong>Versicherung</strong> für alternative Stromerzeugungs-Anlagen<br />

Inhaltsverzeichnis Seite<br />

Kundeninformation 2<br />

11. Versicherte Sachen und Kosten 3<br />

12. Versicherte Gefahren und Schäden 3<br />

13. Einschränkungen des <strong>Versicherung</strong>sumfangs 3<br />

14. <strong>Versicherung</strong>ssummen 3<br />

15. Leistungen im Schadenfall 3<br />

16. Selbstbehalt 4<br />

17. Örtlicher Geltungsbereich 4<br />

18. Sorgfaltspflichten und Obliegenheiten 4<br />

19. Änderung der Prämien und/oder der Selbstbehaltsregelung 4<br />

10. Vertragsauflösung 4<br />

11. Prämienrückerstattung 4<br />

12. Rechtsgrundlagen 4<br />

<strong>Emmental</strong>ische Mobiliar <strong>Versicherung</strong>s-Genossenschaft (emmental versicherung) • <strong>Emmental</strong>strasse 23 • CH-3510 Konolfingen<br />

Tel 031 790 31 11 • Fax 031 790 31 00 • www.emmental-versicherung.ch • info@emmental-versicherung.ch


Kundeninformation nach dem Bundesgesetz über den <strong>Versicherung</strong>svertrag (VVG)<br />

Liebe Kundengenossenschafterin, lieber Kundengenossenschafter<br />

Mit dem Abschluss einer Police bei der emmental versicherung werden Sie Kundengenossenschafter/in unserer Gesellschaft und profitieren dabei<br />

von der periodischen Gewinnausschüttung. Da Sie weder einer persönlichen Haftung noch einer Nachschusspflicht unterliegen, gehören Sie immer<br />

zu den Gewinnern. Nachstehend orientieren wir Sie über einige wichtige Punkte, die für Sie von Nutzen sind. Weitere Informationen finden Sie auf<br />

dem Antrag und den <strong>Versicherung</strong>sbedingungen sowie auf unserer Internet-Seite www.emmental-versicherung.ch.<br />

Ihr Versicherer ist die emmental versicherung, eine Genossenschaft nach schweizerischem Recht mit statutarischem Sitz in 3510 Konolfingen.<br />

Ihre versicherten Risiken, der Umfang Ihres <strong>Versicherung</strong>sschutzes sowie die Höhe Ihrer Prämie sind aus dem Antrag, aus Ihrer Police oder aus<br />

den <strong>Versicherung</strong>sbedingungen ersichtlich.<br />

Einen Anspruch auf eine anteilmässige Prämienrückerstattung haben Sie, wenn die Prämie für eine bestimmte <strong>Versicherung</strong>sdauer vorausbezahlt<br />

wurde und der Vertrag vor Ablauf dieser Dauer aufgehoben wird.<br />

Die Prämie bleibt der emmental versicherung in zwei Ausnahmefällen ganz geschuldet, nämlich, falls eine <strong>Versicherung</strong>sleistung erbracht wurde:<br />

• bei einem Totalschaden (Wegfall des Risikos);<br />

• wenn Sie in einem Teilschaden die Police im ersten Vertragsjahr kündigen.<br />

Neben Rechten haben Sie auch gewisse Pflichten:<br />

• jede wesentliche Veränderung des versicherten Risikos und jeder Schadenfall ist der emmental versicherung so bald als möglich mitzuteilen;<br />

• bei Abklärungen zu Antragsfragen, Schadenfällen etc. haben Sie mitzuwirken und der emmental versicherung alle sachdienlichen Auskünfte und<br />

Unterlagen zu geben und Dritte schriftlich zu ermächtigen, ihr die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.<br />

Diese Auflistung enthält nur die gebräuchlichsten Pflichten. Weitere ergeben sich aus den <strong>Versicherung</strong>sbedingungen sowie aus dem VVG.<br />

Ihre <strong>Versicherung</strong> beginnt an dem Tag, der im Antrag bzw. in der Police aufgeführt ist. Haben wir Ihnen eine vorläufige Deckungszusage abgegeben,<br />

gewährt Ihnen die emmental versicherung bis zur Zustellung der Police <strong>Versicherung</strong>sschutz im Umfang der schriftlichen, vorläufigen Zusage.<br />

Unsere Leistungspflicht ruht, wenn Sie Ihre Prämie nicht rechtzeitig bezahlen. Voraussetzung ist, dass unsere schriftliche Mahnung, binnen 14 Tagen<br />

Zahlung zu leisten, erfolglos bleibt.<br />

Sie können Ihren Vertrag kündigen:<br />

• spätestens drei Monate vor dessen Ablauf bzw. – sofern vereinbart – drei Monate vor Ablauf des <strong>Versicherung</strong>sjahres. Die Kündigung ist rechtzeitig<br />

erfolgt, wenn sie spätestens am letzten Tag vor Beginn der dreimonatigen Frist bei der emmental versicherung eintrifft. Wird der Vertrag nicht<br />

gekündigt, verlängert er sich stillschweigend um ein Jahr;<br />

• nach jedem leistungspflichtigen Schadenfall, spätestens 14 Tage seit Kenntnis von der Auszahlung;<br />

• infolge angekündigter Änderung von Prämien und/oder Selbstbehaltsregelung, wobei die Kündigung bis zum letzten Tag des Vertragsjahres bei der<br />

emmental versicherung eintreffen muss;<br />

• sofern die emmental versicherung die gesetzliche Informationspflicht (Art. 3 VVG) verletzt haben sollte und zwar innert vier Wochen seit deren<br />

Kenntnisnahme, auf jeden Fall aber innerhalb eines Jahres seit der Pflichtverletzung.<br />

Die emmental versicherung kann Ihren Vertrag kündigen:<br />

• spätestens drei Monate vor dessen Ablauf bzw. – sofern vereinbart – drei Monate vor Ablauf des <strong>Versicherung</strong>sjahres. Die Kündigung ist rechtzeitig<br />

erfolgt, wenn sie spätestens am letzten Tag vor Beginn der dreimonatigen Frist bei Ihnen eintrifft. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er<br />

sich stillschweigend um ein Jahr;<br />

• nach jedem leistungspflichtigen Schadenfall, sofern die Kündigung spätestens mit der Auszahlung erfolgt;<br />

• wenn Sie uns erhebliche Gefahrstatsachen verschwiegen oder unrichtig mitgeteilt haben (Verletzung der Anzeigepflicht).<br />

Die emmental versicherung kann vom Vertrag zurücktreten:<br />

• wenn Sie mit der Bezahlung der Prämie in Verzug sind, gemahnt wurden und die emmental versicherung darauf verzichtet, die Prämie einzufordern;<br />

• im Falle eines <strong>Versicherung</strong>sbetrugs.<br />

Diese Auflistungen enthalten nur die gebräuchlichsten Beendigungsmöglichkeiten; weitere ergeben sich aus den <strong>Versicherung</strong>sbedingungen sowie<br />

aus dem VVG.<br />

Bei gravierenden Meinungsverschiedenheiten mit der emmental versicherung können Sie sich unentgeltlich an die Ombudsstelle der Privatversicherer<br />

wenden: Stiftung Ombudsman der Privatversicherung, Postfach 2646, 8022 Zürich.<br />

Die emmental versicherung respektiert den Datenschutz und bearbeitet Ihre Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsabwicklung<br />

ergeben, nur im Rahmen der vom Gesetz vorgesehenen Bestimmungen (insbesondere für die Festlegung der Prämie, die Risikoabklärung, die<br />

Bearbeitung von Schadenfällen, statistischer Auswertungen sowie zu Marketingzwecken). Die Daten werden physisch oder elektronisch aufbewahrt.<br />

Im erforderlichen Umfang können sie an die an der Vertragsabwicklung beteiligten Stellen im In- und Ausland (insbesondere an Mit- und Rückversicherer)<br />

zur Bearbeitung weitergeleitet werden. Die emmental versicherung kann bei Amts- und weiteren Stellen sachdienliche Auskünfte einholen (insbesondere<br />

über den Schadenverlauf). Dies gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages. Sie haben das Recht, bei der emmental versicherung<br />

über die Bearbeitung der Sie betreffenden Daten die gesetzlich vorgesehenen Auskünfte zu verlangen.<br />

2


1 Versicherte Sachen und Kosten<br />

Je nach Vereinbarung in der Police versichert sind:<br />

1.1. Anlage<br />

Die in der Police aufgeführte, komplette Anlage, inklusive Leitungen,<br />

Messgeräte, Wechselrichter und Einspeisezähler.<br />

1.2. Kosten<br />

Die aufgrund eines versicherten Ereignisses entstehenden Kosten<br />

für<br />

– Bergung,<br />

– Aufräumung,<br />

– Entsorgung,<br />

– Montage und Demontage von Gerüsten,<br />

– Feststellen der Schadenursache,<br />

– Wiederherstellung von Daten.<br />

1.3. Ertragsausfall, Mehrkosten, besondere Auslagen<br />

Ertragsausfall, Mehrkosten und besondere Auslagen infolge eines<br />

versicherten Ereignisses.<br />

– Ertragsausfall: entgangener Ertrag aus dem Verkauf von<br />

Strom, der durch die versicherte Anlage produziert wird.<br />

– Mehrkosten: externer Einkauf von Strom, Erstellung von Provisorien.<br />

– Besondere Auslagen: Kosten, deren schadenmindernde Wirkung<br />

während der Haftzeit nicht ausreichend nachgewiesen<br />

werden kann oder die erst nach der Haftzeit eintritt (z. B. Konventionalstrafen).<br />

Die Haftzeit beträgt 24 Monate.<br />

2 Versicherte Gefahren und Schäden<br />

a Versichert sind unvorhergesehene und plötzlich eintretende<br />

Verluste, Beschädigungen oder Zerstörungen an der versicherten<br />

Anlage.<br />

b Wird in der Police oder in diesen Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen<br />

die Bezeichnung Feuer- und Elementarschäden<br />

verwendet, so bedeutet dies: Schäden durch<br />

Brand, Rauch, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Versengen,<br />

Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (Wind von<br />

mind. 75 km/h, der in der Umgebung der versicherten Sachen<br />

Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt), Hagel, Lawinen,<br />

Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, abstürzende<br />

und/oder notlandende Luft-/Raumfahrzeuge<br />

oder Teile davon.<br />

3 Was ist nicht versichert?<br />

a Schäden als direkte Folge von dauernden, voraussehbaren<br />

Einflüssen mechanischer, thermischer, chemischer oder<br />

elektrischer Art wie Alterung, Abnützung, Korrosion, Verrottung<br />

sowie von übermässigem Ansatz von Rost,<br />

Schlamm und sonstigen Ablagerungen.<br />

b Schäden, welche infolge mangelhaftem Unterhalt entstehen.<br />

c Schäden infolge normaler Witterungseinflüsse.<br />

d Schäden, für die der Hersteller oder Verkäufer als solcher<br />

gesetzlich oder vertraglich haftet.<br />

3<br />

e Schäden, welche durch einen Wartungsvertrag oder über<br />

Garantie gedeckt sind.<br />

f Schäden, welche anlässlich von Reparaturen, Revisionen,<br />

Wartungsarbeiten etc. entstehen und für welche die ausführende<br />

Fachfirma haftbar gemacht werden kann.<br />

g Schäden bei kriegerischen Ereignissen, Neutralitätsverletzungen,<br />

Revolution, Rebellion, Aufstand, inneren Unruhen<br />

(Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich<br />

von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult) und den<br />

dagegen ergriffenen Massnahmen.<br />

h Schäden bei Erdbeben, vulkanischen Eruptionen oder Veränderungen<br />

der Atomkernstruktur, es sei denn, der <strong>Versicherung</strong>snehmer<br />

weise nach, dass der Schaden mit diesen<br />

Ereignissen in keinem Zusammenhang steht.<br />

4 <strong>Versicherung</strong>ssummen<br />

4.1. Anlage<br />

Die in der Police vereinbarte <strong>Versicherung</strong>ssumme für die Anlage<br />

muss dem Neuwert der ganzen Anlage entsprechen, einschliesslich<br />

Zoll-, Transport-, Montage- und aller übrigen Nebenkosten<br />

(Vollwertversicherung). Sie bildet die Grenze der Ersatzleistung<br />

pro Schadenfall. Als Neuwert gilt der jeweils gültige Listenpreis;<br />

wird die versicherte Sache nicht mehr in den Preislisten geführt,<br />

so ist der letzte Listenpreis, angepasst an die entsprechende<br />

Preisentwicklung, massgebend.<br />

4.2. Kosten<br />

Die unter Art. 1, Ziff. 1.2 aufgeführten Kosten sind mit 20% des<br />

Anlagewertes gemäss Police, mindestens Fr. 50’000 auf Erstes<br />

Risiko versichert.<br />

4.3. Ertragsausfall, Mehrkosten, besondere Auslagen<br />

Ertragsausfall und Mehrkosten sind im Rahmen der in der Police<br />

aufgeführten <strong>Versicherung</strong>ssumme gedeckt. Besondere Auslagen<br />

sind über die gewählte <strong>Versicherung</strong>ssumme für Ertragsausfall<br />

und Mehrkosten hinaus versichert aber auf 20% dieser<br />

Summe beschränkt.<br />

4.4. Unterversicherung<br />

Die emmental versicherung verzichtet im Schadenfall auf die Anrechnung<br />

einer Unterversicherung, wenn die <strong>Versicherung</strong>ssumme<br />

für die Anlage bei Vertragsabschluss dem Neuwert<br />

gemäss Art. 4 Ziff. 4.1 entsprach und wenn sie bei Erneuerung<br />

eines solchen Vertrages nach denselben Bestimmungen neu<br />

festgelegt wurde.<br />

5 Leistungen im Schadenfall<br />

a Im Teilschadenfall entschädigt die emmental versicherung<br />

die Reparaturkosten, einschliesslich Zoll-, Transport-, Deund<br />

Remontage- sowie aller übrigen in der <strong>Versicherung</strong>ssumme<br />

enthaltenen Nebenkosten. Kosten für vorläufige<br />

Reparaturen sind nur versichert, sofern diese im Einverständnis<br />

mit der emmental versicherung ausgeführt werden<br />

und sie sich schadenmindernd auf einen drohenden Ertragsausfall<br />

auswirken.<br />

b Im Totalschadenfall entschädigt die emmental versicherung<br />

die Kosten für die Neuanschaffung der gleichwertigen Anlage


(Neuwert), einschliesslich Zoll-, Transport-, De- und Remontage-<br />

sowie aller übrigen in der <strong>Versicherung</strong>ssumme<br />

enthaltenen Nebenkosten. Ein Totalschaden liegt vor, wenn<br />

die Reparaturkosten höher sind als die Neuanschaffung.<br />

c Nicht entschädigt werden Kosten für Veränderungen, Verbesserungen,<br />

Revisionen oder Wartungsarbeiten, die im<br />

Zusammenhang mit der Wiederherstellung ausgeführt werden,<br />

sowie ein durch die Wiederherstellung entstandener<br />

Mehrwert, z. B. Einsparung von Revisions-, Wartungs- oder<br />

Ersatzteil-Kosten.<br />

d Bei der <strong>Versicherung</strong> von Kosten, Ertragsausfall und Mehrkosten<br />

entschädigt die emmental versicherung die effektiv<br />

angefallenen, belegten Beträge inklusive Schadenminderungskosten.<br />

Eingesparte Kosten (z. B. während der Dauer<br />

der Reparatur nicht angefallene Betriebskosten) werden<br />

von der Entschädigung in Abzug gebracht.<br />

6 Selbstbehalt<br />

Der Anspruchsberechtigte trägt pro Schadenfall einen Selbstbehalt<br />

von Fr. 500.–. Dieser wird für Anlage, Kosten, Ertragsausfall,<br />

Mehrkosten und besondere Auslagen insgesamt nur einmal abgezogen.<br />

Der Schadensbetrag wird um den Selbstbehalt reduziert<br />

und ist maximiert durch die versicherte Summe.<br />

7 Örtlicher Geltungsbereich<br />

Die <strong>Versicherung</strong> gilt am in der Police aufgeführten Standort.<br />

Befinden sich die versicherte Anlage bzw. Teile davon vorübergehend<br />

ausserhalb des Standortes (z. B. für Reparaturen, Wartungsarbeiten),<br />

besteht ebenfalls <strong>Versicherung</strong>sdeckung. Diese<br />

Aussenversicherung gilt weltweit.<br />

8 Sorgfaltspflichten und Obliegenheiten<br />

a Der <strong>Versicherung</strong>snehmer ist zur Sorgfalt verpflichtet und<br />

hat die nach den Umständen gebotenen Massnahmen (wie<br />

Wartung und Unterhalt) zum Schutz der versicherten Sachen<br />

zu treffen. Bei schuldhafter Verletzung obiger Pflichten<br />

kann die Entschädigung in dem Masse gekürzt werden, als<br />

Eintritt oder Umfang des Schadens dadurch beeinflusst<br />

wurden.<br />

b Bei Eintritt eines Schadenfalls hat der <strong>Versicherung</strong>snehmer<br />

die emmental versicherung sofort zu benachrichtigen und<br />

schadenmindernde Massnahmen unverzüglich einzuleiten.<br />

9 Änderung der Prämien und/oder der Selbstbehaltsregelung<br />

a Ändern die Prämien und/oder die Selbstbehaltsregelung,<br />

kann die emmental versicherung die Anpassung des Vertrages<br />

mit Wirkung ab folgendem <strong>Versicherung</strong>sjahr verlangen.<br />

Zu diesem Zweck hat sie dem <strong>Versicherung</strong>snehmer<br />

die neuen Vertragsbestimmungen spätestens 25 Tage vor<br />

Ablauf des <strong>Versicherung</strong>sjahres bekannt zu geben. Der <strong>Versicherung</strong>snehmer<br />

hat hierauf das Recht, den Vertrag auf<br />

Ende des laufenden <strong>Versicherung</strong>sjahres zu kündigen. Die<br />

06.11/???<br />

4<br />

Kündigung muss, um gültig zu sein, spätestens am letzten<br />

Tag des <strong>Versicherung</strong>sjahres bei der emmental versicherung<br />

eintreffen. Unterlässt der <strong>Versicherung</strong>snehmer die<br />

Kündigung, gilt dies als Zustimmung zur Anpassung des<br />

Vertrages.<br />

b Nicht zur Kündigung berechtigen die Änderungen von Prämien<br />

oder Leistungen zu Gunsten des <strong>Versicherung</strong>snehmers<br />

sowie Anpassungen, die auf gesetzlichen Vorschriften<br />

basieren (z. B. bei der Elementarschadenversicherung).<br />

10 Vertragsauflösung<br />

a Wird der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf<br />

der vereinbarten Dauer gekündigt, verlängert er sich jeweils<br />

stillschweigend um ein weiteres Jahr.<br />

b Der <strong>Versicherung</strong>snehmer kann spätestens 14 Tage nachdem<br />

er von der Auszahlung aus einem Schadenfall Kenntnis<br />

erhalten hat, den Vertrag kündigen. Der <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />

erlischt mit dem Eingang der Kündigung bei der emmental<br />

versicherung.<br />

c Die emmental versicherung kann den Vertrag nach Eintritt<br />

eines leistungspflichtigen Schadenfalls kündigen. Ihre Kündigung<br />

hat spätestens bei Auszahlung der Entschädigung<br />

zu erfolgen. Der <strong>Versicherung</strong>sschutz erlischt 14 Tage nach<br />

Eingang der Kündigung beim <strong>Versicherung</strong>snehmer.<br />

d Wechseln die versicherten Sachen und Objekte den Eigentümer<br />

(Handänderung, Art. 54 VVG), gehen Rechte und<br />

Pflichten aus dem <strong>Versicherung</strong>svertrag auf den neuen Eigentümer<br />

über, wenn dieser nicht innerhalb von 30 Tagen<br />

nach der Handänderung schriftlich den Übergang ablehnt.<br />

Die Prämie ist bis zum Zeitpunkt der Handänderung, respektive<br />

Erlöschung der <strong>Versicherung</strong>, anteilsmässig geschuldet.<br />

Die nicht verbrauchte Prämie wird an den bisherigen<br />

Eigentümer zurückerstattet.<br />

Die emmental versicherung kann innerhalb von 14 Tagen,<br />

nachdem sie von der Handänderung Kenntnis erhalten hat,<br />

den Vertrag kündigen. Der Vertrag endet 30 Tage nach der<br />

Kündigung. Die nicht verbrauchte Prämie wird an den neuen<br />

Eigentümer zurückerstattet.<br />

11 Prämienrückerstattung<br />

Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages erstattet die emmental<br />

versicherung die Prämie anteilsmässig zurück, unter Vorbehalt<br />

folgender Ausnahmen:<br />

a) im Totalschadenfall<br />

b) bei Kündigung durch den <strong>Versicherung</strong>snehmer im Teilschadenfall<br />

während des ersten Jahres der Laufzeit der <strong>Versicherung</strong>.<br />

12 Rechtsgrundlagen<br />

In Ergänzung zu diesen Bestimmungen gilt das schweizerische<br />

Bundesgesetz über den <strong>Versicherung</strong>svertrag (VVG). Für <strong>Versicherung</strong>en<br />

im Fürstentum Liechtenstein gelten ausserdem die<br />

Bestimmungen des liechtensteinischen Gesetzes vom 1. Januar<br />

2002 betreffend die Übernahme des VVG.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!