Gemeinde RATTEN
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Osterfeuer<br />
Ostern steht bevor und damit verbunden die Frage, ob<br />
Brauchtumsfeuer heuer in der Steiermark abgebrannt<br />
werden dürfen oder nicht. Mit 1. April 2011 trat in der<br />
Steiermark eine neue Verordnung in Kraft, die das Abbrennen<br />
von Brauchtumsfeuern neu regelt. Für die<br />
<strong>Gemeinde</strong> Ratten bedeutet dies:<br />
Das Entzünden von Osterfeuern ist ausschließlich am<br />
Karsamstag (23. April 2011) im Zeitraum von 15 Uhr<br />
des Karsamstages bis 3 Uhr früh am Ostersonntag<br />
zulässig. Falls es am Karsamstag regnet, ist ein Ausweichen<br />
auf einen anderen Tag nicht zulässig.<br />
Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt)<br />
ohne Rauch- und Geruchsentwicklung verbrannt werden.<br />
In jedem Fall sollte bereits länger gelagertes Material<br />
umgelagert werden, um Kleintieren (z.B. Igel,<br />
Vögel, …) ein Überleben zu ermöglichen. Zum Entzünden<br />
oder zur Aufrechterhaltung des Feuers dürfen keine<br />
Brandbeschleuniger verwendet werden.<br />
Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz<br />
(Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.)<br />
und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi,<br />
Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Osterfeuern mitverbrannt<br />
werden. Die Verbrennung von nicht geeigneten Materialien<br />
und die Verbrennung außerhalb des Karsamstages<br />
wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer<br />
Geldstrafe bis zu € 3.630,- bestraft.<br />
Mit 1. März 2011 hat nun auch in der Steiermark die<br />
Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) die Sozialhilfe<br />
ersetzt.<br />
Die BMS ist als Unterstützung für Menschen zu verstehen,<br />
die in eine finanzielle Notlage geraten sind<br />
und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln<br />
(Einkommen und Vermögen), den Einsatz der Arbeitskraft<br />
oder durch Geld- oder Sachleistungen Dritter<br />
nicht mehr abdecken können.<br />
Bevor man die Mindestsicherung bekommt, muss das<br />
eigene Vermögen aufgebraucht werden, bis nur mehr<br />
€ 3.764,70 übrig sind. Nicht verwertet werden müssen<br />
Häuser und Eigentumswohnungen für den eigenen<br />
unmittelbaren Wohnbedarf. Wer ein Auto besitzt,<br />
muss dieses verkaufen- außer das Gefährt ist<br />
berufs- bzw. behinderungsbedingt notwendig.<br />
Bei der Ermittlung der tatsächlichen Leistungshöhe<br />
werden auch die Einkünfte sowie die wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse des im gemeinsamen Haushalt lebenden<br />
Partners berücksichtigt.<br />
<strong>Gemeinde</strong>zeit<br />
Bedarfsorientierte Mindestsicherung<br />
Kleinwasserkraftwerk Klause<br />
In der Klause wird derzeit von der Ökokraftwerk Water<br />
I GmbH in Fladnitz an der Teichalm ein Kleinwasserkraftwerk<br />
an der Feistritz errichtet.<br />
Neben der Wehranlage und einem Krafthaus wird auch<br />
eine Fischaufstiegshilfe errichtet werden. Die gesamte<br />
Wehranlage wird in das bestehende Bachbett integriert,<br />
lediglich im Stauraum sind geringfügige Korrekturen<br />
am Bachbett notwendig, wodurch die Hochwassersicherheit<br />
in diesem Bereich erhöht wird.<br />
Auch steht einem zukünftigen Ausbau des Hochwasserschutzes<br />
durch die Errichtung der Anlage nichts entgegen.<br />
Eine Lärmbelästigung durch das Kraftwerk, insbesondere<br />
in den Nachtstunden, ist laut einem schalltechnischen<br />
Gutachten nicht zu erwarten. Das Kraftwerk<br />
wird ganzjährig als Laufkraftwerk betrieben, als Turbine<br />
wird eine Kaplan-Spiralturbine verwendet.<br />
Der Betrieb soll vollautomatisch und wärterlos geführt<br />
werden. Bei Hochwasser beispielsweise wird die Kraftwerksanlage<br />
automatisch abgestellt.<br />
Laufkraftwerke wandeln die Kraft des fließenden Wassers<br />
in elektrische Energie um, somit stellt die Kleinwasserkraft<br />
eine ökologische und umweltschonende<br />
Energiequelle dar.<br />
Anspruchsberechtigt sind Personen, die:<br />
• Ihren Hauptwohnsitz bzw. dauernden Aufenthalt<br />
in Österreich haben,<br />
• ihren Lebensbedarf durch eigene Mittel nicht<br />
ausreichend decken können und<br />
• dem AMS zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung<br />
stehen und sich um einen Arbeitsplatz bemühen.<br />
Die Mindestsicherung besteht aus zwei Teilen: dem<br />
Grundbetrag und dem Wohnkostenanteil, für Alleinstehende<br />
Personen und Alleinerzieherinnen sind dies<br />
beispielsweise insgesamt € 752,93.<br />
Die BMS können Erwachsene 12mal im Jahr, Minderjährige<br />
14mal im Jahr beziehen.<br />
Die Mindestsicherung kann am <strong>Gemeinde</strong>amt bzw.<br />
bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.<br />
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