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Lars Herrmann: Arbeitszeit-Innovation im ärztlichen Dienst

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<strong>Herrmann</strong> · Kutscher · Weidinger<br />

<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />

<strong>Lars</strong> <strong>Herrmann</strong> 10/2003<br />

1. Einleitung<br />

<strong>Arbeitszeit</strong>-<strong>Innovation</strong> <strong>im</strong> <strong>ärztlichen</strong> <strong>Dienst</strong><br />

Der Handlungsdruck in den Krankenhäusern bezüglich der <strong>ärztlichen</strong> <strong>Arbeitszeit</strong>gestaltung<br />

ist deutlich gestiegen. Die „Entdeckung“ der <strong>ärztlichen</strong> <strong>Arbeitszeit</strong> liegt<br />

zum einen an der derzeit und auf mittlere Sicht zugespitzten <strong>ärztlichen</strong> Arbeitsmarktsituation,<br />

in der <strong>im</strong>mer weniger Ärzte bereit sind, ihre gewachsene Unzufriedenheit<br />

mit den Arbeits(zeit)bedingungen weiterhin klaglos hinzunehmen. Zudem<br />

werden die eingeschränkten Möglichkeiten, sich als Arzt niederzulassen, den Wandel<br />

vom Ausbildungsarbeitsplatz zur längerfristigen Festanstellung befördern, und auch<br />

darauf müssen die Krankenhäuser mit neuen <strong>Arbeitszeit</strong>strategien reagieren. Unattraktive<br />

Arbeitsbedingungen haben beispielsweise in vielen Universitätskliniken zum<br />

Wegbrechen des fach<strong>ärztlichen</strong> Mittelbaus geführt.<br />

Zum anderen belohnt das neue Vergütungsprinzip (DRG) genau jene Krankenhäuser,<br />

die ihre Behandlungsprozesse effizient organisieren. Es gibt keinen besseren<br />

Katalysator für die Straffung der Arbeitsabläufe als funktionierende, also bedarfsgerechte<br />

und flexible <strong>Arbeitszeit</strong>systeme. Und weil diese dem Abbau dereigenen<br />

Arbeitsbelastung dienen, war die Bereitschaft der Ärzte, hieran mitzuwirken,<br />

noch nie so groß wie derzeit.<br />

Genau diese Kombination aus Belastungsabbau und Produktivitätserhöhung, die<br />

eine klassische „Win-Win“-Konstellation darstellt, wird zur wichtigsten betrieblichen<br />

Flexibilisierungsstrategie überhaupt. Es wird derzeit in Krankenhäusern noch zu selten<br />

gesehen, dass – plakativ formuliert – die Herausforderungen „DRG“ und „EuGH“<br />

letztlich die zwei Seiten der selben Medaille sind. Ebenso wie die DRG’s deckt der<br />

Druck in Richtung kürzerer <strong>Arbeitszeit</strong>en mangelhafte Organisationsabläufe auf. Und<br />

der Wunsch der <strong>ärztlichen</strong> Mitarbeiter nach geordneten Organisationsabläufen und<br />

angemessenen <strong>Arbeitszeit</strong>dauern deckt sich mit den Anforderungen der Krankenhäuser<br />

nach strafferen Prozessen.<br />

Die <strong>Arbeitszeit</strong> bietet sich als Einstieg in und Katalysator für derartige Veränderungsprozesse<br />

auch deshalb an, weil auf diesem Feld vergleichsweise kurzfristig und<br />

mit hohem „Sichtbarkeitsgrad“ Verbesserungen erzielt werden können. Sie ist damit<br />

auch ein gutes Signal dafür, dass die Krankenhäuser zukünftig mehr als in der Vergangenheit<br />

ihre Probleme selbst lösen müssen und können.<br />

Insofern ist es der erste Schritt, sich von den unproduktiven „Ping-Pong“-Spielen<br />

Rosa-Luxemburg-Straße 5 � 10178 Berlin<br />

Telefon 030 / 803 20 41 � Fax 030 / 803 91 33<br />

www.arbeitszeitberatung.de/krankenhaus/ � email@arbeitszeitberatung.de


<strong>Herrmann</strong> · Kutscher · Weidinger<br />

<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />

– „organisiert euch besser“ hier, „gebt uns mehr Personal“ dort – zu verabschieden,<br />

zumal die „Alternative“ Kapazitätsausweitung nicht nur deshalb grundsätzlich keine<br />

ist, weil sie <strong>im</strong> derzeit regulierten Scheinmarkt regelmäßig nicht zu finanzieren ist: Sie<br />

bringt in der Regel nur kurzfristige Entlastung, weil sie sich nicht zur Behebung arbeitsorganisatorischer<br />

Defizite eignet.<br />

Nachfolgend werden zunächst die Defizite der bestehenden <strong>Arbeitszeit</strong>organisation<br />

(Kapitel 2) umrissen, um – nach einem Exkurs zu den aktuellen arbeitszeitrechtlichen<br />

Entwicklungen (Kapitel 3) – die wichtigsten Handlungsoptionen flexibler <strong>Arbeitszeit</strong>en<br />

<strong>im</strong> <strong>ärztlichen</strong> <strong>Dienst</strong> anhand von Fallbeispielen zu erläutern (Kapitel 4).<br />

2. Ärztliche Arbeits(zeit)organisation <strong>im</strong> Umbruch<br />

Die deutschen Krankenhäuser haben sich mit der jahrzehntelangen Vernachlässigung<br />

der <strong>ärztlichen</strong> <strong>Arbeitszeit</strong>gestaltung gleich in mehrerer Hinsicht einen Bärendienst<br />

erwiesen:<br />

1. Die Professionalisierung des betrieblichen <strong>Arbeitszeit</strong>managements der letzten<br />

20 Jahre ist am <strong>ärztlichen</strong> <strong>Dienst</strong> weitgehend vorbeigegangen. Stattdessen<br />

wurde ein tradiertes Regeldienst-Bereitschaftsdienst-Schema – wochentags<br />

feste Tagesarbeitszeit für alle und hieran anschließende Bereitschaftsdienste<br />

für einige, am Wochenende über 24 Stunden – konserviert, das regelmäßig<br />

weder die realen Arbeitsanforderungen noch die tatsächlich erbrachten<br />

<strong>Arbeitszeit</strong>en widerspiegelt. Mangelnde Bindungskraft und ausbleibende<br />

Knappheitssignale dieses <strong>Arbeitszeit</strong>musters blockierten das wichtigste Potenzial<br />

betrieblicher <strong>Arbeitszeit</strong>systeme: den fortlaufenden Anstoß für einen sparsamen<br />

und bedarfsgerechten Verbrauch der knappen Ressource <strong>Arbeitszeit</strong>.<br />

Dem gegenüber schaffen moderne <strong>Arbeitszeit</strong>systeme arbeitsorganisatorische<br />

Voraussetzungen, um die Arbeitsaufgaben mit dem zur Verfügung stehenden<br />

<strong>Arbeitszeit</strong>budget bewältigen zu können.<br />

2. Ärztliche <strong>Arbeitszeit</strong> ist zum Auffangbecken ungelöster Organisationsprobleme<br />

geworden. Insbesondere das verbreitete Prinzip, nach dem Abwesenheiten<br />

oder auch „nur“ ungleichzeitige <strong>Arbeitszeit</strong>en als zu vermeidende Störfälle angesehen<br />

werden, lange <strong>Arbeitszeit</strong>en hingegen Leistungsfähigkeit und ärztliches<br />

Ethos belegen sollen, erschwert nachhaltig einen arbeitsanfallgerechten<br />

Personaleinsatz. Unter dem Deckmantel dieses Anwesenheitskultes überlebten<br />

Überspezialisierungen, feudalistische Führungsprinzipien, Überhierarchisierungund<br />

Standardisierungsdefizite, deren Überwindung in einer arbeitsteiligen<br />

und wissensintensiven <strong>Dienst</strong>leistung funktionierende Teamarbeit und<br />

Leistungssteuerung erfordern. Genau diese aber entwickeln sich nur, wenn<br />

nicht die gleichzeitige Anwesenheit aller Beteiligten zum wichtigsten Managementprinzip<br />

erhoben wird.<br />

3. Die fehlende Entkopplung der individuellen <strong>Arbeitszeit</strong>en von der sich erweiternden<br />

tagesbezogenen Zeitspanne ärztlicher Leistungserbringung für die<br />

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<strong>Herrmann</strong> · Kutscher · Weidinger<br />

<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />

Patienten (der sogenannten Servicezeit) hat nicht nur überlange <strong>Arbeitszeit</strong>en<br />

befördert, sondern führt zu betriebswirtschaftlich problematisch kurzen Nutzungszeiten<br />

der zunehmend kapitalintensiveren Krankenhaus-Infrastruktur sowie<br />

zu Patienten-Verweildauern, die länger als nötig sind.<br />

4. Das tradierte <strong>Arbeitszeit</strong>muster produziert für die Ärzte unattraktive Arbeitsbedingungen,<br />

etwa in Form oftmals erwarteter, aber unberücksichtigter<br />

Überstunden – ohne den Ärzten hierfür Problemlösungen und Unterstützung<br />

anzubieten. Es bedurfte erst arbeitszeitrechtlicher „Schocks“ und eines sich<br />

verknappenden Angebots an Ärzten, die <strong>im</strong> Krankenhaus arbeiten möchten,<br />

damit die Bedeutung ärztlicher <strong>Arbeitszeit</strong>systeme für die Wettbewerbsfähigkeit<br />

der Krankenhäuser ins Blickfeld geriet.<br />

5. Auch begünstigt durch leistungsfeindliche tarifliche Vergütungsstrukturen können<br />

die Assistenzärzte ihr Einkommen nur durch Bereitschaftsdienste und ggf.<br />

vergütete Mehrarbeit und damit durch zusätzlichen Zeitverbrauch aufstocken.<br />

Diese Konstellation hat das starre Regeldienst-Bereitschaftsdienst-Schema<br />

zementiert. Dem gegenüber müssen zukunftsfähige <strong>Arbeitszeit</strong>systeme gerade<br />

den Weg aus der „Symbiose“ zwischen Bereitschaftsdienst und Vergütung<br />

weisen, wenn sie Bereitschaftsdienste umgestalten wollen, ohne dass dies die<br />

Motivation zur Veränderung schmälert.<br />

3. Rechtliche „Schocks“ als Katalysator des Erneuerungsprozesses<br />

Der Einstieg in flexible Arbeitzeiten <strong>im</strong> <strong>ärztlichen</strong> <strong>Dienst</strong> fällt denjenigen Krankenhäusern<br />

besonders schwer, die Probleme mit der Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen<br />

Rahmenbedingungen haben. Aufsichtsbehörden sind <strong>im</strong>mer weniger bereit,<br />

Verstöße gegen das <strong>Arbeitszeit</strong>gesetz zu tolerieren; vielmehr mehren sich die Fälle,<br />

in denen Verstöße gegen Best<strong>im</strong>mungen des <strong>Arbeitszeit</strong>gesetzes bei Vorsatz und<br />

beharrlicher Wiederholung auch strafrechtlich gegenüber Chefärzten bzw. Krankenhausleitungen<br />

sanktioniert werden – nicht zuletzt, weil die Zahl der Ärzte gestiegen<br />

ist, die ihre eigene Rechtsposition mit Hilfe der Aufsichtsbehörden durchzusetzen<br />

versuchen.<br />

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 09.09.2003 (Rs. C-<br />

151/02) – wie schon <strong>im</strong> sogenannten SIMAP-Urteil (Rs. C 303/98) – festgestellt, dass<br />

Bereitschaftsdienste in Form persönlicher Anwesenheit <strong>im</strong> Krankenhaus in vollem<br />

Umfang <strong>Arbeitszeit</strong> <strong>im</strong> Sinne der EG-<strong>Arbeitszeit</strong>-Richtlinie 93/104 sind, unabhängig<br />

davon, ob es den Betroffenen gestattet ist, sich an der Arbeitsstelle auszuruhen. Die<br />

<strong>Arbeitszeit</strong>-Richtlinie steht damit dem bisherigen deutschen <strong>Arbeitszeit</strong>gesetz<br />

(ArbZG) entgegen, nach dem Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer während eines Bereitschaftsdienstes<br />

untätig ist, als Ruhezeit eingestuft werden. Das Urteil stellt Bereitschaftsdienste<br />

jedoch nicht generell in Frage:<br />

� Zum einen ist die arbeitszeitschutzrechtliche Anerkennung von Bereitschaftsdienstzeiten<br />

für die Vergütung der Bereitschaftsdienste ohne Be-<br />

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<strong>Herrmann</strong> · Kutscher · Weidinger<br />

<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />

deutung (zum Beispiel entsprechend der Stufen A-D <strong>im</strong> BAT); diese ist zwischen<br />

den Tarifvertragsparteien zu vereinbaren.<br />

� Zum anderen sind aufgrund der Artikel 17 und 18 der EG-<strong>Arbeitszeit</strong>-Richtlinie<br />

auch weiterhin Regeldienst-Bereitschaftsdienst-Kombinationen möglich: Für<br />

eine gemeinschaftsrechtskonforme Gestaltung von „Bereitschaftsdiensten <strong>im</strong><br />

Anschluss an andere <strong>Arbeitszeit</strong>en“ muss sich aber – so der EuGH – eine zusammenhängende<br />

und gleichwertige Ruhezeit unmittelbar an die durch Bereitschaftsdienst<br />

verlängerte Tagesarbeitszeit anschließen.<br />

Das auf dieser Basis zwischenzeitlich angepasste <strong>Arbeitszeit</strong>gesetz tritt zum<br />

01.01.2004 in Kraft. Dabei hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, den Gestaltungsrahmen<br />

so weit wie <strong>im</strong> Rahmen der EG-<strong>Arbeitszeit</strong>-Richtlinie in der Auslegung<br />

durch den EuGH möglich zu fassen und damit die konkrete Ausgestaltung der<br />

durch das EuGH-Urteil definierten Spielräume – wie bisher – über die Öffnungsklausel<br />

des § 7 ArbZG den Tarifvertragsparteien zu überlassen.<br />

Demnach<br />

� können per Tarifvertrag <strong>Arbeitszeit</strong>en über zehn Stunden pro Tag hinaus zugelassen<br />

werden, wenn sie regelmäßig und zu einem erheblichen Teil Arbeitsbereitschaft<br />

oder Bereitschaftsdienst umfassen, die voll auf die gesetzliche<br />

Höchstarbeitszeit anzurechnen sind, wobei der Ausgleichszeitraum<br />

zur Einhaltung der durchschnittlichen 48 Stunden-Woche von sechs auf zwölf<br />

Kalendermonate verlängert werden darf;<br />

� muss dabei bei Verlängerung der Tagesarbeitszeit über zwölf Stunden hinaus<br />

<strong>im</strong> unmittelbaren Anschluss hieran eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden<br />

gewährt werden;<br />

� können ebenfalls per Tarifvertrag diese <strong>Arbeitszeit</strong>verlängerungen über zehn<br />

Stunden pro Tag auch ohne Ausgleich auf durchschnittlich 48 Stunden pro<br />

Woche erfolgen, wenn die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird<br />

und der einzelne Beschäftigte schriftlich einwilligt; willigt er nicht ein oder widerruft<br />

er seine Einwilligung (mit einem Monat Frist), darf er deshalb nicht benachteiligt<br />

werden.<br />

Nun sind die Tarifvertragsparteien gefordert, ihre diesbezüglichen Regelungen an die<br />

neue Rechtslage anzupassen. Nutzen die Tarifvertragsparteien die gesetzlich eröffneten<br />

Gestaltungsspielräume, gäbe es für die Bereitschaftsdienstorganisation in<br />

Krankenhäusern nur geringen Änderungsbedarf: So könnten beispielsweise tarifvertraglich<br />

weiterhin eine bis zu 24 Stunden lange Regeldienst-Bereitschaftsdienst-<br />

Kombination zugelassen werden – bei Einwilligung des Mitarbeiters auch über<br />

durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich hinaus. Allerdings werden zumindest die<br />

Tarifvertragsparteien des Öffentlichen <strong>Dienst</strong>es diesen Gestaltungsrahmen wohl<br />

nicht ausschöpfen – und damit den Strukturwandel zu Lasten kleinerer, unspeziali-<br />

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<strong>Herrmann</strong> · Kutscher · Weidinger<br />

<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />

sierter Krankenhäuser beschleunigen: Weil sie pro Bereitschaftsdienstreihe weniger<br />

Assistenzärzte einsetzen können, ist es für kleinere Organisationseinheiten schwieriger,<br />

Bereitschaftsdienste zu organisieren, wenn die <strong>Arbeitszeit</strong>dauern durch die Tarifvertragsparteien<br />

generell auf durchschnittlich 48 Stunden pro Woche bzw. zusätzlich<br />

in ihrer täglichen Höchstdauer <strong>im</strong>itiert werden. Liegt keine entsprechende tarifvertragliche<br />

Öffnungsklausel vor, beträgt die höchstzulässige Tagesarbeitszeit (inklusive<br />

Regeldienst) auch bei Bereitschaftsdiensten grundsätzlich zehn Stunden.<br />

Anders als für Arbeitsvertragsparteien <strong>im</strong> Bereich des Privatrechts können Mitarbeiter<br />

und ihre Vertretungen gegenüber öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern die Umsetzung<br />

der EG-<strong>Arbeitszeit</strong>-Richtlinie in der Auslegung durch die EuGH-<br />

Rechtsprechung auch vor dem 01.01.2004 einfordern. Nach herrschender Meinung<br />

haben diese Beschäftigten somit insbesondere Anspruch darauf, dass ihre durchschnittliche<br />

wöchentliche <strong>Arbeitszeit</strong> einschließlich der Bereitschaftsdienste 48 Stunden<br />

nicht überschreitet und sie <strong>im</strong> unmittelbaren Anschluss an Tagesarbeitszeiten<br />

einschließlich Bereitschaftsdienstzeiten von über zwölf Stunden Dauer mindestens<br />

elf Stunden Ruhezeit haben.<br />

4. Handlungsoptionen, Prinzipien und Modelle flexibler ärztlicher <strong>Arbeitszeit</strong>systeme<br />

Mittlerweile steht bereits eine breite Palette von Optionen für eine Neuorganisation<br />

der <strong>ärztlichen</strong> <strong>Arbeitszeit</strong>gestaltung zur Verfügung, die je nach Anforderungen und<br />

Ausgangsbasis genutzt werden kann. Durch die in vielen Krankenhäusern verbreitete<br />

scharfe Trennung von Management/Verwaltung und Ärzteschaft gibt es dabei <strong>im</strong><br />

<strong>ärztlichen</strong> <strong>Dienst</strong> insbesondere einen hohen Bedarf an konkreten und praktikablen<br />

Werkzeugen zur Personaleinsatzplanung (einschließlich expliziter Abwesenheitsplanung)<br />

und zur Steuerung flexibler <strong>Arbeitszeit</strong>en. Aufgabe von <strong>Arbeitszeit</strong>projekten ist<br />

es, diese Instrumente gemeinsam mit den Beteiligten zu erarbeiten, um mit ihrem<br />

Umgang vertraut zu werden.<br />

Die Gestaltungsmöglichkeiten lassen sich in drei Handlungsoptionen einteilen (siehe<br />

Abbildung 1). Sie werden nachfolgend mit Hilfe von Praxisbeispielen erläutert.<br />

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<strong>Herrmann</strong> · Kutscher · Weidinger<br />

<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />

Abb. 01 - Das Handlungsdreieck ärztlicher <strong>Arbeitszeit</strong>organisation<br />

4.1. Entlastung durch erhöhte Effizienz<br />

Im Gleichklang von Effizienz und Entlastung liegt das wesentliche Produktivitätspotenzial<br />

flexibler <strong>Arbeitszeit</strong>systeme. Die Schaffung und Nutzung der Option, zur richtigen<br />

Zeit weniger arbeiten zu können, ist Voraussetzung gleichermaßen für die Steigerung<br />

der Produktivität wie zum Belastungsabbau. Und gleich in zweifacher Hinsicht<br />

kommt sie dem Patienten zugute: in Form eines bedarfsgerechten Einsatzes<br />

der knappen Ressourcen und in Form entlasteter Ärzte. Diese erste Handlungsoption<br />

verdeutlicht, dass flexible <strong>Arbeitszeit</strong>en besonders wirksam sind, wenn die Arbeitsprozesse<br />

auf einen sparsamen <strong>Arbeitszeit</strong>einsatz vorbereitet werden – und dass die<br />

Bereitschaft der Mitarbeiter, <strong>im</strong> eigenen Entlastungsinteresse hieran mitzuwirken,<br />

genutzt werden muss. Hingegen bleiben flexible <strong>Arbeitszeit</strong>systeme ohne diese arbeitsorganisatorische<br />

Einbettung hinter ihren Möglichkeiten zurück.<br />

Aus der Sicht der Ärzte bedeutet Belastungsabbau in erster Linie die Schaffung und<br />

Erweiterung der Möglichkeiten zur individuellen Freizeitnahme. Dabei besteht in der<br />

Regel nur dann die Erwartung, erbrachte <strong>Arbeitszeit</strong>en „auf die Minute“ abrechnen zu<br />

können – für viele Ärzte gehört es zum Leitbild ärztlicher Tätigkeit, dies nicht zu tun –<br />

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<strong>Herrmann</strong> · Kutscher · Weidinger<br />

<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />

wenn sich die Unzufriedenheit der Ärzte aus einem Gefühl mangelnder Wertschätzung<br />

der <strong>ärztlichen</strong> Tätigkeit speist. Schon deshalb greifen <strong>Arbeitszeit</strong>flexibilisierungs-Strategien,<br />

die sich allein auf die arbeitszeittechnische Seite konzentrieren und<br />

nicht auch Arbeitsorganisation und Führung einbeziehen, zu kurz. In einem grundlegenden<br />

Erneuerungsprozess müssen daher die Ursachen für übermäßigen Zeitverbrauch<br />

beseitigt werden; sonst bleibt das Vorhaben Stückwerk. Dazu gehören<br />

Opt<strong>im</strong>ierungen in folgenden Bereichen:<br />

� Viele Organisationseinheiten (Fachabteilungen, Intensivstationen) sind – teilweise<br />

auch in größeren Krankenhäusern – personell zu klein, um einen effizienten<br />

Personaleinsatz, oftmals rund um die Uhr, organisieren zu können.<br />

Dieses Problem wird sich mit der Abschaffung des AiP-Status noch verstärken.<br />

Hier sind Korrekturen durch (ggf. auch krankenhausübergreifende) Kooperationsstrukturen<br />

(Zusammenlegungen, Zentrumsbildung etc.), interdisziplinäres<br />

Arbeiten (ggf. insbesondere nachts), Spezialisierungen (um einen<br />

besseren Fallmix und Effizienzerhöhungen zu erreichen) und veränderte Stationskonzepte<br />

(Behandlungsstufen, Kurzliegerstationen) notwendig.<br />

� Der Prozess der Straffung und der „Ambulantisierung“ stationärer Leistungen<br />

infolge der DRG-Einführung wird in den Akutkrankenhäusern die Einführung<br />

von Qualitätsstandards (Servicestandards, Behandlungsstandards) beschleunigen<br />

und die Transparenz der Leistungserbringung erhöhen. Diese<br />

führen – anders als gelegentlich vermutet – nicht zu einer Abwertung ärztlicher<br />

Fähigkeiten, sondern sind <strong>im</strong> Gegenteil Voraussetzung dafür, ärztliche<br />

Tätigkeit wieder ins Zentrum der Leistungserbringung eines Krankenhauses<br />

zu rücken. Zudem können mit dem Patienten vereinbarte Termine der Leistungserbringung<br />

besser gewährleistet werden, wenn sie vom ansonsten vorherrschenden<br />

Organisationsprinzip „Abruf“ prozessual abgegrenzt werden.<br />

� Das durch berufsständische Bestrebungen erzwungene und allerorten beklagte<br />

Auseinanderlaufen von ärztlicher und pflegerischer Tätigkeit wird durch<br />

eine gemeinsame am Behandlungsprozess des Patienten orientierten Leistungserbringung<br />

beendet. Zugleich werden Ärzte von nicht<strong>ärztlichen</strong> Tätigkeiten<br />

entlastet.<br />

� Es werden – auch durch das Nachwachsen einer neuen Generation – Führungsprinzipien<br />

etabliert, die eine eigenverantwortliche (zeitliche wie inhaltliche)<br />

Arbeits(zeit)gestaltung der Mitarbeiter fordern sowie fördern und zu einer<br />

schrittweisen Veränderung der <strong>Arbeitszeit</strong>kultur – als der Summe der<br />

Selbstverständlichkeiten be<strong>im</strong> Umgang mit der <strong>Arbeitszeit</strong> – weg von der<br />

Aufwertung überlanger <strong>Arbeitszeit</strong>en, hin zu einem ergebnisorientierteren<br />

Umgang mit der <strong>Arbeitszeit</strong> beitragen. Zur Wahrnehmung der diesbezüglichen<br />

organisatorischen Verantwortung des Chefarztes und (bei Delegation) des<br />

Oberarztes werden die Führungskräfte mit den erforderlichen Instrumenten<br />

vertraut gemacht und bei Bedarf gecoacht.<br />

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<strong>Herrmann</strong> · Kutscher · Weidinger<br />

<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />

Beispiel 1:<br />

In einem privaten Krankenhaus wurde die bislang – insbesondere auch als „Disziplinierung“<br />

der Anästhesie gegenüber den chirurgischen Fächern eingesetzte – feste<br />

OP-Laufzeit von Montag bis Freitag von 08:15 bis 15:15 Uhr mit dem Ziel der Vermeidung<br />

von Absetzungen sowie der Erhöhung von Produktivität und Auslastung (a)<br />

in einigen Sälen auf 18:00 Uhr erweitert und (b) flexibilisiert. Das geplante Ende der<br />

jeweils letzten elektiven Operation des Tages kann nun in den langlaufenden Sälen<br />

in einer Bandbreite zwischen 16:30 und 19:30 Uhr liegen, sofern die Abweichungen<br />

von der 18:00-Uhr-Linie über ein klinikbezogenes OP-Budgetkonto ausgeglichen<br />

werden. Während der vereinbarten Servicezeit gelten die in der OP-Agenda festgelegten<br />

Spielregeln zur OP-Planung und Steuerung. Spiegelbildlich zur flexiblen OP-<br />

Steuerung wurden für Ärzte und OP-Personal <strong>im</strong> Rahmen des flexiblen <strong>Arbeitszeit</strong>systems<br />

persönliche Zeitkonten eingerichtet, auf denen die <strong>Arbeitszeit</strong>en fortlaufend<br />

saldiert werden.<br />

4.2. Entkopplung von Servicezeit und <strong>Arbeitszeit</strong><br />

Je kürzer die Verweildauern werden, desto weniger lässt sich die medizinische Leistungserbringung<br />

auf einen einheitlichen Montag-Freitag-Tagdienst begrenzen. Die<br />

Servicezeit (auch: Betriebszeit bzw. Hauptarbeitszeit) ist die Zeitspanne der qualifizierten<br />

Leistungserbringung der Abteilungen – zum Beispiel umfasst sie die vorgesehene<br />

Laufzeit der OP-Säle (ggf. auch unter Einsparung von OP-Saalkapazitäten)<br />

oder der Funktionsdiagnostik, berücksichtigt Patientenwünsche nach Ansprechbarkeit<br />

eines Arztes oder synchronisiert die <strong>Arbeitszeit</strong>en mit erweiterten Öffnungszeiten<br />

niedergelassener Ärzte. Sie wird durch <strong>Dienst</strong>planung und Absprachen <strong>im</strong> Team abgedeckt.<br />

In vielen Fällen werden durch Servicezeiten bereits ausgedehnten <strong>Arbeitszeit</strong>en<br />

– auch durch (rechtlich unzulässiges) regelmäßiges Hineinarbeiten in den Bereitschaftsdienst<br />

– aufgefangen und wird damit das <strong>Arbeitszeit</strong>system der Realität<br />

angenähert. Da Servicezeiten, bedarfsgerecht definiert, allenfalls zufällig mit der tarifvertraglichen<br />

Tagesarbeitszeit der Ärzte übereinst<strong>im</strong>men, erfordert ihre Abdeckung<br />

(zumindest einzelne) versetzte <strong>Dienst</strong>e und damit personen-unabhängige Standards<br />

der Leistungserbringung (sogenannte Servicestandards), die notwendige Grundlage<br />

von Teamarbeit und Abwesenheitssteuerung sind. In vielen Krankenhäusern werden<br />

Servicezeiten von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr an den Tagen Montag bis Freitag und am<br />

Samstag-Vormittag ausreichen – außer in der Regel bei durchgehendem Besetzungsbedarf<br />

wie in Intensivstationen und Notaufnahmen.<br />

Servicezeiten schaffen „Luft“ für eigenverantwortliche Gestaltungsspielräume bei Lage<br />

und Verteilung der <strong>Arbeitszeit</strong> durch die Ärzte sowie nicht zuletzt für ärztliche Teilzeit-Optionen<br />

und damit für eine flexible <strong>Arbeitszeit</strong>gestaltung, die wiederum Voraussetzung<br />

dafür ist, dass nicht jeweils – unabhängig vom Arbeitsaufkommen – mindestens<br />

die gesamte Tagesarbeitszeit erbracht werden muss. Dazu muss in der Tagesstruktur<br />

vor allem zu Beginn und Ende der Servicezeit Bewegungsfreiheit geschaffen<br />

werden – insbesondere durch weitest möglich in die Servicezeitmitte verlegte bzw.<br />

nicht von allen Mitarbeitern zu belegende Fixtermine wie Besprechungen und Visiten.<br />

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<strong>Herrmann</strong> · Kutscher · Weidinger<br />

<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />

Beispiel 2:<br />

In den Medizinischen Kliniken eines katholischen Krankenhauses wurde das vormals<br />

kollektive <strong>Arbeitszeit</strong>schema abgelöst durch eine patientenorientierte Servicezeit von<br />

Montag bis Freitag von 07:30 bis 20:00 Uhr und Samstag von 07:30 bis 12:00 Uhr.<br />

Die Ärzte wurden vier Teams zugeordnet, die innerhalb der Servicezeit größtmögliche<br />

Gestaltungsspielräume bei der <strong>Arbeitszeit</strong>steuerung haben. Im hierfür verwendeten<br />

Wocheneinsatzplan wird mittels weniger <strong>Dienst</strong>artenfestgelegt, welche Ärzte arbeitstäglich<br />

jeweils zu welcher Zeit auf welchen Arbeitsplätzen (Station, Ambulanz,<br />

Tagesklinik, Funktionsbereiche) benötigt werden<br />

– und welche nicht. <strong>Arbeitszeit</strong>en außerhalb der Servicezeit sind – außer <strong>im</strong> Bereitschaftsdienst-Modul<br />

– weitest möglich zu vermeiden. Mit Hilfe eines Ausbildungskonzepts<br />

wird bereits während der Assistentenweiterbildung eine breite Einsetzbarkeit<br />

<strong>im</strong> Team gefördert, das Leistungsversprechen gegen über den Patienten fortlaufend<br />

verbessert und Abwesenheit ohne Reibungsverluste ermöglicht.<br />

Ausgangspunkt der <strong>Dienst</strong>plangestaltung ist die Analyse und – in den meisten Fällen<br />

– Überarbeitung des zeitlichen Besetzungsbedarfs (siehe das Beispiel 3 in Abbildung<br />

2). Dabei werden insbesondere planbare Schwankungen des Arbeitsaufkommens<br />

(beispielsweise in der Anzahl der wochentäglich betriebenen OP-<br />

Säle der Klinik oder aufgrund von Belegungs-„Tälern“ um Feiertage herum), die jeweiligen<br />

Qualifikationsanforderungen und ggf. Zeiten für Forschung und Lehre berücksichtigt.<br />

Abb. 02 - Neugestaltete Besetzungsstruktur in der Kinderchirurgie eines Krankenhauses<br />

Die <strong>Dienst</strong>plangestaltung erfolgt in der Regel EDV-gestützt entweder auf Wochenbasis<br />

(Wocheneinsatzpläne; siehe das Beispiel 4 in Abbildung 3) – etwa korrespondierend<br />

mit der OP- bzw. Einbestellungs-Planung – oder auf Monatsbasis<br />

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<strong>Herrmann</strong> · Kutscher · Weidinger<br />

<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />

(Monatsdienstpläne), wie sie etwa <strong>im</strong> Pflegebereich üblich sind, meist durch einen<br />

dienstplanverantwortlichen Arzt. In der integrierten Abwesenheitsplanungwird festgelegt,<br />

wie viele Ärzte jeweils nicht zum <strong>Dienst</strong> eingeteilt werden (Abwesenheitsvorgabe)<br />

– vorrangig durch Urlaub und andere planbare Ausfallzeiten, nachrangig<br />

durch arbeitsfreie Arbeitstage, die ein fortlaufendes und zeitnahes Erreichen<br />

der vertraglichen <strong>Arbeitszeit</strong>vereinbarungen ermöglichen sollen. Diese Abwesenheitsvorgabe<br />

kann auch in unpersönlicher Form (durch sogenannte Zeitfenster) erfolgen,<br />

wobei die namentliche Abwesenheitsplanung dann eigenverantwortlich <strong>im</strong><br />

Team erfolgt.<br />

Abb. 03 - Wocheneinsatzplan-Tool - Unfallchirurgie<br />

Servicezeiten oder einstiegsweise auch versetzte <strong>Dienst</strong>e verkürzen in der Regel<br />

zugleich die sich daran anschließenden Bereitschaftsdienste.<br />

Beispiel 5:<br />

In einem städtischen Krankenhaus wurden – mit ansonsten zwar flexibel ausgelegten<br />

Tagesdiensten, aber (zunächst) ohne erweiterte Servicezeiten – sämtliche Bereitschaftsdienste,<br />

in die bis dahin regelmäßig hineingearbeitet wurde, durch einen versetzten<br />

Regel-Spätdienst (Montag bis Freitag von 15:30 bis<br />

23:30 Uhr) entlastet. Die verbleibenden Bereitschaftsdienste <strong>im</strong> Anschluss an den<br />

Spätdienst konnten, da damit nur mehr die tendenziell ruhigeren Nachtstunden ab-<br />

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<strong>Herrmann</strong> · Kutscher · Weidinger<br />

<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />

gedeckt werden, in der Regel – wie auch in Abbildung 4 – auf Stufe B reduziert<br />

werden. Aus der in diesem Fall vollständig eingesparten Bereitschaftsdienstvergütung<br />

finanzieren die Ärzte auf Überstundenbasis die neuen Spätdienste.<br />

Abb. 04 - Eine Kombination aus flexiblem Standard-Regeldienst und Spätdienst<br />

+ Bereitschaftsdienst (MO-FR)<br />

Neben den herkömmlichen, durch Servicezeiten nunmehr aber regelmäßig verkürzten<br />

Bereitschaftsdiensten <strong>im</strong> Anschluss an die Servicezeit werden <strong>Arbeitszeit</strong>en<br />

außerhalb der Servicezeit zukünftig von <strong>Arbeitszeit</strong>en in der Servicezeit isoliert<br />

– beispielsweise durch <strong>Dienst</strong>module: Dies ist eine möglichst arbeitsmedizinisch<br />

sinnvolle, <strong>im</strong> vorhinein festgelegte Folge von (Nacht-) Regeldiensten bzw. Bereitschaftsdiensten<br />

und arbeitsfreien Tagen. Ein <strong>im</strong> <strong>Dienst</strong>modul eingeteilter Arzt<br />

wechselt aus dem Tagesdienst in das <strong>Dienst</strong>modul und durchläuft die vordefinierte<br />

<strong>Dienst</strong>folge jeweils komplett. Danach wechselt er in den Tagesdienst zurück oder<br />

durchläuft ggf. das <strong>Dienst</strong>modul erneut. Dieses Verfahren bietet sich vor allem bei<br />

relativ geringem Besetzungsbedarf außerhalb der Servicezeit an.<br />

Beispiel 6:<br />

Die Abkehr vom klassischen Regeldienst-Bereitschaftsdienst-Schema in einer Universitätsklinik<br />

– insbesondere aufgrund zu hoher Vollarbeitszeit-Anteile während einer<br />

24-Stunden-Zeitspanne – führte zur Zweiteilung des Arbeitstages. Um die Zahl<br />

der Übergaben möglichst gering zu halten und eine hohe personelle Kontinuität in<br />

der Patientenbetreuung über mehrere Tage hinweg auch während der Nachtzeit zu<br />

gewährleisten, werden die Nachtstunden durch <strong>Dienst</strong>module mit 12,5-Stunden-<br />

<strong>Dienst</strong>en einschließlich hierin eingebetteter Bereitschaftsdienst-Fenster abgedeckt;<br />

letzteres bedeutet, dass je nach Inanspruchnahme ein Teil dieser Zeit als Bereitschaftsdienst<br />

bewertet wird. Dabei erbringt ein Arzt <strong>im</strong> turnusmäßigen Wechsel mit<br />

den Kollegen an den Tagen Sonntag bis Donnerstag von 19:30 bis 08:00 Uhr des<br />

Folgetages fünf Nachtdienste in Folge; dann hat er bis zum Montag arbeitsfrei. Ein<br />

anderer Arzt leistet – ebenfalls <strong>im</strong> turnusmäßigen Wechsel mit den Kollegen – <strong>im</strong><br />

Anschluss an vier Tagdienste am Freitag und Samstag Nachtdienste und hat anschließend<br />

bis einschließlich Montag der Folgewoche arbeitsfrei. Das Modell erhöht<br />

die Ausfälle <strong>im</strong> Tagdienst gegenüber dem früheren langen Bereitschaftsdienst nur<br />

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<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />

um jeweils einen Arzt an den Tagen Montag bis Freitag. Die Zeitspanne zwischen<br />

Regeldienstende und Nachtdienstbeginn wird durch einen versetzten oder verlängerten<br />

<strong>Dienst</strong> eines anderen Mitarbeiters abgedeckt. Die Bereitschaftsdienste am Wochenende<br />

werden in zwei mal jeweils 12,5-stündige <strong>Dienst</strong>e geteilt, die für Zeiten<br />

regelmäßig hohen Arbeitsanfalls Regeldienstanteile enthalten.<br />

Beispiel 7:<br />

In einem großstädtischen Krankenhaus wurden die Fachabteilungen neu in Departments<br />

gegliedert. Auf der <strong>Arbeitszeit</strong>seite wird die neue Kooperationsstruktur insbesondere<br />

<strong>im</strong> Nachtdienst sichtbar. Hier wurden die vormaligen klinikbezogenen Bereitschaftsdienste<br />

– mit, aufgrund der teilweise kleinen Einheiten, rechtlich kritischen<br />

<strong>Dienst</strong>häufigkeiten je Assistenzarzt – in ein interdisziplinär besetztes <strong>Dienst</strong>modul in<br />

Regeldienst überführt, das durch fachdisziplinäre assistenzärztliche Nacht-<br />

Rufbereitschaften gestützt wird. Abbildung 5 zeigt das Beispiel des chirurgischen<br />

Departments, in dem – mit Ausnahme der gynäkologischen Bereitschaftsdienste –<br />

sämtliche Bereitschaftsdienste in dem neuen <strong>Arbeitszeit</strong>system aufgegangen sind.<br />

Abb. 05 - Interdisziplinärer Nachtdienst statt Bereitschaftsdienst in einem chirurgischen<br />

Department<br />

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<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />

Hingegen werden Bereiche mit kontinuierlichem Besetzungsbedarf (Intensivstation,<br />

Notaufnahmen) überwiegend durch weitest möglich stabile Teams <strong>im</strong> Schichtbetrieb<br />

besetzt – möglichst in zwei Schichtlagen pro Tag, weil dies in der Regel für die Ärzte<br />

interessantere und kontinuitätsorientierte Schichtpläne mit wenigen Übergaben ermöglicht.<br />

Um die hierfür erforderlichen (einschließlich Überlappungszeit und abzüglich<br />

Pausenzeit) ca. 12-stündigen <strong>Arbeitszeit</strong>en zu ermöglichen, gibt es vier Optionen:<br />

� Der Tagdienst dauert max<strong>im</strong>al 10 Stunden (zuzüglich Pausenzeit); der Nachtdienst<br />

ist als Bereitschaftsdienst ausgestaltet.<br />

� Der Tagdienst dauert max<strong>im</strong>al 10 Stunden (zuzüglich Pausenzeit); der Nachtdienst<br />

ist eine Kombination aus Regeldienst und einem darin eingebetteten<br />

oder angehängten Bereitschaftsdienst-Fenster von zum Beispiel vier Stunden.<br />

� Tag- und/oder Nachtdienste werden, sofern die entsprechende tarifvertragliche<br />

Ermächtigung gegeben und eingehalten ist, als <strong>Arbeitszeit</strong> mit einem erheblichen<br />

Anteil an Arbeitsbereitschaft definiert.<br />

� Tag- und Nachdienste werden als Regeldienste definiert, was einer aufsichtsbehördlichen<br />

Genehmigung zur Verlängerung der Tagesarbeitszeitdauern<br />

über 10 Stunden hinaus gemäß § 15 Abs, 1 Nr. 1a) ArbZG bedarf.<br />

Beispiel 8:<br />

Zwei bislang organisatorisch getrennte und jeweils in Regeldienst-Bereitschaftsdienst-Kombination<br />

besetzte Medizinische Intensivstationen wurden in einem Krankenhaus<br />

zu einer betriebswirtschaftlich sinnvollen Einheit zusammengefasst und<br />

werden nun <strong>im</strong> durchgehenden Schichtbetrieb besetzt, der insbesondere unter Qualitäts-<br />

und Entlastungsgesichtspunkten geboten war. Dabei entschied man sich zugunsten<br />

eines geringeren Übergabebedarfs und eines interessanten Schichtrhythmus’<br />

für täglich zwei Schichtlagen à 11,75 Stunden <strong>Arbeitszeit</strong> (zuzüglich Pausenzeit,<br />

inklusive Übergabezeit) auf der Basis einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung.<br />

Der in Abbildung 6 dargestellte Schichtplan wird wochenweise versetzt durchlaufen<br />

und bei Ausfallzeiten (insbesondere Urlaub) aus dem Tagdienst heraus vertreten.<br />

Abb. 06 - Schichtsystem für eine medizinische Intensivstation<br />

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4.3. Flexi-Spielregeln<br />

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<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />

Flexi-Spielregeln schaffen Anreize zu einem sparsamen Umgang mit der <strong>Arbeitszeit</strong>,<br />

indem sie zeitliche Spielräume für Abweichungen von zuvor geplanten <strong>Arbeitszeit</strong>en<br />

– insbesondere auch nach unten – je nach Anforderung und Absprache <strong>im</strong> Team<br />

schaffen. Flexible <strong>Arbeitszeit</strong>systeme werden dazu in der Regel von persönlichen<br />

Zeitkonten der Mitarbeiter begleitet. Nur wenige Krankenhäuser nutzen derzeit die<br />

diesbezüglich weitreichenden tarifvertraglichen Gestaltungsspielräume auch nur annährend.<br />

Zeitkonten sollten von der Vergütung strikt getrennt werden – sonst funktioniert<br />

erfahrungsgemäß der stets anzustrebende Zeitausgleich nicht. Insbesondere<br />

bedeutet dies, dass Zeitkonten zu keinem Zeitpunkt abgerechnet werden und auch<br />

vor Ausscheiden auszugleichen sind. Der fortlaufende Zeitausgleich wird durch die<br />

Begrenzung des Zeitkontosaldos auf Werte nahe der Vertragsarbeitszeit (= Zeitsaldo<br />

0 Stunden), zum Beispiel auf +/-60 Stunden mit taggleicher Kappung überschießender<br />

Plussalden (zu Lasten des Mitarbeiters) bzw. Minussalden (zu Lasten der Klinik)<br />

gefördert (siehe das Beispiel 9 in Abbildung 7). Dies erzwingt bei Bedarf vorherige<br />

Reaktionen: Im Plusbereich sollte der Arzt dazu einen unabdingbaren Anspruch auf<br />

Entlastung durch die Führungskraft haben – in erster Linie durch Reduzierung, Verschiebung<br />

und/oder Verlagerung von Arbeitsaufgaben. Auf diese Weise wird das<br />

Zeitkonto zum Werkzeug einer „therapeutischen“ Auseinandersetzung mit Überlastproblemen.<br />

Abb. 07: Persönliches Zeitkonto zur weitgehenden Selbststeuerung der <strong>Arbeitszeit</strong><br />

Erhöhten Effizienzdruck lösen elektronische Anwesenheitszeit-Erfassungssysteme<br />

aus – weil sie unsensibel sind gegenüber individuellen Arbeitsstilen der Ärzte, was<br />

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<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />

gerade <strong>im</strong> <strong>ärztlichen</strong> Bereich Konflikte mit dem Selbstbild eigener Tätigkeit provozieren<br />

kann. Zudem kann die erforderliche Trennung von <strong>Arbeitszeit</strong> und Anwesenheitszeiten<br />

(etwa auch die Berücksichtigung gesondert vergüteter Zeiten wie Gutachter-,<br />

Lehr- und Nebentätigkeiten) bei automatischer Anwesenheitszeiterfassung allenfalls<br />

aufwändig berücksichtigt werden. Daher kommen alternativ mehr und mehr<br />

EDV-gestützte Selbsteingabe-Tools zur <strong>Arbeitszeit</strong>erfassung zum Einsatz, mit deren<br />

Hilfe ein „organischerer“ Umgang der Ärzte mit der <strong>Arbeitszeit</strong> gefördert wird (siehe<br />

das Beispiel 10 in Abbildung 8).<br />

Abb. 08 - Beispiel für ein <strong>Arbeitszeit</strong>erfassungs-Tool<br />

Darüber hinaus kommt auch auf den einzelnen Arzt ein Bewusstseinswandel zu: Unter<br />

den Rahmenbedingungen eines betriebswirtschaftlich orientierten Gesundheitswesens<br />

muss sich jeder Arzt des Spannungsverhältnisses zwischen medizinisch,<br />

menschlich oder wissenschaftlich wünschenswertem Aufwand einerseits und<br />

den wirtschaftlichen Erträgen des Ressourceneinsatzes andererseits bewusst sein.<br />

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<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />

Flexible <strong>Arbeitszeit</strong>systeme fördern dies, in dem sie erstens die Verringerung von<br />

Ressourcenverbrauch („früher gehen“, „später kommen“, „arbeitsfrei haben“) als<br />

auch <strong>im</strong> Krankenhausinteresse wünschenswerten Fall und nicht als begründungspflichtige<br />

Ausnahme behandeln. Zweitens wird die Selbstbegrenzung ärztlicher<br />

Tätigkeit insbesondere dadurch gefördert, dass unstrukturiertes Arbeiten weitest<br />

möglich vermieden wird: Dies erfordert die Vereinbarung klarer inhaltlicher und<br />

prozeduraler Orientierungen und Tagesziele der Aufgabenerfüllung zwischen Führungskraft<br />

und Mitarbeiter/Team, nach deren Erreichen man guten Gewissens „gehen“<br />

kann. Der Tendenz zur Ausdehnung des eigenen Tätigkeitsbereiches muss die<br />

Führungskraft entsprechende Grenzen setzen. Und drittens müssen Überlastmeldungen<br />

des Arztes – wenn also ohne Unterstützung die vereinbarten Flexi-<br />

Spielregeln durch den Arzt nicht eingehalten werden können – von der Führungskraft<br />

willkommen geheißen werden: als Chance, Fehlanpassungen von <strong>Arbeitszeit</strong> und<br />

Arbeitsaufgabe zum beiderseitigen Nutzen zu korrigieren.<br />

Unerwünschte Einkommensverluste aufgrund veränderter oder abgeschaffter Bereitschaftsdienste<br />

können mit Wahlarbeitszeit-Optionen (teilweise) aufgefangen werden:<br />

Danach kann der Arzt auf freiwilliger Basis grundsätzlich seine <strong>Arbeitszeit</strong> in einer<br />

Bandbreite zwischen seiner vertraglichen Wochenarbeitszeitdauer (in der Regel 38,5<br />

Stunden) und einer durchschnittlichen 48-Stunden-Woche wählen. Die Chance, die<br />

versiegende Einkommensquelle „Bereitschaftsdienst“ finanziell weitest möglich kompensieren<br />

zu können, steigert die Bereitschaft zur Entwicklung einer neuen Flexibilitätskultur.<br />

Derartig ausgestaltete Wahlarbeitszeitmodelle stoßen auf tarifvertragliche<br />

Barrieren, werden aber in der Praxis von den Betriebsparteien vereinbart – weil sie<br />

besonders sozialverträglich und interessengerecht sind und weil sie in der Regel effektiv<br />

deutlich kürzere <strong>Arbeitszeit</strong>en als zuvor ermöglichen. Dabei entwickeln sich<br />

insbesondere folgende Varianten:<br />

� Sofern der Mitarbeiter dies wünscht, begleitet eine generelle 48-Stunden-<br />

Woche die Abkehr vom Regeldienst-Bereitschaftsdienst-Schema und fängt<br />

damit sowohl die verringerten Bereitschaftsdienst-Vergütungen als auch etwaigen<br />

Zusatzpersonalbedarf (zu demgegenüber günstigeren Personalkosten)<br />

weitestgehend auf; nur in diesem Fall ist diese <strong>Arbeitszeit</strong>ausweitung zu<br />

rechtfertigen, weil andernfalls erhebliche Produktivitätsrisiken eingekauft würden.<br />

� Geplante <strong>Arbeitszeit</strong>en außerhalb der Servicezeit – etwa <strong>im</strong> Rahmen von<br />

<strong>Dienst</strong>modulen – werden mit sogenannte Wahlgutschriften ausgestattet, die<br />

dem Mitarbeiter nach vorher zu treffender Wahl entweder ausgezahlt oder auf<br />

dem Zeitkonto zur Freizeitnahme gutgeschrieben werden. Dies ermöglicht<br />

präferenzengerechte Abwägungen zwischen Zeit- und Geld-„Wohlstand“ – übrigens<br />

auch dadurch, dass die Einsatzhäufigkeit in den entsprechenden<br />

<strong>Dienst</strong>en je nach individuellem Interesse variiert wird.<br />

Beispiel 11:<br />

In einem städtischen Krankenhaus wurde das <strong>Arbeitszeit</strong>system zur Vermeidung un-<br />

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<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />

erwünschter (übermäßiger) Einkommensverluste sowie von unrealistischem Personalaufbau<br />

so angelegt, dass die zulässigen <strong>Arbeitszeit</strong>volumina von durchschnittlich<br />

48 Stunden pro Woche entsprechend den Mitarbeiterwünschen ausgeschöpft werden<br />

können. Dazu werden alle <strong>Dienst</strong>e, die ein Arzt außerhalb der Servicezeit erbringt<br />

– in diesem Fall sind dies Nachtdienste <strong>im</strong> Rahmen von <strong>Dienst</strong>modulen – <strong>im</strong><br />

Einsatzplankonto des verwendeten EDV-Personaleinsatzplanungssystems gesondert<br />

ausgewiesen. Nun wird es den Ärzten ermöglicht, auf das Konto durch die Wahlarbeitszeit-Option<br />

zuzugreifen, indem sich jeder Arzt für die Auszahlung dieser <strong>Dienst</strong>e<br />

mit dem Überstunden-Stundensatz entscheiden kann – und zwar pro Klinik max<strong>im</strong>al<br />

bis zur Höhe des fortgeschriebenen früheren Bereitschaftsdienst-Kontingentes dieser<br />

Klinik und pro Mitarbeiter max<strong>im</strong>al bis zu 40 Stunden pro Monat, ggf. abzüglich anderweitiger<br />

<strong>Arbeitszeit</strong>en (etwa aus Rufbereitschaft oder aus nichtselbständiger Nebentätigkeit),<br />

womit die Einhaltung der arbeitszeitschutzrechtlichen Grenze von<br />

durchschnittlich 48 Stunden pro Woche sichergestellt wird.<br />

Grundsätzlich sind Überstunden in Form bezahlter Mehrarbeit flexiblen Systemen<br />

wesensfremd. Sie werden in die Budgetverantwortung der anordnenden Führungskraft<br />

integriert und üblicherweise auf ein jeweils ausschließlich vorab zu vereinbarendes<br />

Stundenkontingent für nicht besetzte Stellen bzw. Krankheitsausfälle<br />

über die Lohnfortzahlungsfrist hinaus begrenzt.<br />

5. Fazit<br />

Der Weg zu flexiblen <strong>Arbeitszeit</strong>systemen <strong>im</strong> <strong>ärztlichen</strong> <strong>Dienst</strong> wird durch die Entkopplung<br />

von Servicezeit und <strong>Arbeitszeit</strong>, durch Flexi-Spielregeln, die einen sparsamen<br />

Umgang mit der <strong>Arbeitszeit</strong> fördern, und durch die konsequente Schaffung<br />

und Fortentwicklung prozeduraler und inhaltlicher Standards für die Ärzte geebnet.<br />

Weil damit gleichermaßen die Produktivität des Krankenhauses gefördert und die<br />

zeitliche Belastung der Mitarbeiter verringert werden kann, ist der erzielbare Nutzen<br />

besonders hoch. Dies gilt vor allem, wenn unerwünschte Einkommenseffekte der<br />

Ärzte weitest gehend vermieden werden, weil dann die Ablösung des in der Regel<br />

weder sachgerechten noch patientenorientierten Regeldienst-Bereitschaftsdienst-<br />

Schemas sozialverträglich gestaltbar ist.<br />

Hinter Überlastsituationen der Ärzte stecken meist arbeitsorganisatorische Schwachstellen.<br />

Dennoch ist das durchaus unbequeme <strong>Arbeitszeit</strong>management als chefärztliche<br />

Führungsaufgabe bislang nicht etabliert. Nehmen die Krankenhäuser – auch getrieben<br />

durch arbeitsrechtliche und arbeitsmarktliche Entwicklungen – die sich mit<br />

flexiblen <strong>Arbeitszeit</strong>en eröffnende Chance zur kontinuierlichen Verbesserung ernst,<br />

kann aus der derzeitigen Belastungsgröße „<strong>Arbeitszeit</strong>“ (wieder) eine Gestaltungsgröße<br />

werden.<br />

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