Lars Herrmann: Arbeitszeit-Innovation im ärztlichen Dienst
Lars Herrmann: Arbeitszeit-Innovation im ärztlichen Dienst
Lars Herrmann: Arbeitszeit-Innovation im ärztlichen Dienst
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<strong>Herrmann</strong> · Kutscher · Weidinger<br />
<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />
<strong>Lars</strong> <strong>Herrmann</strong> 10/2003<br />
1. Einleitung<br />
<strong>Arbeitszeit</strong>-<strong>Innovation</strong> <strong>im</strong> <strong>ärztlichen</strong> <strong>Dienst</strong><br />
Der Handlungsdruck in den Krankenhäusern bezüglich der <strong>ärztlichen</strong> <strong>Arbeitszeit</strong>gestaltung<br />
ist deutlich gestiegen. Die „Entdeckung“ der <strong>ärztlichen</strong> <strong>Arbeitszeit</strong> liegt<br />
zum einen an der derzeit und auf mittlere Sicht zugespitzten <strong>ärztlichen</strong> Arbeitsmarktsituation,<br />
in der <strong>im</strong>mer weniger Ärzte bereit sind, ihre gewachsene Unzufriedenheit<br />
mit den Arbeits(zeit)bedingungen weiterhin klaglos hinzunehmen. Zudem<br />
werden die eingeschränkten Möglichkeiten, sich als Arzt niederzulassen, den Wandel<br />
vom Ausbildungsarbeitsplatz zur längerfristigen Festanstellung befördern, und auch<br />
darauf müssen die Krankenhäuser mit neuen <strong>Arbeitszeit</strong>strategien reagieren. Unattraktive<br />
Arbeitsbedingungen haben beispielsweise in vielen Universitätskliniken zum<br />
Wegbrechen des fach<strong>ärztlichen</strong> Mittelbaus geführt.<br />
Zum anderen belohnt das neue Vergütungsprinzip (DRG) genau jene Krankenhäuser,<br />
die ihre Behandlungsprozesse effizient organisieren. Es gibt keinen besseren<br />
Katalysator für die Straffung der Arbeitsabläufe als funktionierende, also bedarfsgerechte<br />
und flexible <strong>Arbeitszeit</strong>systeme. Und weil diese dem Abbau dereigenen<br />
Arbeitsbelastung dienen, war die Bereitschaft der Ärzte, hieran mitzuwirken,<br />
noch nie so groß wie derzeit.<br />
Genau diese Kombination aus Belastungsabbau und Produktivitätserhöhung, die<br />
eine klassische „Win-Win“-Konstellation darstellt, wird zur wichtigsten betrieblichen<br />
Flexibilisierungsstrategie überhaupt. Es wird derzeit in Krankenhäusern noch zu selten<br />
gesehen, dass – plakativ formuliert – die Herausforderungen „DRG“ und „EuGH“<br />
letztlich die zwei Seiten der selben Medaille sind. Ebenso wie die DRG’s deckt der<br />
Druck in Richtung kürzerer <strong>Arbeitszeit</strong>en mangelhafte Organisationsabläufe auf. Und<br />
der Wunsch der <strong>ärztlichen</strong> Mitarbeiter nach geordneten Organisationsabläufen und<br />
angemessenen <strong>Arbeitszeit</strong>dauern deckt sich mit den Anforderungen der Krankenhäuser<br />
nach strafferen Prozessen.<br />
Die <strong>Arbeitszeit</strong> bietet sich als Einstieg in und Katalysator für derartige Veränderungsprozesse<br />
auch deshalb an, weil auf diesem Feld vergleichsweise kurzfristig und<br />
mit hohem „Sichtbarkeitsgrad“ Verbesserungen erzielt werden können. Sie ist damit<br />
auch ein gutes Signal dafür, dass die Krankenhäuser zukünftig mehr als in der Vergangenheit<br />
ihre Probleme selbst lösen müssen und können.<br />
Insofern ist es der erste Schritt, sich von den unproduktiven „Ping-Pong“-Spielen<br />
Rosa-Luxemburg-Straße 5 � 10178 Berlin<br />
Telefon 030 / 803 20 41 � Fax 030 / 803 91 33<br />
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<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />
– „organisiert euch besser“ hier, „gebt uns mehr Personal“ dort – zu verabschieden,<br />
zumal die „Alternative“ Kapazitätsausweitung nicht nur deshalb grundsätzlich keine<br />
ist, weil sie <strong>im</strong> derzeit regulierten Scheinmarkt regelmäßig nicht zu finanzieren ist: Sie<br />
bringt in der Regel nur kurzfristige Entlastung, weil sie sich nicht zur Behebung arbeitsorganisatorischer<br />
Defizite eignet.<br />
Nachfolgend werden zunächst die Defizite der bestehenden <strong>Arbeitszeit</strong>organisation<br />
(Kapitel 2) umrissen, um – nach einem Exkurs zu den aktuellen arbeitszeitrechtlichen<br />
Entwicklungen (Kapitel 3) – die wichtigsten Handlungsoptionen flexibler <strong>Arbeitszeit</strong>en<br />
<strong>im</strong> <strong>ärztlichen</strong> <strong>Dienst</strong> anhand von Fallbeispielen zu erläutern (Kapitel 4).<br />
2. Ärztliche Arbeits(zeit)organisation <strong>im</strong> Umbruch<br />
Die deutschen Krankenhäuser haben sich mit der jahrzehntelangen Vernachlässigung<br />
der <strong>ärztlichen</strong> <strong>Arbeitszeit</strong>gestaltung gleich in mehrerer Hinsicht einen Bärendienst<br />
erwiesen:<br />
1. Die Professionalisierung des betrieblichen <strong>Arbeitszeit</strong>managements der letzten<br />
20 Jahre ist am <strong>ärztlichen</strong> <strong>Dienst</strong> weitgehend vorbeigegangen. Stattdessen<br />
wurde ein tradiertes Regeldienst-Bereitschaftsdienst-Schema – wochentags<br />
feste Tagesarbeitszeit für alle und hieran anschließende Bereitschaftsdienste<br />
für einige, am Wochenende über 24 Stunden – konserviert, das regelmäßig<br />
weder die realen Arbeitsanforderungen noch die tatsächlich erbrachten<br />
<strong>Arbeitszeit</strong>en widerspiegelt. Mangelnde Bindungskraft und ausbleibende<br />
Knappheitssignale dieses <strong>Arbeitszeit</strong>musters blockierten das wichtigste Potenzial<br />
betrieblicher <strong>Arbeitszeit</strong>systeme: den fortlaufenden Anstoß für einen sparsamen<br />
und bedarfsgerechten Verbrauch der knappen Ressource <strong>Arbeitszeit</strong>.<br />
Dem gegenüber schaffen moderne <strong>Arbeitszeit</strong>systeme arbeitsorganisatorische<br />
Voraussetzungen, um die Arbeitsaufgaben mit dem zur Verfügung stehenden<br />
<strong>Arbeitszeit</strong>budget bewältigen zu können.<br />
2. Ärztliche <strong>Arbeitszeit</strong> ist zum Auffangbecken ungelöster Organisationsprobleme<br />
geworden. Insbesondere das verbreitete Prinzip, nach dem Abwesenheiten<br />
oder auch „nur“ ungleichzeitige <strong>Arbeitszeit</strong>en als zu vermeidende Störfälle angesehen<br />
werden, lange <strong>Arbeitszeit</strong>en hingegen Leistungsfähigkeit und ärztliches<br />
Ethos belegen sollen, erschwert nachhaltig einen arbeitsanfallgerechten<br />
Personaleinsatz. Unter dem Deckmantel dieses Anwesenheitskultes überlebten<br />
Überspezialisierungen, feudalistische Führungsprinzipien, Überhierarchisierungund<br />
Standardisierungsdefizite, deren Überwindung in einer arbeitsteiligen<br />
und wissensintensiven <strong>Dienst</strong>leistung funktionierende Teamarbeit und<br />
Leistungssteuerung erfordern. Genau diese aber entwickeln sich nur, wenn<br />
nicht die gleichzeitige Anwesenheit aller Beteiligten zum wichtigsten Managementprinzip<br />
erhoben wird.<br />
3. Die fehlende Entkopplung der individuellen <strong>Arbeitszeit</strong>en von der sich erweiternden<br />
tagesbezogenen Zeitspanne ärztlicher Leistungserbringung für die<br />
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Patienten (der sogenannten Servicezeit) hat nicht nur überlange <strong>Arbeitszeit</strong>en<br />
befördert, sondern führt zu betriebswirtschaftlich problematisch kurzen Nutzungszeiten<br />
der zunehmend kapitalintensiveren Krankenhaus-Infrastruktur sowie<br />
zu Patienten-Verweildauern, die länger als nötig sind.<br />
4. Das tradierte <strong>Arbeitszeit</strong>muster produziert für die Ärzte unattraktive Arbeitsbedingungen,<br />
etwa in Form oftmals erwarteter, aber unberücksichtigter<br />
Überstunden – ohne den Ärzten hierfür Problemlösungen und Unterstützung<br />
anzubieten. Es bedurfte erst arbeitszeitrechtlicher „Schocks“ und eines sich<br />
verknappenden Angebots an Ärzten, die <strong>im</strong> Krankenhaus arbeiten möchten,<br />
damit die Bedeutung ärztlicher <strong>Arbeitszeit</strong>systeme für die Wettbewerbsfähigkeit<br />
der Krankenhäuser ins Blickfeld geriet.<br />
5. Auch begünstigt durch leistungsfeindliche tarifliche Vergütungsstrukturen können<br />
die Assistenzärzte ihr Einkommen nur durch Bereitschaftsdienste und ggf.<br />
vergütete Mehrarbeit und damit durch zusätzlichen Zeitverbrauch aufstocken.<br />
Diese Konstellation hat das starre Regeldienst-Bereitschaftsdienst-Schema<br />
zementiert. Dem gegenüber müssen zukunftsfähige <strong>Arbeitszeit</strong>systeme gerade<br />
den Weg aus der „Symbiose“ zwischen Bereitschaftsdienst und Vergütung<br />
weisen, wenn sie Bereitschaftsdienste umgestalten wollen, ohne dass dies die<br />
Motivation zur Veränderung schmälert.<br />
3. Rechtliche „Schocks“ als Katalysator des Erneuerungsprozesses<br />
Der Einstieg in flexible Arbeitzeiten <strong>im</strong> <strong>ärztlichen</strong> <strong>Dienst</strong> fällt denjenigen Krankenhäusern<br />
besonders schwer, die Probleme mit der Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen<br />
Rahmenbedingungen haben. Aufsichtsbehörden sind <strong>im</strong>mer weniger bereit,<br />
Verstöße gegen das <strong>Arbeitszeit</strong>gesetz zu tolerieren; vielmehr mehren sich die Fälle,<br />
in denen Verstöße gegen Best<strong>im</strong>mungen des <strong>Arbeitszeit</strong>gesetzes bei Vorsatz und<br />
beharrlicher Wiederholung auch strafrechtlich gegenüber Chefärzten bzw. Krankenhausleitungen<br />
sanktioniert werden – nicht zuletzt, weil die Zahl der Ärzte gestiegen<br />
ist, die ihre eigene Rechtsposition mit Hilfe der Aufsichtsbehörden durchzusetzen<br />
versuchen.<br />
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 09.09.2003 (Rs. C-<br />
151/02) – wie schon <strong>im</strong> sogenannten SIMAP-Urteil (Rs. C 303/98) – festgestellt, dass<br />
Bereitschaftsdienste in Form persönlicher Anwesenheit <strong>im</strong> Krankenhaus in vollem<br />
Umfang <strong>Arbeitszeit</strong> <strong>im</strong> Sinne der EG-<strong>Arbeitszeit</strong>-Richtlinie 93/104 sind, unabhängig<br />
davon, ob es den Betroffenen gestattet ist, sich an der Arbeitsstelle auszuruhen. Die<br />
<strong>Arbeitszeit</strong>-Richtlinie steht damit dem bisherigen deutschen <strong>Arbeitszeit</strong>gesetz<br />
(ArbZG) entgegen, nach dem Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer während eines Bereitschaftsdienstes<br />
untätig ist, als Ruhezeit eingestuft werden. Das Urteil stellt Bereitschaftsdienste<br />
jedoch nicht generell in Frage:<br />
� Zum einen ist die arbeitszeitschutzrechtliche Anerkennung von Bereitschaftsdienstzeiten<br />
für die Vergütung der Bereitschaftsdienste ohne Be-<br />
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deutung (zum Beispiel entsprechend der Stufen A-D <strong>im</strong> BAT); diese ist zwischen<br />
den Tarifvertragsparteien zu vereinbaren.<br />
� Zum anderen sind aufgrund der Artikel 17 und 18 der EG-<strong>Arbeitszeit</strong>-Richtlinie<br />
auch weiterhin Regeldienst-Bereitschaftsdienst-Kombinationen möglich: Für<br />
eine gemeinschaftsrechtskonforme Gestaltung von „Bereitschaftsdiensten <strong>im</strong><br />
Anschluss an andere <strong>Arbeitszeit</strong>en“ muss sich aber – so der EuGH – eine zusammenhängende<br />
und gleichwertige Ruhezeit unmittelbar an die durch Bereitschaftsdienst<br />
verlängerte Tagesarbeitszeit anschließen.<br />
Das auf dieser Basis zwischenzeitlich angepasste <strong>Arbeitszeit</strong>gesetz tritt zum<br />
01.01.2004 in Kraft. Dabei hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, den Gestaltungsrahmen<br />
so weit wie <strong>im</strong> Rahmen der EG-<strong>Arbeitszeit</strong>-Richtlinie in der Auslegung<br />
durch den EuGH möglich zu fassen und damit die konkrete Ausgestaltung der<br />
durch das EuGH-Urteil definierten Spielräume – wie bisher – über die Öffnungsklausel<br />
des § 7 ArbZG den Tarifvertragsparteien zu überlassen.<br />
Demnach<br />
� können per Tarifvertrag <strong>Arbeitszeit</strong>en über zehn Stunden pro Tag hinaus zugelassen<br />
werden, wenn sie regelmäßig und zu einem erheblichen Teil Arbeitsbereitschaft<br />
oder Bereitschaftsdienst umfassen, die voll auf die gesetzliche<br />
Höchstarbeitszeit anzurechnen sind, wobei der Ausgleichszeitraum<br />
zur Einhaltung der durchschnittlichen 48 Stunden-Woche von sechs auf zwölf<br />
Kalendermonate verlängert werden darf;<br />
� muss dabei bei Verlängerung der Tagesarbeitszeit über zwölf Stunden hinaus<br />
<strong>im</strong> unmittelbaren Anschluss hieran eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden<br />
gewährt werden;<br />
� können ebenfalls per Tarifvertrag diese <strong>Arbeitszeit</strong>verlängerungen über zehn<br />
Stunden pro Tag auch ohne Ausgleich auf durchschnittlich 48 Stunden pro<br />
Woche erfolgen, wenn die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird<br />
und der einzelne Beschäftigte schriftlich einwilligt; willigt er nicht ein oder widerruft<br />
er seine Einwilligung (mit einem Monat Frist), darf er deshalb nicht benachteiligt<br />
werden.<br />
Nun sind die Tarifvertragsparteien gefordert, ihre diesbezüglichen Regelungen an die<br />
neue Rechtslage anzupassen. Nutzen die Tarifvertragsparteien die gesetzlich eröffneten<br />
Gestaltungsspielräume, gäbe es für die Bereitschaftsdienstorganisation in<br />
Krankenhäusern nur geringen Änderungsbedarf: So könnten beispielsweise tarifvertraglich<br />
weiterhin eine bis zu 24 Stunden lange Regeldienst-Bereitschaftsdienst-<br />
Kombination zugelassen werden – bei Einwilligung des Mitarbeiters auch über<br />
durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich hinaus. Allerdings werden zumindest die<br />
Tarifvertragsparteien des Öffentlichen <strong>Dienst</strong>es diesen Gestaltungsrahmen wohl<br />
nicht ausschöpfen – und damit den Strukturwandel zu Lasten kleinerer, unspeziali-<br />
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<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />
sierter Krankenhäuser beschleunigen: Weil sie pro Bereitschaftsdienstreihe weniger<br />
Assistenzärzte einsetzen können, ist es für kleinere Organisationseinheiten schwieriger,<br />
Bereitschaftsdienste zu organisieren, wenn die <strong>Arbeitszeit</strong>dauern durch die Tarifvertragsparteien<br />
generell auf durchschnittlich 48 Stunden pro Woche bzw. zusätzlich<br />
in ihrer täglichen Höchstdauer <strong>im</strong>itiert werden. Liegt keine entsprechende tarifvertragliche<br />
Öffnungsklausel vor, beträgt die höchstzulässige Tagesarbeitszeit (inklusive<br />
Regeldienst) auch bei Bereitschaftsdiensten grundsätzlich zehn Stunden.<br />
Anders als für Arbeitsvertragsparteien <strong>im</strong> Bereich des Privatrechts können Mitarbeiter<br />
und ihre Vertretungen gegenüber öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern die Umsetzung<br />
der EG-<strong>Arbeitszeit</strong>-Richtlinie in der Auslegung durch die EuGH-<br />
Rechtsprechung auch vor dem 01.01.2004 einfordern. Nach herrschender Meinung<br />
haben diese Beschäftigten somit insbesondere Anspruch darauf, dass ihre durchschnittliche<br />
wöchentliche <strong>Arbeitszeit</strong> einschließlich der Bereitschaftsdienste 48 Stunden<br />
nicht überschreitet und sie <strong>im</strong> unmittelbaren Anschluss an Tagesarbeitszeiten<br />
einschließlich Bereitschaftsdienstzeiten von über zwölf Stunden Dauer mindestens<br />
elf Stunden Ruhezeit haben.<br />
4. Handlungsoptionen, Prinzipien und Modelle flexibler ärztlicher <strong>Arbeitszeit</strong>systeme<br />
Mittlerweile steht bereits eine breite Palette von Optionen für eine Neuorganisation<br />
der <strong>ärztlichen</strong> <strong>Arbeitszeit</strong>gestaltung zur Verfügung, die je nach Anforderungen und<br />
Ausgangsbasis genutzt werden kann. Durch die in vielen Krankenhäusern verbreitete<br />
scharfe Trennung von Management/Verwaltung und Ärzteschaft gibt es dabei <strong>im</strong><br />
<strong>ärztlichen</strong> <strong>Dienst</strong> insbesondere einen hohen Bedarf an konkreten und praktikablen<br />
Werkzeugen zur Personaleinsatzplanung (einschließlich expliziter Abwesenheitsplanung)<br />
und zur Steuerung flexibler <strong>Arbeitszeit</strong>en. Aufgabe von <strong>Arbeitszeit</strong>projekten ist<br />
es, diese Instrumente gemeinsam mit den Beteiligten zu erarbeiten, um mit ihrem<br />
Umgang vertraut zu werden.<br />
Die Gestaltungsmöglichkeiten lassen sich in drei Handlungsoptionen einteilen (siehe<br />
Abbildung 1). Sie werden nachfolgend mit Hilfe von Praxisbeispielen erläutert.<br />
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<strong>Herrmann</strong> · Kutscher · Weidinger<br />
<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />
Abb. 01 - Das Handlungsdreieck ärztlicher <strong>Arbeitszeit</strong>organisation<br />
4.1. Entlastung durch erhöhte Effizienz<br />
Im Gleichklang von Effizienz und Entlastung liegt das wesentliche Produktivitätspotenzial<br />
flexibler <strong>Arbeitszeit</strong>systeme. Die Schaffung und Nutzung der Option, zur richtigen<br />
Zeit weniger arbeiten zu können, ist Voraussetzung gleichermaßen für die Steigerung<br />
der Produktivität wie zum Belastungsabbau. Und gleich in zweifacher Hinsicht<br />
kommt sie dem Patienten zugute: in Form eines bedarfsgerechten Einsatzes<br />
der knappen Ressourcen und in Form entlasteter Ärzte. Diese erste Handlungsoption<br />
verdeutlicht, dass flexible <strong>Arbeitszeit</strong>en besonders wirksam sind, wenn die Arbeitsprozesse<br />
auf einen sparsamen <strong>Arbeitszeit</strong>einsatz vorbereitet werden – und dass die<br />
Bereitschaft der Mitarbeiter, <strong>im</strong> eigenen Entlastungsinteresse hieran mitzuwirken,<br />
genutzt werden muss. Hingegen bleiben flexible <strong>Arbeitszeit</strong>systeme ohne diese arbeitsorganisatorische<br />
Einbettung hinter ihren Möglichkeiten zurück.<br />
Aus der Sicht der Ärzte bedeutet Belastungsabbau in erster Linie die Schaffung und<br />
Erweiterung der Möglichkeiten zur individuellen Freizeitnahme. Dabei besteht in der<br />
Regel nur dann die Erwartung, erbrachte <strong>Arbeitszeit</strong>en „auf die Minute“ abrechnen zu<br />
können – für viele Ärzte gehört es zum Leitbild ärztlicher Tätigkeit, dies nicht zu tun –<br />
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<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />
wenn sich die Unzufriedenheit der Ärzte aus einem Gefühl mangelnder Wertschätzung<br />
der <strong>ärztlichen</strong> Tätigkeit speist. Schon deshalb greifen <strong>Arbeitszeit</strong>flexibilisierungs-Strategien,<br />
die sich allein auf die arbeitszeittechnische Seite konzentrieren und<br />
nicht auch Arbeitsorganisation und Führung einbeziehen, zu kurz. In einem grundlegenden<br />
Erneuerungsprozess müssen daher die Ursachen für übermäßigen Zeitverbrauch<br />
beseitigt werden; sonst bleibt das Vorhaben Stückwerk. Dazu gehören<br />
Opt<strong>im</strong>ierungen in folgenden Bereichen:<br />
� Viele Organisationseinheiten (Fachabteilungen, Intensivstationen) sind – teilweise<br />
auch in größeren Krankenhäusern – personell zu klein, um einen effizienten<br />
Personaleinsatz, oftmals rund um die Uhr, organisieren zu können.<br />
Dieses Problem wird sich mit der Abschaffung des AiP-Status noch verstärken.<br />
Hier sind Korrekturen durch (ggf. auch krankenhausübergreifende) Kooperationsstrukturen<br />
(Zusammenlegungen, Zentrumsbildung etc.), interdisziplinäres<br />
Arbeiten (ggf. insbesondere nachts), Spezialisierungen (um einen<br />
besseren Fallmix und Effizienzerhöhungen zu erreichen) und veränderte Stationskonzepte<br />
(Behandlungsstufen, Kurzliegerstationen) notwendig.<br />
� Der Prozess der Straffung und der „Ambulantisierung“ stationärer Leistungen<br />
infolge der DRG-Einführung wird in den Akutkrankenhäusern die Einführung<br />
von Qualitätsstandards (Servicestandards, Behandlungsstandards) beschleunigen<br />
und die Transparenz der Leistungserbringung erhöhen. Diese<br />
führen – anders als gelegentlich vermutet – nicht zu einer Abwertung ärztlicher<br />
Fähigkeiten, sondern sind <strong>im</strong> Gegenteil Voraussetzung dafür, ärztliche<br />
Tätigkeit wieder ins Zentrum der Leistungserbringung eines Krankenhauses<br />
zu rücken. Zudem können mit dem Patienten vereinbarte Termine der Leistungserbringung<br />
besser gewährleistet werden, wenn sie vom ansonsten vorherrschenden<br />
Organisationsprinzip „Abruf“ prozessual abgegrenzt werden.<br />
� Das durch berufsständische Bestrebungen erzwungene und allerorten beklagte<br />
Auseinanderlaufen von ärztlicher und pflegerischer Tätigkeit wird durch<br />
eine gemeinsame am Behandlungsprozess des Patienten orientierten Leistungserbringung<br />
beendet. Zugleich werden Ärzte von nicht<strong>ärztlichen</strong> Tätigkeiten<br />
entlastet.<br />
� Es werden – auch durch das Nachwachsen einer neuen Generation – Führungsprinzipien<br />
etabliert, die eine eigenverantwortliche (zeitliche wie inhaltliche)<br />
Arbeits(zeit)gestaltung der Mitarbeiter fordern sowie fördern und zu einer<br />
schrittweisen Veränderung der <strong>Arbeitszeit</strong>kultur – als der Summe der<br />
Selbstverständlichkeiten be<strong>im</strong> Umgang mit der <strong>Arbeitszeit</strong> – weg von der<br />
Aufwertung überlanger <strong>Arbeitszeit</strong>en, hin zu einem ergebnisorientierteren<br />
Umgang mit der <strong>Arbeitszeit</strong> beitragen. Zur Wahrnehmung der diesbezüglichen<br />
organisatorischen Verantwortung des Chefarztes und (bei Delegation) des<br />
Oberarztes werden die Führungskräfte mit den erforderlichen Instrumenten<br />
vertraut gemacht und bei Bedarf gecoacht.<br />
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<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />
Beispiel 1:<br />
In einem privaten Krankenhaus wurde die bislang – insbesondere auch als „Disziplinierung“<br />
der Anästhesie gegenüber den chirurgischen Fächern eingesetzte – feste<br />
OP-Laufzeit von Montag bis Freitag von 08:15 bis 15:15 Uhr mit dem Ziel der Vermeidung<br />
von Absetzungen sowie der Erhöhung von Produktivität und Auslastung (a)<br />
in einigen Sälen auf 18:00 Uhr erweitert und (b) flexibilisiert. Das geplante Ende der<br />
jeweils letzten elektiven Operation des Tages kann nun in den langlaufenden Sälen<br />
in einer Bandbreite zwischen 16:30 und 19:30 Uhr liegen, sofern die Abweichungen<br />
von der 18:00-Uhr-Linie über ein klinikbezogenes OP-Budgetkonto ausgeglichen<br />
werden. Während der vereinbarten Servicezeit gelten die in der OP-Agenda festgelegten<br />
Spielregeln zur OP-Planung und Steuerung. Spiegelbildlich zur flexiblen OP-<br />
Steuerung wurden für Ärzte und OP-Personal <strong>im</strong> Rahmen des flexiblen <strong>Arbeitszeit</strong>systems<br />
persönliche Zeitkonten eingerichtet, auf denen die <strong>Arbeitszeit</strong>en fortlaufend<br />
saldiert werden.<br />
4.2. Entkopplung von Servicezeit und <strong>Arbeitszeit</strong><br />
Je kürzer die Verweildauern werden, desto weniger lässt sich die medizinische Leistungserbringung<br />
auf einen einheitlichen Montag-Freitag-Tagdienst begrenzen. Die<br />
Servicezeit (auch: Betriebszeit bzw. Hauptarbeitszeit) ist die Zeitspanne der qualifizierten<br />
Leistungserbringung der Abteilungen – zum Beispiel umfasst sie die vorgesehene<br />
Laufzeit der OP-Säle (ggf. auch unter Einsparung von OP-Saalkapazitäten)<br />
oder der Funktionsdiagnostik, berücksichtigt Patientenwünsche nach Ansprechbarkeit<br />
eines Arztes oder synchronisiert die <strong>Arbeitszeit</strong>en mit erweiterten Öffnungszeiten<br />
niedergelassener Ärzte. Sie wird durch <strong>Dienst</strong>planung und Absprachen <strong>im</strong> Team abgedeckt.<br />
In vielen Fällen werden durch Servicezeiten bereits ausgedehnten <strong>Arbeitszeit</strong>en<br />
– auch durch (rechtlich unzulässiges) regelmäßiges Hineinarbeiten in den Bereitschaftsdienst<br />
– aufgefangen und wird damit das <strong>Arbeitszeit</strong>system der Realität<br />
angenähert. Da Servicezeiten, bedarfsgerecht definiert, allenfalls zufällig mit der tarifvertraglichen<br />
Tagesarbeitszeit der Ärzte übereinst<strong>im</strong>men, erfordert ihre Abdeckung<br />
(zumindest einzelne) versetzte <strong>Dienst</strong>e und damit personen-unabhängige Standards<br />
der Leistungserbringung (sogenannte Servicestandards), die notwendige Grundlage<br />
von Teamarbeit und Abwesenheitssteuerung sind. In vielen Krankenhäusern werden<br />
Servicezeiten von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr an den Tagen Montag bis Freitag und am<br />
Samstag-Vormittag ausreichen – außer in der Regel bei durchgehendem Besetzungsbedarf<br />
wie in Intensivstationen und Notaufnahmen.<br />
Servicezeiten schaffen „Luft“ für eigenverantwortliche Gestaltungsspielräume bei Lage<br />
und Verteilung der <strong>Arbeitszeit</strong> durch die Ärzte sowie nicht zuletzt für ärztliche Teilzeit-Optionen<br />
und damit für eine flexible <strong>Arbeitszeit</strong>gestaltung, die wiederum Voraussetzung<br />
dafür ist, dass nicht jeweils – unabhängig vom Arbeitsaufkommen – mindestens<br />
die gesamte Tagesarbeitszeit erbracht werden muss. Dazu muss in der Tagesstruktur<br />
vor allem zu Beginn und Ende der Servicezeit Bewegungsfreiheit geschaffen<br />
werden – insbesondere durch weitest möglich in die Servicezeitmitte verlegte bzw.<br />
nicht von allen Mitarbeitern zu belegende Fixtermine wie Besprechungen und Visiten.<br />
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<strong>Herrmann</strong> · Kutscher · Weidinger<br />
<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />
Beispiel 2:<br />
In den Medizinischen Kliniken eines katholischen Krankenhauses wurde das vormals<br />
kollektive <strong>Arbeitszeit</strong>schema abgelöst durch eine patientenorientierte Servicezeit von<br />
Montag bis Freitag von 07:30 bis 20:00 Uhr und Samstag von 07:30 bis 12:00 Uhr.<br />
Die Ärzte wurden vier Teams zugeordnet, die innerhalb der Servicezeit größtmögliche<br />
Gestaltungsspielräume bei der <strong>Arbeitszeit</strong>steuerung haben. Im hierfür verwendeten<br />
Wocheneinsatzplan wird mittels weniger <strong>Dienst</strong>artenfestgelegt, welche Ärzte arbeitstäglich<br />
jeweils zu welcher Zeit auf welchen Arbeitsplätzen (Station, Ambulanz,<br />
Tagesklinik, Funktionsbereiche) benötigt werden<br />
– und welche nicht. <strong>Arbeitszeit</strong>en außerhalb der Servicezeit sind – außer <strong>im</strong> Bereitschaftsdienst-Modul<br />
– weitest möglich zu vermeiden. Mit Hilfe eines Ausbildungskonzepts<br />
wird bereits während der Assistentenweiterbildung eine breite Einsetzbarkeit<br />
<strong>im</strong> Team gefördert, das Leistungsversprechen gegen über den Patienten fortlaufend<br />
verbessert und Abwesenheit ohne Reibungsverluste ermöglicht.<br />
Ausgangspunkt der <strong>Dienst</strong>plangestaltung ist die Analyse und – in den meisten Fällen<br />
– Überarbeitung des zeitlichen Besetzungsbedarfs (siehe das Beispiel 3 in Abbildung<br />
2). Dabei werden insbesondere planbare Schwankungen des Arbeitsaufkommens<br />
(beispielsweise in der Anzahl der wochentäglich betriebenen OP-<br />
Säle der Klinik oder aufgrund von Belegungs-„Tälern“ um Feiertage herum), die jeweiligen<br />
Qualifikationsanforderungen und ggf. Zeiten für Forschung und Lehre berücksichtigt.<br />
Abb. 02 - Neugestaltete Besetzungsstruktur in der Kinderchirurgie eines Krankenhauses<br />
Die <strong>Dienst</strong>plangestaltung erfolgt in der Regel EDV-gestützt entweder auf Wochenbasis<br />
(Wocheneinsatzpläne; siehe das Beispiel 4 in Abbildung 3) – etwa korrespondierend<br />
mit der OP- bzw. Einbestellungs-Planung – oder auf Monatsbasis<br />
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<strong>Herrmann</strong> · Kutscher · Weidinger<br />
<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />
(Monatsdienstpläne), wie sie etwa <strong>im</strong> Pflegebereich üblich sind, meist durch einen<br />
dienstplanverantwortlichen Arzt. In der integrierten Abwesenheitsplanungwird festgelegt,<br />
wie viele Ärzte jeweils nicht zum <strong>Dienst</strong> eingeteilt werden (Abwesenheitsvorgabe)<br />
– vorrangig durch Urlaub und andere planbare Ausfallzeiten, nachrangig<br />
durch arbeitsfreie Arbeitstage, die ein fortlaufendes und zeitnahes Erreichen<br />
der vertraglichen <strong>Arbeitszeit</strong>vereinbarungen ermöglichen sollen. Diese Abwesenheitsvorgabe<br />
kann auch in unpersönlicher Form (durch sogenannte Zeitfenster) erfolgen,<br />
wobei die namentliche Abwesenheitsplanung dann eigenverantwortlich <strong>im</strong><br />
Team erfolgt.<br />
Abb. 03 - Wocheneinsatzplan-Tool - Unfallchirurgie<br />
Servicezeiten oder einstiegsweise auch versetzte <strong>Dienst</strong>e verkürzen in der Regel<br />
zugleich die sich daran anschließenden Bereitschaftsdienste.<br />
Beispiel 5:<br />
In einem städtischen Krankenhaus wurden – mit ansonsten zwar flexibel ausgelegten<br />
Tagesdiensten, aber (zunächst) ohne erweiterte Servicezeiten – sämtliche Bereitschaftsdienste,<br />
in die bis dahin regelmäßig hineingearbeitet wurde, durch einen versetzten<br />
Regel-Spätdienst (Montag bis Freitag von 15:30 bis<br />
23:30 Uhr) entlastet. Die verbleibenden Bereitschaftsdienste <strong>im</strong> Anschluss an den<br />
Spätdienst konnten, da damit nur mehr die tendenziell ruhigeren Nachtstunden ab-<br />
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<strong>Herrmann</strong> · Kutscher · Weidinger<br />
<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />
gedeckt werden, in der Regel – wie auch in Abbildung 4 – auf Stufe B reduziert<br />
werden. Aus der in diesem Fall vollständig eingesparten Bereitschaftsdienstvergütung<br />
finanzieren die Ärzte auf Überstundenbasis die neuen Spätdienste.<br />
Abb. 04 - Eine Kombination aus flexiblem Standard-Regeldienst und Spätdienst<br />
+ Bereitschaftsdienst (MO-FR)<br />
Neben den herkömmlichen, durch Servicezeiten nunmehr aber regelmäßig verkürzten<br />
Bereitschaftsdiensten <strong>im</strong> Anschluss an die Servicezeit werden <strong>Arbeitszeit</strong>en<br />
außerhalb der Servicezeit zukünftig von <strong>Arbeitszeit</strong>en in der Servicezeit isoliert<br />
– beispielsweise durch <strong>Dienst</strong>module: Dies ist eine möglichst arbeitsmedizinisch<br />
sinnvolle, <strong>im</strong> vorhinein festgelegte Folge von (Nacht-) Regeldiensten bzw. Bereitschaftsdiensten<br />
und arbeitsfreien Tagen. Ein <strong>im</strong> <strong>Dienst</strong>modul eingeteilter Arzt<br />
wechselt aus dem Tagesdienst in das <strong>Dienst</strong>modul und durchläuft die vordefinierte<br />
<strong>Dienst</strong>folge jeweils komplett. Danach wechselt er in den Tagesdienst zurück oder<br />
durchläuft ggf. das <strong>Dienst</strong>modul erneut. Dieses Verfahren bietet sich vor allem bei<br />
relativ geringem Besetzungsbedarf außerhalb der Servicezeit an.<br />
Beispiel 6:<br />
Die Abkehr vom klassischen Regeldienst-Bereitschaftsdienst-Schema in einer Universitätsklinik<br />
– insbesondere aufgrund zu hoher Vollarbeitszeit-Anteile während einer<br />
24-Stunden-Zeitspanne – führte zur Zweiteilung des Arbeitstages. Um die Zahl<br />
der Übergaben möglichst gering zu halten und eine hohe personelle Kontinuität in<br />
der Patientenbetreuung über mehrere Tage hinweg auch während der Nachtzeit zu<br />
gewährleisten, werden die Nachtstunden durch <strong>Dienst</strong>module mit 12,5-Stunden-<br />
<strong>Dienst</strong>en einschließlich hierin eingebetteter Bereitschaftsdienst-Fenster abgedeckt;<br />
letzteres bedeutet, dass je nach Inanspruchnahme ein Teil dieser Zeit als Bereitschaftsdienst<br />
bewertet wird. Dabei erbringt ein Arzt <strong>im</strong> turnusmäßigen Wechsel mit<br />
den Kollegen an den Tagen Sonntag bis Donnerstag von 19:30 bis 08:00 Uhr des<br />
Folgetages fünf Nachtdienste in Folge; dann hat er bis zum Montag arbeitsfrei. Ein<br />
anderer Arzt leistet – ebenfalls <strong>im</strong> turnusmäßigen Wechsel mit den Kollegen – <strong>im</strong><br />
Anschluss an vier Tagdienste am Freitag und Samstag Nachtdienste und hat anschließend<br />
bis einschließlich Montag der Folgewoche arbeitsfrei. Das Modell erhöht<br />
die Ausfälle <strong>im</strong> Tagdienst gegenüber dem früheren langen Bereitschaftsdienst nur<br />
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<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />
um jeweils einen Arzt an den Tagen Montag bis Freitag. Die Zeitspanne zwischen<br />
Regeldienstende und Nachtdienstbeginn wird durch einen versetzten oder verlängerten<br />
<strong>Dienst</strong> eines anderen Mitarbeiters abgedeckt. Die Bereitschaftsdienste am Wochenende<br />
werden in zwei mal jeweils 12,5-stündige <strong>Dienst</strong>e geteilt, die für Zeiten<br />
regelmäßig hohen Arbeitsanfalls Regeldienstanteile enthalten.<br />
Beispiel 7:<br />
In einem großstädtischen Krankenhaus wurden die Fachabteilungen neu in Departments<br />
gegliedert. Auf der <strong>Arbeitszeit</strong>seite wird die neue Kooperationsstruktur insbesondere<br />
<strong>im</strong> Nachtdienst sichtbar. Hier wurden die vormaligen klinikbezogenen Bereitschaftsdienste<br />
– mit, aufgrund der teilweise kleinen Einheiten, rechtlich kritischen<br />
<strong>Dienst</strong>häufigkeiten je Assistenzarzt – in ein interdisziplinär besetztes <strong>Dienst</strong>modul in<br />
Regeldienst überführt, das durch fachdisziplinäre assistenzärztliche Nacht-<br />
Rufbereitschaften gestützt wird. Abbildung 5 zeigt das Beispiel des chirurgischen<br />
Departments, in dem – mit Ausnahme der gynäkologischen Bereitschaftsdienste –<br />
sämtliche Bereitschaftsdienste in dem neuen <strong>Arbeitszeit</strong>system aufgegangen sind.<br />
Abb. 05 - Interdisziplinärer Nachtdienst statt Bereitschaftsdienst in einem chirurgischen<br />
Department<br />
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Hingegen werden Bereiche mit kontinuierlichem Besetzungsbedarf (Intensivstation,<br />
Notaufnahmen) überwiegend durch weitest möglich stabile Teams <strong>im</strong> Schichtbetrieb<br />
besetzt – möglichst in zwei Schichtlagen pro Tag, weil dies in der Regel für die Ärzte<br />
interessantere und kontinuitätsorientierte Schichtpläne mit wenigen Übergaben ermöglicht.<br />
Um die hierfür erforderlichen (einschließlich Überlappungszeit und abzüglich<br />
Pausenzeit) ca. 12-stündigen <strong>Arbeitszeit</strong>en zu ermöglichen, gibt es vier Optionen:<br />
� Der Tagdienst dauert max<strong>im</strong>al 10 Stunden (zuzüglich Pausenzeit); der Nachtdienst<br />
ist als Bereitschaftsdienst ausgestaltet.<br />
� Der Tagdienst dauert max<strong>im</strong>al 10 Stunden (zuzüglich Pausenzeit); der Nachtdienst<br />
ist eine Kombination aus Regeldienst und einem darin eingebetteten<br />
oder angehängten Bereitschaftsdienst-Fenster von zum Beispiel vier Stunden.<br />
� Tag- und/oder Nachtdienste werden, sofern die entsprechende tarifvertragliche<br />
Ermächtigung gegeben und eingehalten ist, als <strong>Arbeitszeit</strong> mit einem erheblichen<br />
Anteil an Arbeitsbereitschaft definiert.<br />
� Tag- und Nachdienste werden als Regeldienste definiert, was einer aufsichtsbehördlichen<br />
Genehmigung zur Verlängerung der Tagesarbeitszeitdauern<br />
über 10 Stunden hinaus gemäß § 15 Abs, 1 Nr. 1a) ArbZG bedarf.<br />
Beispiel 8:<br />
Zwei bislang organisatorisch getrennte und jeweils in Regeldienst-Bereitschaftsdienst-Kombination<br />
besetzte Medizinische Intensivstationen wurden in einem Krankenhaus<br />
zu einer betriebswirtschaftlich sinnvollen Einheit zusammengefasst und<br />
werden nun <strong>im</strong> durchgehenden Schichtbetrieb besetzt, der insbesondere unter Qualitäts-<br />
und Entlastungsgesichtspunkten geboten war. Dabei entschied man sich zugunsten<br />
eines geringeren Übergabebedarfs und eines interessanten Schichtrhythmus’<br />
für täglich zwei Schichtlagen à 11,75 Stunden <strong>Arbeitszeit</strong> (zuzüglich Pausenzeit,<br />
inklusive Übergabezeit) auf der Basis einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung.<br />
Der in Abbildung 6 dargestellte Schichtplan wird wochenweise versetzt durchlaufen<br />
und bei Ausfallzeiten (insbesondere Urlaub) aus dem Tagdienst heraus vertreten.<br />
Abb. 06 - Schichtsystem für eine medizinische Intensivstation<br />
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4.3. Flexi-Spielregeln<br />
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Flexi-Spielregeln schaffen Anreize zu einem sparsamen Umgang mit der <strong>Arbeitszeit</strong>,<br />
indem sie zeitliche Spielräume für Abweichungen von zuvor geplanten <strong>Arbeitszeit</strong>en<br />
– insbesondere auch nach unten – je nach Anforderung und Absprache <strong>im</strong> Team<br />
schaffen. Flexible <strong>Arbeitszeit</strong>systeme werden dazu in der Regel von persönlichen<br />
Zeitkonten der Mitarbeiter begleitet. Nur wenige Krankenhäuser nutzen derzeit die<br />
diesbezüglich weitreichenden tarifvertraglichen Gestaltungsspielräume auch nur annährend.<br />
Zeitkonten sollten von der Vergütung strikt getrennt werden – sonst funktioniert<br />
erfahrungsgemäß der stets anzustrebende Zeitausgleich nicht. Insbesondere<br />
bedeutet dies, dass Zeitkonten zu keinem Zeitpunkt abgerechnet werden und auch<br />
vor Ausscheiden auszugleichen sind. Der fortlaufende Zeitausgleich wird durch die<br />
Begrenzung des Zeitkontosaldos auf Werte nahe der Vertragsarbeitszeit (= Zeitsaldo<br />
0 Stunden), zum Beispiel auf +/-60 Stunden mit taggleicher Kappung überschießender<br />
Plussalden (zu Lasten des Mitarbeiters) bzw. Minussalden (zu Lasten der Klinik)<br />
gefördert (siehe das Beispiel 9 in Abbildung 7). Dies erzwingt bei Bedarf vorherige<br />
Reaktionen: Im Plusbereich sollte der Arzt dazu einen unabdingbaren Anspruch auf<br />
Entlastung durch die Führungskraft haben – in erster Linie durch Reduzierung, Verschiebung<br />
und/oder Verlagerung von Arbeitsaufgaben. Auf diese Weise wird das<br />
Zeitkonto zum Werkzeug einer „therapeutischen“ Auseinandersetzung mit Überlastproblemen.<br />
Abb. 07: Persönliches Zeitkonto zur weitgehenden Selbststeuerung der <strong>Arbeitszeit</strong><br />
Erhöhten Effizienzdruck lösen elektronische Anwesenheitszeit-Erfassungssysteme<br />
aus – weil sie unsensibel sind gegenüber individuellen Arbeitsstilen der Ärzte, was<br />
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gerade <strong>im</strong> <strong>ärztlichen</strong> Bereich Konflikte mit dem Selbstbild eigener Tätigkeit provozieren<br />
kann. Zudem kann die erforderliche Trennung von <strong>Arbeitszeit</strong> und Anwesenheitszeiten<br />
(etwa auch die Berücksichtigung gesondert vergüteter Zeiten wie Gutachter-,<br />
Lehr- und Nebentätigkeiten) bei automatischer Anwesenheitszeiterfassung allenfalls<br />
aufwändig berücksichtigt werden. Daher kommen alternativ mehr und mehr<br />
EDV-gestützte Selbsteingabe-Tools zur <strong>Arbeitszeit</strong>erfassung zum Einsatz, mit deren<br />
Hilfe ein „organischerer“ Umgang der Ärzte mit der <strong>Arbeitszeit</strong> gefördert wird (siehe<br />
das Beispiel 10 in Abbildung 8).<br />
Abb. 08 - Beispiel für ein <strong>Arbeitszeit</strong>erfassungs-Tool<br />
Darüber hinaus kommt auch auf den einzelnen Arzt ein Bewusstseinswandel zu: Unter<br />
den Rahmenbedingungen eines betriebswirtschaftlich orientierten Gesundheitswesens<br />
muss sich jeder Arzt des Spannungsverhältnisses zwischen medizinisch,<br />
menschlich oder wissenschaftlich wünschenswertem Aufwand einerseits und<br />
den wirtschaftlichen Erträgen des Ressourceneinsatzes andererseits bewusst sein.<br />
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Flexible <strong>Arbeitszeit</strong>systeme fördern dies, in dem sie erstens die Verringerung von<br />
Ressourcenverbrauch („früher gehen“, „später kommen“, „arbeitsfrei haben“) als<br />
auch <strong>im</strong> Krankenhausinteresse wünschenswerten Fall und nicht als begründungspflichtige<br />
Ausnahme behandeln. Zweitens wird die Selbstbegrenzung ärztlicher<br />
Tätigkeit insbesondere dadurch gefördert, dass unstrukturiertes Arbeiten weitest<br />
möglich vermieden wird: Dies erfordert die Vereinbarung klarer inhaltlicher und<br />
prozeduraler Orientierungen und Tagesziele der Aufgabenerfüllung zwischen Führungskraft<br />
und Mitarbeiter/Team, nach deren Erreichen man guten Gewissens „gehen“<br />
kann. Der Tendenz zur Ausdehnung des eigenen Tätigkeitsbereiches muss die<br />
Führungskraft entsprechende Grenzen setzen. Und drittens müssen Überlastmeldungen<br />
des Arztes – wenn also ohne Unterstützung die vereinbarten Flexi-<br />
Spielregeln durch den Arzt nicht eingehalten werden können – von der Führungskraft<br />
willkommen geheißen werden: als Chance, Fehlanpassungen von <strong>Arbeitszeit</strong> und<br />
Arbeitsaufgabe zum beiderseitigen Nutzen zu korrigieren.<br />
Unerwünschte Einkommensverluste aufgrund veränderter oder abgeschaffter Bereitschaftsdienste<br />
können mit Wahlarbeitszeit-Optionen (teilweise) aufgefangen werden:<br />
Danach kann der Arzt auf freiwilliger Basis grundsätzlich seine <strong>Arbeitszeit</strong> in einer<br />
Bandbreite zwischen seiner vertraglichen Wochenarbeitszeitdauer (in der Regel 38,5<br />
Stunden) und einer durchschnittlichen 48-Stunden-Woche wählen. Die Chance, die<br />
versiegende Einkommensquelle „Bereitschaftsdienst“ finanziell weitest möglich kompensieren<br />
zu können, steigert die Bereitschaft zur Entwicklung einer neuen Flexibilitätskultur.<br />
Derartig ausgestaltete Wahlarbeitszeitmodelle stoßen auf tarifvertragliche<br />
Barrieren, werden aber in der Praxis von den Betriebsparteien vereinbart – weil sie<br />
besonders sozialverträglich und interessengerecht sind und weil sie in der Regel effektiv<br />
deutlich kürzere <strong>Arbeitszeit</strong>en als zuvor ermöglichen. Dabei entwickeln sich<br />
insbesondere folgende Varianten:<br />
� Sofern der Mitarbeiter dies wünscht, begleitet eine generelle 48-Stunden-<br />
Woche die Abkehr vom Regeldienst-Bereitschaftsdienst-Schema und fängt<br />
damit sowohl die verringerten Bereitschaftsdienst-Vergütungen als auch etwaigen<br />
Zusatzpersonalbedarf (zu demgegenüber günstigeren Personalkosten)<br />
weitestgehend auf; nur in diesem Fall ist diese <strong>Arbeitszeit</strong>ausweitung zu<br />
rechtfertigen, weil andernfalls erhebliche Produktivitätsrisiken eingekauft würden.<br />
� Geplante <strong>Arbeitszeit</strong>en außerhalb der Servicezeit – etwa <strong>im</strong> Rahmen von<br />
<strong>Dienst</strong>modulen – werden mit sogenannte Wahlgutschriften ausgestattet, die<br />
dem Mitarbeiter nach vorher zu treffender Wahl entweder ausgezahlt oder auf<br />
dem Zeitkonto zur Freizeitnahme gutgeschrieben werden. Dies ermöglicht<br />
präferenzengerechte Abwägungen zwischen Zeit- und Geld-„Wohlstand“ – übrigens<br />
auch dadurch, dass die Einsatzhäufigkeit in den entsprechenden<br />
<strong>Dienst</strong>en je nach individuellem Interesse variiert wird.<br />
Beispiel 11:<br />
In einem städtischen Krankenhaus wurde das <strong>Arbeitszeit</strong>system zur Vermeidung un-<br />
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<strong>Arbeitszeit</strong> und Organisation <strong>im</strong> Krankenhaus<br />
erwünschter (übermäßiger) Einkommensverluste sowie von unrealistischem Personalaufbau<br />
so angelegt, dass die zulässigen <strong>Arbeitszeit</strong>volumina von durchschnittlich<br />
48 Stunden pro Woche entsprechend den Mitarbeiterwünschen ausgeschöpft werden<br />
können. Dazu werden alle <strong>Dienst</strong>e, die ein Arzt außerhalb der Servicezeit erbringt<br />
– in diesem Fall sind dies Nachtdienste <strong>im</strong> Rahmen von <strong>Dienst</strong>modulen – <strong>im</strong><br />
Einsatzplankonto des verwendeten EDV-Personaleinsatzplanungssystems gesondert<br />
ausgewiesen. Nun wird es den Ärzten ermöglicht, auf das Konto durch die Wahlarbeitszeit-Option<br />
zuzugreifen, indem sich jeder Arzt für die Auszahlung dieser <strong>Dienst</strong>e<br />
mit dem Überstunden-Stundensatz entscheiden kann – und zwar pro Klinik max<strong>im</strong>al<br />
bis zur Höhe des fortgeschriebenen früheren Bereitschaftsdienst-Kontingentes dieser<br />
Klinik und pro Mitarbeiter max<strong>im</strong>al bis zu 40 Stunden pro Monat, ggf. abzüglich anderweitiger<br />
<strong>Arbeitszeit</strong>en (etwa aus Rufbereitschaft oder aus nichtselbständiger Nebentätigkeit),<br />
womit die Einhaltung der arbeitszeitschutzrechtlichen Grenze von<br />
durchschnittlich 48 Stunden pro Woche sichergestellt wird.<br />
Grundsätzlich sind Überstunden in Form bezahlter Mehrarbeit flexiblen Systemen<br />
wesensfremd. Sie werden in die Budgetverantwortung der anordnenden Führungskraft<br />
integriert und üblicherweise auf ein jeweils ausschließlich vorab zu vereinbarendes<br />
Stundenkontingent für nicht besetzte Stellen bzw. Krankheitsausfälle<br />
über die Lohnfortzahlungsfrist hinaus begrenzt.<br />
5. Fazit<br />
Der Weg zu flexiblen <strong>Arbeitszeit</strong>systemen <strong>im</strong> <strong>ärztlichen</strong> <strong>Dienst</strong> wird durch die Entkopplung<br />
von Servicezeit und <strong>Arbeitszeit</strong>, durch Flexi-Spielregeln, die einen sparsamen<br />
Umgang mit der <strong>Arbeitszeit</strong> fördern, und durch die konsequente Schaffung<br />
und Fortentwicklung prozeduraler und inhaltlicher Standards für die Ärzte geebnet.<br />
Weil damit gleichermaßen die Produktivität des Krankenhauses gefördert und die<br />
zeitliche Belastung der Mitarbeiter verringert werden kann, ist der erzielbare Nutzen<br />
besonders hoch. Dies gilt vor allem, wenn unerwünschte Einkommenseffekte der<br />
Ärzte weitest gehend vermieden werden, weil dann die Ablösung des in der Regel<br />
weder sachgerechten noch patientenorientierten Regeldienst-Bereitschaftsdienst-<br />
Schemas sozialverträglich gestaltbar ist.<br />
Hinter Überlastsituationen der Ärzte stecken meist arbeitsorganisatorische Schwachstellen.<br />
Dennoch ist das durchaus unbequeme <strong>Arbeitszeit</strong>management als chefärztliche<br />
Führungsaufgabe bislang nicht etabliert. Nehmen die Krankenhäuser – auch getrieben<br />
durch arbeitsrechtliche und arbeitsmarktliche Entwicklungen – die sich mit<br />
flexiblen <strong>Arbeitszeit</strong>en eröffnende Chance zur kontinuierlichen Verbesserung ernst,<br />
kann aus der derzeitigen Belastungsgröße „<strong>Arbeitszeit</strong>“ (wieder) eine Gestaltungsgröße<br />
werden.<br />
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