Burgrieden | Rot | Bühl

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12.02.2013 Aufrufe

Wichtige Rufnummern Bürgermeisteramt Burgrieden Rathausplatz 2, 88483 Burgrieden Tel.: 07392 97190 � Fax: 07392 971930 rathaus@burgrieden.de � www.burgrieden.de Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr Mittwoch 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Unser Team erreichen Sie unter: Bürgermeister Josef Pfaff 07392 9719 -11 Kämmerer Jürgen Bailer 07392 9719 -12 Hauptamtsleiter Andreas Munkes 07392 9719 -13 Bürgerbüro Regina Jans 07392 9719 -14 Standesamt Siglinde Wenzel 07392 9719 -17 Kassenverwalterin Natalie Rot 07392 9719 -18 Vorzimmer, Personalwesen Waltraud Müller 07392 9719 -19 Standesamt, Steuern Michaela Hörmann 07392 9719 -21 Gesplittete Abwassergebühr Carolin Biet 07392 9719 -23 Apothekennotdienst Ihre Notdienstapotheke in Ihrer Nähe finden Sie unter www.aponet.de Festnetz gebührenfrei 0800/0022833 Notrufnummern Rettungsdienst 112 Notarzt 112 Feuerwehr 112 Polizei/ Notruf 110 Krankentransporte 19222 Kassenärztlicher Notdienst 07351 19292 Kinderärztlicher Notdienst 0180 1929343 Polizei Laupheim 96300 Kreiskrankenhaus Laupheim 7070 Hospizdienst Laupheim 0171 9176936 Nachbarschaftshilfe 10727 Essen auf Räderm DRK 07351 15700 Haus-Notruf ASB Orsenhausen 07353 98440 Essen auf Räderm ASB Orsenhausen 07353 98440 Eltern und Jugendtelefon gebührenfrei 0800 1110550 Babysitter Vermittlung für Burgrieden 5239 MR Soziale Dienste gGmbH 0800 400200 Gas-Störungsstelle 0800 3629 379 Caritas Biberach 07351 5005123 Selbsthilfegruppe für Schlaganfallbetroffene 07392 2369 Medikamentenzustellung 0800 7717177 Impressum Herausgeber: Gemeinde Burgrieden Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Josef Pfaff oder der/die von ihm Beauftragte. Für den übrigen Inhalt: Anton Stähle, Stockach Druck und Verlag: Primo-Verlag, Anton Stähle, Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Telefon 07771 93 17-11, Telefax 07771 93 17 40 e-mail: info@primo-stockach.de Internet: http://www.primo-stockach.de � 2 � Schnell informiert vom 11. bis 18. Januar 2013 Mittwoch, 16. Jan. 14.00 - 16.00 Uhr, Ausstellung im alten Rathaus, Historischer Verein 17.30 - 19.30 Uhr, Lehrschwimmbecken in der Schule geöffnet Donnerstag, 17. Jan. Müllabfuhr 14.00 - 17.00 Uhr, Wochenmarkt, Rathausplatz Burgrieden Bekanntmachungen Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 1. Steuerfestsetzung Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2013 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 in derselben Höhe wie für das Jahr 2012 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid. 2. Zahlungsaufforderung Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2013 zu den Fälligkeitsterminen mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid ergeben, auf eines der Bankkonten der Gemeindekasse Burgrieden zu überweisen oder einzuzahlen. 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung erfolgte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bürgermeisteramt, Rathausplatz 2 in 88483 Burgrieden schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Burgrieden, den 8. Januar 2013 gez. Josef Pfaff, Bürgermeister Wasseruhren ablesen Wir bitten alle Bürger, die ihren Wasserzählerstand der Gemeindeverwaltung noch nicht mitgeteilt haben, ihre Wasseruhr abzulesen und den Stand ans Rathaus zu melden. Sofern wir bis zum 16. Januar 2013 keine Mitteilung von Ihnen erhalten, müssen wir den Verbrauch schätzen. Ihre Zählerstände können Sie uns wie folgt übermitteln: - telefonisch unter (07392) 9719-59 - als Fax an (07392) 9719-30 - per E-Mail an michaela.hoermann@burgrieden.de Freitag, den 11. Januar 2013 � Nr. 01/02 Gemeindeblatt Burgrieden

Wir gratulieren Frau Lieselotte Huber, Burrenweg 11, Burgrieden zum 73. Geburtstag am 14.01.2013. Frau Josefa Böhringer, Hauptstraße 6, Burgrieden zum 92. Geburtstag am 15.01.2013. Wir wünschen den Jubilaren alles Gute, Gesundheit und Gottes Segen. Josef Pfaff, Bürgermeister Schornsteinreinigung Ab Donnerstag, den 10. Januar 2013 wird die fällige Schornsteinreinigung in Rot und Burgrieden durchgeführt. Bez.-Schornsteinfegermstr. Seefelder Tel. 07353/1298 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Sprechtag zur Altersvorsorge Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg bietet seit dem 01. März 2011 individuelle Beratungen zur Altersvorsorge. Wir informieren Sie individuell, unabhängig und kostenlos. Im persönlichen Gespräch stellen wir mit Ihnen gemeinsam Ihre derzeitige Vorsorgesituation fest. Anschließend erläutern wir die Möglichkeiten zur betrieblichen und/oder privaten Altersvorsorge unter Berücksichtigung der staatlichen Förderungen. Zur Vorbereitung des Gesprächs erhalten Sie von uns die Checkliste „Ihr Weg zur Altersvorsorge“, diese sollten Sie zusammen mit Ihren Unterlagen zu bereits bestehenden betrieblichen und/oder privaten Altersvorsorgeverträgen zum Termin mitbringen. Um Ihnen auch in Ihrer Region diesen Service anzubieten, findet am 22. Januar 2013 von 8.30 bis 16.00 Uhr im Rathaus Burgrieden, Rathausplatz 2, Behördensprechzimmer, 3. OG ein Sprechtag zur Altersvorsorge statt. Bitte vereinbaren Sie vorab bei Frau Jans einen Termin unter Tel. 07392/971914. Vorsorge treffen... Betreuung - Vollmacht - Patientenverfügung Frau Irmentraud Härle aus Rot bietet zu diesem Thema Informationen an. Wer Interesse hat, kann sich mit ihr in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren, Tel. 7187. Frau Härle ist ehrenamtlich tätig, es fallen deshalb keine Kosten an. Das Landratsamt informiert Geänderte Öffnungszeiten der Bibliothek/Mediothek im Kreis-Berufsschulzentrum Biberach Ab Montag, 7. Januar 2013 ändern sich bis auf weiteres die Öffnungszeiten der Bibliothek/Mediothek im Kreis-Berufsschulzentrum Biberach. Die Ausleihe von Medien ist zu folgenden Zeiten möglich: Montag 9 – 14 Uhr, Dienstag 8 – 19 Uhr, Mittwoch 9 – 13 Uhr, Donnerstag 8 – 16 Uhr, Freitag 10 – 13 Uhr. � 3 � KLINIKEN LANDKREIS BIBERACH Stillcafé in der Kreisklinik Biberach Mütter lernen stillenAm Mittwoch, 16. Januar, betreut die Stillberaterin Sabine Schmid wieder das Stillcafé in der Kreisklinik Biberach von 9.30 bis 11.30 Uhr. Zusammensein, sich austauschen und voneinander lernen – so klappt’s auch mit dem Stillen. Mütter wollen stillen. Diesen Wunsch fördern UNICEF, die WHO, die deutsche Stillkommission und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Auch das geburtshilfliche Team der Frauenklinik Biberach möchte dazu beitragen und bietet dafür Raum. Kann ich im Stillcafé das Stillen lernen, die beste Stillposition herausfinden und auf das Still-Temperament meines Babys eingehen? Lernen, Hungerzeichen früh zu erkennen und mich so zu ernähren, dass nur das Beste in der Muttermilch ist? Ja. Sabine Schmid erklärt aus ihrer Erfahrung und mit wissenschaftlichem Hintergrund wie es geht und gibt Hilfe zur Selbsthilfe. „Eine Stillgruppe kann Frauen bestärken, Mut machen und unterstützen, wenn sich Schwierigkeiten zeigen. Die Gruppendynamik hat großen Einfluss auf den Stillerfolg und hilft den Müttern durchzuhalten.“ Davon ist sie überzeugt. Bei einem kleinen zweiten Frühstück, Spiel und Entspannung will sie verständnisvoll die Mutter-Kind-Bindung stärken und den Start ins neue Leben erleichtern. Wer dabei sein möchte, kann einfach vorbeikommen. Geschwisterkinder sind auch herzlich willkommen. Die Teilnahme ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Mehr Informationen unter 07351 55-1259 und -1255 oder www.kliniken-bc.de. Landratsamt Biberach - Flurneuordnungsamt - Gammertinger Straße 18, 88499 Riedlingen, Telefax (07371) 187-499, Telefon (07371) 187-502 Flurbereinigung Schwendi / Großschafhausen Landkreis Biberach Öffentliche Bekanntmachung Vorläufige Besitzeinweisung vom 17.12.2012 1. Das Landratsamt Biberach -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet hiermit für das gesamte Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Schwendi / Großschafhausen die vorläufige Besitzeinweisung an. Hierzu ergehen Überleitungsbestimmungen. Darin werden insbesondere der tatsächliche Übergang des Besitzes und die Nutzung der neuen Flurstücke geregelt. 1.1 Als Zeitpunkt der vorläufigen Besitzeinweisung wird der 30. Januar 2013 festgesetzt. Er gilt auch als Stichtag für die Gleichwertigkeit der Grundstücke. 1.2 Die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung wird im überwiegenden Interesse der Teilnehmer angeordnet. 2. Hinweise 2.1 Die neue Feldeinteilung ist in Karten und Nachweisen enthalten. Diese sowie die Überleitungsbestimmungen liegen vom ersten Tag dieser Bekanntmachung an einen Monat lang im Rathaus in Schwendi zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Auf Antrag wird die neue Feldeinteilung an Ort und Stelle erläutert. Gemeindeblatt Burgrieden Freitag, den 11. Januar 2013 � Nr. 01/02

Wichtige Rufnummern<br />

Bürgermeisteramt <strong>Burgrieden</strong><br />

Rathausplatz 2, 88483 <strong>Burgrieden</strong><br />

Tel.: 07392 97190 � Fax: 07392 971930<br />

rathaus@burgrieden.de � www.burgrieden.de<br />

Öffnungszeiten:<br />

Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

Freitag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />

Mittwoch 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Unser Team erreichen Sie unter:<br />

Bürgermeister Josef Pfaff 07392 9719 -11<br />

Kämmerer Jürgen Bailer 07392 9719 -12<br />

Hauptamtsleiter Andreas Munkes 07392 9719 -13<br />

Bürgerbüro Regina Jans 07392 9719 -14<br />

Standesamt Siglinde Wenzel 07392 9719 -17<br />

Kassenverwalterin Natalie <strong>Rot</strong> 07392 9719 -18<br />

Vorzimmer, Personalwesen Waltraud Müller 07392 9719 -19<br />

Standesamt, Steuern Michaela Hörmann 07392 9719 -21<br />

Gesplittete Abwassergebühr Carolin Biet 07392 9719 -23<br />

Apothekennotdienst<br />

Ihre Notdienstapotheke in Ihrer Nähe finden Sie unter<br />

www.aponet.de Festnetz gebührenfrei 0800/0022833<br />

Notrufnummern<br />

Rettungsdienst 112<br />

Notarzt 112<br />

Feuerwehr 112<br />

Polizei/ Notruf 110<br />

Krankentransporte 19222<br />

Kassenärztlicher Notdienst 07351 19292<br />

Kinderärztlicher Notdienst 0180 1929343<br />

Polizei Laupheim 96300<br />

Kreiskrankenhaus Laupheim 7070<br />

Hospizdienst Laupheim 0171 9176936<br />

Nachbarschaftshilfe 10727<br />

Essen auf Räderm DRK 07351 15700<br />

Haus-Notruf ASB Orsenhausen 07353 98440<br />

Essen auf Räderm ASB Orsenhausen 07353 98440<br />

Eltern und Jugendtelefon gebührenfrei 0800 1110550<br />

Babysitter Vermittlung für <strong>Burgrieden</strong> 5239<br />

MR Soziale Dienste gGmbH 0800 400200<br />

Gas-Störungsstelle 0800 3629 379<br />

Caritas Biberach 07351 5005123<br />

Selbsthilfegruppe für Schlaganfallbetroffene 07392 2369<br />

Medikamentenzustellung 0800 7717177<br />

Impressum<br />

Herausgeber: Gemeinde <strong>Burgrieden</strong><br />

Verantwortlich für den redaktionellen Teil:<br />

Bürgermeister Josef Pfaff<br />

oder der/die von ihm Beauftragte.<br />

Für den übrigen Inhalt: Anton Stähle, Stockach<br />

Druck und Verlag: Primo-Verlag, Anton Stähle,<br />

Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach,<br />

Telefon 07771 93 17-11, Telefax 07771 93 17 40<br />

e-mail: info@primo-stockach.de<br />

Internet: http://www.primo-stockach.de<br />

� 2 �<br />

Schnell informiert<br />

vom 11. bis 18. Januar 2013<br />

Mittwoch, 16. Jan.<br />

14.00 - 16.00 Uhr, Ausstellung im alten Rathaus,<br />

Historischer Verein<br />

17.30 - 19.30 Uhr, Lehrschwimmbecken<br />

in der Schule geöffnet<br />

Donnerstag, 17. Jan.<br />

Müllabfuhr<br />

14.00 - 17.00 Uhr, Wochenmarkt, Rathausplatz <strong>Burgrieden</strong><br />

Bekanntmachungen<br />

Festsetzung der Grundsteuer<br />

für das Kalenderjahr 2013<br />

1. Steuerfestsetzung<br />

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bleiben gegenüber<br />

dem Vorjahr unverändert. Für diejenigen Steuerschuldner, die für<br />

das Kalenderjahr 2013 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu<br />

entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes<br />

die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 in derselben<br />

Höhe wie für das Jahr 2012 durch öffentliche Bekanntmachung<br />

festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage<br />

der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen<br />

ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid<br />

zugegangen wäre.<br />

Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen<br />

Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend<br />

an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender<br />

schriftlicher Grundsteuerbescheid.<br />

2. Zahlungsaufforderung<br />

Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2013<br />

zu den Fälligkeitsterminen mit den Beträgen, die sich aus dem<br />

letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid ergeben, auf eines der<br />

Bankkonten der Gemeindekasse <strong>Burgrieden</strong> zu überweisen oder<br />

einzuzahlen.<br />

3. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung erfolgte Steuerfestsetzung<br />

kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen<br />

Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />

ist beim Bürgermeisteramt, Rathausplatz 2 in 88483<br />

<strong>Burgrieden</strong> schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.<br />

<strong>Burgrieden</strong>, den 8. Januar 2013<br />

gez. Josef Pfaff, Bürgermeister<br />

Wasseruhren ablesen<br />

Wir bitten alle Bürger, die ihren Wasserzählerstand der Gemeindeverwaltung<br />

noch nicht mitgeteilt haben, ihre Wasseruhr abzulesen<br />

und den Stand ans Rathaus zu melden. Sofern wir bis zum<br />

16. Januar 2013 keine Mitteilung von Ihnen erhalten, müssen wir<br />

den Verbrauch schätzen. Ihre Zählerstände können Sie uns wie<br />

folgt übermitteln:<br />

- telefonisch unter (07392) 9719-59<br />

- als Fax an (07392) 9719-30<br />

- per E-Mail an michaela.hoermann@burgrieden.de<br />

Freitag, den 11. Januar 2013 � Nr. 01/02 Gemeindeblatt <strong>Burgrieden</strong>

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