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Fachgebiet - Badischer Turner Bund

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Richtlinien für die<br />

BEANTRAGUNG von PÄSSEN<br />

A Erstausstellung<br />

Die vollständig und gut leserlich ausgefüllten Antragsformulare<br />

sind zusammen mit einem neuen Lichtbild des Wettkämpfers<br />

rechtzeitig bei der Pass-Stelle einzureichen.<br />

B Neuausstellung wegen Verlust eines Passes<br />

Verfahren wie unter A, jedoch ist zusätzlich eine schriftliche<br />

Erklärung des Pass-Inhabers und des Vereins über die näheren<br />

Umständen des Verlustes beizufügen.<br />

C Neuausstellung wegen Unbrauchbarkeit eines Passes<br />

Verfahren wie unter A, der vollgestempelte oder eventuell stark<br />

verschmutzte Pass muss beigelegt werden.<br />

D Vereinswechsel / Änderung der Starterlaubnis<br />

Der bisherige Verein erteilt auf dem vorhandenen Pass die Freigabe<br />

unter Angabe des <strong>Fachgebiet</strong>s und des Zeitpunktes. Die<br />

Sperrfrist beträgt drei Monate und beginnt zukünftig mit dem<br />

Tag der Freigabe durch den bisherigen Verein. Außerdem gibt<br />

es keine Einschränkung der Anzahl von Vereinswechseln innerhalb<br />

eines Wettkampfjahres mehr.<br />

E Erteilung der Startberechtigung<br />

für ein neues <strong>Fachgebiet</strong><br />

Zusammen mit dem vorhandenen Pass ist der entsprechende<br />

Antrag einzureichen. Ein Wettkämpfer kann ohne Einschränkung<br />

in verschiedenen <strong>Fachgebiet</strong>en für unterschiedliche Vereine<br />

starten. Eine Freigabe oder Bestätigung des ersten Vereins<br />

ist nicht erforderlich.<br />

F Ausnahmegenehmigung<br />

für Schüler und Jugendliche (nur Spiele)<br />

Der Pass ist dem Antrag beizufügen, zusätzlich ein ärztliches<br />

Attest, die schriftliche Zustimmung der Eltern und des Vereinsjugendleiters.<br />

Dies entfällt, wenn der/die Jugendliche bereits<br />

18 Jahre alt ist.<br />

G Erteilung des Zweitstartrechtes<br />

für Mannschaftswettbewerbe<br />

(nur Gerätturnen, Gymnastik und Trampolinturnen)<br />

Der Stammverein erteilt auf dem Pass die Freigabe unter Angabe<br />

des <strong>Fachgebiet</strong>es und des Zeitpunktes. Danach ist der Pass<br />

zusammen mit dem Antrag des Zweitvereins bei der Pass-<br />

Stelle einzureichen.<br />

H Pass-Verlängerung<br />

Pässe von Frauen und Männer, die zum Zeitpunkt der Neuausstellung<br />

18 Jahre alt waren, können nach Ablauf der Gültigkeitsdauer<br />

einmal verlängert werden. Der Pass ist mit dem Antrag<br />

einzureichen. Pässe von Jugendlichen bis 18 Jahre können<br />

nicht verlängert werden. Nach Ablauf muss ein neuer Pass ausgestellt<br />

werden.<br />

____________________________________________________________________<br />

www.<strong>Badischer</strong>-<strong>Turner</strong>-<strong>Bund</strong>.de Telefon (0721) 18 15 - 0<br />

Grundsätzliches<br />

Die Antragsformulare sind blockweise zu je 50 Blatt bei der Pass-<br />

Stelle erhältlich. Sie kosten 6,– € und werden gegen Rechnung<br />

zugesandt. Anträge aller Art sind 14 Tage vor dem ersten Einsatz<br />

des Wettkämpfers zu stellen. Das erforderliche Lichtbild muss neu<br />

sein, darf keinerlei Stempel tragen und soll ca. 4,5 x 5,5 cm groß<br />

sein. Außerdem müssen die Bilder mit dem Namen versehen werden.<br />

Für die Rücksendung der Pässe ist unbedingt ein adressierter<br />

und frankierter Umschlag beizulegen. Wichtig ist außerdem die<br />

rechtzeitige Bezahlung der anfallenden Gebühren. Nur nach Geldeingang<br />

erfolgt die Zusendung der bearbeiteten Pässe. Es bleibt<br />

dem Verein überlassen, die Gebühren zu überweisen auf das Konto<br />

des BTB bei der Postbank Karlsruhe, Konto-Nr. 93980755,<br />

BLZ 66010075 oder, um Zeit zu sparen, einen Verrechnungsscheck<br />

beizulegen bzw. vom Vereinskonto abbuchen zu lassen.<br />

Die Gebühren betragen für Erst-, Neu- oder Zweitausstellung je<br />

Pass 6,– €, Verlängerungen, Ergänzungen, Umschreibungen, Ausnahmegenehmigungen<br />

je 4,– €.<br />

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