Fachgebiet - Badischer Turner Bund
Fachgebiet - Badischer Turner Bund
Fachgebiet - Badischer Turner Bund
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Richtlinien für die<br />
BEANTRAGUNG von PÄSSEN<br />
A Erstausstellung<br />
Die vollständig und gut leserlich ausgefüllten Antragsformulare<br />
sind zusammen mit einem neuen Lichtbild des Wettkämpfers<br />
rechtzeitig bei der Pass-Stelle einzureichen.<br />
B Neuausstellung wegen Verlust eines Passes<br />
Verfahren wie unter A, jedoch ist zusätzlich eine schriftliche<br />
Erklärung des Pass-Inhabers und des Vereins über die näheren<br />
Umständen des Verlustes beizufügen.<br />
C Neuausstellung wegen Unbrauchbarkeit eines Passes<br />
Verfahren wie unter A, der vollgestempelte oder eventuell stark<br />
verschmutzte Pass muss beigelegt werden.<br />
D Vereinswechsel / Änderung der Starterlaubnis<br />
Der bisherige Verein erteilt auf dem vorhandenen Pass die Freigabe<br />
unter Angabe des <strong>Fachgebiet</strong>s und des Zeitpunktes. Die<br />
Sperrfrist beträgt drei Monate und beginnt zukünftig mit dem<br />
Tag der Freigabe durch den bisherigen Verein. Außerdem gibt<br />
es keine Einschränkung der Anzahl von Vereinswechseln innerhalb<br />
eines Wettkampfjahres mehr.<br />
E Erteilung der Startberechtigung<br />
für ein neues <strong>Fachgebiet</strong><br />
Zusammen mit dem vorhandenen Pass ist der entsprechende<br />
Antrag einzureichen. Ein Wettkämpfer kann ohne Einschränkung<br />
in verschiedenen <strong>Fachgebiet</strong>en für unterschiedliche Vereine<br />
starten. Eine Freigabe oder Bestätigung des ersten Vereins<br />
ist nicht erforderlich.<br />
F Ausnahmegenehmigung<br />
für Schüler und Jugendliche (nur Spiele)<br />
Der Pass ist dem Antrag beizufügen, zusätzlich ein ärztliches<br />
Attest, die schriftliche Zustimmung der Eltern und des Vereinsjugendleiters.<br />
Dies entfällt, wenn der/die Jugendliche bereits<br />
18 Jahre alt ist.<br />
G Erteilung des Zweitstartrechtes<br />
für Mannschaftswettbewerbe<br />
(nur Gerätturnen, Gymnastik und Trampolinturnen)<br />
Der Stammverein erteilt auf dem Pass die Freigabe unter Angabe<br />
des <strong>Fachgebiet</strong>es und des Zeitpunktes. Danach ist der Pass<br />
zusammen mit dem Antrag des Zweitvereins bei der Pass-<br />
Stelle einzureichen.<br />
H Pass-Verlängerung<br />
Pässe von Frauen und Männer, die zum Zeitpunkt der Neuausstellung<br />
18 Jahre alt waren, können nach Ablauf der Gültigkeitsdauer<br />
einmal verlängert werden. Der Pass ist mit dem Antrag<br />
einzureichen. Pässe von Jugendlichen bis 18 Jahre können<br />
nicht verlängert werden. Nach Ablauf muss ein neuer Pass ausgestellt<br />
werden.<br />
____________________________________________________________________<br />
www.<strong>Badischer</strong>-<strong>Turner</strong>-<strong>Bund</strong>.de Telefon (0721) 18 15 - 0<br />
Grundsätzliches<br />
Die Antragsformulare sind blockweise zu je 50 Blatt bei der Pass-<br />
Stelle erhältlich. Sie kosten 6,– € und werden gegen Rechnung<br />
zugesandt. Anträge aller Art sind 14 Tage vor dem ersten Einsatz<br />
des Wettkämpfers zu stellen. Das erforderliche Lichtbild muss neu<br />
sein, darf keinerlei Stempel tragen und soll ca. 4,5 x 5,5 cm groß<br />
sein. Außerdem müssen die Bilder mit dem Namen versehen werden.<br />
Für die Rücksendung der Pässe ist unbedingt ein adressierter<br />
und frankierter Umschlag beizulegen. Wichtig ist außerdem die<br />
rechtzeitige Bezahlung der anfallenden Gebühren. Nur nach Geldeingang<br />
erfolgt die Zusendung der bearbeiteten Pässe. Es bleibt<br />
dem Verein überlassen, die Gebühren zu überweisen auf das Konto<br />
des BTB bei der Postbank Karlsruhe, Konto-Nr. 93980755,<br />
BLZ 66010075 oder, um Zeit zu sparen, einen Verrechnungsscheck<br />
beizulegen bzw. vom Vereinskonto abbuchen zu lassen.<br />
Die Gebühren betragen für Erst-, Neu- oder Zweitausstellung je<br />
Pass 6,– €, Verlängerungen, Ergänzungen, Umschreibungen, Ausnahmegenehmigungen<br />
je 4,– €.<br />
ANZEIGE<br />
____________________________________________________ 89