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Fachgebiet - Badischer Turner Bund

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Auszug aus der BTB-Ehrungsordnung<br />

Der Badische <strong>Turner</strong>-<strong>Bund</strong> e.V. (BTB) würdigt verdienstvolle ehrenamtliche<br />

Mitarbeit durch Ehrungen. Sie sollen Dank und Anerkennung<br />

für den bisherigen Einsatz und Ansporn für die künftige<br />

Tätigkeit sein. Er verleiht folgende Ehrungen<br />

1. Goldene Verdienstplakette<br />

2. Alfred Maul Plakette<br />

3. Ehrenmitgliedschaft<br />

4. Dr. Rolf Kiefer Plakette<br />

Antragsberechtigt sind Vereine, Turngaue und Präsidiumsmitglieder.<br />

Über Anträge von Vereinen und Turngauen beschließt der<br />

Ehrungsausschuss, in Ausnahme Fällen das Präsidium. Die Ehrungsordnung<br />

kann bei der Geschäftsstelle des BTB angefordert<br />

oder im Internet www.badischer-turner-bund.de herunter<br />

geladen werden.<br />

Auszug aus der DTB-Ehrungsordnung<br />

Der Deutsche <strong>Turner</strong>-<strong>Bund</strong> verleiht an Einzelpersonen die/den<br />

1. Ehrennadel in Bronze mit Urkunde<br />

2. Ehrenbrief mit silberner Ehrennadel<br />

Die Ehrennadel in Bronze mit Urkunde kann an Persönlichkeiten<br />

verliehen werden, die langjährig ehrenamtlich und verdienstvoll<br />

im Verein oder in übergeordneten Organisationsebenen des Deutschen<br />

<strong>Turner</strong>-<strong>Bund</strong>es tätig sind oder waren. Antragsberechtigt<br />

sind die Vereine, Turngaue und Mitgliedsverbände sowie die Mitglieder<br />

des Hauptausschusses. Verleihungsberechtigt im Namen<br />

und Auftrag des DTB sind die Turngaue, die Mitgliedsverbände<br />

und das Präsidium des DTB.<br />

Der Ehrenbrief mit silberner Ehrennadel kann an Persönlichkeiten<br />

verliehen werden, die langjährig ehrenamtlich im Verein und<br />

darüber hinaus tätig sind oder waren und sich dabei um die Förderung<br />

des Deutschen Turnens besondere Verdienste erworben<br />

haben. Antragsberechtigt sind die Turngaue und Mitgliedsverbände<br />

sowie Mitglieder des DTB-Hauptausschusses. Verleihungsberechtigt<br />

im Namen und Auftrag des DTB sind die Mitgliedsverbände<br />

und das Präsidium des DTB.<br />

Die Verleihung jeder weiteren Ehrung setzt den Besitz der vorhergehenden<br />

Ehrung voraus. Eine höhere Ehrung kann nur verliehen<br />

werden, wenn neue auszeichnungswürdige Leistungen<br />

nach weiteren 5 Jahren erbracht worden sind. Ehrungen sind<br />

höchstens bis 3 Jahre nach Beendigung der Amtszeit möglich.<br />

Antragsformulare und Gebühren<br />

Antragsformulare für Ehrungen können bei den Turngauen (in<br />

der Regel bei der Gaugeschäftsstelle), und bei der Landesgeschäftsstelle<br />

des Badischen <strong>Turner</strong>-<strong>Bund</strong>es angefordert oder aus<br />

dem Internet herunter geladen werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung<br />

sind folgende Gebühren auf ein Konto des Badischen<br />

<strong>Turner</strong>-<strong>Bund</strong>es zu überweisen:<br />

DTB-Ehrennadel 25,– €<br />

Goldene Verdienst-Plakette<br />

des Badischen <strong>Turner</strong>-<strong>Bund</strong>es<br />

25,– €<br />

DTB-Ehrenbrief 35,– €<br />

____________________________________________________________________<br />

www.<strong>Badischer</strong>-<strong>Turner</strong>-<strong>Bund</strong>.de Telefon (0721) 18 15 - 0<br />

ZUSCHÜSSE | SCHULE – VEREIN | EHRUNGEN<br />

Ehrungen für Jubiläumsvereine<br />

Der DTB verleiht im Einvernehmen mit dem BTB folgende Ehrungen<br />

bei Vereinsjubiläen:<br />

– 100-jährigen Bestehen das DTB-Schild mit Fahnenband<br />

– 125-jährigen Bestehen das Walter-Kolb-Schild<br />

– 150-jährigen Bestehen das Friedrich-Ludwig-Jahn-Schild<br />

– 175-jährigen Bestehen die DTB-Urkunde<br />

Eine Antragstellung zur Erlangung dieser Verleihung ist nicht erforderlich.<br />

Die notwendigen Erhebungen und Feststellungen veranlasst<br />

die BTB-Geschäftsstelle.<br />

Staatliche Ehrungen<br />

Sportplakette des <strong>Bund</strong>espräsidenten<br />

für 100 Jahre und ältere Vereine<br />

Die „Sportplakette des <strong>Bund</strong>espräsidenten“ ist als Auszeichnung<br />

für Turn- und Sportvereine oder -verbände bestimmt, die sich<br />

in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege und<br />

Entwicklung des Sports erworben haben. – Der Antrag auf Verleihung<br />

ist mindestens 6 Monate vor dem Jubiläum schriftlich<br />

über den zuständigen Spitzenverband oder Landessportbund an<br />

den Empfehlungsausschuss des Deutschen Sportbundes zu richten.<br />

Antragsformulare sind beim zuständigen Landessportbund<br />

erhältlich.<br />

Verdienstorden der <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland<br />

Als höchste Auszeichnung, welche die <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland<br />

für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht, kann der<br />

<strong>Bund</strong>espräsident den Verdienstorden verleihen. Er wird gemäß Artikel<br />

2 des Ordensstatutes in verschiedenen Ordensstufen verliehen.<br />

Die Verleihung ist an streng einzuhaltende Bedingungen<br />

gebunden. Anträge von Vereinen für verdienstvolle Mitarbeiter<br />

sind im wirklich begründeten Einzelfall an die zuständigen Regierungspräsidien<br />

zu richten. Dort wird auch Auskunft über die Verleihungsbedingungen<br />

erteilt.<br />

Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg<br />

Das Land Baden-Württemberg verleiht für hervorragende Verdienste<br />

die Verdienstmedaille. Sie wird für Leistungen verliehen,<br />

die insbesondere im politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen<br />

Bereich dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Die Zahl<br />

der Ordensinhaber darf nicht höher als 1.000 sein. Die Auszeichnung<br />

kann bei den Bürgermeisterämtern und den Landratsämtern<br />

angeregt werden.<br />

Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg<br />

Das Land Baden-Württemberg hat als Dank und Anerkennung<br />

für langjährige ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen und Organisationen<br />

(also auch für den Bereich Turnen und Sport) die Ehrennadel<br />

gestiftet. Voraussetzung für die Verleihung ist eine ehrenamtliche<br />

Tätigkeit von mindestens15 Jahren. Vorschlagsberechtigt<br />

sind die Mitglieder der Landesregierung und die Regierungspräsidenten<br />

sowie Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister.<br />

Antragsvordrucke sind bei den Kommunalverwaltungen erhältlich.<br />

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