Duritan®-Handbuch - Pinmar
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1. Belichtung in der Spritzkabine<br />
Der Wunsch in der Spritzkabine direkt<br />
nach Lackierung zu belichten kann unter<br />
den nachstehenden Bedingungen erfolgen<br />
:<br />
a) Die Technische Lüftung ist geprüft und<br />
bewirkt die sichere Absaugung der<br />
Lösemitteldämpfe, so dass Ex-Atmosphäre<br />
weitestgehend vermieden ist. (Die<br />
Lackierkabine ist entgegen weit<br />
verbreiteter Meinung oft unkritischer als<br />
z.B. ein hermetisch abgeschlossener<br />
Trocknungsraum).<br />
b) Während des Einsatzes des<br />
Belichtungsfeldes/Handlampe darf auf<br />
keinen Fall lackiert werden.<br />
c) Zwischen Lackierung und Belichtung<br />
muss bei eingeschalteter Absaugung<br />
genügend Zeit (z.B. mindestens die 10<br />
min. Ablüftzeit) eingehalten werden.<br />
d) Es muss eine Schutz vor<br />
versehentlicher Belichtung bei aktivem<br />
Lackiervorgang errichtet werden (ein<br />
sogenannter Blockierungsschutz, indem<br />
z.B. die Steckdose bei aktiver Druckluft<br />
nicht stromführend geschaltet ist)<br />
e) Während des Lackierens müssen<br />
Belichtungsfeld und Handlampe aus dem<br />
Lackierbereich entfernt oder gegen<br />
Lackaerosole und Lösemitteldämpfe<br />
wirkungsvoll geschützt werden.<br />
Insbesondere die Punkte b), c) und e)<br />
müssen in der Betriebsanweisung<br />
aufgeführt werden.<br />
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