Gemeinderatsprotokoll 12.10.2010 (63 KB) - .PDF - Thaur - Land Tirol
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GR-Prot.Nr. 6/2010/10/12<br />
N I E D E R S C H R I F T Nr. 6/2010<br />
Blatt-Nr.: 00072<br />
über die Gemeinderatssitzung am 12. Oktober 2010 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes<br />
<strong>Thaur</strong>.<br />
Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:30 Uhr<br />
Anwesend: Bürgermeister Konrad Giner;<br />
Bürgermeister-Stellvertreter Christoph Walser, Ing. Martin Plank, Romed Giner,<br />
Mag. Josef Bertsch, Monika Rantner, Klaus Nagl, Josef Wopfner, Ing.<br />
Christoph Niederhauser, Franziska Rief, Andreas Norz (Ersatzmitglied für<br />
Werner Rogg), Reinhard Auer, Thomas Rainer (Ersatzmitglied für Gerda<br />
Schmidt), Mag. Karin Lamm (Ersatzmitglied für Dr. Max Krug), Ing. Mag.<br />
Johannes Giner;<br />
Zuhörer: 6<br />
Schriftführer: Wolfgang Winkler<br />
Tagesordnung (öffentlicher Teil)<br />
1) Anträge des Gemeindevorstandes<br />
a) Genehmigung zum Bau einer Oberflächenwasserkanals vom Lorettoweg bis zum<br />
Rückhaltebecken „Baggerloch“<br />
b) Einleitung Oberflächen- und Waschwässer in den Oberflächenwasser-Kanal vom<br />
Lorettoweg bis zum Rückhaltebecken „Baggerloch“<br />
c) Leitungsservitutsrecht für die Wassergenossenschaft Absam-<strong>Thaur</strong> betreffend<br />
<strong>Thaur</strong>er Felder<br />
d) Errichtung eines Gehsteiges vom Auweg bis zur Überführung „<strong>Thaur</strong>er Aubrücke“<br />
und Verlängerung des Gehsteiges Lorettoweg<br />
e) Neubau Stichweg Dr. Ambros-Giner-Weg<br />
f) Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 04.03.2009 bezüglich Grundtausch<br />
(Waldparzellen) – Höpperger Maria<br />
2) Anträge des Ausschusses für Verkehr, Umweltangelegenheiten und Forstwirtschaft<br />
a) Müllinsel für Restmülltonnen/Leergut Altes Gericht<br />
b) Belagsanierung Kirchgasse<br />
c) Belagsanierung Franz-Pernlochner-Weg<br />
d) Belagsanierung Hallerstraße<br />
e) Belagsanierung Dörferstraße Bereich Prof.-Stabinger-Weg<br />
f) Halte- und Parkverbot – Bert-Köllensperger-Straße<br />
g) Ausbau Straßenbeleuchtung<br />
h) Ankauf eines neuen Schneepflugaufsatzes für die Gehsteigräumung<br />
i) Gehsteigbau Stollenstraße<br />
3) Anträge des Ausschusses für Wirtschaftsangelegenheiten, <strong>Land</strong>wirtschaft, Bauwesen<br />
und Raumordnung<br />
a) Allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan Sailer Josef<br />
b) Allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan Sommeregger Pius
GR-Prot.Nr. 6/2010/10/12<br />
Blatt-Nr.: 00073<br />
c) Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes Höpperger Mario<br />
d) Umwidmung Höpperger Mario, Stollenstraße<br />
e) Allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan Höpperger Mario<br />
f) Umwidmung Dr. Schaur Christian, Fuchsloch<br />
g) Sicherheitstechnische Maßnahmen „Altes Gericht“<br />
4) Energiesparmaßnahmen – Förderungsansuchen<br />
5) Bericht über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung durch die Bezirkshauptmannschaft<br />
Innsbruck vom 08.07.2010<br />
6) Bericht über das Ergebnis der Kassaprüfung durch den örtlichen<br />
Überprüfungsausschuss vom 14.07.2010<br />
7) Bericht über das Ergebnis der Kassaprüfung durch den örtlichen<br />
Überprüfungsausschuss vom 06.10.2010<br />
8) Rücklagenzuführung für Feuerwehrauto<br />
9) Anträge, Anfragen und Allfälliges<br />
Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden zur sechsten Gemeinderatssitzung im Jahr<br />
2010 und stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Das<br />
Ersatzgemeinderatsmitglied Andreas Norz gelobt in die Hand des Bürgermeisters, sein Amt<br />
uneigennützig und unparteiisch auszuüben und das Wohl der Gemeinde und ihrer<br />
Bewohner nach bestem Wissen und Können zu fördern.<br />
zu 1)<br />
Bürgermeister Konrad Giner trägt diesen Tagesordnungspunkt vor.<br />
a)<br />
Die Grundzusammenlegungsgemeinschaft „<strong>Thaur</strong>er Felder“ errichtet einen Oberflächenwasserkanal<br />
vom Lorettoweg bis zum Rückhaltebecken „Baggerloch“. Für eine spätere<br />
Übernahme der Leitung in das öffentliche Gut – Wege (laut GA-Plan Weg Nr. 3) soll die<br />
Gemeinde die Zustimmung erteilen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung<br />
b)<br />
Herr Josef Norz (Schott) hat bezüglich einer Einleitung seiner Oberflächen- und<br />
Gemüsewaschwässer in den neu zu errichteten Oberflächenwasserkanal, vom Lorettoweg<br />
bis zum Rückhaltebecken „Baggerloch“, angesucht. Dadurch würde die derzeitige<br />
Versickerung unterhalb des Rückhaltebeckens aufgelöst werden. Diese Fläche kann dann<br />
eventuell für künftige landwirtschaftliche Aussiedlerhöfe zur Verfügung gestellt werden.<br />
Verunreinigungen des Rückhaltebeckens müssen auf Kosten des Verursachers entfernt<br />
werden. Die Einleitung erfolgt derzeit kostenlos, da der Gemeinde kein finanzieller Aufwand<br />
entsteht und noch keine derartige Gemeindeverordnung erlassen wurde. Die Einleitung des<br />
<strong>Land</strong>wirtes Josef Norz ist Voraussetzung für eine Zusammenführung der beiden <strong>Thaur</strong>er<br />
Wassergenossenschaften (Josef Norz und Wassergenossenschaft Absam-<strong>Thaur</strong>). Die<br />
baulichen und rechtlichen Voraussetzungen obliegen der Behörde (<strong>Land</strong> <strong>Tirol</strong><br />
Grundzusammenlegung).<br />
Bürgermeister Konrad Giner erläutert die technische Vorgehensweise und bringt zum<br />
Ausdruck, dass die Wassergenossenschaft auch ihren Teil beitragen muss. Weiters<br />
schildert Bürgermeister Konrad Giner die Rechtslage. Bezüglich der Gebühren für die<br />
Einleitung in den Kanal berichtet Bürgermeister Konrad Giner, dass eine Änderung der
GR-Prot.Nr. 6/2010/10/12<br />
Blatt-Nr.: 00074<br />
Abwasserbeseitigungsverordnungen notwendig ist. GR Mag. Josef Bertsch ist der Meinung,<br />
dass Herr Josef Norz seine Wasch- und Oberflächenwässer auf seinem eigenen Grund und<br />
Boden zur Versickerung bringen sollte. Weiters spricht sich GR Mag. Josef Bertsch gegen<br />
eine kostenlose Einleitung in den Kanal aus. Bürgermeister Konrad Giner berichtet, dass bei<br />
Bohrungen festgestellt wurde, dass der Boden, in den Herr Josef Norz seine Wässer<br />
versickern lassen wollte, dafür ungeeignet ist. Im Boden befinden sich Lehmschichten,<br />
welche das Wasser nicht versickern lassen. Bürgermeister Konrad Giner macht darauf<br />
aufmerksam, dass das Amt der <strong>Tirol</strong>er <strong>Land</strong>esregierung einen Gemeinderatsbeschluss<br />
benötigt, um mit dem Projekt zu beginnen. Über mögliche Vergütungen für die Einleitung<br />
kann man zu einem späteren Zeitpunkt sprechen. GR Romed Giner steht dem<br />
Gesamtkonzept positiv gegenüber. Es ist für ihn jedoch nicht nachvollziehbar, warum die<br />
Einleitung durch Herrn Josef Norz kostenlos erfolgen soll. Bürgermeister-Stellvertreter<br />
Christoph Walser macht nochmals deutlich, dass bei Verunreinigungen durch die Wässer<br />
von Herrn Josef Norz dieser für die Beseitigung verantwortlich ist. Nach längerer Diskussion<br />
über die Gebührenpflicht für die Einleitung von Wasch- bzw. Oberflächenwässer in das<br />
örtliche Kanalnetz kommt es zur Abstimmung.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 Zustimmungen<br />
6 Gegenstimmen (SPÖ, BiT)<br />
c)<br />
Die Wassergenossenschaft Absam-<strong>Thaur</strong> sucht um die Verlegung von Wasserleitungen für<br />
die Feldbewässerung in den „<strong>Thaur</strong>er Feldern“ in das künftige öffentliche Gut – Wege an.<br />
Als Gegenleistung fordert die Gemeinde, dass die Feldwege sauber (staubfrei) gehalten<br />
werden müssen. Diese Rechte sollen im Zuge des Zusammenlegungsplanes<br />
grundbücherlich verbüchert werden.<br />
GR Mag. Josef Bertsch ist der Meinung, dass man das Sauberhalten der Wege in einem<br />
eigenen Vertrag festhalten muss, da dies grundbücherlich nicht möglich ist. EGR Andreas<br />
Norz bringt vor, dass die Wassergenossenschaft derzeit im Bereich der Absamer Felder die<br />
asphaltierten Feldwege sauber hält und die Böschungen mäht. Der Ausdruck „staubfrei“<br />
sollte durch „besenrein“ ersetzt werden, da ein staubfreier Zustand in der Realität nicht<br />
möglich ist. Bürgermeister Konrad Giner stimmt dieser Änderung zu und gibt an, dass die<br />
Grundzusammen-legungsgemeinschaft klarstellen soll, ob man die Vereinbarung der<br />
„Besenreinheit“ grundbücherlich oder privatrechtlich regelt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung<br />
d)<br />
Die Grundzusammenlegungsgemeinschaft <strong>Thaur</strong>er Felder errichtet einen Gehsteig vom<br />
Auweg bis zur Überführung „<strong>Thaur</strong>er Aubrücke“ und die Verlängerung des Gehsteiges<br />
Lorettoweg. Die notwendige Grundfläche von ca. 1.000 m² muss von der Gemeinde<br />
aufgebracht werden.<br />
Bürgermeister Konrad Giner stellt klar, dass es sich hierbei um einen Grundsatzbeschluss<br />
handelt. Die genaue Planung und Umsetzung des Gehsteigbaues soll durch einen<br />
Fachmann erfolgen. GR Mag. Josef Bertsch zeigt sich erfreut über den geplanten Gehsteig.<br />
Dieser bringt mehr Sicherheit für die Fußgänger.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung
GR-Prot.Nr. 6/2010/10/12<br />
Blatt-Nr.: 00075<br />
e)<br />
Herr Mag. Martin Grubhofer, Eigentümer der Gp. 959/1, hat ein Ansuchen für den Bau eines<br />
Einfamilienwohnhauses eingebracht. Die Gemeinde ist verpflichtet eine Zufahrt zu seinem<br />
Grundstück zu errichten. Es ist eine „Baustraße“ mit Wasser, Kanal und ein Kabel für die<br />
Straßenbeleuchtung zu errichten. Dazu wurde im Zuge der Bauarbeiten Sammler Ost ein<br />
Angebot von der Firma Fröschl eingeholt. Die Kosten belaufen sich auf ca. € 46.000,00<br />
netto, welche mit der Jahresbaufirma Rieder Asphalt GesmbH verglichen wurden. Der Firma<br />
Fröschl AG wurde als Bestbieter der Auftrag erteilt.<br />
Bürgermeister Konrad Giner berichtet, dass eine Baulandumlegung stattgefunden hat. Die<br />
Rohbautrasse wurde bereits errichtet und daher handelt es sich hierbei um einen<br />
Nachtragsbeschluss.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung<br />
f)<br />
In der Gemeinderatssitzung vom 04.03.2009 wurde beschlossen, dass mit Frau Maria<br />
Höpperger (Michael-Recheis-Weg 2) Grundparzellen (Wald – Ladins, Garzanhof) in einem<br />
bestimmten Verhältnis getauscht werden. Nach mehreren Gesprächen mit der Familie<br />
Höpperger wurde anstatt eines Grundtausches die Verpachtung der notwendigen<br />
Grundflächen vereinbart. Es werden ca. 300 m² in der Ladins für Parkflächen und ein Biotop<br />
zu einem Preis von € 1,00 pro m² und Jahr angepachtet (Gesamtpreis € 300,00 pro Jahr).<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung<br />
zu 2)<br />
Der Obmann des Ausschusses für Verkehr, Umweltangelegenheiten und Forstwirtschaft<br />
Bürgermeister Konrad Giner trägt diesen Tagesordnungspunkt vor.<br />
a)<br />
Die bereits nördlich des Alten Gerichts bestehende Müllinsel soll bachabwärts im Abstand<br />
von ca. 3,0 m, um ca. 10,0 m verlängert und für die Restmüllcontainer und das Leergut<br />
verwendet werden. Bürgermeister Konrad Giner hat die mündliche Zustimmung seitens des<br />
österreichischen Wassergutes, vertreten durch Herrn Keber, bereits eingeholt.<br />
Im Zuge der Errichtung soll der hintere Eingangsbereich zum Lager der Küche ebenfalls<br />
überdacht werden. Die Bauarbeiten sollen während der Wintermonate durch die Bauhofmitarbeiter<br />
ausgeführt werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. € 8.000,00 netto.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung<br />
b)<br />
Aufgrund der großen Asphaltschäden im Bereich der gesamten Kirchgasse, soll diese noch<br />
heuer saniert werden. Dazu wurde von der Jahresbaufirma Rieder Asphalt GesmbH ein<br />
Angebot eingeholt. Dieses Angebot beläuft sich brutto auf € 62.000,00.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung
GR-Prot.Nr. 6/2010/10/12<br />
Blatt-Nr.: 00076<br />
c)<br />
Für das Straßensanierungsprogramm 2010 ist der Franz-Pernlochner-Weg vorgesehen.<br />
Dazu wurde von der Jahresbaufirma Rieder Asphalt GesmbH ein Angebot eingeholt. Dieses<br />
Angebot beläuft sich auf brutto € 28.000,00.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung<br />
d)<br />
Aufgrund von Mittelspurrissen im Asphalt und mehreren Schlaglöchern, sollen Abschnitte<br />
der Hallerstraße saniert werden. Im Zuge dieser Sanierungsmaßnahmen soll die<br />
bestehende Bodenschwelle entfernt werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. € 5.500,00<br />
brutto und werden im Zuge des Jahresbauvertrages durchgeführt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung<br />
e)<br />
Es wurde von der Jahresbaufirma Rieder Asphalt GesmbH ein Angebot eingeholt. Die<br />
Kosten belaufen sich bei der Sanierung des Abschnittes Dörferstraße auf ca. brutto<br />
€ 17.000,00.<br />
Diese Arbeiten sollen noch heuer durch die Firma Rieder Asphalt GesmbH durchgeführt<br />
werden.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung<br />
f)<br />
Die Firma Volvo mit Firmensitz im Gewerbegebiet Bert-Köllensperger-Straße ist des Öfteren<br />
gezwungen, Pkws bzw. Lkws im Bereich der Firmeneinfahrt abzuschleppen. Da dieser<br />
Einfahrtsbereich auch am Wochenende freizuhalten ist, soll ein generelles Halte- und<br />
Parkverbot ab dem Feldweg bei der Firma Sampt ca. 65,0m in Richtung Norden verordnet<br />
werden.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung<br />
g)<br />
Aufgrund von schlechter Straßenausleuchtung bzw. nicht vorhandener Beleuchtungspunkte<br />
sollen folgende Straßenzüge ergänzt werden.<br />
Stichweg Höhenweg – Moosgasse 1 Stk.<br />
Franz-Pernlochner-Weg 2 Stk.<br />
Prof.-Stabinger-Weg 1 Stk.<br />
Michael-Recheis-Weg 1 Stk.<br />
Die Ausbaukosten für die Grabungsarbeiten und die Beleuchtungskörper belaufen sich auf<br />
ca. brutto € 14.000,00.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung
GR-Prot.Nr. 6/2010/10/12<br />
Blatt-Nr.: 00077<br />
h)<br />
Für die Gehsteigräumung wird ein neuer Pflugaufsatz für den Holter benötigt. Dazu wurde<br />
von der Firma Kahlbacher ein Angebot für einen Seitenschneepflug eingeholt. Dieses<br />
beläuft sich auf brutto € 7.194,00 abzüglich 2 % Skonto.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung<br />
i)<br />
Die Aktion Pedibus hat unter anderem wieder gezeigt, wie notwendig ein Gehsteig in der<br />
Stollenstraße für einen sicheren Schulweg ist. Nach einer Begehung vor Ort wurde<br />
einstimmig festgestellt, dass der Gehsteig ab der Kreuzung Höhenweg bis zur unteren<br />
Einbindung „Duningbichl“ auf der östlichen Straßenseite zu führen ist.<br />
Für eine gesicherte Straßenüberquerung sollen ca. 30,0m² von der Gp. 278/1, Eigentümerin<br />
Maria Scheiber aus Sölden, angekauft werden. Ab der unteren Einbindung „Duningbichl“ bis<br />
zur Kreuzung Hottstatt soll der Gehsteig auf der westlichen Straßenseite errichtet werden.<br />
Die Kosten für die Gehsteigerrichtung durch die Firma Rieder Asphalt GesmbH, mit<br />
Verlegung von 3 Straßenbeleuchtungspunkten im Bereich Stollenstraße 14 bis 16, sowie<br />
einer Straßenentwässerung im Bereich Stollenstraße 7, belaufen sich auf ca. brutto<br />
€ 90.000,00. Die Bauarbeiten zur Gehsteigerrichtung sollen noch heuer durchgeführt<br />
werden.<br />
Bürgermeister Konrad Giner berichtet, dass der Ausschuss bei einem Lokalaugenschein<br />
auch mit Anrainern gesprochen hat. Diese stehen dem geplanten Gehsteig positiv<br />
gegenüber. Die Breite des Gehsteigs wird 1,50 m betragen. Im unteren Bereich bis zur<br />
Kreuzung Prentenweg wird der Gehsteig auf der westlichen Seite geführt. Im oberen Teil<br />
einigte man sich den Gehsteig auf der östlichen Seite zu errichten.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung<br />
zu 3)<br />
Der Obmann des Ausschusses für Wirtschaftsangelegenheiten, <strong>Land</strong>wirtschaft, Bauwesen<br />
und Raumordnung Bürgermeister-Stellvertreter Christoph Walser trägt diesen Tagesordnungspunkt<br />
vor.<br />
a)<br />
Im westlichen Siedlungsgebiet von <strong>Thaur</strong> zwischen Rumerweg und St.Ulrichs-Weg befinden<br />
sich mehrere unverbaute Baureserveflächen. Für die dortige Gp.2814/1 ist die Aufteilung in<br />
sieben Bauparzellen vorgesehen. Der Bebauungsplan sieht im Ansatz jene Erschließung<br />
vor, welche im Rahmen der Grundteilung der Gp. 2814/1 zu berücksichtigen ist. Im<br />
Endausbau sind für den in einer Breite von 5 m geplanten Weg, Flächen aus der<br />
angrenzenden Gp. 2813/1 einzubringen. Im Osten soll der Weg im Bereich der Gp. 2809/2<br />
und Gp. 2809/3 in die dort bereits bestehenden Privatwege einbinden.<br />
Für den gegenständlichen Bereich wurde von DI Bernd Egg der allgemeine und ergänzende<br />
Bebauungsplan, Zl.: AE/012/09/2010, ausgearbeitet.<br />
Die Pläne sind ab dem Tage der Kundmachung durch vier Wochen hindurch im<br />
Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt.<br />
Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der<br />
Gemeinde einen Betrieb oder eine Liegenschaft besitzen, sowie den Nachbargemeinden
GR-Prot.Nr. 6/2010/10/12<br />
Blatt-Nr.: 00078<br />
steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist zum Entwurf<br />
schriftlich Stellung zu nehmen.<br />
Gehen in dieser fünfwöchigen Auflagefrist keine Stellungnahmen ein, so erwächst der<br />
Beschluss in Rechtskraft.<br />
Bürgermeister-Stellvertreter Christoph Walser berichtet, dass mehrere Vorschläge zur<br />
Diskussion standen. Für die Zukunft muss eine Verkehrsverbindung zwischen dem<br />
Rumerweg und der Dörferstraße möglich sein. GR Romed Giner ist der Auffassung, dass<br />
der erste Entwurf von DI Bernd Egg der bessere sei. Der vorliegende Bebauungsplan ist ein<br />
abgeschwächter Entwurf von dem nur der Antragssteller profitiert. Es kommt zu einer<br />
allgemeinen Diskussion bezüglich Raumplanung, Straßenführung und rechtlicher<br />
Durchführung.<br />
Abstimmungsergebnis: 12 Zustimmungen<br />
3 Gegenstimmen (SPÖ)<br />
b)<br />
Herr Sommeregger Siegfried als Grundeigentümer der Gp. 909 beabsichtigt für seinen Sohn<br />
Pius diese Grundparzelle zu bebauen. Die Grundparzelle weist eine Breite von max. 12<br />
Meter auf. Eine Bebauung ist nur mittels einer im Bebauungsplan festgelegten<br />
Abstandsregelung 0,4 TBO möglich.<br />
Anlässlich einer im öffentlichen Interesse gelegenen Kanalverlegung im Jahre 1970, wurde<br />
Herrn Sommeregger diese Regelung bereits schriftlich zugesagt.<br />
Dazu wurde nun von DI Bernd Egg ein allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan, Zl.:<br />
AE/041/09/2010 ausgearbeitet.<br />
Die Pläne sind ab dem Tage der Kundmachung durch vier Wochen hindurch im<br />
Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt.<br />
Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der<br />
Gemeinde einen Betrieb oder eine Liegenschaft besitzen, sowie den Nachbargemeinden<br />
steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist zum Entwurf<br />
schriftlich Stellung zu nehmen.<br />
Gehen in dieser fünfwöchigen Auflagefrist keine Stellungnahmen ein, so erwächst der<br />
Beschluss in Rechtskraft.<br />
Bürgermeister-Stellvertreter Christoph Walser berichtet, dass es zwischen dem<br />
Altbürgermeister Reg. Rat Hans Giner und Herrn Siegfried Sommeregger eine Vereinbarung<br />
bezüglich dieses Grundstückes gab. Die Gemeinde durfte einen Kanal durch dieses<br />
Grundstück legen und im Gegenzug wurde Herrn Sommeregger die Zusage erteilt, dass bei<br />
einem Bauvorhaben auf diesem Grundstück ein Grenzabstand von nur 3 m eingehalten<br />
werden muss.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung<br />
c)<br />
Herr Höpperger Mario hat seine derzeitige, an der Stollenstraße liegende Waldparzelle<br />
Gp. 311/1 geteilt und einen ca. 0,5 Meter breiten Grundstreifen kostenlos an das öff. Gut<br />
Wege abgetreten, sodass die Straße eine Breite von 4,50 m aufweist.
GR-Prot.Nr. 6/2010/10/12<br />
Blatt-Nr.: 00079<br />
Nunmehr beabsichtigt er die neu gebildete Gp. 311/4 im Ausmaß von 717 m² mit einem<br />
Wohnhaus zu bebauen. Das Raumordnungskonzept weist in diesem Bereich eine<br />
forstwirtschaftliche Freihaltefläche aus. Das Konzept ist daher für die Gp. 311/4 abzuändern.<br />
Dazu wurde von DI Bernd Egg ein Entwurf ausgearbeitet.<br />
Der Entwurf ist ab dem Tage der Kundmachung durch fünf Wochen hindurch im<br />
Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt.<br />
Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der<br />
Gemeinde einen Betrieb oder eine Liegenschaft besitzen, sowie den Nachbargemeinden<br />
steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist zum Entwurf<br />
schriftlich Stellung zu nehmen.<br />
Gehen in dieser sechswöchigen Auflagefrist keine Stellungnahmen ein, so erwächst der<br />
Beschluss in Rechtskraft.<br />
Abstimmungsergebnis: 12 Zustimmungen<br />
3 Stimmenthaltungen (BiT)<br />
d)<br />
Umwidmung Höpperger Mario, Stollenstaße<br />
Wie bereits zur Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes beschrieben, ist die<br />
Bebauung der im Freiland liegenden Gp. 311/4 beabsichtigt.<br />
Die Fläche liegt derzeit im Freiland und soll in „Wohngebiet“ TROG 2006, umgewidmet<br />
werden.<br />
Dazu wurde von Dipl.Ing. Bernd Egg ein Entwurf ausgearbeitet.<br />
Die Pläne sind ab dem Tage der Kundmachung durch vier Wochen hindurch im<br />
Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt.<br />
Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der<br />
Gemeinde einen Betrieb oder eine Liegenschaft besitzen, sowie den Nachbargemeinden<br />
steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist zum Entwurf<br />
schriftlich Stellung zu nehmen.<br />
Gehen in dieser fünfwöchigen Auflagefrist keine Stellungnahmen ein, so erwächst der<br />
Beschluss in Rechtskraft.<br />
Abstimmungsergebnis: 12 Zustimmungen<br />
3 Stimmenthaltungen (BiT)<br />
e)<br />
Aufbauend auf die obige Änderung des Raumordnungskonzeptes, die Widmung von<br />
Freiland in Wohngebiet und einer allfälligen Rodungsbewilligung, ist für die gegenständliche<br />
Gp. 311/4 bzw. das geplante Wohnhaus ein allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan<br />
zu erlassen. Im Wesentlichen wurde eine talseitige Wandhöhe von max. 9,0 m und eine<br />
BMD von max. 2,0 festgelegt.<br />
Dazu wurde nun von DI Bernd Egg ein allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan<br />
ausgearbeitet.
GR-Prot.Nr. 6/2010/10/12<br />
Blatt-Nr.: 00080<br />
Die Pläne sind ab dem Tage der Kundmachung durch vier Wochen hindurch im<br />
Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt.<br />
Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der<br />
Gemeinde einen Betrieb oder eine Liegenschaft besitzen, sowie den Nachbargemeinden<br />
steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist zum Entwurf<br />
schriftlich Stellung zu nehmen.<br />
Gehen in dieser fünfwöchigen Auflagefrist keine Stellungnahmen ein, so erwächst der<br />
Beschluss in Rechtskraft.<br />
Bürgermeister-Stellvertreter Christoph Walser berichtet, dass dieses Gesamtprojekt<br />
(Tagesordnungspunkte 3c, d und e) den Ausschuss schon lange beschäftigt. GR Mag. Josef<br />
Bertsch kritisiert, dass den ursprünglichen Forderungen (Durchgangsrecht, Kanaleinleitung,<br />
größere Grundabtretung für Straßenbau) an Herrn Höpperger weitgehend nicht entsprochen<br />
wurde.<br />
Abstimmungsergebnis: 12 Zustimmungen<br />
3 Stimmenthaltungen (BiT)<br />
f)<br />
Herr Dr. Schaur Christian möchte sein als Wohngebiet gewidmetes Grundstück 294 und<br />
Bp..188, im Ausmaß von 924 m² bebauen. Wegen des schwierigen Geländes und des<br />
nahen Felsens möchte er die Parzellenform ändern und besser dem Gelände anpassen.<br />
Die neue rechteckige Parzelle hat im Grundriss 34,91 m x 26,46 m was der derzeit<br />
gewidmeten Fläche von 924 m² entspricht.<br />
Weiters ist es notwendig die dortige Grünzone aufzuheben und einen allgemeinen und<br />
ergänzenden Bebauungsplan zu erlassen.<br />
Wegen der drohenden Steinschlaggefahr wurde vom Widmungswerber ein geologisches<br />
Gutachten vorgelegt, welches derzeit durch den Sachverständigen der Wildbach und<br />
Lawinenverbauung geprüft wird.<br />
Die gegenständlichen Beschlüsse zur Aufhebung der Grünzone, einer allenfalls<br />
notwendigen Änderung des Raumordnungskonzeptes, der Widmungsumlegung und der<br />
Auflegung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes werden vorbehältlich<br />
eines positiven Gutachtens der Wildbach und Lawinenverbauung gefasst.<br />
Die Pläne sind ab dem Tage der Kundmachung durch vier Wochen hindurch im<br />
Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt.<br />
Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der<br />
Gemeinde einen Betrieb oder eine Liegenschaft besitzen, sowie den Nachbargemeinden<br />
steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist zum Entwurf<br />
schriftlich Stellung zu nehmen.<br />
Gehen in dieser fünfwöchigen Auflagefrist keine Stellungnahmen ein, so erwächst der<br />
Beschluss in Rechtskraft.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung
GR-Prot.Nr. 6/2010/10/12<br />
Blatt-Nr.: 00081<br />
g)<br />
Eine sicherheitstechnische Begehung im Zuge der letzten Veranstaltungen im „Alten<br />
Gericht“ haben ergeben, dass die Fluchtwegsituation nicht den Erfordernissen entspricht. Es<br />
wurden daher am Süd- und Westeingang Provisorien errichtet, welche sich bisher gut<br />
bewährt haben.<br />
Es soll daher für die kommende Ballsaison der Westeingang so umgebaut werden, dass er<br />
nur mehr als Fluchtwegtüre, nach außen aufschlagend, fungiert. Die Haupttüre bleibt dabei<br />
erhalten. Am Podest dahinter wird ein Sicherheitsglaselement mit Panikbeschlägen<br />
aufgestellt. Bei Veranstaltungen ist die Haupttüre zu fixieren und offen zu halten.<br />
Dazu wurde ein Angebot der Fa. Pflanzner eingeholt, welches sich auf € 7.190,00 netto, inkl.<br />
Lieferung und Montage, beläuft.<br />
Der Südeingang wird in Zukunft der Haupteingang sein. Das derzeitige Provisorium soll aber<br />
bis zum Vorliegen eines fixen Konzeptes beibehalten werden.<br />
Bürgermeister-Stellvertreter Christoph Walser erklärt, dass ohne eine zusätzliche Fluchttür<br />
das Veranstaltungszentrum „Altes Gericht“ lediglich für 400 Personen zugelassen ist. Mit der<br />
neuen Fluchttür können dann bis zu 600 Personen im „Alten Gericht“ Einlass finden.<br />
Bürgermeister Konrad Giner informiert, dass diese zusätzliche Fluchttür statt dem jetzigen<br />
Haupteingang auf der Westseite des Gebäudes errichtet wird. Der Haupteingang wird sich in<br />
Zukunft auf der Südseite befinden.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung<br />
zu 4)<br />
Kollektorfläche Förderungsbetrag<br />
Frech Michael, Dr. Ambros-Giner Weg 5d 5,4 m² € 378,00<br />
Grubhofer Christoph, Pfunerbichl 11 20,0 m² € 700,00<br />
Kranebitter-Zorn Elisabeth, Leitlweg 6 5,0 m² € 350,00<br />
Wiedemann Christian, Kaponsweg 18b (2 Wohn.) 20,0 m² € 1.400,00<br />
Frau Christine Stotter, St. Ulrichsweg 6, hat an ihrem Objekt einen Fensteraustausch im<br />
Glasausmaß von 3,87 m² vorgenommen. Ihr steht eine Förderung in der Höhe von € 77,40<br />
zu.<br />
Herr Erwin Spöttl, Langgasse 21, hat an seinem Objekt eine Fassadenisolierung im Ausmaß<br />
von 249,10 m² vorgenommen. Ihm steht die Höchstförderung von € 1.400,00 zu.<br />
Weiters hat er Fenster im Glasausmaß von 11,44 m² vorgenommen. Ihm steht eine<br />
Förderung von € 228,80 zu.<br />
Frau Barbara Pomberger, Bauerngasse 14, hat in ihrem neuen Wohnhaus (Adresse =<br />
Miningweg 7) eine Biomasseheizung eingebaut. Der Förderungsbetrag beträgt 10% der<br />
Anschaffungskosten somit also € 1.020,00.<br />
Frau Elisabeth Norz, Langgasse 23, hat am Objekt die oberste Geschossdecke im Ausmaß<br />
von 180 m², eine Fassadenisolierung im Ausmaß von 30 m², sowie einen Fenstertausch im<br />
Glasausmaß von 40,66 m² vorgenommen. Ihr stehen nachstehende Förderungen zu:<br />
zusammen:<br />
oberste Geschossdecke 180 m² € 500,00<br />
Fassade 30 m² € 210,00
GR-Prot.Nr. 6/2010/10/12<br />
Fensteraustausch 40,66 m² € 400,00<br />
€ 1.110,00<br />
10 % Bonus € 111,00<br />
Förderungssumme € 1.221,00<br />
Blatt-Nr.: 00082<br />
Herr Feucht Leopold, St. Ulrichsweg 1a, hat an seinem Objekt eine Dämmung der obersten<br />
Geschossdecke im Ausmaß von 88 m² vorgenommen. Ihm steht eine Förderung in der<br />
Höhe von € 440,00 zu. Weiters hat er einen Fensteraustausch im Glasausmaß 21,67 m² von<br />
vorgenommen. Die Förderung beträgt € 400,00.<br />
Herr Prünster Reinhold, hat an seinem Objekt Prentenweg 27, Fenster im Glasausmaß von<br />
23,73 m² getauscht. Ihm steht die Höchstförderung von € 400,00 zu.<br />
Herr Wedermann Günter, hat an seinem Objekt Stollenstraße 27, Fenster im Glasausmaß<br />
von 12,27 m² getauscht. Ihm steht eine Förderung in der Höhe von € 245,40 zu.<br />
Herr Felderer Erich, Moosgasse 4 (2 Wohneinheiten) hat an seinem Objekt eine<br />
Fassadendämmung im Ausmaß von 370 m², die Dämmung der obersten Geschossdecke im<br />
Ausmaß von 110 m², sowie einen Fenstertausch im Glasausmaß von 21,56 m²<br />
vorgenommen. Ihm stehen nachfolgende Förderungen zu:<br />
zusammen:<br />
Fassadenisolierung 370 m² € 2.590,00<br />
oberste Geschossdecke 110 m² € 550,00<br />
Fenstertausch 21,56 m² € 431,20<br />
€ 3.571,20<br />
10 % Bonus € 357,12<br />
Förderungssumme € 3.928,32<br />
Herr Saurwein Alois, Holzweg 12, hat an seinem Objekt eine Fassadenisolierung im<br />
Ausmaß von 319 m² vorgenommen. Ihm steht die Höchstförderung in der Höhe von<br />
€ 1.400,00 zu.<br />
Weiters wurden am Objekt die Fenster im Glasausmaß von 22,51 m² getauscht. Die<br />
Förderung beträgt € 400,00.<br />
Ansuchen um Ermäßigung des Erschließungsbeitrages:<br />
Giner Ursula, Solegasse 7<br />
Erschließungsbeitrag<br />
Vorschreibung € 7.197,20<br />
Ermäßigungsbeitrag € 3.055,90<br />
zu zahlender Restbetrag € 4.141,30<br />
Herr Wedermann Günter, hat an seinem Objekt Stollenstraße 27, Fenster im Glasausmaß<br />
von 12,27 m² getauscht. Ihm steht eine Förderung in der Höhe von € 245,40 zu.<br />
Herr Anton Kiechl, Kaponsweg 2, hat an seinem Objekt Kaponsweg 2, Fenster im<br />
Glasausmaß von 9,5 m² getauscht. Ihm steht eine Förderung in der Höhe von € 190,00 zu.
GR-Prot.Nr. 6/2010/10/12<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung<br />
Blatt-Nr.: 00083<br />
zu 5)<br />
Die Obfrau des Überprüfungsausschusses GR Monika Rantner verliest das Protokoll der<br />
Kassenbestandsaufnahme durch die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (Abteilung<br />
Gemeindeaufsicht) vom 08.07.2010. Bei dieser Überprüfung ergaben sich keinerlei<br />
Beanstandungen.<br />
Der Bericht über das Ergebnis der Kassenbestandsaufnahme durch die<br />
Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 08.07.2010 wird zur Kenntnis genommen.<br />
zu 6)<br />
Die Obfrau des Überprüfungsausschusses GR Monika Rantner verliest das Protokoll des<br />
Überprüfungsausschusses vom 14.07.2010.<br />
Laut GR-Beschluss vom 26.05.2010 wurden die Aufschüttungsarbeiten für den Parkplatz<br />
Almweg an die Firma Gebrüder Danler GmbH vergeben. Die Rechnungslegung erfolgte<br />
jedoch von der Firma Erdbau Giner Josef aus <strong>Thaur</strong>. Der Ausschuss möchte wissen, warum<br />
der Subunternehmer die Rechnung gestellt hat.<br />
Bürgermeister Konrad Giner erklärt, dass bei einem starken Gewitter der Adolf-Pichler-Weg<br />
teilweise verschüttet war. Da die Firma Gebrüder Danler GmbH nicht kurzfristig Zeit hatte<br />
wandte man sich an die Firma Erdbau Giner Josef.<br />
GR Romed Giner sieht diese Vorgehensweise kritisch, da man aufgrund von Haftungsfragen<br />
eine genaue Abgrenzung zwischen den Arbeiten der beiden Firmen vornehmen hätte sollen.<br />
In Zukunft sollen solche Arbeiten ausgeschrieben werden.<br />
GR Monika Rantner berichtet weiters, dass die Parkraumüberwachung durch die Firma<br />
Group 4 überdacht werden sollte, da die Ausgaben in keinem Verhältnis zu den Einnahmen<br />
stehen.<br />
Bürgermeister Konrad Giner gibt an, dass die Parkraumüberwachung mehr als<br />
erzieherische Maßnahme zu sehen ist. Die Parksituation im Dorf hat sich seit der<br />
Parkraumüberwachung sehr gebessert. Natürlich kann man darüber nachdenken diese für<br />
einen gewissen Zeitraum einzustellen.<br />
Der Bericht über das Ergebnis der Kassaprüfung durch den örtlichen<br />
Überprüfungsausschuss vom 14.07.2010 wird zur Kenntnis genommen.<br />
zu 7)<br />
Die Obfrau des Überprüfungsausschusses GR Monika Rantner verliest das Protokoll des<br />
Überprüfungsausschusses vom 06.10.2010.<br />
Der Ausschuss möchte wissen, warum bei einer Rechnung der Firma Rieder<br />
Asphaltgesellschaft mbH & Co KG der Privatanteil der Anrainergemeinschaft (Dörferstraße<br />
14) von der Gemeinde bezahlt wurde.<br />
Bürgermeister Konrad Giner erklärt, dass diese Kosten mit dem Grundkauf im<br />
Kreuzungsbereich Prof.Stabinger-Weg und Dörferstraße (Straßenverbreiterung und<br />
Gehsteigbau) gegenverrechnet werden.
GR-Prot.Nr. 6/2010/10/12<br />
Blatt-Nr.: 00084<br />
Der Bericht über das Ergebnis der Kassaprüfung durch den örtlichen<br />
Überprüfungsausschuss vom 06.10.2010 wird zur Kenntnis genommen.<br />
zu 8)<br />
Die im Voranschlag 2010 vorgesehene Rücklagenzuführung für den Ankauf eines neuen<br />
Feuerwehrautos in Höhe von € 25.000,00 soll noch vor dem Jahresende 2010 durchgeführt<br />
werden.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmige Zustimmung<br />
zu 9)<br />
GR Romed Giner erkundigt sich nach der zukünftigen Nutzung des Gewächstunnels,<br />
welcher auf dem Grund von Herrn Robert Schreiner (nähe „<strong>Thaur</strong>er Aubrücke“) errichtet<br />
wurde.<br />
Bürgermeister Konrad Giner informiert, dass dieser Folientunnel durch die Firma Jäger<br />
genutzt wird. Die Nutzungsgenehmigung wird optional durch den Bürgermeister um 2 Jahre<br />
verlängert. Das neue Raumordnungskonzept wird die zukünftige Nutzung festlegen. Weiters<br />
fragt GR Romed Giner an, ob es stimmt, dass der Bürgermeister und der Bürgermeister-<br />
Stellvertreter Herrn Jäger eine Zusage auf Umwidmung nach den 2 Jahren gegeben haben.<br />
Bürgermeister Konrad Giner und Bürgermeister-Stellvertreter Christoph Walser verweisen<br />
nochmals auf das neue Raumordnungskonzept, welches die zukünftige Nutzung festlegen<br />
wird.<br />
GR Mag. Josef Bertsch fragt über den Baufortschritt des Ladinsweges nach.<br />
Bürgermeister Konrad Giner schildert, dass noch rund 4000 m³ Material eingebracht werden<br />
muss. Für den Parkplatz in der Langgasse am Anfang des Ladinsweges müssen noch<br />
Absperrungen errichtet werden. Bis Ende dieses Jahres soll der Ladinsweg fertiggestellt<br />
werden.<br />
GR Mag. Josef Bertsch will Auskunft über das geplante Wohnbauprojekt Stollenstraße 51.<br />
Bürgermeister Konrad Giner gibt an, dass Herr Franz Erber im Gemeindeamt<br />
vorgesprochen und dabei ein überarbeitetes Projekt vorgelegt habe. Zwischen Herrn Johann<br />
Graßmair (Stollenstraße 49) und Herrn Franz Erber muss ein Kompromiss gefunden<br />
werden.<br />
Der Bürgermeister:<br />
Der Bürgermeister-Stellvertreter:<br />
Ein weiteres Gemeinderatsmitglied:<br />
Der Schriftführer: