Bauphysikalische Grundlagen - Klöckner Stahl

Bauphysikalische Grundlagen - Klöckner Stahl Bauphysikalische Grundlagen - Klöckner Stahl

11.02.2013 Aufrufe

Luftdichtheit/Wärmebrücken Stand der Technik Energieeinsparverordnung (EnEV) In der neuste Energieeinsparverordnung (EnEV), die ab 01. Februar 2002 auch baurechtlich eingeführt ist, werden Anforderungen an Außenwandbekleidungen hinsichtlich · Luftdichtheit und Schutz vor · Witterungseinwirkungen und · Durchfeuchten innerer Schichten gestellt. Die folgenden Auszüge aus der EnEV geben die wesentlichen Vorschriften wieder: Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung stellt Anforde- rungen an 1. Gebäude mit normalen Innentem- peraturen (§ 2 Nr. 1 und 2) und 2. Gebäude mit niedrigen Innentem- peraturen (§ 2 Nr. 3) einschließlich ihrer Heizungs-, raumlufttechnischen und zur Warmwasserberei- tung dienenden Anlagen. (2) Diese Verordnung gilt mit Ausnah- me des § 11 nicht für 1. Betriebsgebäude, die überwiegend zur Aufzucht oder zur Haltung von Tieren genutzt werden, 2. Betriebsgebäude, soweit sie nach ihrem Verwendungszweck groß- flächig und lang anhaltend offen- gehalten werden müssen, 3. unterirdische Bauten, 4. Unterglasanlagen und Kulturräume für Aufzucht, Vermehrung und Ver- kauf von Pflanzen, 5. Traglufthallen, Zelte und sonstige Gebäude, die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Auf Bestandteile des Heizsystems, die sich nicht im räumlichen Zusammenhang mit Gebäuden nach Absatz 1 befinden, ist nur § 11 anzuwenden. § 5 Dichtheit, Mindestluftwechsel (1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeüber- tragende Umfassungsfläche ein- schließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist. (2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist. Werden dazu an- dere Lüftungseinrichtungen als Fenster verwendet, müssen diese Anhang 4 Nr. 3 entsprechen. § 6 Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken (1) Bei zu errichtenden Gebäuden sind Bauteile, die gegen die Außenluft, das Erdreich oder Gebäudeteile mit wesentlich niedrigeren Innentem- peraturen abgrenzen, so auszufüh- ren, dass die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach den anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. (2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken auf den Jahres- Heizwärmebedarf nach den Regeln der Technik und dem jeweiligen Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen so gering wie möglich gehalten wird. Der verbleibende Einfluss der Wärmebrücken ist bei der Ermittlung des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlustes und des Jahres-Primärenergiebedarfs nach Anhang 1 Nr. 2.5 zu berücksichtigen. Das Thema Luftdichtheit und Wärmebrücken erhält nach der baurechtlichen Einführung der Energieeinsparverordnung EnEV in Nachfolge der ehemaligen Wärmeschutzverordnung eine völlig neue Bedeutung. In der EnEV wird eindeutig gefordert, daß die Gebäudehülle mit einer luftundurchlässigen Schicht einzufassen ist und daß Wärmebrücken zu vermeiden, bzw. nachzuweisen sind. Zusätzlich fordert DIN 4108 (Wärmeschutz im Hochbau) „daß Fugen in den wärmeübertragenden Umfassungsflächen dauerhaft und entsprechend dem Stand der Technik luftundurchlässig abzudichten sind“. In DIN 4108-7V wird die Luftdichtheit von Bauteilen und Anschlüssen mit Planungs- und Ausführungsempfehlungen, sowie Ausführungsbeispielen geregelt. Folgende Anforderungen sind gemäß danach zu berücksichtigen. Anforderung an Materialien Alle zu verbindenden Materialien müssen miteinander verträglich sein, z.B. müssen Luftdichtungsbahn und Kleber aufeinander abgestimmt sein. In Abhängigkeit vom Einbau müssen die Materialien eine ausreichende Feuchtigkeits- und UV-Beständigkeit aufweisen. 14 Dach und Wand Klöckner Stahl- und Metallhandel

Luftdichtheit/Wärmebrücken Anforderung an Fugen Fugen sind bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Die Verarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Fugenmaterialien sind zu beachten. Für Fugen in massiven Bauteilen gilt DIN 18 540 Speziell für Fugendichtungen mit Schaumbändern wurde 1999 die DIN 18 542 „Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Dichtungsbändern aus Schaumstoff“ erlassen. Hier wird der Fugendurchlaß hocheffizient a - Wert ≤ 0,1 m 3 /h x m (10 Pa) für Sandwichelemente gefordert und ein völlig neuer Stand der Technik definiert. Anforderung an Ausführung Beim Herstellen der Luftdichtheitsschicht ist auf eine sorgfältige Ausführung der Arbeiten aller am Bau Beteiligten zu achten. Die Luftdichtheitschicht und ihre Anschlüsse darf während und nach dem Einbau weder durch Witterungseinflüsse noch durch nachfolgende Arbeiten beschädigt werden. Die Wirksamkeit und Dauerhaftigkeit der Luftdichtheitsschicht hängt wesentlich von ihrer fachgerechten Ausführung ab. Die Verarbeitungsrichtlinien der verwendeten Materialien sind zu berücksichtigen. Nachweis der Luftdichtheit Werden Messungen der Luftdichtheit von Gebäuden oder Gebäudeteilen durchgeführt, so darf der nach ISO 9972 gemessene Luftvolumenstrom bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa - bei Gebäuden mit natürlicher Lüftung: · bezogen auf das Raumvolumen 3 h -1 nicht überschreiten bzw. · bezogen auf die Netto-Grundfläche 7,5 m 3 /(m 2 x h) nicht überschreiten; - bei Gebäuden mit raumlufttechni- schen Anlagen (auch einfache Abluft- anlagen): · bezogen auf das Raumvolumen 1 h -1 nicht überschreiten oder · bezogen auf die Netto-Grundfläche 2,5 m 3 /(m 2 x h) nicht überschreiten. Materialien für Luftdichtheits- schichten und Anschlüsse Beispiele für Bauteile in der Fläche (Regelquerschnitt) Mauerwerk und Betonbauteile Betonteile, die nach DIN 1045 hergestellt werden, gelten als luftdicht. Bei Mauerwerk wird es zum Herstellen einer ausreichenden Luftdichtheit meist erforderlich sein, eine Putzschicht aufzubringen. Trapezprofile Verlegte Trapezprofile sind wegen der Stöße und Überlappungen nicht ausreichend luftdicht. Kunststoffolien, Kunststoffbahnen und bituminöse Dachbahnen Bei einer Luftdichtheitsschicht, die der Sonneneinstrahlung ausgesetzt wird, ist auf eine ausreichende UV- Beständigkeit zu achten. Kunststoffolien sind üblicherweise dicht, wenn sie nicht durch Nadelsti- che perforiert sind. Plattenmaterialien Holzwerkstoffe, Gipsfaser- oder Gipskarton-Bauplatten und Faserzementplatten sind luftdicht. Feuchteschutztechnische Aspekte sind zu beachten. Beispiele für Fugen Als Dichtungsmaterialien können konfektionierte Schnüre, Streifen, Bänder und Spezialprofile eingesetzt werden. Die Luftdichtheit wird bei Dichtungsbändern erst bei einer ausreichenden Kompression erreicht. Als Fugendichtungsmaterialien können beispielsweise folgende Stoffe verwendet werden: - Polyurethan (PUR) - Polyethylen (PE) - Butylkautschuk (BR) - Ethylen-Propylen-Kautschuk (EPDM) - Polychloropren (CR) Ein- und Zweikomponenten-Fugen- dichtungsmassen und Füllungsmaterialien, z.B. Montageschäume und Silikone, sind aufgrund ihrer Eigenschaften nur in begrenztem Maße in der Lage, Schwind- und Quellbewegungen sowie Bauteilverformungen aufzunehmen. Sie sind daher, z.B. beim Anschluß von Sparren an Giebel, für die Gewährleistung der Luftdichtheit ungeeignet. Beispiele für Anschlüsse Anschlüsse von raumseitigen Folien können insbesondere durch Kombination von Latten und vorkomprimierte Dichtbänder gesichtert werden. Anpreßplatten zur Sicherung von Anschlüssen sind zu verschrauben. Durchdringungen normal zu Bauteilen können durch Flansche gesichert werden. Im Bereich von geneigten Dächern können Durchdringungen durch Schellen bzw. Manschetten aus Klebe-bändern luftdicht abgedichtet werden. Planungsempfehlungen Bei der Festlegung der Bauteile ist das Luftdichtungskonzept (Lage der Luftdichtheitsschicht) zu berücksichtigen. Die Anschlußdetails und Werkstoffe sollten im Vorfeld festgelegt werden. Der Wechsel des Luftdichtungssystems (Material der Luftdichtheitsschicht) in der Konstruktion ist problematisch und nach Möglichkeit zu vermeiden. Stöße und Überlappungen sind auf ein Minimum zu reduzieren. Unvermeidbare Fugen sind so zu planen, daß sie dauerhaft luftdicht verschloßen werden können. Um Durchdringungen zu reduzieren, sollten Installationsebenen für die Aufnahme von Installationen aller Art raumseitig vor der Luftdichtheitsschicht vorgesehen werden. Wir empfehlen den Planern, Baufirmen und Bauleitungen die IFBS-Fachschrift 4.02 (11/2004) Bauphysik „Fugendichtheit im Stahlleichtbau“ sowie die IFBS-Fachschrift 4.03 Bauphysik „Wärmebrückenatlas der Metall-Sandwichbauweise“. Klöckner Stahl- und Metallhandel Dach und Wand 15

Luftdichtheit/Wärmebrücken<br />

Stand der Technik<br />

Energieeinsparverordnung (EnEV)<br />

In der neuste Energieeinsparverordnung<br />

(EnEV), die ab 01. Februar 2002<br />

auch baurechtlich eingeführt ist, werden<br />

Anforderungen an Außenwandbekleidungen<br />

hinsichtlich<br />

· Luftdichtheit und Schutz vor<br />

· Witterungseinwirkungen und<br />

· Durchfeuchten<br />

innerer Schichten gestellt.<br />

Die folgenden Auszüge aus der EnEV<br />

geben die wesentlichen Vorschriften<br />

wieder:<br />

Abschnitt 1<br />

Allgemeine Vorschriften<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

(1) Diese Verordnung stellt Anforde-<br />

rungen an<br />

1. Gebäude mit normalen Innentem-<br />

peraturen (§ 2 Nr. 1 und 2) und<br />

2. Gebäude mit niedrigen Innentem-<br />

peraturen (§ 2 Nr. 3) einschließlich<br />

ihrer Heizungs-, raumlufttechnischen<br />

und zur Warmwasserberei-<br />

tung dienenden Anlagen.<br />

(2) Diese Verordnung gilt mit Ausnah-<br />

me des § 11 nicht für<br />

1. Betriebsgebäude, die überwiegend<br />

zur Aufzucht oder zur Haltung von<br />

Tieren genutzt werden,<br />

2. Betriebsgebäude, soweit sie nach<br />

ihrem Verwendungszweck groß-<br />

flächig und lang anhaltend offen-<br />

gehalten werden müssen,<br />

3. unterirdische Bauten,<br />

4. Unterglasanlagen und Kulturräume<br />

für Aufzucht, Vermehrung und Ver-<br />

kauf von Pflanzen,<br />

5. Traglufthallen, Zelte und sonstige<br />

Gebäude, die dazu bestimmt sind,<br />

wiederholt aufgestellt und zerlegt<br />

zu werden.<br />

Auf Bestandteile des Heizsystems,<br />

die sich nicht im räumlichen Zusammenhang<br />

mit Gebäuden nach Absatz 1<br />

befinden, ist nur § 11 anzuwenden.<br />

§ 5 Dichtheit, Mindestluftwechsel<br />

(1) Zu errichtende Gebäude sind so<br />

auszuführen, dass die wärmeüber-<br />

tragende Umfassungsfläche ein-<br />

schließlich der Fugen dauerhaft<br />

luftundurchlässig entsprechend<br />

dem Stand der Technik abgedichtet<br />

ist.<br />

(2) Zu errichtende Gebäude sind so<br />

auszuführen, dass der zum Zwecke<br />

der Gesundheit und Beheizung erforderliche<br />

Mindestluftwechsel<br />

sichergestellt ist. Werden dazu an-<br />

dere Lüftungseinrichtungen als<br />

Fenster verwendet, müssen diese<br />

Anhang 4 Nr. 3 entsprechen.<br />

§ 6 Mindestwärmeschutz,<br />

Wärmebrücken<br />

(1) Bei zu errichtenden Gebäuden sind<br />

Bauteile, die gegen die Außenluft,<br />

das Erdreich oder Gebäudeteile mit<br />

wesentlich niedrigeren Innentem-<br />

peraturen abgrenzen, so auszufüh-<br />

ren, dass die Anforderungen des<br />

Mindestwärmeschutzes nach den<br />

anerkannten Regeln der Technik<br />

eingehalten werden.<br />

(2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen,<br />

dass der Einfluss konstruktiver<br />

Wärmebrücken auf den Jahres-<br />

Heizwärmebedarf nach den Regeln<br />

der Technik und dem jeweiligen<br />

Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren<br />

Maßnahmen so gering wie möglich<br />

gehalten wird. Der verbleibende<br />

Einfluss der Wärmebrücken ist bei<br />

der Ermittlung des spezifischen, auf<br />

die wärmeübertragende Umfassungsfläche<br />

bezogenen Transmissionswärmeverlustes<br />

und des Jahres-Primärenergiebedarfs<br />

nach Anhang<br />

1 Nr. 2.5 zu berücksichtigen.<br />

Das Thema Luftdichtheit und Wärmebrücken<br />

erhält nach der baurechtlichen<br />

Einführung der Energieeinsparverordnung<br />

EnEV in Nachfolge der<br />

ehemaligen Wärmeschutzverordnung<br />

eine völlig neue Bedeutung.<br />

In der EnEV wird eindeutig gefordert,<br />

daß die Gebäudehülle mit einer<br />

luftundurchlässigen Schicht einzufassen<br />

ist und daß Wärmebrücken zu<br />

vermeiden, bzw. nachzuweisen sind.<br />

Zusätzlich fordert DIN 4108<br />

(Wärmeschutz im Hochbau)<br />

„daß Fugen in den wärmeübertragenden<br />

Umfassungsflächen dauerhaft und<br />

entsprechend dem Stand der Technik<br />

luftundurchlässig abzudichten sind“.<br />

In DIN 4108-7V wird die Luftdichtheit<br />

von Bauteilen und Anschlüssen mit<br />

Planungs- und Ausführungsempfehlungen,<br />

sowie Ausführungsbeispielen<br />

geregelt.<br />

Folgende Anforderungen sind gemäß<br />

danach zu berücksichtigen.<br />

Anforderung an Materialien<br />

Alle zu verbindenden Materialien müssen<br />

miteinander verträglich sein, z.B.<br />

müssen Luftdichtungsbahn und Kleber<br />

aufeinander abgestimmt sein.<br />

In Abhängigkeit vom Einbau müssen<br />

die Materialien eine ausreichende<br />

Feuchtigkeits- und UV-Beständigkeit<br />

aufweisen.<br />

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