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NJW Neue Juristische Wochenschrift

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6* <strong>NJW</strong> 2001, Heft 14 Beilage<br />

Regelungen fçr die Mediendienste. Allerdings enthålt<br />

§ 20MDStV einen umfangreichen Katalog von Ordnungswidrigkeiten-Tatbestånden,<br />

die Datenschutzverletzungen<br />

sanktionieren, wåhrend entsprechende Vorschriften<br />

im TDDSG fehlen. Dies wird von datenschutztreu<br />

arbeitenden Unternehmen und von Wirtschaftsverbånden<br />

als Wettbewerbsbenachteiligung gegençber solchen Unternehmen<br />

empfunden, die sich an die Bestimmungen des<br />

TDDSG halten 16 . Rechtsprechung zur Frage, in wieweit<br />

das Wettbewerbsrecht hier greifen kann, fehlt allerdings<br />

bislang. Das TDDSG ist nicht nur vom MDStV, sondern<br />

auch von der TDSV 17 und vom BDSG 18 abzugrenzen. Die<br />

seit långerem anstehende Novellierung des BDSG 19 soll<br />

der Forderung nach græûerer Transparenz und Vereinheitlichung<br />

des Datenschutzrechts Rechnung tragen; åhnliche<br />

Bestrebungen existieren auf der Ebene der Lånder bei der<br />

Vereinheitlichung der Landesdatenschutzgesetze. Mangels<br />

einer spezifischen Datenschutz-Rechtsprechung zum Internetrecht<br />

und wegen der zu erwartenden gesetzlichen<br />

Neuregelungen enthålt diese Rechtsprechungs-Ûbersicht<br />

keinen eigenen Abschnitt zum Datenschutzrecht.<br />

Das Signaturgesetz wurde bereits kurz nach seinem Inkrafttreten<br />

durch die Signaturverordnung 20 ergånzt. Wesentliche<br />

Ønderungen sind erforderlich im Zug der Harmonisierung<br />

des EU-Binnenmarktes in diesem Bereich<br />

aufgrund der Signaturrichtlinie vom 13. 12. 1999. 21 Eine<br />

erste Umsetzung in deutsches Recht findet sich in der Ausgestaltung<br />

des Widerrufsrechts nach § 316 a BGB (neu)<br />

durch das FernAbsG 22 .<br />

Das im Gesetzgebungsverfahren befindliche Gesetz zur<br />

Reform des Verfahrens bei Zustellungen im gerichtlichen<br />

Verfahren (Zustellungsreformgesetz ± ZustRG) 23 sieht in<br />

§ 174 III ZPO-E die Zustellung u. a. an Anwålte durch<br />

mit elektronischer Signatur versehenes elektronisches Dokument<br />

(also wohl vor allem E-Mail) sowie das Empfangsbekenntnis<br />

durch elektronisches Dokument ohne<br />

vorgeschriebene elektronische Signatur vor. Ein erster Ansatz,<br />

Mittel elektronischer Kommunikation fçr Gerichtsverfahren<br />

einzusetzen, stellt ein seit 2. 8. 1999 beim FG<br />

Hamburg laufender Feldversuch mit digitaler Schriftsatz-<br />

Ûbermittlung und elektronischer Akte dar 24 .<br />

Die technische Entwicklung fçhrt immer mehr zu einer<br />

Konvergenz der Medien 25 . So lassen sich Radio- und<br />

Fernsehsendungen komplett oder çberarbeitet 26 çber das<br />

Internet çbertragen, was durch wachsende Ûbertragungsgeschwindigkeiten<br />

erleichtert wird; die Musikindustrie<br />

beklagt die leichte Mæglichkeit, aus Musik-CDs komprimierte<br />

MP3 27 -Dateien mit Hilfe von im Internet kostenlos<br />

erhåltlichen Programmen herzustellen und weltweit çber<br />

das Internet jedermann çber Diensteanbieter wie Napster.com<br />

zum privaten Tausch durch Download 28 zur Verfçgung<br />

zu stellen 29 . Øhnlich erhebliche Auswirkungen<br />

sind aufgrund neuer Mæglichkeiten der Komprimierung<br />

digitaler Videodateien im neuen Mpeg-4-Format auf die<br />

Filmindustrie zu erwarten, wenn ganze Kinofilme in Fernsehqualitåt<br />

oder zumindest in einer bei VHS-Videorecordern<br />

çblichen Qualitåt çber das Internet illegal zum Abruf<br />

angeboten werden kænnen.<br />

Das Telefonieren çber das Internet wird eine ståndig<br />

zunehmende Bedeutung gewinnen; in einigen Jahren wird<br />

dies weltweit çber Internet-Technologien çblcih sein, geeignete<br />

Geråte sind bereits im Handel. Zeitungen und<br />

Zeitschriften haben långst umfangreiche Online-Abteilungen,<br />

und es spricht wenig gegen die Annahme, dass Zeitungen<br />

in wenigen Jahren çber das Internet verbreitet<br />

werden. Erste Beispiele wie die Financial Times Deutschland<br />

existieren bereits 30 ; gleiches gilt fçr nur noch elektronisch<br />

publizierte Bçcher 31 Erste Internet-Radiosender sind<br />

im Berichtszeitraum schon gegrçndet worden. Auch werden<br />

heute schon Internet-Angebote und E-Mails auf moderne<br />

Handys çbermittelt. Nur erste Anfånge erlaubt die<br />

gegenwårtig vorhandene WAP-Technik 32 bei Verwendung<br />

entsprechend ausgestatteter Handys. <strong>Neue</strong> wesentlich<br />

schnellere Techniken mobiler Datençbertragung ± man<br />

denke an die im Sommer 2000 fçr knapp 100 Mrd. DM<br />

versteigerten UMTS 33 -Lizenzen 34 ± werden diese Entwicklung<br />

forcieren. Mobiltelefone entwickeln sich damit<br />

zu Internet-fåhigen Geråten, worauf sich die Geråtehersteller<br />

und der Versandhandel mit dem Schlagwort ¹M-<br />

Commerce`` 35 einstellen. Auch Fernsehgeråte und sogar<br />

Kçhlschrånke sind bereits mit Internet-Technologie lieferbar.<br />

Moderne Faxgeråte haben bereits E-Mail Funktionen<br />

eingebaut, um Telefaxe an E-Mail Empfånger senden und<br />

eingegangene E-Mails ausdrucken zu kænnen. Dies alles<br />

zeigt, dass mit der Konvergenz der Medien eine Konvergenz<br />

der Geråte einher geht, beides mit weit gehenden<br />

rechtlichen Fragestellungen wie zum Beispiel Lizenzierungspflichten<br />

im Fernmeldebereich und Rundfunkgebçhrenpflichten<br />

fçr Internet-fåhige Endgeråte. Der Gesetzgeber<br />

wird hieraus einschneidende Konsequenzen ziehen<br />

mçssen. Die gegenwårtige Aufteilung in Tele- und Mediendienste<br />

auf der einen Seite und die durch das TKG<br />

geregelte Telekommunikation auf der anderen Seite wird<br />

16) Vgl. BT-Dr 14/1191, 15.<br />

17) Verordnung çber den Datenschutz fçr Unternehmen, die Telekommunikationsdienstleistungen<br />

erbringen (Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung<br />

± TDSV) v. 12. 7. 1996, BGBl I,<br />

982. Die Novellierung der TDSV unter Berçcksichtigung der ISDN-<br />

Richtlinie v. 15. 12. 1997 ist am 21. 12. 2000 in Kraft getreten (TDSV<br />

vom 18. 12. 2000, BGBl I, 1740). Zur neuen TDSV vgl. Koenig/Neumann,<br />

K&R 2000, 417.<br />

18) BDSG v. 21. 1. 1977, BGBl I, 201.<br />

19) Hierbei soll die Hierbei soll die Richtlinie 95/46/EG des Europåischen<br />

Parlaments und des Rates vom 24. 10. 1995 zum Schutz natçrlicher<br />

Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum<br />

freien Datenverkehr (EG-Datenschutzrichtlinie) umgesetzt werden.<br />

20) Verordnung zur digitalen Signatur (Signaturverordnung ± SigV) v.<br />

22. 10. 1997, BGBl I, 2498, nach § 19 in Kraft getreten am 1. 11. 1997.<br />

21) Ein kçnftiges ¹Gesetz çber Rahmenbedingungen fçr elektronische<br />

Signaturen`` sowie eine darauf beruhende neue Signaturverordnung<br />

werden federfçhrend vom BMWi erarbeitet.<br />

22) Vgl. hierzu Kap. II 2 c.<br />

23) RegE v. 18. 8. 2000, BR-Dr 492/00.<br />

24) Vgl. hierzu Beckmann, Anwalt 2000, 36.<br />

25) Vgl. auf der Ebene der EU: Grçnbuch zur Konvergenz der Branchen<br />

Telekommunikation, Medien und Informationstechnologie und ihren ordnungspolitischen<br />

Auswirkungen ± Ein Schritt in Richtung Informationsgesellschaft,<br />

KOM (97) 623, 10; hierzu Bartosch, ZUM 1998, 209; Scheja,<br />

CR 1998, 358; allg. zur Konvergenz Holznagel, MMR-Beilage 9/1998,<br />

12; Knothe, K&R 1998, 95; Ulbrich, K&R 1998, 100; Koenig, K&R<br />

2000, 1; Callies/Jaecks, K&R 2000, 185; Beese/Merkt, MMR 2000, 532.<br />

26) Zur Nutzung einer Fernsehproduktion im Internet aus urheberrechtlicher<br />

Sicht vgl. LG Mçnchen I, <strong>NJW</strong>-RR 2000, 1148 = MMR<br />

2000, 291 m. Anm. Castendyk.<br />

27) Kurzform von: MPEG-1, Layer 3; dieses Komprimierungsverfahren<br />

eignet sich ganz besonders, um Musik Platz sparend zu speichern<br />

und/oder Zeit sparend zu çbermitteln. Bei einer Tonqualitåt, die nahe<br />

der Musik-CD liegt, kænnen etwa acht bis zehn Stunden Musik auf einer<br />

CD-Rom gespeichert werden.<br />

28) Zu Rechtsfragen der Musikpiraterie im Internet vgl. Mænkemæller,<br />

GRUR 2000, 663; Cichon, K&R 1999, 547.<br />

29) Mæglicherweise wird die urheberrechtliche Problematik durch<br />

Umstellung von Napster und anderen auf kostenpflichtige Angebote auf<br />

vertraglicher Grundlage mit der Musikindustrie gelæst.<br />

30) Jungermann/Heine, CR 2000, 526, 530 Fn. 47.<br />

31) Erstes Beispiel des ¹eBook``: der Roman ¹Riding the Bullet`` von<br />

Stephen King.<br />

32) Abkçrzung fçr: Wireless Application Protocol. Nåhere Informationen:<br />

www.wap-forum. de.<br />

33) Abkçrzung fçr: Universal Mobile Telecommunication System.<br />

34) Zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit UMTS vgl. Heilbock,<br />

MMR 1999, 23; Impfing, in: Spindler (Hrsg.), Vertragsrecht der TK-<br />

Anbieter (2000), Teil II Rdnr. 11.<br />

35) Abkçrzung fçr ¹Mobile Commerce`` in Abgrenzung zum per PC<br />

abgewickelten E-Commerce.

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