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Kundeninfo - Energie Uetikon AG

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Details zum neuen Stromversorgungsgesetz<br />

Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden<br />

Danke für das Interesse an den Neuerungen in der Stromversorgung. Wir haben in der <strong>Kundeninfo</strong>rmation<br />

von Anfang September darauf hingewiesen, dass die Marktöffnung in zwei<br />

Etappen erfolgt. Kunden mit einem <strong>Energie</strong>bezug von weniger als 100'000 kWh pro Jahr<br />

können voraussichtlich erst Anfang 2014 den Stromlieferanten frei wählen. In der <strong>Kundeninfo</strong>rmation<br />

haben wir auf verschiedene Anpassungen hingewiesen, die auf den 1. Januar<br />

2009 in Kraft treten und die alle Kunden betreffen. Gerne informieren Sie an dieser Stelle<br />

detaillierter über die Änderungen.<br />

Kostensplitting<br />

In der Vergangenheit wurden sämtliche Kosten der Stromversorgung den Endverbrauchern<br />

zusammengefasst in Rechnung gestellt. In Zukunft werden auf der Stromrechnung die Kosten<br />

für die Netznutzung, für <strong>Energie</strong> sowie für Steuern und Abgaben getrennt ausgewiesen.<br />

Diese Auftrennung ist die Folge der Entflechtungsverpflichtung gemäss Art. 10 des Stromversorgungsgesetzes.<br />

Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen müssen deshalb für die Verteilnetzbereiche<br />

eine von den übrigen Wertschöpfungsstufen (z.B. <strong>Energie</strong>erzeugung, Vertrieb<br />

von <strong>Energie</strong>) getrennte Kostenrechnung führen. Quersubventionierungen sind untersagt.<br />

Diese Auflagen gelten auch für die <strong>Energie</strong> <strong>Uetikon</strong> <strong>AG</strong>.<br />

Bis 2013 übernimmt die bereits bestehende nationale Netzgesellschaft, swissgrid, das gesamte<br />

Schweizerische Stromübertragungsnetz. Sie hat allen Stromproduzenten den Zugang<br />

zum nationalen Netz zu gewährleisten und ist verpflichtet, die Netzsicherheit durch einen<br />

effizienten und zuverlässigen Betrieb sicherzustellen. Die dafür entstehenden Kosten werden<br />

im Netznutzungspreis ausgewiesen.<br />

Netznutzungspreis<br />

Der Netznutzungspreis setzt sich im Wesentlichen aus vier Komponenten zusammen: Kapital-<br />

und Betriebskosten für den Netzbetrieb vom produzierenden Kraftwerk bis zur Ihrer Liegenschaft,<br />

Kosten für Systemdienstleistungen sowie Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen.<br />

Unter den Systemdienstleistungen, die ebenfalls von den Netzbetreibern zu<br />

erbringen sind, werden Aufwendungen für die Übertragung, Verteilung, das Messwesen und<br />

die Verluste elektrischer <strong>Energie</strong> etc. verstanden. Die Verteilung der Netznutzungskosten an<br />

die Endkunden erfolgt nach dem Verursacherprinzip, dabei müssen pro Kundengruppe 70 %<br />

aufgrund des effektiven <strong>Energie</strong>verbrauchs verrechnet werden.<br />

Systemdienstleistungen<br />

Die allgemeinen Systemdienstleistungen (SDL) werden u.a. aus den Kosten für das System-<br />

und Messdatenmanagement, für die unterbruchsfreie Versorgung (Spannungshaltung, Primärregelung)<br />

sowie anteilsmässig für die Leistungsvorhaltung und Netzverstärkung (Netzsicherheit)<br />

ermittelt. Diese gesetzlichen Auflagen stellen die Netzbetreiber vor technische und<br />

administrative Herausforderungen, die zusätzliche Kosten verursachen. Die Kosten für die<br />

Systemdienstleistungen werden der <strong>Energie</strong> <strong>Uetikon</strong> <strong>AG</strong> von swissgrid in Rechnung gestellt.<br />

Förderung von erneuerbaren <strong>Energie</strong>n<br />

Erneuerbare <strong>Energie</strong>n wie Wasserkraft, Sonnen- und Windenergie, Biomasse oder Geothermie<br />

sollen verstärkt gefördert werden - das hat das eidgenössische Parlament beschlossen.<br />

Zur Finanzierung wurde die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) geschaffen.<br />

Diese wird ab 1. Januar 2009 als Zuschlag bis maximal 0,6 Rappen pro Kilowattstunde des<br />

schweizerischen Strom-Endverbrauchs erhoben. Die Höhe des Zuschlags wird jährlich vom<br />

Bundesamt für <strong>Energie</strong> festgelegt. Für 2009 erwarten wir einen Preis von 0,3 – 0,5 Rappen<br />

pro Kilowattstunde. Wer also in Zukunft erneuerbare <strong>Energie</strong> erzeugt und diese ins


Stromversorgungsnetz einspeist, erhält eine Vergütung, die kostendeckende Einspeisevergütung<br />

(KEV). Sie wird den Produzenten von swissgrid ausbezahlt und über den Netzbetreiber,<br />

auf der Rechnung separat ausgewiesen, an die Verbraucher weiterverrechnet.<br />

Mehr Informationen zum nationalen Übertragungsnetz und den Kosten für die Netznutzung<br />

finden Sie bei www.swissgrid.ch.<br />

<strong>Energie</strong>preis<br />

Der <strong>Energie</strong>preis wird pro Kilowattstunde (kWh) erhoben. Er setzt sich hauptsächlich aus<br />

den Kosten für den Stromeinkauf bei den Produzenten oder Händlern zusammen. Ein kleiner<br />

Anteil kommt für die Betriebsysteme, und die Bearbeitungsaufwendungen der <strong>Energie</strong> <strong>Uetikon</strong><br />

<strong>AG</strong> dazu. Neue oder zusätzliche Kosten aufgrund des Stromversorgungsgesetzes sind<br />

bei der Ermittlung des <strong>Energie</strong>preises nicht zu erwarten.<br />

Aufsicht über die Preisentwicklung<br />

Die neu geschaffene Elektrizitätskommission des Bundes, die ElCom, überwacht seit 1. Januar<br />

2008 die Strompreise. Diese entscheidet auch als unabhängige richterliche Instanz bei<br />

Streitigkeiten über Netznutzungsentgelte oder den Netzzugang sowie über die Elektrizitätstarife.<br />

Sie kann Preissenkungen anordnen oder Preiserhöhungen untersagen, wenn die von<br />

den Netzbetreibern publizierten Tarife zu hoch sind. Zudem beobachtet die Kommission die<br />

Entwicklung des Strommarktes, überwacht die Versorgungssicherheit und den Zustand der<br />

Stromnetze.<br />

Für allfällige Unstimmigkeiten hat der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen,<br />

VSE, eine Schlichtungsstelle ins Leben gerufen. Diese hat zum Zweck, schiedsfähige Streitigkeiten<br />

im Zusammenhang mit der Marktliberalisierung in der Branche oder mit Exponenten<br />

der Branche einvernehmlich aussergerichtlich beizulegen. Die Schlichtungsstelle kann von<br />

Privatpersonen und Unternehmen angerufen werden, auch wenn sie nicht Mitglied des VSE<br />

sind.<br />

Danke für Ihre Treue<br />

Die Öffnung des Strommarktes ist eine komplexe Angelegenheit. Aus den Erfahrungen bei<br />

der Liberalisierung des Mobilfunkmarktes haben die Gesetzgeber Lehren gezogen. So ist<br />

beispielsweise der Betrieb einer nationalen Netzgesellschaft sinnvoll und richtig. Die administrativen<br />

und technischen Anforderungen, die an die Netzgesellschaft swissgrid und an die<br />

lokalen Verteilnetzbetreiber gestellt werden, sind allerdings hoch und verursachen einigen<br />

Aufwand – den Sie zu bezahlen haben. Die <strong>Energie</strong> <strong>Uetikon</strong> <strong>AG</strong> wird alles daran setzen, die<br />

Abläufe weiterhin rationell und einfach zu gestalten, damit wir die eigenen Kosten in Ihrem<br />

Interesse tief halten können, ohne die Sicherheit in unseren Anlagen zu vernachlässigen. In<br />

diesem Sinn hoffen wir sehr, dass die Öffnung der Strommärkte und Forderung nach Transparenz<br />

nicht generell zu einer Kostensteigerung führen und sich längerfristig bewähren wird.<br />

Für das Verständnis und Ihre Treue danken wir Ihnen herzlich.<br />

ENERGIE UETIKON <strong>AG</strong><br />

Beat Mathys<br />

Geschäftsführer<br />

Links für weitere Informationen: www.energie-uetikon.ch<br />

www.swissgrid.ch<br />

www.vse.ch

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