Kundeninfo - Energie Uetikon AG
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Details zum neuen Stromversorgungsgesetz<br />
Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden<br />
Danke für das Interesse an den Neuerungen in der Stromversorgung. Wir haben in der <strong>Kundeninfo</strong>rmation<br />
von Anfang September darauf hingewiesen, dass die Marktöffnung in zwei<br />
Etappen erfolgt. Kunden mit einem <strong>Energie</strong>bezug von weniger als 100'000 kWh pro Jahr<br />
können voraussichtlich erst Anfang 2014 den Stromlieferanten frei wählen. In der <strong>Kundeninfo</strong>rmation<br />
haben wir auf verschiedene Anpassungen hingewiesen, die auf den 1. Januar<br />
2009 in Kraft treten und die alle Kunden betreffen. Gerne informieren Sie an dieser Stelle<br />
detaillierter über die Änderungen.<br />
Kostensplitting<br />
In der Vergangenheit wurden sämtliche Kosten der Stromversorgung den Endverbrauchern<br />
zusammengefasst in Rechnung gestellt. In Zukunft werden auf der Stromrechnung die Kosten<br />
für die Netznutzung, für <strong>Energie</strong> sowie für Steuern und Abgaben getrennt ausgewiesen.<br />
Diese Auftrennung ist die Folge der Entflechtungsverpflichtung gemäss Art. 10 des Stromversorgungsgesetzes.<br />
Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen müssen deshalb für die Verteilnetzbereiche<br />
eine von den übrigen Wertschöpfungsstufen (z.B. <strong>Energie</strong>erzeugung, Vertrieb<br />
von <strong>Energie</strong>) getrennte Kostenrechnung führen. Quersubventionierungen sind untersagt.<br />
Diese Auflagen gelten auch für die <strong>Energie</strong> <strong>Uetikon</strong> <strong>AG</strong>.<br />
Bis 2013 übernimmt die bereits bestehende nationale Netzgesellschaft, swissgrid, das gesamte<br />
Schweizerische Stromübertragungsnetz. Sie hat allen Stromproduzenten den Zugang<br />
zum nationalen Netz zu gewährleisten und ist verpflichtet, die Netzsicherheit durch einen<br />
effizienten und zuverlässigen Betrieb sicherzustellen. Die dafür entstehenden Kosten werden<br />
im Netznutzungspreis ausgewiesen.<br />
Netznutzungspreis<br />
Der Netznutzungspreis setzt sich im Wesentlichen aus vier Komponenten zusammen: Kapital-<br />
und Betriebskosten für den Netzbetrieb vom produzierenden Kraftwerk bis zur Ihrer Liegenschaft,<br />
Kosten für Systemdienstleistungen sowie Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen.<br />
Unter den Systemdienstleistungen, die ebenfalls von den Netzbetreibern zu<br />
erbringen sind, werden Aufwendungen für die Übertragung, Verteilung, das Messwesen und<br />
die Verluste elektrischer <strong>Energie</strong> etc. verstanden. Die Verteilung der Netznutzungskosten an<br />
die Endkunden erfolgt nach dem Verursacherprinzip, dabei müssen pro Kundengruppe 70 %<br />
aufgrund des effektiven <strong>Energie</strong>verbrauchs verrechnet werden.<br />
Systemdienstleistungen<br />
Die allgemeinen Systemdienstleistungen (SDL) werden u.a. aus den Kosten für das System-<br />
und Messdatenmanagement, für die unterbruchsfreie Versorgung (Spannungshaltung, Primärregelung)<br />
sowie anteilsmässig für die Leistungsvorhaltung und Netzverstärkung (Netzsicherheit)<br />
ermittelt. Diese gesetzlichen Auflagen stellen die Netzbetreiber vor technische und<br />
administrative Herausforderungen, die zusätzliche Kosten verursachen. Die Kosten für die<br />
Systemdienstleistungen werden der <strong>Energie</strong> <strong>Uetikon</strong> <strong>AG</strong> von swissgrid in Rechnung gestellt.<br />
Förderung von erneuerbaren <strong>Energie</strong>n<br />
Erneuerbare <strong>Energie</strong>n wie Wasserkraft, Sonnen- und Windenergie, Biomasse oder Geothermie<br />
sollen verstärkt gefördert werden - das hat das eidgenössische Parlament beschlossen.<br />
Zur Finanzierung wurde die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) geschaffen.<br />
Diese wird ab 1. Januar 2009 als Zuschlag bis maximal 0,6 Rappen pro Kilowattstunde des<br />
schweizerischen Strom-Endverbrauchs erhoben. Die Höhe des Zuschlags wird jährlich vom<br />
Bundesamt für <strong>Energie</strong> festgelegt. Für 2009 erwarten wir einen Preis von 0,3 – 0,5 Rappen<br />
pro Kilowattstunde. Wer also in Zukunft erneuerbare <strong>Energie</strong> erzeugt und diese ins
Stromversorgungsnetz einspeist, erhält eine Vergütung, die kostendeckende Einspeisevergütung<br />
(KEV). Sie wird den Produzenten von swissgrid ausbezahlt und über den Netzbetreiber,<br />
auf der Rechnung separat ausgewiesen, an die Verbraucher weiterverrechnet.<br />
Mehr Informationen zum nationalen Übertragungsnetz und den Kosten für die Netznutzung<br />
finden Sie bei www.swissgrid.ch.<br />
<strong>Energie</strong>preis<br />
Der <strong>Energie</strong>preis wird pro Kilowattstunde (kWh) erhoben. Er setzt sich hauptsächlich aus<br />
den Kosten für den Stromeinkauf bei den Produzenten oder Händlern zusammen. Ein kleiner<br />
Anteil kommt für die Betriebsysteme, und die Bearbeitungsaufwendungen der <strong>Energie</strong> <strong>Uetikon</strong><br />
<strong>AG</strong> dazu. Neue oder zusätzliche Kosten aufgrund des Stromversorgungsgesetzes sind<br />
bei der Ermittlung des <strong>Energie</strong>preises nicht zu erwarten.<br />
Aufsicht über die Preisentwicklung<br />
Die neu geschaffene Elektrizitätskommission des Bundes, die ElCom, überwacht seit 1. Januar<br />
2008 die Strompreise. Diese entscheidet auch als unabhängige richterliche Instanz bei<br />
Streitigkeiten über Netznutzungsentgelte oder den Netzzugang sowie über die Elektrizitätstarife.<br />
Sie kann Preissenkungen anordnen oder Preiserhöhungen untersagen, wenn die von<br />
den Netzbetreibern publizierten Tarife zu hoch sind. Zudem beobachtet die Kommission die<br />
Entwicklung des Strommarktes, überwacht die Versorgungssicherheit und den Zustand der<br />
Stromnetze.<br />
Für allfällige Unstimmigkeiten hat der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen,<br />
VSE, eine Schlichtungsstelle ins Leben gerufen. Diese hat zum Zweck, schiedsfähige Streitigkeiten<br />
im Zusammenhang mit der Marktliberalisierung in der Branche oder mit Exponenten<br />
der Branche einvernehmlich aussergerichtlich beizulegen. Die Schlichtungsstelle kann von<br />
Privatpersonen und Unternehmen angerufen werden, auch wenn sie nicht Mitglied des VSE<br />
sind.<br />
Danke für Ihre Treue<br />
Die Öffnung des Strommarktes ist eine komplexe Angelegenheit. Aus den Erfahrungen bei<br />
der Liberalisierung des Mobilfunkmarktes haben die Gesetzgeber Lehren gezogen. So ist<br />
beispielsweise der Betrieb einer nationalen Netzgesellschaft sinnvoll und richtig. Die administrativen<br />
und technischen Anforderungen, die an die Netzgesellschaft swissgrid und an die<br />
lokalen Verteilnetzbetreiber gestellt werden, sind allerdings hoch und verursachen einigen<br />
Aufwand – den Sie zu bezahlen haben. Die <strong>Energie</strong> <strong>Uetikon</strong> <strong>AG</strong> wird alles daran setzen, die<br />
Abläufe weiterhin rationell und einfach zu gestalten, damit wir die eigenen Kosten in Ihrem<br />
Interesse tief halten können, ohne die Sicherheit in unseren Anlagen zu vernachlässigen. In<br />
diesem Sinn hoffen wir sehr, dass die Öffnung der Strommärkte und Forderung nach Transparenz<br />
nicht generell zu einer Kostensteigerung führen und sich längerfristig bewähren wird.<br />
Für das Verständnis und Ihre Treue danken wir Ihnen herzlich.<br />
ENERGIE UETIKON <strong>AG</strong><br />
Beat Mathys<br />
Geschäftsführer<br />
Links für weitere Informationen: www.energie-uetikon.ch<br />
www.swissgrid.ch<br />
www.vse.ch