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GITTA KASTNER Katalog 6 (1974) - Münzen der Antike

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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN<br />

Die Versteigerung erfolgt im Namen, im Auftrag und für Rechnung <strong>der</strong> Eigentümer unter<br />

Einhaltung <strong>der</strong> sich aus dem Auktionsgesetz ergebenden und <strong>der</strong> für Kommissionäre geltenden<br />

gesetzlichen Bestimmungen gegen sofortige Barzahlung mit einem Aufgeld von 15 % zum<br />

Zuschlagspreis. Die Zuschlagspreise sind Bruttopreise im Sinn des Mehrwertsteuergesetzes.<br />

Das Aufgeld schließt die Mehrwertsteuer ein. Nach vierwöchigem Zahlungsverzug werden<br />

die banküblichen Zinsen berechnet.<br />

Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf des höchsten Gebotes und verpflichtet zur<br />

Abnahme. Der Auktionator ist berechtigt, <strong>Katalog</strong>nummern zu vereinigen o<strong>der</strong> zu trennen;<br />

eine Vorausnahme einzelner Stücke erfolgt nicht. Der Zutritt zur Versteigerung ist nur Interessenten<br />

gestattet, die einen <strong>Katalog</strong> besitzen. Schriftliche Aufträge werden ohne Auftragsprovision<br />

erledigt. Es werden nur Gebote in deutscher Währung berücksichtigt. Aufträge<br />

von unbekannten Sammlern können nur ausgeführt werden, wenn ein Depot hinterlegt<br />

wird o<strong>der</strong> Referenzen angegeben werden.<br />

Der Versand und die Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.<br />

Auslän<strong>der</strong> kaufen nach den Devisenbestimmungen ihres Landes. Versandformalitäten werden<br />

von mir erledigt.<br />

Für die Echtheit <strong>der</strong> Stücke wird garantiert, die <strong>Katalog</strong>beschreibung ist sorgfältig erfolgt.<br />

Berechtigte Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt <strong>der</strong> Stücke<br />

durch den Käufer berücksichtigt werden.<br />

Auf Wunsch <strong>der</strong> Einlieferer werden keine Ansichtssendungen vorgenommen.<br />

Das Auktionsgut bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller sich ergebenden For<strong>der</strong>ungen<br />

Eigentum des Verkäufers. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile München.<br />

Im übrigen gelten die Bestimmungen des Versteigerungsgesetzes, <strong>der</strong> Versteigerungsvorschriften<br />

und Versteigerungsbedingungen. Durch Abgabe eines Gebotes werden die vorstehenden<br />

Versteigerungsbedingungen anerkannt.<br />

MÜNZENHANDLUNG <strong>GITTA</strong> <strong>KASTNER</strong><br />

Auktionator:<br />

Gitta Kanein-<strong>KASTNER</strong>

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