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Türkei Winter 2012 13 - Öger Tours

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseveranstaltungen der Thomas Cook Austria AG unter den Veranstalterkürzeln OES und OGO:<br />

b) Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund<br />

ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige,<br />

der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren<br />

Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden<br />

werden können. Hiezu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl<br />

aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche<br />

Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.<br />

c) In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag<br />

zurück. Das Wahlrecht gemäß 7.1.b, 1. Absatz steht ihm zu.<br />

7.3. Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise<br />

Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der<br />

Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise<br />

durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung,<br />

nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein<br />

Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des<br />

Schadens verpflichtet.<br />

8. Änderungen des Vertrages<br />

Leistungsänderungen nach Antritt der Reise<br />

- Bei Änderungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, gelten jene<br />

Regelungen, wie sie in Abschnitt 5 (Rechtsgrundlagen bei Leistungs -<br />

störungen) dargestellt sind.<br />

- Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich<br />

vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden<br />

kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene<br />

Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter<br />

durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht<br />

getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen<br />

nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt<br />

gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der<br />

der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten<br />

Ort befördert wird. Im übrigen ist der Veranstalter verpflichtet,<br />

bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem<br />

Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu<br />

leisten.<br />

9. Auskunftserteilung an Dritte<br />

Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die<br />

Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in<br />

dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine<br />

Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die<br />

Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu<br />

Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen,<br />

ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben.<br />

10. Allgemeines<br />

Die unter B angeführten Abschnitte 7.1. lit. c, vormals lit.b (Rücktritt),<br />

7.1. lit d, vormals lit. c (No-show) sowie 8.1. (Preisänderungen) sind als<br />

unverbindliche Verbandsempfehlung unter 1 Kt 718/91-3 und sind<br />

nunmehr als solche unter 25 Kt 793/96-3 im Kartellregister eingetragen.<br />

Ergänzende Bestimmungen zu Teil B der ARB 1992 („Das Reise -<br />

büro als Veranstalter“) für alle von der Thomas Cook Austria AG<br />

veran stalteten Reisen:<br />

Bitte beachten Sie den nachstehenden Text, denn er wird zusammen<br />

mit Teil B der ARB 1992 Inhalt Ihres mit uns abgeschlossenen<br />

Reiseveranstaltungsvertrages. Diejenigen Bestimmungen des Teiles<br />

B der ARB 1992, die im nachfolgenden ausdrücklich nicht anerkannt<br />

werden, werden nicht Bestandteil Ihres Reisevertrages.<br />

1. Buchung/Vertragsabschluss/Zahlung des Reisepreises<br />

Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage der Reisebeschreibung<br />

in unseren Prospekten bzw im Internet bieten Sie uns den Abschluss<br />

des Reisevertrages verbindlich an. Bei Buchungen über das Internet<br />

erfolgt unsere Annahmeerklärung durch Übersendung der<br />

Buchungsbestätigung. Bei derartigen Buchungen können Zahlungen<br />

schuldbefreiend ausschließlich an uns geleistet werden. Bei der<br />

Buchung, frühestens jedoch elf Monate vor dem vereinbarten Ende<br />

der Reise, werden 10% des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig.<br />

Der Restbetrag ist frühestens 14 Tage vor Reiseantritt Zug um Zug<br />

gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu bezahlen. Die kompletten<br />

Reiseunterlagen erhalten Sie acht bis 14 Tage vor Reiseantritt<br />

zugestellt. Sollten die Reiseunterlagen nicht spätestens fünf Tage vor<br />

Reiseantritt bei Ihnen eingelangt sein, benachrichtigen Sie uns bitte<br />

umgehend. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte<br />

einräumen sollten und Sie bei der Buchung davon Gebrauch machen<br />

oder wir Zahlung im Lastschriftverfahren anbieten und Sie Ihr schriftliches<br />

Einverständnis erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von<br />

Ihrem Konto zu den oben genannten Fälligkeitszeitpunkten. Leisten<br />

Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den<br />

vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, sind wird berechtigt, nach erfolgloser<br />

Mahnung unter angemessener Nachfristsetzung vom<br />

Reisevertrag zurückzutreten. Einer Fristsetzung bedarf es dann nicht,<br />

wenn im Hinblick auf den üblichen Postlauf für die Übermittlung einer<br />

Mahnung und im Hinblick auf die üblichen Bankzeiten nicht mehr<br />

rechtzeitig vor Reisebeginn mit einem Zahlungseingang zu rechnen<br />

ist. In diesem Fall werden wir Ihnen die entsprechenden<br />

Stornokosten gemäß Punkt 7. der ergänzenden Bestimmungen zu<br />

den ARB 1992 verrechnen. Ohne vollständige Zahlung des<br />

Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung von<br />

Reiseleistungen. Bei Buchungen innerhalb von acht Tagen vor<br />

Reiseantritt werden die Reiseunterlagen am Flughafen (Thomas Cook<br />

Austria / Neckermann Service-Schalter) gegen Vorlage der<br />

Reiseanmeldung und des von der Bank quittierten Barein -<br />

zahlungsbeleges (kein SB-Stempel, keine Überweisungen) ausgegeben.<br />

Das gilt für Flugpauschalreisen, nicht bei Buchungen mit eigener<br />

Anreise — in diesem Fall erhalten Sie die Reiseunterlagen per E-Mail<br />

oder per Fax. Bareinzahlungen sind am Flughafen nur in<br />

Ausnahmefällen, wie z.B. bei kurzfristigen Buchungen, möglich. Für<br />

die Ausgabe Ihrer Reiseunterlagen an österreichischen Flug häfen fällt<br />

ein Serviceentgelt in der Höhe von € 5,00 pro Buchung an. Im Falle<br />

einer Bezahlung Ihrer Reise am Flughafen erhöht sich dieses<br />

Serviceentgelt auf € 20,00 pro Buchung. Die Bezahlung der Reise mit<br />

Kreditkarten sowie per Lastschrift ist möglich. Für Fragen betreffend<br />

die Zahlungsmodalitäten wenden Sie sich an uns. Sofern sich unser<br />

Angebot nach Drucklegung des Kataloges ändert bzw. sich der<br />

Internetauftritt ändern sollte oder Druck- bzw. Schreibfehler festgestellt<br />

wurden, teilen wir (bzw. Ihr Reisebüro) Ihnen diese<br />

Abweichungen mit.<br />

110 ÖGER TOURS<br />

2. Übertragung der Reiseveranstaltung<br />

Mitunter kann es dazu kommen, dass es seitens der Fluglinie nicht<br />

möglich ist, Linienflüge auf andere Personen umzubuchen. Bei<br />

Reiseveranstaltungen, die Linienflüge beinhalten, hängt daher Ihr<br />

Recht, die Reiseveranstaltung auf eine andere Person zu übertragen,<br />

davon ab, ob das Flugticket auf letztere umgebucht werden kann. Ist<br />

eine Umbuchung nicht möglich, werden wir Ihnen das binnen einer<br />

angemessen Frist vor dem Abreisetermin mitteilen.<br />

3. Leistungen/Preise<br />

3.1. Kinderermäßigung: Kinder unter zwei Jahren können ohne<br />

Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz im Flugzeug bei Charterflügen<br />

unentgeltlich, bei Linienflügen gegen Gebühr befördert werden,<br />

sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Vollendet das<br />

Kind während der Reise das zweite Lebensjahr, gelten bei Buchung<br />

die Bedingungen und Preise für Kinder ab zwei Jahren.<br />

3.2. Verlängerung Ihres Urlaubsaufenthaltes: Die Verlängerung Ihres<br />

Urlaubsaufenthaltes ist nur nach Rücksprache mit unserer<br />

Reiseleitung sowie bei Verfügbarkeit der Unterbringung und späterer<br />

Rückflugplätze möglich. Bei Ferienaufenthalten über drei Wochen<br />

entstehen Kosten für freibleibende oder frei zu haltende Flugplätze.<br />

Daher ist die Verrechnung einer Flugausgleichsgebühr möglich. Im<br />

Linienflugverkehr sind besondere Tarif- und Anwendungs -<br />

bestimmungen zu berücksichtigen. Allfällige Reisespreisdifferenzen<br />

gegenüber inländischen oder ausländischen Anbietern für vergleichbare<br />

Leistungen erklären sich mit unterschiedlich verfügbaren<br />

Kapazitäten.<br />

4. Gewährleistung/Haftung<br />

Bei Fluggesellschaften ist die Haftung der Höhe nach in jedem Fall mit<br />

den in Artikel 22 des Warschauer Abkommens bzw. in Artikel 21 und<br />

22 des Montrealer Übereinkommens genannten Beträgen be -<br />

schränkt.<br />

5. Reiseänderungen<br />

Werden von Ihnen nach der Buchung Änderungen hinsichtlich des<br />

Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart oder<br />

der Abflughäfen gewünscht, steht es in unserem Ermessen, diese<br />

Wünsche zu berücksichtigen. Falls es zu einer von Ihnen gewünschten<br />

Änderung kommt, sind wir berechtigt, die uns entstandenen<br />

Mehrkosten zu verrechnen. In diesem Fall verpflichten wir uns, die Höhe<br />

der entstandenen Mehrkosten genau aufzuschlüsseln. Mindestens<br />

EUR 33,- je Person werden erhoben bei Flug-, Auto, Bahn- und<br />

Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt, je Wohnung bei<br />

Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt und je Änderungsvorgang<br />

bei Zubuchung weiterer Mitreisender in Ferienwohnungen EUR 33,-. Tritt<br />

eine Ersatzperson an die Stelle des gemeldeten Teilnehmers, sind wir<br />

berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden<br />

Mehrkosten (mind. EUR 33,-) je Person, bei Ferienwohnungen je<br />

Änderungsvorgang zu berechnen. Eine Umbuchung von einer<br />

Festbuchung auf eine Vorausbuchung ist nicht möglich. Wir können<br />

dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn<br />

diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht<br />

genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.<br />

6. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die<br />

Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet<br />

uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesel -<br />

lschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden<br />

Flugbeförderungslei-stungen bei der Buchung zu informieren.<br />

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht<br />

fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesel -<br />

lschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.<br />

Sobald wir wissen, welche Fluggesell-schaft den Flug durchführen<br />

wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende<br />

Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie<br />

über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen<br />

Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch<br />

wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die „Black List“<br />

ist über die Internetseite http://ec.europa.eu/transport/ airban/list_de.htm<br />

oder über www.neckermann-reisen.at abrufbar.<br />

7. Rücktritt mit Stornogebühr<br />

7.1. Die Stornosätze in den Punkten 7.1.c und 7.1.d der ARB 1992 werden<br />

nicht anerkannt. Stattdessen fallen nachstehende Storno -<br />

gebühren an:<br />

7.2. a) Flugpauschalreisen aus den Hauptkatalogen bei Buchung der<br />

Zimmerkategorien „R“, „T“ & „Y“: bis 30 Tage vor Reiseantritt 40%, ab<br />

29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 55%, ab 21. Tag bis 15. Tag vor<br />

Reiseantritt 65%, ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%, ab 6. Tag<br />

bis 3. Tag vor Reiseantritt 85%, ab 2. Tag bis einschließlich Tag des<br />

Reiseantritts 95%.<br />

b) Hotels: bis 30 Tage vor Reiseantritt 10%, ab 29. Tag bis 20. Tag vor<br />

Reiseantritt 25%, ab 19. Tag bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%, ab 9. Tag<br />

bis 4. Tag vor Reiseantritt 65%, ab 3. Tag bis 1. Tag vor Reiseantritt<br />

85%, bei No-Show 100% vom Reisepreis (der Tag des Reiseantritts<br />

wird nicht mitgerechnet).<br />

c) Ferienwohnungen: bis 45 Tage vor Reiseantritt 10%, ab 44. bis 30.<br />

Tag vor Reiseantritt 50%, ab 29. Tag vor Reiseantritt sowie bei No-<br />

Show 100% (der Tag des Reiseantritts wird nicht mitgerechnet).<br />

d) Städtereisen: bis 30 Tage vor Reiseantritt 10%, ab 29. Tag bis 20.<br />

Tag vor Reiseantritt 25%, ab 19. Tag bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%,<br />

ab 9. Tag bis 4. Tag vor Reiseantritt 65%, ab 3. Tag bis 1. Tag vor<br />

Reiseantritt 85%, bei No-Show 100% vom Reisepreis (der Tag des<br />

Reiseantritts wird nicht mitgerechnet).<br />

In allen unter a) bis d) genannten Fällen beträgt die Stornogebühr<br />

mindestens € 33,-.<br />

7.3. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine,<br />

Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da wir sonst den<br />

vollen Preis berechnen müssen.<br />

7.4. Buchungen aus dem YOES Programm<br />

Wenn bei einer Buchung Reiseleistungen individuell nach der<br />

Auswahl des Kunden zu einem Gesamtpaket zusammengestellt werden<br />

(YOES Programm), kommen im Regelfall Sondertarife der einzel-<br />

nen Leistungsträger (Fluggesellschaften, Hotelbetreiber, Mietwagen -<br />

unter nehmer etc) zur Anwendung, die grundsätzlich keine Refun -<br />

dierung im Fall einer Stornierung zulassen. Auf Grund dieser besonderen<br />

Eigenschaft der Reise kommen folgende Stornosätze zur<br />

Anwendung: bis 42 Tage vor Reiseantritt: 55%, ab 41. bis 30. Tag vor<br />

Reiseantritt: 60%, ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 65%, ab 21. Tag<br />

bis 15. Tag vor Reiseantritt: 70%, ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt:<br />

80%, ab 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt: 85%, ab zweitem Tag vor<br />

Reiseantritt bis zum Abreisetag: 90%.<br />

7.5. Bei Buchungen, die die Teilnahme an Ausflügen oder sonstigen<br />

Veranstaltungen (zB Konzerten oder Opern) beinhalten, werden im<br />

Fall eines Stornos 100% des Preises für die Ausflugs- bzw.<br />

Veranstaltungstickets neben den in Punkt 7.1. bis 7.4. genannten<br />

Stornogebühren fällig.<br />

7.6. Die in den Punkten 7.1. bis 7.5. vorgesehenen Stornogebühren<br />

werden Ihnen nur dann in Rechnung gestellt, wenn wir uns infolge<br />

Unterbleibens der Reise weder etwas erspart noch durch anderweitige<br />

Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt<br />

haben. Wir werden Ihnen die Gründe dafür mitteilen, dass wir uns<br />

infolge Unterbleibens der Reise weder etwas erspart noch durch<br />

anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich<br />

versäumt hat.<br />

8. Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise<br />

In Ergänzung zu Punkt 7.2. der ARB 1992 gilt folgendes:<br />

8.1. Außer in den in Punkt 7.2.a der ARB 1992 genannten Fällen sind<br />

wir dann von der Vertragserfüllung befreit, wenn wir bei Sonderflügen<br />

und Gruppen-IT weniger als 50% der von uns bei der jeweiligen<br />

Fluglinie gebuchten, in der Ausschreibung von vornherein bestimmten<br />

Plätze an Kunden verkaufen konnten und den Rücktritt innerhalb<br />

der in Punkt 7.2.a der ARB 1992 genannten Fristen erklärt haben.<br />

8.2. Wenn Sie die Reise direkt bei uns gebucht haben, werden wir<br />

Ihnen die Stornierung der Reise schriftlich oder, sofern sie uns eine E-<br />

Mailadresse oder Faxnummer bekanntgegeben haben, per E-Mail<br />

oder per Fax mitteilen.<br />

Wenn die Buchung in einem Reisebüro erfolgt ist, und uns daher Ihre<br />

Kontaktdaten nicht bekannt sind, werden wir die Rücktrittserklärung<br />

schriftlich, per E-Mail oder per Fax gegenüber dem Reisebüro abgeben.<br />

9. Allgemeines<br />

Wenn Sie mit einer einzelnen Leistung nicht zufrieden sein sollten,<br />

was wir nicht hoffen, aber niemals zu 100% ausschließen können,<br />

dann bedenken Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie unverzüglich<br />

hierauf aufmerksam machen müssen. Nur dann haben wir die<br />

Möglichkeit zu prüfen, ob Abhilfe geschaffen werden kann, bzw. wie<br />

wir Ihnen helfen können. Bitte wenden Sie sich daher bei aus Ihrer<br />

Sicht auftretenden Leistungsstörungen oder mangelhaften Leistun -<br />

gen unverzüglich an unsere Vertretung vor Ort. Sie haben mit uns<br />

einen Reisevertrag über die einzelnen gebuchten Leistungen abgeschlossen<br />

und können diese nicht einseitig ändern. In der Regel werden<br />

uns vom Leistungsträger Leerbettgebühren bis zu 100% berechnet.<br />

Dies gilt auch bei frühzeitiger Abreise, da wir für die Zimmer im<br />

Regelfall garantieren.<br />

10. Rechtswahl und Gerichtsstand<br />

Für Verträge, die nicht mit Verbrauchern geschlossen werden, wird die<br />

Anwend-barkeit österreichischen Rechts und als Gerichtsstand 1030 Wien<br />

vereinbart.<br />

11. Insolvenzabsicherung<br />

Wir haben bei der Zürich Versicherung AG, D-60252 Frankfurt am<br />

Main, unter der Polizzennummer 701.014.973.670, eine für<br />

Veranstalter laut Reisebürosicherungsverordnung verpflichtende<br />

Versicherung gegen Insolvenz abgeschlossen. Wir nehmen an keiner<br />

Versicherungsgemein-schaft im Sinne des § 8 RSV teil.<br />

Insolvenzabwickler ist die AGA International S.A., Niederlassung für<br />

Österreich, Pottendorfer Straße 25-27, A-1120 Wien, Telefon +43 1 525<br />

03-7, Fax +43 1 52503-999, E-Mail vertragsverwaltung@allianz-assistance.at.<br />

Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem<br />

Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer allfälligen<br />

Insolvenz beim Abwickler vorzunehmen.<br />

12. Reiseversicherung<br />

Eine Reiserücktrittkosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen.<br />

Für Ihre Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Kom plett -<br />

schutz (Reiserücktrittkosten-Versicherung, Reisegepäck ver sicherung,<br />

Auslandsreise-Krankenversicherung, Extrarück reise kosten, Rückhol -<br />

kosten auch mittels Ambulanz-Jet, Privathaft pflicht versicherung). Wir<br />

haben zu günstigen Konditionen einen Rahmen vertrag mit der AGA<br />

International S.A., Niederlassung für Österreich, Wien, abgeschlossen.<br />

Informieren Sie sich bitte näher durch die Anzeigen in unseren<br />

Katalogen, im Reisebüro oder bei unserem Call Center + 43 (0)820 -<br />

89 1111 (€ 0,20/Min.). Wenn ein Versicherungs fall eintritt, ist die AGA<br />

International S.A., Niederlassung für Österreich, Pottendorfer Straße<br />

25-27, A-1120 Wien, Telefon +43 1 525 03-7, Fax +43 1 52503-999, E-<br />

Mail vertragsverwaltung@allianz-assistance.at, unverzüglich zu<br />

benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.<br />

Wenn Sie sich für ein Versicherungspaket der AGA International S.A.,<br />

Niederlassung für Österreich, entschlossen haben, bestehen folgende<br />

Leistungen für Reisen mit einer Dauer bis maximal 30 Tage:<br />

Reiserücktrittskosten-Versicherung, Reisegepäckversicherung, Aus -<br />

lands reise-Krankenversicherung, Extrarückreisekosten, Rückhol -<br />

kosten auch mittels Ambulanz-Jet, Privathaftpflicht versicherung.<br />

IMPRESSUM:<br />

THOMAS COOK AUSTRIA AG<br />

Ungargasse 59-61,<br />

A-1030 WIEN, Österreich<br />

DVR-Nr. 0664537, FN 120 288w (HG Wien)<br />

Sitz: Wien, UID-Nr.: ATU 15475108<br />

Die Thomas Cook Austria AG ist unter der Eintragungsnummer<br />

1998/0222 in das Veranstalterverzeichnis des Bundes minis teriums<br />

für wirtschaftliche Angelegenheiten eingetragen.<br />

Stand: Mai <strong>2012</strong>

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