Türkei Winter 2012 13 - Öger Tours
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseveranstaltungen der Thomas Cook Austria AG unter den Veranstalterkürzeln OES und OGO:<br />
b) Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund<br />
ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige,<br />
der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren<br />
Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden<br />
werden können. Hiezu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl<br />
aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche<br />
Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.<br />
c) In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag<br />
zurück. Das Wahlrecht gemäß 7.1.b, 1. Absatz steht ihm zu.<br />
7.3. Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise<br />
Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der<br />
Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise<br />
durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung,<br />
nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein<br />
Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des<br />
Schadens verpflichtet.<br />
8. Änderungen des Vertrages<br />
Leistungsänderungen nach Antritt der Reise<br />
- Bei Änderungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, gelten jene<br />
Regelungen, wie sie in Abschnitt 5 (Rechtsgrundlagen bei Leistungs -<br />
störungen) dargestellt sind.<br />
- Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich<br />
vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden<br />
kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene<br />
Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter<br />
durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht<br />
getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen<br />
nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt<br />
gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der<br />
der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten<br />
Ort befördert wird. Im übrigen ist der Veranstalter verpflichtet,<br />
bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem<br />
Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu<br />
leisten.<br />
9. Auskunftserteilung an Dritte<br />
Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die<br />
Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in<br />
dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine<br />
Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die<br />
Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu<br />
Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen,<br />
ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben.<br />
10. Allgemeines<br />
Die unter B angeführten Abschnitte 7.1. lit. c, vormals lit.b (Rücktritt),<br />
7.1. lit d, vormals lit. c (No-show) sowie 8.1. (Preisänderungen) sind als<br />
unverbindliche Verbandsempfehlung unter 1 Kt 718/91-3 und sind<br />
nunmehr als solche unter 25 Kt 793/96-3 im Kartellregister eingetragen.<br />
Ergänzende Bestimmungen zu Teil B der ARB 1992 („Das Reise -<br />
büro als Veranstalter“) für alle von der Thomas Cook Austria AG<br />
veran stalteten Reisen:<br />
Bitte beachten Sie den nachstehenden Text, denn er wird zusammen<br />
mit Teil B der ARB 1992 Inhalt Ihres mit uns abgeschlossenen<br />
Reiseveranstaltungsvertrages. Diejenigen Bestimmungen des Teiles<br />
B der ARB 1992, die im nachfolgenden ausdrücklich nicht anerkannt<br />
werden, werden nicht Bestandteil Ihres Reisevertrages.<br />
1. Buchung/Vertragsabschluss/Zahlung des Reisepreises<br />
Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage der Reisebeschreibung<br />
in unseren Prospekten bzw im Internet bieten Sie uns den Abschluss<br />
des Reisevertrages verbindlich an. Bei Buchungen über das Internet<br />
erfolgt unsere Annahmeerklärung durch Übersendung der<br />
Buchungsbestätigung. Bei derartigen Buchungen können Zahlungen<br />
schuldbefreiend ausschließlich an uns geleistet werden. Bei der<br />
Buchung, frühestens jedoch elf Monate vor dem vereinbarten Ende<br />
der Reise, werden 10% des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig.<br />
Der Restbetrag ist frühestens 14 Tage vor Reiseantritt Zug um Zug<br />
gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu bezahlen. Die kompletten<br />
Reiseunterlagen erhalten Sie acht bis 14 Tage vor Reiseantritt<br />
zugestellt. Sollten die Reiseunterlagen nicht spätestens fünf Tage vor<br />
Reiseantritt bei Ihnen eingelangt sein, benachrichtigen Sie uns bitte<br />
umgehend. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte<br />
einräumen sollten und Sie bei der Buchung davon Gebrauch machen<br />
oder wir Zahlung im Lastschriftverfahren anbieten und Sie Ihr schriftliches<br />
Einverständnis erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von<br />
Ihrem Konto zu den oben genannten Fälligkeitszeitpunkten. Leisten<br />
Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den<br />
vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, sind wird berechtigt, nach erfolgloser<br />
Mahnung unter angemessener Nachfristsetzung vom<br />
Reisevertrag zurückzutreten. Einer Fristsetzung bedarf es dann nicht,<br />
wenn im Hinblick auf den üblichen Postlauf für die Übermittlung einer<br />
Mahnung und im Hinblick auf die üblichen Bankzeiten nicht mehr<br />
rechtzeitig vor Reisebeginn mit einem Zahlungseingang zu rechnen<br />
ist. In diesem Fall werden wir Ihnen die entsprechenden<br />
Stornokosten gemäß Punkt 7. der ergänzenden Bestimmungen zu<br />
den ARB 1992 verrechnen. Ohne vollständige Zahlung des<br />
Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung von<br />
Reiseleistungen. Bei Buchungen innerhalb von acht Tagen vor<br />
Reiseantritt werden die Reiseunterlagen am Flughafen (Thomas Cook<br />
Austria / Neckermann Service-Schalter) gegen Vorlage der<br />
Reiseanmeldung und des von der Bank quittierten Barein -<br />
zahlungsbeleges (kein SB-Stempel, keine Überweisungen) ausgegeben.<br />
Das gilt für Flugpauschalreisen, nicht bei Buchungen mit eigener<br />
Anreise — in diesem Fall erhalten Sie die Reiseunterlagen per E-Mail<br />
oder per Fax. Bareinzahlungen sind am Flughafen nur in<br />
Ausnahmefällen, wie z.B. bei kurzfristigen Buchungen, möglich. Für<br />
die Ausgabe Ihrer Reiseunterlagen an österreichischen Flug häfen fällt<br />
ein Serviceentgelt in der Höhe von € 5,00 pro Buchung an. Im Falle<br />
einer Bezahlung Ihrer Reise am Flughafen erhöht sich dieses<br />
Serviceentgelt auf € 20,00 pro Buchung. Die Bezahlung der Reise mit<br />
Kreditkarten sowie per Lastschrift ist möglich. Für Fragen betreffend<br />
die Zahlungsmodalitäten wenden Sie sich an uns. Sofern sich unser<br />
Angebot nach Drucklegung des Kataloges ändert bzw. sich der<br />
Internetauftritt ändern sollte oder Druck- bzw. Schreibfehler festgestellt<br />
wurden, teilen wir (bzw. Ihr Reisebüro) Ihnen diese<br />
Abweichungen mit.<br />
110 ÖGER TOURS<br />
2. Übertragung der Reiseveranstaltung<br />
Mitunter kann es dazu kommen, dass es seitens der Fluglinie nicht<br />
möglich ist, Linienflüge auf andere Personen umzubuchen. Bei<br />
Reiseveranstaltungen, die Linienflüge beinhalten, hängt daher Ihr<br />
Recht, die Reiseveranstaltung auf eine andere Person zu übertragen,<br />
davon ab, ob das Flugticket auf letztere umgebucht werden kann. Ist<br />
eine Umbuchung nicht möglich, werden wir Ihnen das binnen einer<br />
angemessen Frist vor dem Abreisetermin mitteilen.<br />
3. Leistungen/Preise<br />
3.1. Kinderermäßigung: Kinder unter zwei Jahren können ohne<br />
Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz im Flugzeug bei Charterflügen<br />
unentgeltlich, bei Linienflügen gegen Gebühr befördert werden,<br />
sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Vollendet das<br />
Kind während der Reise das zweite Lebensjahr, gelten bei Buchung<br />
die Bedingungen und Preise für Kinder ab zwei Jahren.<br />
3.2. Verlängerung Ihres Urlaubsaufenthaltes: Die Verlängerung Ihres<br />
Urlaubsaufenthaltes ist nur nach Rücksprache mit unserer<br />
Reiseleitung sowie bei Verfügbarkeit der Unterbringung und späterer<br />
Rückflugplätze möglich. Bei Ferienaufenthalten über drei Wochen<br />
entstehen Kosten für freibleibende oder frei zu haltende Flugplätze.<br />
Daher ist die Verrechnung einer Flugausgleichsgebühr möglich. Im<br />
Linienflugverkehr sind besondere Tarif- und Anwendungs -<br />
bestimmungen zu berücksichtigen. Allfällige Reisespreisdifferenzen<br />
gegenüber inländischen oder ausländischen Anbietern für vergleichbare<br />
Leistungen erklären sich mit unterschiedlich verfügbaren<br />
Kapazitäten.<br />
4. Gewährleistung/Haftung<br />
Bei Fluggesellschaften ist die Haftung der Höhe nach in jedem Fall mit<br />
den in Artikel 22 des Warschauer Abkommens bzw. in Artikel 21 und<br />
22 des Montrealer Übereinkommens genannten Beträgen be -<br />
schränkt.<br />
5. Reiseänderungen<br />
Werden von Ihnen nach der Buchung Änderungen hinsichtlich des<br />
Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart oder<br />
der Abflughäfen gewünscht, steht es in unserem Ermessen, diese<br />
Wünsche zu berücksichtigen. Falls es zu einer von Ihnen gewünschten<br />
Änderung kommt, sind wir berechtigt, die uns entstandenen<br />
Mehrkosten zu verrechnen. In diesem Fall verpflichten wir uns, die Höhe<br />
der entstandenen Mehrkosten genau aufzuschlüsseln. Mindestens<br />
EUR 33,- je Person werden erhoben bei Flug-, Auto, Bahn- und<br />
Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt, je Wohnung bei<br />
Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt und je Änderungsvorgang<br />
bei Zubuchung weiterer Mitreisender in Ferienwohnungen EUR 33,-. Tritt<br />
eine Ersatzperson an die Stelle des gemeldeten Teilnehmers, sind wir<br />
berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden<br />
Mehrkosten (mind. EUR 33,-) je Person, bei Ferienwohnungen je<br />
Änderungsvorgang zu berechnen. Eine Umbuchung von einer<br />
Festbuchung auf eine Vorausbuchung ist nicht möglich. Wir können<br />
dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn<br />
diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht<br />
genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.<br />
6. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die<br />
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet<br />
uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesel -<br />
lschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden<br />
Flugbeförderungslei-stungen bei der Buchung zu informieren.<br />
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht<br />
fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesel -<br />
lschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.<br />
Sobald wir wissen, welche Fluggesell-schaft den Flug durchführen<br />
wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende<br />
Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie<br />
über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen<br />
Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch<br />
wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die „Black List“<br />
ist über die Internetseite http://ec.europa.eu/transport/ airban/list_de.htm<br />
oder über www.neckermann-reisen.at abrufbar.<br />
7. Rücktritt mit Stornogebühr<br />
7.1. Die Stornosätze in den Punkten 7.1.c und 7.1.d der ARB 1992 werden<br />
nicht anerkannt. Stattdessen fallen nachstehende Storno -<br />
gebühren an:<br />
7.2. a) Flugpauschalreisen aus den Hauptkatalogen bei Buchung der<br />
Zimmerkategorien „R“, „T“ & „Y“: bis 30 Tage vor Reiseantritt 40%, ab<br />
29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 55%, ab 21. Tag bis 15. Tag vor<br />
Reiseantritt 65%, ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%, ab 6. Tag<br />
bis 3. Tag vor Reiseantritt 85%, ab 2. Tag bis einschließlich Tag des<br />
Reiseantritts 95%.<br />
b) Hotels: bis 30 Tage vor Reiseantritt 10%, ab 29. Tag bis 20. Tag vor<br />
Reiseantritt 25%, ab 19. Tag bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%, ab 9. Tag<br />
bis 4. Tag vor Reiseantritt 65%, ab 3. Tag bis 1. Tag vor Reiseantritt<br />
85%, bei No-Show 100% vom Reisepreis (der Tag des Reiseantritts<br />
wird nicht mitgerechnet).<br />
c) Ferienwohnungen: bis 45 Tage vor Reiseantritt 10%, ab 44. bis 30.<br />
Tag vor Reiseantritt 50%, ab 29. Tag vor Reiseantritt sowie bei No-<br />
Show 100% (der Tag des Reiseantritts wird nicht mitgerechnet).<br />
d) Städtereisen: bis 30 Tage vor Reiseantritt 10%, ab 29. Tag bis 20.<br />
Tag vor Reiseantritt 25%, ab 19. Tag bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%,<br />
ab 9. Tag bis 4. Tag vor Reiseantritt 65%, ab 3. Tag bis 1. Tag vor<br />
Reiseantritt 85%, bei No-Show 100% vom Reisepreis (der Tag des<br />
Reiseantritts wird nicht mitgerechnet).<br />
In allen unter a) bis d) genannten Fällen beträgt die Stornogebühr<br />
mindestens € 33,-.<br />
7.3. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine,<br />
Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da wir sonst den<br />
vollen Preis berechnen müssen.<br />
7.4. Buchungen aus dem YOES Programm<br />
Wenn bei einer Buchung Reiseleistungen individuell nach der<br />
Auswahl des Kunden zu einem Gesamtpaket zusammengestellt werden<br />
(YOES Programm), kommen im Regelfall Sondertarife der einzel-<br />
nen Leistungsträger (Fluggesellschaften, Hotelbetreiber, Mietwagen -<br />
unter nehmer etc) zur Anwendung, die grundsätzlich keine Refun -<br />
dierung im Fall einer Stornierung zulassen. Auf Grund dieser besonderen<br />
Eigenschaft der Reise kommen folgende Stornosätze zur<br />
Anwendung: bis 42 Tage vor Reiseantritt: 55%, ab 41. bis 30. Tag vor<br />
Reiseantritt: 60%, ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 65%, ab 21. Tag<br />
bis 15. Tag vor Reiseantritt: 70%, ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt:<br />
80%, ab 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt: 85%, ab zweitem Tag vor<br />
Reiseantritt bis zum Abreisetag: 90%.<br />
7.5. Bei Buchungen, die die Teilnahme an Ausflügen oder sonstigen<br />
Veranstaltungen (zB Konzerten oder Opern) beinhalten, werden im<br />
Fall eines Stornos 100% des Preises für die Ausflugs- bzw.<br />
Veranstaltungstickets neben den in Punkt 7.1. bis 7.4. genannten<br />
Stornogebühren fällig.<br />
7.6. Die in den Punkten 7.1. bis 7.5. vorgesehenen Stornogebühren<br />
werden Ihnen nur dann in Rechnung gestellt, wenn wir uns infolge<br />
Unterbleibens der Reise weder etwas erspart noch durch anderweitige<br />
Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt<br />
haben. Wir werden Ihnen die Gründe dafür mitteilen, dass wir uns<br />
infolge Unterbleibens der Reise weder etwas erspart noch durch<br />
anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich<br />
versäumt hat.<br />
8. Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise<br />
In Ergänzung zu Punkt 7.2. der ARB 1992 gilt folgendes:<br />
8.1. Außer in den in Punkt 7.2.a der ARB 1992 genannten Fällen sind<br />
wir dann von der Vertragserfüllung befreit, wenn wir bei Sonderflügen<br />
und Gruppen-IT weniger als 50% der von uns bei der jeweiligen<br />
Fluglinie gebuchten, in der Ausschreibung von vornherein bestimmten<br />
Plätze an Kunden verkaufen konnten und den Rücktritt innerhalb<br />
der in Punkt 7.2.a der ARB 1992 genannten Fristen erklärt haben.<br />
8.2. Wenn Sie die Reise direkt bei uns gebucht haben, werden wir<br />
Ihnen die Stornierung der Reise schriftlich oder, sofern sie uns eine E-<br />
Mailadresse oder Faxnummer bekanntgegeben haben, per E-Mail<br />
oder per Fax mitteilen.<br />
Wenn die Buchung in einem Reisebüro erfolgt ist, und uns daher Ihre<br />
Kontaktdaten nicht bekannt sind, werden wir die Rücktrittserklärung<br />
schriftlich, per E-Mail oder per Fax gegenüber dem Reisebüro abgeben.<br />
9. Allgemeines<br />
Wenn Sie mit einer einzelnen Leistung nicht zufrieden sein sollten,<br />
was wir nicht hoffen, aber niemals zu 100% ausschließen können,<br />
dann bedenken Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie unverzüglich<br />
hierauf aufmerksam machen müssen. Nur dann haben wir die<br />
Möglichkeit zu prüfen, ob Abhilfe geschaffen werden kann, bzw. wie<br />
wir Ihnen helfen können. Bitte wenden Sie sich daher bei aus Ihrer<br />
Sicht auftretenden Leistungsstörungen oder mangelhaften Leistun -<br />
gen unverzüglich an unsere Vertretung vor Ort. Sie haben mit uns<br />
einen Reisevertrag über die einzelnen gebuchten Leistungen abgeschlossen<br />
und können diese nicht einseitig ändern. In der Regel werden<br />
uns vom Leistungsträger Leerbettgebühren bis zu 100% berechnet.<br />
Dies gilt auch bei frühzeitiger Abreise, da wir für die Zimmer im<br />
Regelfall garantieren.<br />
10. Rechtswahl und Gerichtsstand<br />
Für Verträge, die nicht mit Verbrauchern geschlossen werden, wird die<br />
Anwend-barkeit österreichischen Rechts und als Gerichtsstand 1030 Wien<br />
vereinbart.<br />
11. Insolvenzabsicherung<br />
Wir haben bei der Zürich Versicherung AG, D-60252 Frankfurt am<br />
Main, unter der Polizzennummer 701.014.973.670, eine für<br />
Veranstalter laut Reisebürosicherungsverordnung verpflichtende<br />
Versicherung gegen Insolvenz abgeschlossen. Wir nehmen an keiner<br />
Versicherungsgemein-schaft im Sinne des § 8 RSV teil.<br />
Insolvenzabwickler ist die AGA International S.A., Niederlassung für<br />
Österreich, Pottendorfer Straße 25-27, A-1120 Wien, Telefon +43 1 525<br />
03-7, Fax +43 1 52503-999, E-Mail vertragsverwaltung@allianz-assistance.at.<br />
Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem<br />
Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer allfälligen<br />
Insolvenz beim Abwickler vorzunehmen.<br />
12. Reiseversicherung<br />
Eine Reiserücktrittkosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen.<br />
Für Ihre Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Kom plett -<br />
schutz (Reiserücktrittkosten-Versicherung, Reisegepäck ver sicherung,<br />
Auslandsreise-Krankenversicherung, Extrarück reise kosten, Rückhol -<br />
kosten auch mittels Ambulanz-Jet, Privathaft pflicht versicherung). Wir<br />
haben zu günstigen Konditionen einen Rahmen vertrag mit der AGA<br />
International S.A., Niederlassung für Österreich, Wien, abgeschlossen.<br />
Informieren Sie sich bitte näher durch die Anzeigen in unseren<br />
Katalogen, im Reisebüro oder bei unserem Call Center + 43 (0)820 -<br />
89 1111 (€ 0,20/Min.). Wenn ein Versicherungs fall eintritt, ist die AGA<br />
International S.A., Niederlassung für Österreich, Pottendorfer Straße<br />
25-27, A-1120 Wien, Telefon +43 1 525 03-7, Fax +43 1 52503-999, E-<br />
Mail vertragsverwaltung@allianz-assistance.at, unverzüglich zu<br />
benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.<br />
Wenn Sie sich für ein Versicherungspaket der AGA International S.A.,<br />
Niederlassung für Österreich, entschlossen haben, bestehen folgende<br />
Leistungen für Reisen mit einer Dauer bis maximal 30 Tage:<br />
Reiserücktrittskosten-Versicherung, Reisegepäckversicherung, Aus -<br />
lands reise-Krankenversicherung, Extrarückreisekosten, Rückhol -<br />
kosten auch mittels Ambulanz-Jet, Privathaftpflicht versicherung.<br />
IMPRESSUM:<br />
THOMAS COOK AUSTRIA AG<br />
Ungargasse 59-61,<br />
A-1030 WIEN, Österreich<br />
DVR-Nr. 0664537, FN 120 288w (HG Wien)<br />
Sitz: Wien, UID-Nr.: ATU 15475108<br />
Die Thomas Cook Austria AG ist unter der Eintragungsnummer<br />
1998/0222 in das Veranstalterverzeichnis des Bundes minis teriums<br />
für wirtschaftliche Angelegenheiten eingetragen.<br />
Stand: Mai <strong>2012</strong>