Seniorenpost 2009/2 - Stiftung Diakoniestation Kreuztal
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BC_Anz_Senioren_210x148_KR 20.01.<strong>2009</strong> 12:52 Uhr Seite 1<br />
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Dann ist ersichtlich, dass Sie nach wie vor ihrer Vollmacht<br />
zustimmen.<br />
• Ihre Vollmacht sollte so formuliert sein, dass Sie die Bevollmächtigten<br />
auch über ihren evtl. Tod hinaus bevollmächtigen.<br />
Sie können auch eine Bestattungsvollmacht<br />
mit in die gesamte Vollmacht aufnehmen. Hier können<br />
Sie Wünsche hinsichtlich der Bestattungsart und Beerdigung<br />
äußern. Im Testament könnten solche Wünsche<br />
unter Umständen zu spät bemerkt werden.<br />
Beachten Sie: Eine Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung<br />
ist keine Notfallvollmacht! Ein Arzt muss im Notfall<br />
immer ihr Leben retten.<br />
• Vollmachten können jederzeit widerrufen oder neu erstellt<br />
werden.<br />
Die Vorsorgevollmacht<br />
In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie ein oder zwei<br />
Vertrauenspersonen, für den Fall, dass Sie nicht mehr voll<br />
geschäftsfähig sind.<br />
Diese Personen handeln stellvertretend für Sie bei sämtlichen<br />
Angelegenheiten, die zuvor festgelegt wurden und<br />
die Sie in gesundem Zustand selbst entscheiden könnten.<br />
Hier sind einige Beispiele genannt: Abschluss von Verträgen,<br />
Vermögensangelegenheiten, Unterschriften bei Antragstellungen<br />
und/oder Verträgen usw.<br />
Wichtig ist, dass Sie in der Vollmacht genau auflisten in<br />
welchen Bereichen die Bevollmächtigten Entscheidungen<br />
treffen sollen, umso einfacher ist später die Umsetzung<br />
der Vollmacht.<br />
Persönlich bevorzuge ich die bedingte Vorsorgevollmacht,<br />
d.h.: Die Vollmacht gilt erst dann, wenn mindestens ein<br />
Arzt die Geschäftsunfähigkeit per Attest nachweist. Generalvollmachten<br />
sind an keine Bedingungen geknüpft<br />
und somit jederzeit gültig, sofern der Bevollmächtigte<br />
das Original in Händen hält.<br />
Die Patientenverfügung<br />
Die Patientenverfügung ist Ihre Willenserklärung gegenüber<br />
Ärzten zu sämtlichen Behandlungsmöglichkeiten bei<br />
Krankheit. Hier geht es vorwiegend darum, Ihren Willen<br />
hinsichtlich von Erkrankungen, Schmerzen, Operationen,<br />
Medikamenten und Ernährung schriftlich festzulegen.<br />
Auch kann eine Patientenverfügung genaue Formulierungen<br />
hinsichtlich Sterben und Tod beinhalten z.B. ob<br />
Sie in einem Hospiz sterben möchten. Wie bei der Vorsorgevollmacht<br />
auch, gilt es den Willen ganz konkret zu<br />
formulieren. Es reicht nicht aus zu schreiben: “Ich wünsche<br />
keine Apparatemedizin.“ Es muss genau formuliert<br />
werden, z.B.: “Ich wünsche keine Magensonde, Medikation,<br />
wenn mein Grundleiden einen irreversiblen Verlauf<br />
genommen hat…“ Sinnvoll ist es, eine Kombination aus<br />
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu schreiben.<br />
In der Regel werden oftmals sowieso die gleichen<br />
Personen bevollmächtigt.<br />
Die Betreuungsverfügung<br />
Wenn Sie keine Menschen des Vertrauens haben, wenn<br />
keine Freunde oder Verwandten vorhanden sind, dann<br />
können Sie trotzdem ihre Angelegenheiten in einer Vollmacht<br />
formulieren. Die Betreuungsverfügung wird genauso<br />
wie eine Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung<br />
verfasst. Sie formuliert Ihren Willen. Er ist auch für einen<br />
evtl. fremden, vom Vormundschaftsgericht bestellten<br />
Betreuer bindend einzuhalten und kann für ihn ein<br />
wertvoller Leitfaden bei Entscheidungen bedeuten. Es<br />
empfiehlt sich, die Betreuungsverfügung beim Vormundschaftsgericht<br />
zu hinterlegen.<br />
Wurde keine Vorsorgevollmacht verfasst und tritt eine<br />
Situation ein, in der Sie keine eigenen Entscheidungen<br />
mehr treffen können, wird vom Gericht ein Betreuer bestellt.<br />
Deshalb ist es wichtig klare, schriftliche Formulierungen<br />
zu verfassen.<br />
Wenn Sie möchten, dass Ihre Angelegenheiten auch weiter<br />
in der Familie geregelt werden, schreiben Sie unbedingt<br />
eine Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung.<br />
Gerne berate ich Sie in einem persönlichen Gespräch.<br />
In der Seniorenberatung liegen ausformulierte Texte für<br />
Vollmachten vor, die gerne auf Ihre Situation geschnitten,<br />
ergänzt bzw. erarbeitet werden können.<br />
20 Aktuelles - Vorsorgesvollmacht / Patientenverfügung 21