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Seniorenpost 2009/2 - Stiftung Diakoniestation Kreuztal

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BC_Anz_Senioren_210x148_KR 20.01.<strong>2009</strong> 12:52 Uhr Seite 1<br />

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nochmal mit einer Unterschrift und Datum versehen.<br />

Dann ist ersichtlich, dass Sie nach wie vor ihrer Vollmacht<br />

zustimmen.<br />

• Ihre Vollmacht sollte so formuliert sein, dass Sie die Bevollmächtigten<br />

auch über ihren evtl. Tod hinaus bevollmächtigen.<br />

Sie können auch eine Bestattungsvollmacht<br />

mit in die gesamte Vollmacht aufnehmen. Hier können<br />

Sie Wünsche hinsichtlich der Bestattungsart und Beerdigung<br />

äußern. Im Testament könnten solche Wünsche<br />

unter Umständen zu spät bemerkt werden.<br />

Beachten Sie: Eine Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung<br />

ist keine Notfallvollmacht! Ein Arzt muss im Notfall<br />

immer ihr Leben retten.<br />

• Vollmachten können jederzeit widerrufen oder neu erstellt<br />

werden.<br />

Die Vorsorgevollmacht<br />

In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie ein oder zwei<br />

Vertrauenspersonen, für den Fall, dass Sie nicht mehr voll<br />

geschäftsfähig sind.<br />

Diese Personen handeln stellvertretend für Sie bei sämtlichen<br />

Angelegenheiten, die zuvor festgelegt wurden und<br />

die Sie in gesundem Zustand selbst entscheiden könnten.<br />

Hier sind einige Beispiele genannt: Abschluss von Verträgen,<br />

Vermögensangelegenheiten, Unterschriften bei Antragstellungen<br />

und/oder Verträgen usw.<br />

Wichtig ist, dass Sie in der Vollmacht genau auflisten in<br />

welchen Bereichen die Bevollmächtigten Entscheidungen<br />

treffen sollen, umso einfacher ist später die Umsetzung<br />

der Vollmacht.<br />

Persönlich bevorzuge ich die bedingte Vorsorgevollmacht,<br />

d.h.: Die Vollmacht gilt erst dann, wenn mindestens ein<br />

Arzt die Geschäftsunfähigkeit per Attest nachweist. Generalvollmachten<br />

sind an keine Bedingungen geknüpft<br />

und somit jederzeit gültig, sofern der Bevollmächtigte<br />

das Original in Händen hält.<br />

Die Patientenverfügung<br />

Die Patientenverfügung ist Ihre Willenserklärung gegenüber<br />

Ärzten zu sämtlichen Behandlungsmöglichkeiten bei<br />

Krankheit. Hier geht es vorwiegend darum, Ihren Willen<br />

hinsichtlich von Erkrankungen, Schmerzen, Operationen,<br />

Medikamenten und Ernährung schriftlich festzulegen.<br />

Auch kann eine Patientenverfügung genaue Formulierungen<br />

hinsichtlich Sterben und Tod beinhalten z.B. ob<br />

Sie in einem Hospiz sterben möchten. Wie bei der Vorsorgevollmacht<br />

auch, gilt es den Willen ganz konkret zu<br />

formulieren. Es reicht nicht aus zu schreiben: “Ich wünsche<br />

keine Apparatemedizin.“ Es muss genau formuliert<br />

werden, z.B.: “Ich wünsche keine Magensonde, Medikation,<br />

wenn mein Grundleiden einen irreversiblen Verlauf<br />

genommen hat…“ Sinnvoll ist es, eine Kombination aus<br />

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu schreiben.<br />

In der Regel werden oftmals sowieso die gleichen<br />

Personen bevollmächtigt.<br />

Die Betreuungsverfügung<br />

Wenn Sie keine Menschen des Vertrauens haben, wenn<br />

keine Freunde oder Verwandten vorhanden sind, dann<br />

können Sie trotzdem ihre Angelegenheiten in einer Vollmacht<br />

formulieren. Die Betreuungsverfügung wird genauso<br />

wie eine Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung<br />

verfasst. Sie formuliert Ihren Willen. Er ist auch für einen<br />

evtl. fremden, vom Vormundschaftsgericht bestellten<br />

Betreuer bindend einzuhalten und kann für ihn ein<br />

wertvoller Leitfaden bei Entscheidungen bedeuten. Es<br />

empfiehlt sich, die Betreuungsverfügung beim Vormundschaftsgericht<br />

zu hinterlegen.<br />

Wurde keine Vorsorgevollmacht verfasst und tritt eine<br />

Situation ein, in der Sie keine eigenen Entscheidungen<br />

mehr treffen können, wird vom Gericht ein Betreuer bestellt.<br />

Deshalb ist es wichtig klare, schriftliche Formulierungen<br />

zu verfassen.<br />

Wenn Sie möchten, dass Ihre Angelegenheiten auch weiter<br />

in der Familie geregelt werden, schreiben Sie unbedingt<br />

eine Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung.<br />

Gerne berate ich Sie in einem persönlichen Gespräch.<br />

In der Seniorenberatung liegen ausformulierte Texte für<br />

Vollmachten vor, die gerne auf Ihre Situation geschnitten,<br />

ergänzt bzw. erarbeitet werden können.<br />

20 Aktuelles - Vorsorgesvollmacht / Patientenverfügung 21

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