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Seniorenpost 2009/2 - Stiftung Diakoniestation Kreuztal

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Für alle Arten der Vollmachten<br />

gilt gemeinsam:<br />

• Sie sollten von Ihnen selbst formuliert werden.<br />

• In einer Vollmacht bestimmt man 1-2 Personen des<br />

Vertrauens, die im Falle, dass man dazu nicht mehr<br />

selbst in der Lage ist, für einen Entscheidungen treffen.<br />

Diese Personen können Partner, Kinder, Nichten,<br />

Neffen, Freunde oder Nachbarn sein.<br />

Frei nach dem Sprichwort: “Viele Köche verderben<br />

den Brei“ empfehle ich, nicht mehr, aber auch nicht<br />

weniger als 2 Personen des Vertrauens zu bevollmächtigen,<br />

Entscheidungen an Ihrer statt zu treffen.<br />

Bei schwierigen Entscheidungen ist es auch für die<br />

Bevollmächtigten angenehmer, wenn Sie gemeinsam<br />

bestimmen und Absprachen treffen können.<br />

• Formulieren Sie ihre Wünsche klar und deutlich.<br />

Es reicht nicht aus, wenn Sie schreiben: Meine Tochter<br />

soll alles entscheiden, und mich in allen Dingen<br />

vertreten.<br />

Besser ist es z.B. zu schreiben: Meine Tochter ist<br />

berechtigt, Mietverträge abzuschließen, zu kündigen,<br />

Heimverträge zu unterschreiben, mein Telefon<br />

abzumelden …<br />

• Fragen Sie die Personen, die Sie bevollmächtigen<br />

wollen vorher, ob sie bereit sind dieses Amt zu<br />

übernehmen.<br />

Diese Frage wird bewirken, dass Sie beide offen<br />

und ehrlich über Krankheit und auch Tod sprechen<br />

können. Themen, die leider oftmals gerne verdrängt<br />

werden.<br />

• Bei der Patientenverfügung sollten Sie vorher mit<br />

ihrem Hausarzt Rücksprache halten, ob besondere<br />

Formulierungen mit aufgenommen werden sollen.<br />

Das ist sinnvoll, wenn z.B. entsprechende Vorerkrankungen<br />

bestehen.<br />

• Es gilt nur das Original der Vollmacht. Deshalb ist<br />

es sehr wichtig, die Bevollmächtigten zu informieren,<br />

wo sie die Dokumente aufbewahren.<br />

• Es ist sinnvoll, eine Kopie der Vollmacht beim<br />

Hausarzt zu hinterlegen. Er kennt Sie und weiß, dass<br />

die Vollmacht erstellt wurde, als Sie geistig dazu in<br />

der Lage waren.<br />

• Auch können Vollmachten im Vorsorgeregister<br />

der Bundesnotarkammer gegen Gebühr hinterlegt/<br />

gespeichert werden. Vormundschaftsgerichte fragen<br />

das Register ab, bevor Sie einen Betreuer bestimmen.<br />

Dieser wäre dann im Falle, dass Ihre Vollmacht<br />

registriert ist, nicht mehr notwendig.<br />

• Etwa einmal im Jahr sollte man seine Vollmacht<br />

18 Aktuelles - Vorsorgesvollmacht / Patientenverfügung 19

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