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4<br />

Da der Bau im Widerspruch zum rechtskräftigen Flächenwidmungsplan Nr. 3/2002 und § 49<br />

Abs. 1 OÖ BauO steht, kann eine nachträgliche Baubewilligung nicht erteilt werden.<br />

Es wurde Herrn Ing. Mittelbach daher bescheidmäßig aufgetragen, dass Bauvorhaben sofort<br />

einzustellen und binnen einer Frist von 4 Monaten zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand<br />

wiederherzustellen.<br />

Gegen diesen Bescheid hat Herr Ing. Mittelbach rechtzeitig Berufung eingebracht.<br />

Falls Herr Ing. Mittelbach Vorstellung einbringt, wird diese Angelegenheit an das Land OÖ<br />

als nächste Instanz weitergeleitet.<br />

GV Feichtinger erkundigt sich ob Herr Ing. Mittelbach die konsenslos errichteten Bauteile<br />

entfernen muss.<br />

Vizengm. Kölblinger bemerkt, dass dies im Zuge des Berufungsverfahrens entschieden wird.<br />

Bürgermeister Ing. Peter gibt bekannt, dass er an der Abstimmung wegen Befangenheit<br />

nicht teilnimmt.<br />

Vizebgm. Kölblinger lässt über den gemeinsamen Antrag betr. die Entscheidung der Berufung<br />

(konsenslose Bauführung beim Haus Kalvarienberg 5) laut beil. Amtsvortrag abstimmen.<br />

18x JA<br />

Bürgermeister Ing. Peter Aschenbrenner übernimmt den Vorsitz.<br />

TOP 3<br />

Der Vorsitzende berichtet betr. der Genehmigung der Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4<br />

(Ursula Jocher) gem. § 34 O.Ö.Raumordnungsgesetz 1994, nach Durchführung des Verfahrens<br />

gem. § 33 O.Ö. Raumordnungsgesetz, lt. vorliegendem Amtsvortrag.<br />

Weiters berichtet der Vorsitzende, dass die Einleitung des Verfahrens im GR bereits beschlossen<br />

wurde.<br />

Nachdem alle Stellungnahmen Positiv sind und auch von den Grundnachbarn keine Einwände<br />

bestehen, kann die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4 (Ursula Jocher) beschlossen werden.<br />

Der Vorsitzende lässt über den gemeinsamen Antrag betr. der Flächenwidmungsplanänderung<br />

Nr. 4 (Ursula Jocher) abstimmen.<br />

Einstimmig beschlossen<br />

TOP 4<br />

Der Vorsitzende berichtet betr. der Gemehmigung der Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5<br />

(Land O.Ö., Mairhof Buchberg) gem. § 34 O.Ö. Raumordnungsgesetz 1994, nach Durchführung<br />

des Verfahrens gem. § 33 O.Ö. ROG, lt. vorliegendem Amtsvortrag.<br />

Weiters berichtet der Vorsitzende, dass die Einleitung des Verfahrens im GR bereits beschlossen<br />

wurde.<br />

Nachdem alle Stellungnahmen Positiv sind (Grundnachbarn sind keine vorhanden), kann die<br />

Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5 (Land O.Ö., Mairhof Buchberg) beschlossen werden.<br />

Der Vorsitzende lässt über den gemeinsamen Antrag betr. der Flächenwidmungsplanänderung<br />

Nr. 5 (Land O.Ö., Mairhof Buchberg) abstimmen.<br />

Einstimmig beschlossen

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