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3<br />
10. Beratung und ev. Beschlussfassung betreffend die teilw. Sanierung des Klosterplatzes lt.<br />
Amtsvortrag<br />
11. Beratung und ev. Beschlussfassung einer Mietvereinbarung mit der Pesendorfer OEG über<br />
die Räumlichkeiten der Klosterstube im Haus Klosterplatz 2<br />
12. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25. April 2005<br />
13. Allfälliges<br />
Bürgermeister Ing. Peter Aschenbrenner übergibt den Vorsitz bei TOP 1 und 2 wegen<br />
Befangenheit an Vizebgm. Wolfgang Kölblinger.<br />
TOP 1<br />
Vizebgm. Kölblinger berichtet betr. der Entscheidung über die Berufung des Herrn Ing. Hubert<br />
Mittelbach, Kalvarienberg 5 gegen den Bescheid des Bürgermeisters (Zu- und Umbau<br />
beim Wohnhaus Kalvarienberg 5) vom 12.4.2005.<br />
Weiters wird berichtet, dass es sich dabei um Bauphase 1 (Keller) und Bauphase 2 (Zu- und<br />
Umbau) handelt und erst nachträglich um eine Baubewilligung angesucht wurde.<br />
Von der Baubehörde wurde festgestellt, dass es sich dabei nicht um eine Sanierung des<br />
Mauersockels wie in der Bauanzeige vom 16.04.2002 angegeben handelt, sondern eindeutig<br />
um eine Unterkellerung des Gebäudes.<br />
Herr Ing. Mittelbach hat nachträglich um Bewilligung beider Bauphasen angesucht. Diese<br />
Bewilligung kann jedoch nicht erteilt werden, da die Liegenschaft im Widerspruch zum<br />
rechtskräftigen Flächenwidmungsplan Nr.3/2002 steht, das Haus auf einer Waldparzelle<br />
liegt und außerdem die Grenze des Wasserschutzgebietes durch das Gebäude führt.<br />
Vom Bürgermeister wurden daher die gegenständlichen Bauansuchen mit Bescheid vom<br />
12.04.2005 gem. §30 Abs. 6 OÖ BauO 1994 abgewiesen.<br />
Gegen diesen Bescheid hat Herr Ing. Mittelbach rechtzeitig Berufung eingebracht.<br />
Aufgrund der Gesetzeslage hat der GR den Bescheid des Bürgermeisters zu bestätigen.<br />
Josef Ellmauer berichtet über den Verlauf (Zeitplan) des Bauvorhabens Mittelbach, Kalvarienberg<br />
5 (lt. Beilage).<br />
GV Ing. Siegesleitner bemerkt, dass der Keller konsenslos errichtet und dann erst um Baubewilligung<br />
angesucht wurde.<br />
Bürgermeister Ing. Peter gibt bekannt, dass er an der Abstimmung wegen Befangenheit<br />
nicht teilnimmt.<br />
Vizebgm. Kölblinger lässt über den gemeinsamen Antrag betr. die Entscheidung der Berufung<br />
(Zu- und Umbau beim Wohnhaus Kalvarienberg 5) laut beil. Amtsvortrag abstimmen.<br />
18x JA<br />
TOP 2<br />
Vizebgm Kölblinger berichtet betr. der Entscheidung über die Berufung des Herrn Ing. Hubert<br />
Mittelbach, Kalvarienberg 5 vom 17.06.2005 gegen den Bescheid des Bürgermeisters<br />
(Konsenslose Bauführung) vom 14.4.2005.<br />
Trotz mehrmaliger Baueinstellung wurde der Bau konsenslos weitergeführt.<br />
Der Bescheid des Bürgermeister muss aufgrund der Gesetzeslage im GR beraten und bestätigt<br />
werden.