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3<br />

10. Beratung und ev. Beschlussfassung betreffend die teilw. Sanierung des Klosterplatzes lt.<br />

Amtsvortrag<br />

11. Beratung und ev. Beschlussfassung einer Mietvereinbarung mit der Pesendorfer OEG über<br />

die Räumlichkeiten der Klosterstube im Haus Klosterplatz 2<br />

12. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25. April 2005<br />

13. Allfälliges<br />

Bürgermeister Ing. Peter Aschenbrenner übergibt den Vorsitz bei TOP 1 und 2 wegen<br />

Befangenheit an Vizebgm. Wolfgang Kölblinger.<br />

TOP 1<br />

Vizebgm. Kölblinger berichtet betr. der Entscheidung über die Berufung des Herrn Ing. Hubert<br />

Mittelbach, Kalvarienberg 5 gegen den Bescheid des Bürgermeisters (Zu- und Umbau<br />

beim Wohnhaus Kalvarienberg 5) vom 12.4.2005.<br />

Weiters wird berichtet, dass es sich dabei um Bauphase 1 (Keller) und Bauphase 2 (Zu- und<br />

Umbau) handelt und erst nachträglich um eine Baubewilligung angesucht wurde.<br />

Von der Baubehörde wurde festgestellt, dass es sich dabei nicht um eine Sanierung des<br />

Mauersockels wie in der Bauanzeige vom 16.04.2002 angegeben handelt, sondern eindeutig<br />

um eine Unterkellerung des Gebäudes.<br />

Herr Ing. Mittelbach hat nachträglich um Bewilligung beider Bauphasen angesucht. Diese<br />

Bewilligung kann jedoch nicht erteilt werden, da die Liegenschaft im Widerspruch zum<br />

rechtskräftigen Flächenwidmungsplan Nr.3/2002 steht, das Haus auf einer Waldparzelle<br />

liegt und außerdem die Grenze des Wasserschutzgebietes durch das Gebäude führt.<br />

Vom Bürgermeister wurden daher die gegenständlichen Bauansuchen mit Bescheid vom<br />

12.04.2005 gem. §30 Abs. 6 OÖ BauO 1994 abgewiesen.<br />

Gegen diesen Bescheid hat Herr Ing. Mittelbach rechtzeitig Berufung eingebracht.<br />

Aufgrund der Gesetzeslage hat der GR den Bescheid des Bürgermeisters zu bestätigen.<br />

Josef Ellmauer berichtet über den Verlauf (Zeitplan) des Bauvorhabens Mittelbach, Kalvarienberg<br />

5 (lt. Beilage).<br />

GV Ing. Siegesleitner bemerkt, dass der Keller konsenslos errichtet und dann erst um Baubewilligung<br />

angesucht wurde.<br />

Bürgermeister Ing. Peter gibt bekannt, dass er an der Abstimmung wegen Befangenheit<br />

nicht teilnimmt.<br />

Vizebgm. Kölblinger lässt über den gemeinsamen Antrag betr. die Entscheidung der Berufung<br />

(Zu- und Umbau beim Wohnhaus Kalvarienberg 5) laut beil. Amtsvortrag abstimmen.<br />

18x JA<br />

TOP 2<br />

Vizebgm Kölblinger berichtet betr. der Entscheidung über die Berufung des Herrn Ing. Hubert<br />

Mittelbach, Kalvarienberg 5 vom 17.06.2005 gegen den Bescheid des Bürgermeisters<br />

(Konsenslose Bauführung) vom 14.4.2005.<br />

Trotz mehrmaliger Baueinstellung wurde der Bau konsenslos weitergeführt.<br />

Der Bescheid des Bürgermeister muss aufgrund der Gesetzeslage im GR beraten und bestätigt<br />

werden.

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