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Die Wasserzeitschrift der Steiermark 4/2005 - Wasserland Steiermark

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30<br />

o<strong>der</strong> weniger große Teile <strong>der</strong> Einzugsgebiete<br />

von Wasserfassungen.<br />

Im Allgemeinen wird sie nur<br />

für größere Wasserversorgungsanlagen<br />

ausgeschieden.<br />

Schongebiet<br />

Es ersetzt o<strong>der</strong> ergänzt in Österreich<br />

bei großen Wasserversorgungsanlagen<br />

die Schutzzone III,<br />

wobei meist die Einzugsgebiete<br />

<strong>der</strong> Wasserfassungen vollständig<br />

einbezogen werden. Sie sind beson<strong>der</strong>s<br />

gut geeignet große<br />

Karstareale, in denen viele Quellen<br />

genutzt werden, <strong>der</strong>en Einzugsgebiete<br />

kaum gegeneinan<strong>der</strong><br />

abgrenzbar sind, flächendeckend<br />

zu schützen. Sie werden meist<br />

nach örtlichen hydrogeologischen<br />

Verhältnissen und den Flächennutzungen<br />

in engere und<br />

weitere Schongebiete unterteilt,<br />

ohne dass es ein standardisiertes<br />

Zonierungskriterium gibt.<br />

<strong>Die</strong> Anpassungen <strong>der</strong> ÖVGW –<br />

Richtlinie W72<br />

Obwohl bereits nahezu alle Wasserfassungen<br />

<strong>der</strong> öffentlichen<br />

Wasserversorgung mit Schutzgebieten<br />

und viele große auch mit<br />

Schongebieten ausgestattet waren,<br />

traten in den Achtzigerjahren<br />

W a s s e r l a n d S t e i e r m a r k 4 / 0 5<br />

hohe Nitrat- und Pestizidkonzentrationen<br />

in den Gebieten mit<br />

vorwiegend Porengrundwasserkörpern<br />

ein. Daraus war zu<br />

schließen, dass die bestehenden<br />

Schutz- und Schongebiete flächenhafte<br />

Einträge dieser Substanzen<br />

in das Grundwasser, sowohl<br />

von ihrer Ausdehnung als<br />

auch ihren Bestimmungen her,<br />

nicht ausreichend steuern konnten.<br />

<strong>Die</strong> Antwort darauf war die<br />

Wasserrechtsnovelle 1990 und<br />

die zweite Ausgabe <strong>der</strong> ÖVGW–<br />

Richtlinie W72/1995. <strong>Die</strong> Wasserrechtsnovelle<br />

eröffnete die<br />

Möglichkeit, die bestehenden<br />

Schutz- und Schongebiete den<br />

aktuellen Bedürfnissen anzupassen<br />

und die Schongebiete zur Erhöhung<br />

ihrer Wirksamkeit mit<br />

Verboten und Nutzungsbeschränkungen<br />

auszustatten.<br />

In <strong>der</strong> zweiten Ausgabe <strong>der</strong><br />

ÖVGW–Richtlinie W72 wurde<br />

daher auf die Landwirtschaft näher<br />

eingegangen und vor allem<br />

Regelungen für die Düngung,<br />

Fruchtfolge und Viehhaltung in<br />

einem umfassend gestalteten<br />

Maßnahmenkatalog aufgenommen.<br />

Da sich diese Maßnahmen nur<br />

schwer umsetzen ließen und die<br />

Abnahme <strong>der</strong> Nitratkonzentrationen<br />

nur sehr langsam vor sich<br />

ging, ergab sich sehr bald das<br />

Verlangen nach einer weiteren<br />

Anpassung dieser Richtlinie. <strong>Die</strong>se<br />

gelang nach intensiven Diskussionen<br />

mit Vertretern <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

erst 2004.<br />

Mit <strong>der</strong> Ausgabe 2004 <strong>der</strong><br />

ÖVGW–Richtlinie W72 liegt nun<br />

ein neu gestalteter Maßnahmenkatalog<br />

vor, von dem eine bessere<br />

Umsetzbarkeit in die Praxis<br />

und vor allem eine bessere Wirkung<br />

auf das Grundwasser erwartet<br />

wird. Nunmehr sind auch Regelungen<br />

für den Einsatz von<br />

Pflanzenschutzmitteln in einem<br />

eigenen Kapitel enthalten. Weiters<br />

wird <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>fall Karst eingehen<strong>der</strong><br />

behandelt und eine<br />

Son<strong>der</strong>regelung für artesisches<br />

und gespanntes Grundwasser, mit<br />

Nachdruck auf den Schutz <strong>der</strong> Ergiebigkeit<br />

<strong>der</strong> Brunnen, geboten.<br />

Es ist zu hoffen, dass diese Neuausgabe<br />

<strong>der</strong> W72 in Zukunft gute<br />

<strong>Die</strong>nste bei <strong>der</strong> Adaptierung bestehen<strong>der</strong><br />

und <strong>der</strong> Einrichtung<br />

neuer Schutz- und Schongebiete<br />

leisten und so zur Sicherheit <strong>der</strong><br />

Wasserversorgung in Österreich<br />

beitragen wird.

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