DAS RECHT DER TIERE DAS RECHT DER TIERE - Bund gegen ...
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Das Recht der Tiere 4/2012<br />
32<br />
In freier Wildbahn legen Bären Hunderte<br />
Quadratkilometer auf der Suche<br />
nach Nahrung zurück. Die Wildtiere<br />
haben ein ausgeprägtes Erkundungsverhalten;<br />
sie schwimmen sehr gut,<br />
können Laufgeschwindigkeiten bis zu<br />
50 km/h erreichen und graben Höhlen<br />
für ihre Winterruhe. Nicht eines ihrer<br />
arttypischen Bedürfnisse können Mutter<br />
und Tochter in dem Bärenzwinger befriedigen<br />
- brauchen sie auch nicht, argumentiert<br />
der Berliner "Verein für Bärenfreunde",<br />
die Tiere bekämen ja alles<br />
vorgesetzt, selbst für eine Fußbodenheizung<br />
im Backsteinhäuschen wurde<br />
1992 gesorgt.<br />
Die ehrenamtlich engagierten "Bärenfreunde"<br />
gehören zu den erbittertsten<br />
Gegnern einer Umsiedlung. Für ihr<br />
Ziel, die bedauernswerten Bärinnen in<br />
der Stadt zu halten, reden sie die armselige<br />
Gefangenschaftshaltung schön.<br />
� Zu wenig Platz? Kein Problem, die<br />
Tiere müssen ja nicht auf anstrengende<br />
Futter- und Partnersuche gehen<br />
� Mangelhafte Bademöglichkeit im<br />
flachen Becken und im schwer erreichbaren<br />
Wassergraben? Ebenfalls unproblematisch,<br />
da Bären ausgezeichnete<br />
und geschickte Kletterer seien<br />
� Keine Versteck-, Kletter- und Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
auf dem beengten<br />
Gelände? Falsch, das Areal sowie<br />
die Einrichtung genügten den<br />
tierschutzrechtlichen Vorgaben, außerdem<br />
sorgten die Pflegerinnen für "liebevolle"<br />
und "abwechslungsreiche" Beschäftigung.<br />
So werde u.a. das Futter in<br />
verschiedenen Höhen in Laubästen<br />
aufgespießt und Nüsse und Rosinen in<br />
den mit Rindenmulch bedeckten Betonboden<br />
gestreut<br />
� Keine Möglichkeit zum Graben von<br />
Höhlen? Auch dies hält der "Verein für<br />
Bärenfreunde" für unnötig, weil die Bärinnen<br />
"Winterruhe" im beheizbaren<br />
Backsteinhäuschen hielten<br />
� Verhaltensstereotypien, wie bei<br />
Maxi und Schnute am unentwegten<br />
Schwenken des Kopfes sofort erkenn-<br />
Keine Freiheit<br />
MAXI UND<br />
In Berlin fiel vor zehn Jahren die Entscheidung, den Tierschutz im Grundgesetz<br />
zu verankern - und in derselben Stadt werden heute zwei Braunbärinnen<br />
in einer Form zur Schau gestellt, die weder tierschutzgerecht<br />
noch zeitgemäß ist. Seit 31 Jahren lebt die Bärin Schnute im ca. 480 Quadratmeter<br />
großen betonierten Bärenzwinger am Köllnischen Park<br />
(nebenstehendes Bild). In diese Welt, die nach wenigen Schritten an ihre<br />
Grenzen stößt, gebar sie 1986 ihre Tochter Maxi.<br />
Immer wieder haben Tierschutzorganisationen Vorstöße unternommen, den verantwortlichen Bezirk<br />
Mitte zur Aufgabe der äußerst umstrittenen Bärenhaltung zu bewegen - vergeblich. Der bmt bot mehrfach<br />
bei Übernahme sämtlicher Kosten die Umsiedelung in ein artgemäßes Umfeld in den Wildpark<br />
Johannismühle an, zuletzt im Mai und Oktober dieses Jahres. Am 22. November sollte nun erneut über<br />
die Zukunft der mittlerweile hochgradig stereotypen Wildtiere entschieden werden, doch der Bezirk<br />
vertagte die Diskussion - und macht damit wieder einmal deutlich, welchen Stellenwert er dem Tierschutz<br />
einräumt.<br />
bar? Falsch, mehrere Experten hätten<br />
vor Jahren "Fell und Gangbild" gelobt<br />
und den Allgemeinzustand der Bären<br />
für gut befunden.<br />
Der für Maxi und Schnute verantwortliche<br />
Bezirk Mitte hin<strong>gegen</strong> gesteht den<br />
Kritikern des Bärenzwingers durchaus<br />
zu, dass "das Halten von Wildtieren in<br />
einem Gehege dieser Art nicht mehr<br />
zeitgemäß und durchaus sehr kritisch<br />
zu betrachten" ist. Aber er betont auch<br />
in seinem Schreiben an den bmt (27.<br />
September 2012), das "nach derzeitiger<br />
Rechtslage die Haltung der beiden<br />
Bären nicht zu beanstanden ist."<br />
Grundlage für diese Beurteilung ist das<br />
"Gutachten über die Mindestanforderungen<br />
an die Haltung von Säugetieren".<br />
Das Säugetiergutachten, herausgegeben<br />
vom <strong>Bund</strong>esministerium für<br />
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
(BMELV), legt für zwei<br />
Braunbären 150 Quadratmeter Mindestfläche<br />
fest, 20 Quadratmeter extra