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DAS RECHT DER TIERE DAS RECHT DER TIERE - Bund gegen ...

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Das Recht der Tiere 4/2012<br />

32<br />

In freier Wildbahn legen Bären Hunderte<br />

Quadratkilometer auf der Suche<br />

nach Nahrung zurück. Die Wildtiere<br />

haben ein ausgeprägtes Erkundungsverhalten;<br />

sie schwimmen sehr gut,<br />

können Laufgeschwindigkeiten bis zu<br />

50 km/h erreichen und graben Höhlen<br />

für ihre Winterruhe. Nicht eines ihrer<br />

arttypischen Bedürfnisse können Mutter<br />

und Tochter in dem Bärenzwinger befriedigen<br />

- brauchen sie auch nicht, argumentiert<br />

der Berliner "Verein für Bärenfreunde",<br />

die Tiere bekämen ja alles<br />

vorgesetzt, selbst für eine Fußbodenheizung<br />

im Backsteinhäuschen wurde<br />

1992 gesorgt.<br />

Die ehrenamtlich engagierten "Bärenfreunde"<br />

gehören zu den erbittertsten<br />

Gegnern einer Umsiedlung. Für ihr<br />

Ziel, die bedauernswerten Bärinnen in<br />

der Stadt zu halten, reden sie die armselige<br />

Gefangenschaftshaltung schön.<br />

� Zu wenig Platz? Kein Problem, die<br />

Tiere müssen ja nicht auf anstrengende<br />

Futter- und Partnersuche gehen<br />

� Mangelhafte Bademöglichkeit im<br />

flachen Becken und im schwer erreichbaren<br />

Wassergraben? Ebenfalls unproblematisch,<br />

da Bären ausgezeichnete<br />

und geschickte Kletterer seien<br />

� Keine Versteck-, Kletter- und Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

auf dem beengten<br />

Gelände? Falsch, das Areal sowie<br />

die Einrichtung genügten den<br />

tierschutzrechtlichen Vorgaben, außerdem<br />

sorgten die Pflegerinnen für "liebevolle"<br />

und "abwechslungsreiche" Beschäftigung.<br />

So werde u.a. das Futter in<br />

verschiedenen Höhen in Laubästen<br />

aufgespießt und Nüsse und Rosinen in<br />

den mit Rindenmulch bedeckten Betonboden<br />

gestreut<br />

� Keine Möglichkeit zum Graben von<br />

Höhlen? Auch dies hält der "Verein für<br />

Bärenfreunde" für unnötig, weil die Bärinnen<br />

"Winterruhe" im beheizbaren<br />

Backsteinhäuschen hielten<br />

� Verhaltensstereotypien, wie bei<br />

Maxi und Schnute am unentwegten<br />

Schwenken des Kopfes sofort erkenn-<br />

Keine Freiheit<br />

MAXI UND<br />

In Berlin fiel vor zehn Jahren die Entscheidung, den Tierschutz im Grundgesetz<br />

zu verankern - und in derselben Stadt werden heute zwei Braunbärinnen<br />

in einer Form zur Schau gestellt, die weder tierschutzgerecht<br />

noch zeitgemäß ist. Seit 31 Jahren lebt die Bärin Schnute im ca. 480 Quadratmeter<br />

großen betonierten Bärenzwinger am Köllnischen Park<br />

(nebenstehendes Bild). In diese Welt, die nach wenigen Schritten an ihre<br />

Grenzen stößt, gebar sie 1986 ihre Tochter Maxi.<br />

Immer wieder haben Tierschutzorganisationen Vorstöße unternommen, den verantwortlichen Bezirk<br />

Mitte zur Aufgabe der äußerst umstrittenen Bärenhaltung zu bewegen - vergeblich. Der bmt bot mehrfach<br />

bei Übernahme sämtlicher Kosten die Umsiedelung in ein artgemäßes Umfeld in den Wildpark<br />

Johannismühle an, zuletzt im Mai und Oktober dieses Jahres. Am 22. November sollte nun erneut über<br />

die Zukunft der mittlerweile hochgradig stereotypen Wildtiere entschieden werden, doch der Bezirk<br />

vertagte die Diskussion - und macht damit wieder einmal deutlich, welchen Stellenwert er dem Tierschutz<br />

einräumt.<br />

bar? Falsch, mehrere Experten hätten<br />

vor Jahren "Fell und Gangbild" gelobt<br />

und den Allgemeinzustand der Bären<br />

für gut befunden.<br />

Der für Maxi und Schnute verantwortliche<br />

Bezirk Mitte hin<strong>gegen</strong> gesteht den<br />

Kritikern des Bärenzwingers durchaus<br />

zu, dass "das Halten von Wildtieren in<br />

einem Gehege dieser Art nicht mehr<br />

zeitgemäß und durchaus sehr kritisch<br />

zu betrachten" ist. Aber er betont auch<br />

in seinem Schreiben an den bmt (27.<br />

September 2012), das "nach derzeitiger<br />

Rechtslage die Haltung der beiden<br />

Bären nicht zu beanstanden ist."<br />

Grundlage für diese Beurteilung ist das<br />

"Gutachten über die Mindestanforderungen<br />

an die Haltung von Säugetieren".<br />

Das Säugetiergutachten, herausgegeben<br />

vom <strong>Bund</strong>esministerium für<br />

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

(BMELV), legt für zwei<br />

Braunbären 150 Quadratmeter Mindestfläche<br />

fest, 20 Quadratmeter extra

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