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DAS RECHT DER TIERE DAS RECHT DER TIERE - Bund gegen ...

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Das Recht der Tiere 4/2012<br />

12<br />

cher in der Regel optisch ansprechender<br />

als bspw. die oben erwähnten kleinen<br />

Vogelvolieren. Aber beide Haltungssysteme<br />

sind aus Gründen des<br />

Tierschutzes inakzeptabel, wenn den<br />

untergebrachten Vögeln ihre arteigene<br />

Fortbewegungsweise, das Fliegen, verwehrt<br />

wird.<br />

Die von vielen Zoos schön gestylten<br />

Freianlagen mit verschiedensten Wasservogelarten<br />

entpuppen sich somit als<br />

"Potemkische Dörfer des Tierschutzes".<br />

Letztlich bleibt es ein rein ökonomischer<br />

Grund, Tiere für das Haltungssystem<br />

"zurechtzuschneiden". Damit<br />

wenden die Zoos ein tierschutzwidriges<br />

Prinzip an, das in intensiven Nutztierhaltungen<br />

(z.B. Schnäbelkupieren von<br />

Geflügel, Schwänzekupieren bei Ferkeln)<br />

millionenfache Anwendung findet:<br />

Die Tiere werden an ihre Haltungsumwelt<br />

angepasst - notfalls<br />

durch operative Eingriffe.<br />

Der umgekehrte Weg wäre aber tiergerecht<br />

und ethisch vertretbar: Die<br />

Haltungsumwelt hat sich an den Bedürfnissen<br />

der Tiere zu orientieren. Somit<br />

verstoßen Zoos <strong>gegen</strong> ihre eigenen<br />

ethischen Grundsätze der Tierhaltung.<br />

So fordert der Weltzooverband (WAZA)<br />

in seinen "Grundsätzen für Tierschutz<br />

und Ethik" von allen seinen Mitgliedern,<br />

dass sie sicher stellen sollen,<br />

dass alle Tiere in ihrer Obhut mit der<br />

"größten Rücksicht" behandelt werden,<br />

ihr "Wohlergehen höchste Priorität" habe.<br />

Gesetzliche Vorgaben im Tierschutz<br />

sollten stets als "Mindestanforderungen"<br />

betrachtet werden.<br />

Hin<strong>gegen</strong> ist es schon bedauerlich, wie<br />

einige Zoos diese Problematik insgesamt<br />

herunterspielen. So wird teilweise<br />

die Notwendigkeit voll funktionsfähiger<br />

Flügel für die in Freianlagen gezeigten<br />

Vögel sogar grundsätzlich in<br />

Frage gestellt, da die Vögel ja dort<br />

ausreichend Futter erhielten, einen<br />

Brutpartner hätten und keine Gefahr<br />

vor Fressfeinden drohe. Nicht nur aus<br />

biologischer und tierärztlicher Sicht ist<br />

diese Sichtweise falsch, sie wirft auch<br />

ein ungutes Licht, mit welchem Tierverständnis<br />

offensichtlich einige Zoos<br />

Tiere präsentieren.<br />

Die Flügel der Vögel dienen nämlich<br />

nicht nur zur artgemäßen Fortbewegung<br />

in der Luft (teilweise auch unter<br />

Wasser) - sie haben zudem große Bedeutung<br />

bei der Ventilierung der Luftsäcke,<br />

der innerartlichen Kommunikation,<br />

beim Fortpflanzungsverhalten, für<br />

den Gleichgewichtssinn und bei der<br />

Thermoregulation. Wissenschaftlich<br />

belegt ist, dass der Verlust der Flugfähigkeit<br />

zu Stoffwechsel- und Faktorenerkrankungen<br />

führen kann. Keineswegs<br />

zu unterschätzen ist, dass der<br />

operative Eingriff selber mit erheblichem<br />

Tierleid und gesundheitlichen Risiken<br />

für die Tiere verbunden ist. Wird<br />

dann noch eine Methode gewählt, die<br />

an sich schon ein hohes Risiko birgt<br />

und erfahrungsgemäß mit schlechten<br />

praktischen Erfahrungen verbunden ist<br />

und wird dieser Eingriff zudem nicht<br />

von einem erfahrenen Tierarzt ausgeführt,<br />

ist weiteres Leid vorprogrammiert.<br />

Aus Sicht des <strong>Bund</strong>es <strong>gegen</strong> Missbrauch<br />

der Tiere ist es dringend geboten,<br />

diese tierschutzrechtlichen Verstöße<br />

sofort zu stoppen. Dass die<br />

zuständigen Stellen dies seit mehr als<br />

zehn Jahren ignorieren, lässt sich<br />

durchaus als Skandal titulieren. Der<br />

bmt hat sich, da es sich um ein<br />

bundesweites Vollzugsproblem handelt,<br />

mit zwei konkreten Forderungen<br />

an die Tierschutzreferenten der Länder<br />

gewandt:<br />

Erstens muss sichergestellt werden,<br />

dass das Amputationsverbot des Tierschutzgesetzes<br />

auch zukünftig keine<br />

Ausnahmen für zoologische Einrichtungen<br />

zulässt, selbst wenn durch den<br />

Eingriff die Vögel auf größeren Flächen<br />

für den Besucher besser präsentiert<br />

werden könnten.<br />

Da zoologische Einrichtungen auch eine<br />

Vorbildfunktion für andere Tierhalter<br />

im Umgang mit Tieren einnehmen,<br />

ist es unseres Erachtens wichtig, gerade<br />

hier konsequent das Tierschutzrecht<br />

anzuwenden. Denn viele private Halter<br />

von Vögeln, die ebenfalls ohne Rechtsgrundlage<br />

ihre Tiere flugunfähig machen,<br />

berufen sich nicht selten in Internetforen<br />

auf die gängige nicht<br />

rechtskonforme Praxis in den Zoos.<br />

Zweitens ist es notwendig, dass die zuständigen<br />

Veterinärbehörden über die<br />

rechtliche Situation informiert und angewiesen<br />

werden, Verstöße konsequent<br />

als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.<br />

Sollten die Gespräche der<br />

Tierschutzreferenten nicht zu einem raschen<br />

Ende dieser tierschutzwidrigen<br />

Praxis führen, so wird der bmt den<br />

Gang zu den Gerichten wählen.<br />

Text: Torsten Schmidt<br />

Foto (unten): Petra Zipp<br />

Es geht auch ohne Tierquälerei: Im französischen Bioparc Doue-La-<br />

Fontaine werden den frei fliegenden Papageien nicht die Flügel gestutzt.<br />

Ihr Lebensraum wurde so gestaltet, dass die Vögel ihre artgerechten<br />

Bedürfnisse ausleben können

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