Marktanalyse zum Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
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Bindung an eine<br />
Gebührenordnung<br />
Verwendung fester oder<br />
variabler St<strong>und</strong>ensätze<br />
(69%) auf der Basis eines St<strong>und</strong>ensatzes.<br />
- 9 -<br />
<strong>Marktanalyse</strong> JVEG<br />
Differenziert nach Sachgebieten zeigt sich, dass ein<br />
signifikanter Zusammenhang zwischen der Art der<br />
Abrechnung des Leistungshonorars <strong>und</strong> dem Sachge-<br />
biet besteht.<br />
13% der Sachverständigen sind bei Abrechnung au-<br />
ßergerichtlicher Leistungen an eine Gebührenordnung<br />
geb<strong>und</strong>en. Dabei handelt es sich in erster Linie um die<br />
Honorarordnung für Architekten <strong>und</strong> Ingenieure (HO-<br />
AI), nach der sich 83% der an eine Gebührenordnung<br />
geb<strong>und</strong>enen Sachverständigen richten müssen. Sie<br />
gilt vor allem für Sachverständige in den Sachgebie-<br />
ten „Bewertung von Immobilen“, „Akustik, Lärmschutz“<br />
sowie „Mieten <strong>und</strong> Pachten“.<br />
Häufig besteht eine Bindung an eine Gebührenord-<br />
nung zudem in den Sachgebieten „Vermessungs- <strong>und</strong><br />
Katasterwesen“ (Kostenordnung für Leistungen von<br />
Katasterbehörden <strong>und</strong> Vermessungsingenieuren) so-<br />
wie „Kraftfahrzeugschäden <strong>und</strong> -bewertung“ (Gebüh-<br />
renordnung aus dem Kfz-Bereich, z.B. BVSK, TÜV<br />
etc.).<br />
Ein Vergleich der Leistungshonorare der an eine Ge-<br />
bührenordnung geb<strong>und</strong>enen Sachverständigen mit<br />
den St<strong>und</strong>ensätzen der übrigen Befragten ergibt, dass<br />
die durch eine Gebührenordnung geregelten Honorare<br />
nicht signifikant von den frei verhandelten Honoraren<br />
abweichen.<br />
50% der Sachverständigen berechnen ihr Leistungs-<br />
honorar auf der Gr<strong>und</strong>lage fester St<strong>und</strong>ensätze. Die<br />
andere Hälfte verwendet variable St<strong>und</strong>ensätze.<br />
Sachverständige mit variablem St<strong>und</strong>ensatz geben<br />
an, die Höhe des angesetzten St<strong>und</strong>ensatzes hänge<br />
ab von:<br />
� der Schwierigkeit der zu erbringenden Leistung<br />
(82%),