Marktanalyse zum Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
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<strong>Marktanalyse</strong> JVEG<br />
Höhe der St<strong>und</strong>ensätze Dolmetscher nutzen zur Abrechnung ihrer Leistungen<br />
Vergleich der<br />
außergerichtlichen<br />
Abrechnungspraxis<br />
mit der Vergütung<br />
nach JVEG<br />
im außergerichtlichen Bereich ein differenziertes<br />
Preissystem. Sowohl ihre St<strong>und</strong>en- als auch ihre Ta-<br />
gessätze variieren in Abhängigkeit von der Art des<br />
Auftraggebers (privat oder geschäftlich) sowie der Art<br />
der Dolmetschleistung (konsekutiv oder simultan).<br />
Bei Dolmetschern, die auf der Basis von Tagessätzen<br />
abrechnen, ist darüber hinaus ein signifikanter Zu-<br />
sammenhang zwischen der Höhe des Leistungshono-<br />
rars <strong>und</strong> der Sprache festzustellen, in der die Leistung<br />
erbracht wird.<br />
Die mittleren St<strong>und</strong>ensätze der Dolmetscher reichen<br />
bei Abrechnung auf St<strong>und</strong>ensatzbasis von 60 Euro<br />
(Konsekutivdolmetschen für Privatpersonen) bis 85<br />
Euro (Simultandolmetschen für Geschäftsk<strong>und</strong>en).<br />
Bei Abrechnung auf der Basis von Tagessätzen<br />
liegen die mittleren St<strong>und</strong>ensätze der Dolmetscher<br />
zwischen 63 Euro (Konsekutivdolmetschen für Privat-<br />
personen in einer osteuropäischen Sprache) <strong>und</strong> 101<br />
Euro (Simultandolmetschen für Geschäftsk<strong>und</strong>en in<br />
einer westeuropäischen Sprache).<br />
Darüber hinaus berechnen die Dolmetscher mehrheit-<br />
lich Zuschläge, z.B. für Nacht-, Wochenend- oder Fei-<br />
ertagsarbeit sowie im Fall von Überst<strong>und</strong>en.<br />
Die Gegenüberstellung von außergerichtlicher Vergü-<br />
tung <strong>und</strong> Vergütung nach JVEG macht <strong>zum</strong> einen<br />
deutlich, dass die nach JVEG vorgesehene Vergütung<br />
von Dolmetschleistungen anhand eines einheitlichen<br />
St<strong>und</strong>ensatzes nicht der „marktüblichen“ Vergütungs-<br />
praxis entspricht.<br />
Zum anderen zeigt der direkte Vergleich, dass die au-<br />
ßergerichtlichen St<strong>und</strong>ensätze der Dolmetscher das<br />
Honorar nach JVEG in Höhe von 55 Euro je St<strong>und</strong>e<br />
teilweise deutlich übersteigen. Die Differenzen zwi-<br />
schen außergerichtlicher Vergütung <strong>und</strong> Vergütung<br />
nach JVEG reichen von 0% bis 82%.