28 - Gemeinde Kirchheim-Heimstetten
28 - Gemeinde Kirchheim-Heimstetten
28 - Gemeinde Kirchheim-Heimstetten
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
B E K A N N T M A C H U N G<br />
über die erneute öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72/<br />
<strong>Kirchheim</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchheim</strong> b. München für das Gebiet „Hausen 16, 16 a, 22<br />
- 30“ gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 u. 3 sowie § 4 a Abs. 3 BauGB<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat am 06.07.2010 beschlossen, für das Gebiet „Hausen 16,<br />
16 a, 22 - 30“ die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72/<strong>Kirchheim</strong> aufzustellen.<br />
Die Bebauungsplanänderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach<br />
§ 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4<br />
Baugesetzbuch aufgestellt. Mit der Erarbeitung des Planentwurfs ist das Architekturbüro<br />
Lutz-Neugebauer & Baumann aus Wörthsee beauftragt worden.<br />
Mit der Aufstellung der Bebauungsplanänderung werden für das im Geltungsbereich<br />
liegende Grundstück im Wesentlichen folgende städtebauliche Ziele verfolgt:<br />
- Änderung der Festsetzungen zur Dachform, Dachneigung und zu den Dachauf-<br />
bauten für Haupt- und Nebengebäude<br />
- Änderung der gestalterischen Festsetzungen<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in der Sitzung am 18.06.2012 beschlossen, den Geltungsbereich<br />
der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72/<strong>Kirchheim</strong> auf das Grundstück Hausen<br />
16/16 a (Fl.Nr. 993) zu reduzieren; für die Grundstücke Hausen 22 – 30 gelten die<br />
Festsetzungen des Bebauungsplans unverändert weiter.<br />
Der in Aussicht genommene Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:<br />
- im Nordwesten und Nordosten: vom Grundstück Hausen 14 (Fl.Nr. 995),<br />
- im Südosten: von der Straße Hausen,<br />
- im Südwesten: von den Grundstücken Hausen 22 und 24 (Fl.Nr. 993/4 u. 993/5)<br />
sowie der Parkplatzfläche Fl.Nr. 993/9.<br />
Der am 18.06.2012 vom <strong>Gemeinde</strong>rat gebilligte Entwurf der vorgenannten<br />
Bebauungsplanänderung mit Begründung in der Fassung vom 18.06.2012 liegt<br />
während der Dienststunden in der Zeit vom 12.07. bis 22.08.2012 im Bauamt der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchheim</strong> b. München, Glockenblumenstraße 7 (<strong>Gemeinde</strong>teil <strong>Heimstetten</strong>)<br />
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Interessierte, die sich außerhalb der allgemeinen<br />
Parteiverkehrszeiten (Montag bis Freitag: 08. 00 - 12. 00 Uhr und Montag: 14. 00 - 18. 00 Uhr)<br />
über die Planung informieren oder den Entwurf der Bebauungsplanänderung einsehen<br />
möchten, werden gebeten vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme zu<br />
vereinbaren (Tel. 089 - 90909-87 oder -88). Eingesehen werden können im vorgenannten<br />
Zeitraum auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des<br />
Ingenieurbüros Steger & Partner GmbH vom 01.03.2011, des Landratsamtes München<br />
- Sachgebiet Grünordnung - vom 19.05.2011 und der Industrie- und Handelskammer für<br />
München und Oberbayern vom <strong>28</strong>.04.2011<br />
Während der vorstehenden Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur<br />
Niederschrift vorgebracht werden. Anschrift der <strong>Gemeinde</strong>: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchheim</strong> b.<br />
München- Bauamt-, Münchner Str. 6, 85551 <strong>Kirchheim</strong> b. M.<br />
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb des vorgenannten Zeitraums bei<br />
der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung eingehen, bleiben bei der Beschlussfassung über den<br />
Bebauungsplan unberücksichtigt.<br />
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit<br />
ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der<br />
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />
werden können.<br />
Ansprechpartner im Bauamt der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung:<br />
Herr Rohwer, Tel. 90909-88 und Herr Bauer, Tel. 90 90 9-87,<br />
Hinweis: Der Entwurf der Bebauungsplanänderung kann im vorgenannten Zeitraum von allen<br />
Interessierten auch im Internet auf der gemeindlichen Homepage unter www.kirchheimheimstetten.de<br />
eingesehen werden und im PDF-Format herunter geladen werden.<br />
H. Hilger, Erster Bürgermeister<br />
<strong>Kirchheim</strong>er Mitteilungen Seite 8<br />
Aus dem Rathaus<br />
Aus dem Einwohnermeldeamt:<br />
Am 30.06.2012 waren in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchheim</strong><br />
b. München mit Hauptwohnsitz 12.726<br />
Personen, mit Nebenwohnsitz 840 Personen,<br />
insgesamt gemeldet 13.566 Personen.<br />
Ausländische Mitbürger: 1.306 Personen ,<br />
Geburten Monat Juni: 10 Personen , Sterbefälle<br />
Monat Juni: 5 Personen; Einwohnermeldeamt<br />
E. Richter, Tel. 90909-20<br />
Bitte Hecken und Sträucher<br />
zurückschneiden<br />
Von zahlreichen Grundstücken ragen<br />
Sträucher, Hecken und Bäume in die Geh-<br />
und Radwege, und in die Fahrbahn. Eine<br />
Mitbürgerin, die auf den Rollstuhl angewiesen<br />
ist, hat sich an Zweigen, die in den<br />
Gehweg ragten, die Arme verletzt. Nicht<br />
jeder kann dem Grün ausweichen, bitte<br />
bedenken Sie dies!<br />
Wir bitten Sie, Ihre Anpflanzungen bis zur<br />
Grundstücksgrenze zurück zu schneiden,<br />
so dass der öffentliche Verkehrsbereich<br />
ungehindert benutzt werden kann. Der<br />
Raum über Fahrbahnen und Parkstreifen<br />
muss mindestens 4,50 m, und über Gehwegen<br />
in einer Höhe von mindestens 2,50<br />
m von Bewuchs freigehalten werden. Verkehrszeichen<br />
und Straßennamenschilder<br />
sind von jeglichem Bewuchs freizuhalten! Sie<br />
müssen für den Verkehrsteilnehmer rechtzeitig<br />
erkennbar sein. Straßenleuchten müssen<br />
ebenfalls von Pflanzen freigehalten werden.<br />
Bitte schneiden Sie die eingewachsenen<br />
Kugellampen frei. Die Nummer der Straßenleuchte<br />
muss erkennbar sein, der untere Versorgungsschacht<br />
der Lampe muss jederzeit<br />
frei zugängig sein. Bitte denken Sie auch<br />
an die ungehinderte Zufahrtsmöglichkeit der<br />
Müllabfuhr zu den Mülltonnen.<br />
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.<br />
STEUERTERMIN<br />
Die vierteljährlich erhobenen Raten der<br />
gemeindlichen Grundsteuer - III. Quartal -<br />
sowie der Gewerbesteuer-Vorauszahlung<br />
werden am 15. August 2012 zur Zahlung<br />
fällig. Steuerpflichtige, die keine Einzugsermächtigung<br />
erteilt haben, bitten wir um<br />
fristgerechte Überweisung bzw. Einzahlung<br />
bei der <strong>Gemeinde</strong>kasse. Bei unveränderten<br />
Voraussetzungen gilt für die Grundsteuer<br />
der zuletzt ausgestellte Bescheid.