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28 - Gemeinde Kirchheim-Heimstetten

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B E K A N N T M A C H U N G<br />

über die erneute öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72/<br />

<strong>Kirchheim</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchheim</strong> b. München für das Gebiet „Hausen 16, 16 a, 22<br />

- 30“ gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 u. 3 sowie § 4 a Abs. 3 BauGB<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat am 06.07.2010 beschlossen, für das Gebiet „Hausen 16,<br />

16 a, 22 - 30“ die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72/<strong>Kirchheim</strong> aufzustellen.<br />

Die Bebauungsplanänderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach<br />

§ 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4<br />

Baugesetzbuch aufgestellt. Mit der Erarbeitung des Planentwurfs ist das Architekturbüro<br />

Lutz-Neugebauer & Baumann aus Wörthsee beauftragt worden.<br />

Mit der Aufstellung der Bebauungsplanänderung werden für das im Geltungsbereich<br />

liegende Grundstück im Wesentlichen folgende städtebauliche Ziele verfolgt:<br />

- Änderung der Festsetzungen zur Dachform, Dachneigung und zu den Dachauf-<br />

bauten für Haupt- und Nebengebäude<br />

- Änderung der gestalterischen Festsetzungen<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in der Sitzung am 18.06.2012 beschlossen, den Geltungsbereich<br />

der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72/<strong>Kirchheim</strong> auf das Grundstück Hausen<br />

16/16 a (Fl.Nr. 993) zu reduzieren; für die Grundstücke Hausen 22 – 30 gelten die<br />

Festsetzungen des Bebauungsplans unverändert weiter.<br />

Der in Aussicht genommene Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:<br />

- im Nordwesten und Nordosten: vom Grundstück Hausen 14 (Fl.Nr. 995),<br />

- im Südosten: von der Straße Hausen,<br />

- im Südwesten: von den Grundstücken Hausen 22 und 24 (Fl.Nr. 993/4 u. 993/5)<br />

sowie der Parkplatzfläche Fl.Nr. 993/9.<br />

Der am 18.06.2012 vom <strong>Gemeinde</strong>rat gebilligte Entwurf der vorgenannten<br />

Bebauungsplanänderung mit Begründung in der Fassung vom 18.06.2012 liegt<br />

während der Dienststunden in der Zeit vom 12.07. bis 22.08.2012 im Bauamt der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchheim</strong> b. München, Glockenblumenstraße 7 (<strong>Gemeinde</strong>teil <strong>Heimstetten</strong>)<br />

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Interessierte, die sich außerhalb der allgemeinen<br />

Parteiverkehrszeiten (Montag bis Freitag: 08. 00 - 12. 00 Uhr und Montag: 14. 00 - 18. 00 Uhr)<br />

über die Planung informieren oder den Entwurf der Bebauungsplanänderung einsehen<br />

möchten, werden gebeten vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme zu<br />

vereinbaren (Tel. 089 - 90909-87 oder -88). Eingesehen werden können im vorgenannten<br />

Zeitraum auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des<br />

Ingenieurbüros Steger & Partner GmbH vom 01.03.2011, des Landratsamtes München<br />

- Sachgebiet Grünordnung - vom 19.05.2011 und der Industrie- und Handelskammer für<br />

München und Oberbayern vom <strong>28</strong>.04.2011<br />

Während der vorstehenden Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur<br />

Niederschrift vorgebracht werden. Anschrift der <strong>Gemeinde</strong>: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchheim</strong> b.<br />

München- Bauamt-, Münchner Str. 6, 85551 <strong>Kirchheim</strong> b. M.<br />

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb des vorgenannten Zeitraums bei<br />

der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung eingehen, bleiben bei der Beschlussfassung über den<br />

Bebauungsplan unberücksichtigt.<br />

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit<br />

ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der<br />

Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />

werden können.<br />

Ansprechpartner im Bauamt der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung:<br />

Herr Rohwer, Tel. 90909-88 und Herr Bauer, Tel. 90 90 9-87,<br />

Hinweis: Der Entwurf der Bebauungsplanänderung kann im vorgenannten Zeitraum von allen<br />

Interessierten auch im Internet auf der gemeindlichen Homepage unter www.kirchheimheimstetten.de<br />

eingesehen werden und im PDF-Format herunter geladen werden.<br />

H. Hilger, Erster Bürgermeister<br />

<strong>Kirchheim</strong>er Mitteilungen Seite 8<br />

Aus dem Rathaus<br />

Aus dem Einwohnermeldeamt:<br />

Am 30.06.2012 waren in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchheim</strong><br />

b. München mit Hauptwohnsitz 12.726<br />

Personen, mit Nebenwohnsitz 840 Personen,<br />

insgesamt gemeldet 13.566 Personen.<br />

Ausländische Mitbürger: 1.306 Personen ,<br />

Geburten Monat Juni: 10 Personen , Sterbefälle<br />

Monat Juni: 5 Personen; Einwohnermeldeamt<br />

E. Richter, Tel. 90909-20<br />

Bitte Hecken und Sträucher<br />

zurückschneiden<br />

Von zahlreichen Grundstücken ragen<br />

Sträucher, Hecken und Bäume in die Geh-<br />

und Radwege, und in die Fahrbahn. Eine<br />

Mitbürgerin, die auf den Rollstuhl angewiesen<br />

ist, hat sich an Zweigen, die in den<br />

Gehweg ragten, die Arme verletzt. Nicht<br />

jeder kann dem Grün ausweichen, bitte<br />

bedenken Sie dies!<br />

Wir bitten Sie, Ihre Anpflanzungen bis zur<br />

Grundstücksgrenze zurück zu schneiden,<br />

so dass der öffentliche Verkehrsbereich<br />

ungehindert benutzt werden kann. Der<br />

Raum über Fahrbahnen und Parkstreifen<br />

muss mindestens 4,50 m, und über Gehwegen<br />

in einer Höhe von mindestens 2,50<br />

m von Bewuchs freigehalten werden. Verkehrszeichen<br />

und Straßennamenschilder<br />

sind von jeglichem Bewuchs freizuhalten! Sie<br />

müssen für den Verkehrsteilnehmer rechtzeitig<br />

erkennbar sein. Straßenleuchten müssen<br />

ebenfalls von Pflanzen freigehalten werden.<br />

Bitte schneiden Sie die eingewachsenen<br />

Kugellampen frei. Die Nummer der Straßenleuchte<br />

muss erkennbar sein, der untere Versorgungsschacht<br />

der Lampe muss jederzeit<br />

frei zugängig sein. Bitte denken Sie auch<br />

an die ungehinderte Zufahrtsmöglichkeit der<br />

Müllabfuhr zu den Mülltonnen.<br />

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.<br />

STEUERTERMIN<br />

Die vierteljährlich erhobenen Raten der<br />

gemeindlichen Grundsteuer - III. Quartal -<br />

sowie der Gewerbesteuer-Vorauszahlung<br />

werden am 15. August 2012 zur Zahlung<br />

fällig. Steuerpflichtige, die keine Einzugsermächtigung<br />

erteilt haben, bitten wir um<br />

fristgerechte Überweisung bzw. Einzahlung<br />

bei der <strong>Gemeinde</strong>kasse. Bei unveränderten<br />

Voraussetzungen gilt für die Grundsteuer<br />

der zuletzt ausgestellte Bescheid.

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