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(§12 GastG) bzw. Veranstaltungsanzeige - Kirchheim b. München

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Gesellschaft für Prozessautomatisierung mbH<br />

FormLAB<br />

©<br />

Gemeinde <strong>Kirchheim</strong> b. <strong>München</strong><br />

GASTG-008-DE-FL – Antrag auf Gestattung<br />

Personalien des Antragstellers<br />

Name, Vorname <strong>bzw</strong>. Vertreter und Bezeichnung der juristischen Person oder des nichtrechtsfähigen Vereins<br />

Geburtsname (wenn abweichend)<br />

Anlass (z. B. Volksfest, Sportfest, Parteiversammlung)<br />

an<br />

Antrag<br />

auf Gestattung eines vorübergehenden<br />

Gaststättenbetriebes aus besonderem<br />

Anlass nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz<br />

Geburtsdatum Geburtsort<br />

Staatsangehörigkeit<br />

Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)<br />

Bei Ausländern: Aufenthaltsgenehmigung erteilt durch<br />

Ist ein Strafverfahren anhängig?<br />

Ist ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen<br />

bei einer gewerblichen Tätigkeit anhängig?<br />

Ist ein Gewerbeuntersagungsverfahren nach<br />

§ 35 Gewerbeordnung oder ein Verfahren<br />

wegen Rücknahme oder Widerruf einer<br />

Gewerbeerlaubnis einschließlich Rücknahme<br />

oder Widerruf nach § 15 Gaststättengesetz<br />

anhängig?<br />

Gegenstand der Gestattung<br />

Zeitraum (Datum und Uhrzeit)<br />

Ausschank folgender alkoholischer Getränke<br />

Abgabe folgender zubereiteter Speisen:<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

Bescheinigungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) <strong>bzw</strong>. Gesundheitszeugnisse nach §§ 17 und 18 Bundesseuchengesetz<br />

liegen für alle Personen vor, die Speisen zubereiten und in Verkehr bringen.<br />

Tanzveranstaltungen sind vorgesehen<br />

Musikalische Darbietungen sind vorgesehen<br />

Ferner sind vorgesehen<br />

Verwendung von Mehrweggeschirr<br />

ja nein<br />

ja an Tag/en nein<br />

ja<br />

ja nein<br />

Blatt 1 von 2<br />

Eingangsstempel / Vermerke<br />

Tag/en<br />

nein


Gesellschaft für Prozessautomatisierung mbH<br />

FormLAB<br />

©<br />

Gemeinde <strong>Kirchheim</strong> b. <strong>München</strong><br />

GASTG-008-DE-FL – Antrag auf Gestattung<br />

Räumliche Verhältnisse<br />

Ort (genaue Bezeichnung des Gebäudes <strong>bzw</strong>. Grundstücks, Lage, Anschrift)<br />

Name und Anschrift des Eigentümers des Anwesens<br />

Die Einverständniserklärung des Eigentümers liegt vor.<br />

Anzahl der Sitzplätze<br />

Größe der Räume / Fläche in m²<br />

Festzelt wird errichtet<br />

Anzahl der Damenspül-Toiletten<br />

Anzahl der Herrenspül-Toiletten<br />

Anzahl der Urinale<br />

Schankanlage wird betrieben<br />

Schankanlage vorhanden und abgenommen<br />

Schankanlage wird installiert und vor Inbetriebnahme<br />

vom Sachkundigen abgenommen<br />

Durchlaufkühler<br />

Flaschenausschank<br />

Ist fließendes Wasser eingerichtet?<br />

Ist Gläserspüle mit 2 Becken und<br />

Trinkwasseranschluss eingerichtet?<br />

ja nein<br />

mit<br />

Blatt 2 von 2<br />

Bautechnische Abnahme hierfür<br />

wird gesondert beantragt<br />

Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers<br />

ja<br />

nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

Becken oder lfd. m Rinne<br />

Dem Antragsteller ist bekannt, dass die Gestattung nur erteilt werden kann, wenn die im öffentlichen Interesse<br />

erforderlichen hygienischen, sanitären und sicherheitstechnischen Einrichtungen vorhanden sind und während der<br />

gesamten Dauer des Festes <strong>bzw</strong>. der Veranstaltung in ordnungsgemäßem und jederzeit brauchbarem Zustand unterhalten<br />

werden (z. B. getrennte WC-Anlagen für Damen und Herren, Schankanlagen nur dann betrieben werden dürfen, wenn sie<br />

vorher vom Sachkundigen abgenommen wurden und dieser die ordnungsgemäße Beschaffenheit schriftlich bestätigt hat,<br />

ein Trinkwasseranschluss vorhanden ist und zum Gläserspülen Spüleinrichtungen mit zwei Becken und<br />

Frisch-Trinkwasserversorgung vorhanden sind).<br />

Der Antragsteller versichert, dass er die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen gemacht hat.<br />

Ihm ist bekannt, dass die Gestattung insbesondere dann zurückgenommen werden kann, wenn sie auf unrichtigen Angaben<br />

beruht.


Diese Auflagen sind Bestandteil der erteilten vorübergehenden Gaststättenerlaubnis <strong>bzw</strong>. der <strong>Veranstaltungsanzeige</strong><br />

der Gemeinde <strong>Kirchheim</strong> b. <strong>München</strong> vom<br />

Anlage zur vorübergehenden Gaststättengenehmigung<br />

(<strong>§12</strong> <strong>GastG</strong>) <strong>bzw</strong>. <strong>Veranstaltungsanzeige</strong> (Art. 19 LStVG)<br />

Einschränkung der Suchtgefährdung von Jugendlichen durch den Genuss alkoholischer<br />

Getränke<br />

Der Hauptverwaltungs-, Sozial- und Bildungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.07.2008<br />

beschlossen, die Veranstalter öffentlicher Feste im Rahmen des Genehmigungsverfahrens<br />

zur Einhaltung bestimmter Auflagen zur Kontrolle des Alkoholkonsums zu verpflichten. Das<br />

Ziel dieser Maßnahme ist, die Kontrolle des Alkoholkonsums von Jugendlichen zu verbessern.<br />

Folgende Punkte müssen grundsätzlich immer eingehalten werden:<br />

Für die Dauer der Veranstaltung wird ein/e Jugendschutzbeauftragte/r bestellt, der/die darauf<br />

achtet, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Der/Die Jugendschutzbeauftragte<br />

ist während der Dauer der Veranstaltung Ansprechpartner/in für Gäste, Eltern, Polizei<br />

etc. Aus diesem Grund muss er/sie auch als Jugendschutzbeauftragte/r erkennbar sein.<br />

Name, Anschrift und Telefonnr. des/der Jugendschutzbeauftragten:<br />

Der/Die Jugendschutzbeauftragte muss die Umsetzung der Maßnahmen dokumentieren und<br />

nach Ende der Veranstaltung mit einer/einem Mitarbeiter/in der Gemeinde besprechen.<br />

Ansprechpartner/in der Gemeinde<br />

Katrin-Maria de Laporte, Tel.: 089/9090919,<br />

Christian Freund, Tel.: 089/9090960,<br />

Münchner Str. 6, 85551 <strong>Kirchheim</strong><br />

Folgende weitere Punkte werden vom Veranstalter eingehalten:<br />

� die Jugendschutzbestimmungen werden allen Helfer/innen und Beschäftigten bekannt<br />

gemacht und er sorgt für deren Umsetzung<br />

� Bereits bei der Ankündigung der Veranstaltung wird ein kurzer Hinweis auf die Jugendschutzbestimmungen<br />

aufgenommen.<br />

� Beim Eingang und vor allem am Ausschank wird ein deutlich sichtbarer Hinweis zum<br />

Jugendschutz angebracht.<br />

� Der Verkauf alkoholischer Getränke wird von Erwachsenen angeleitet, die verantwortungsbewusst<br />

handeln.<br />

� Das Ausschankpersonal wird angewiesen junge Besucher/innen zum Vorzeigen des<br />

Ausweises aufzufordern und – falls der notwendige Altersnachweis nicht erbracht wird –<br />

diesen keinen Alkohol zu verkaufen.<br />

Seite 1 von 2 der Anlage


Diese Auflagen sind Bestandteil der erteilten vorübergehenden Gaststättenerlaubnis <strong>bzw</strong>. der <strong>Veranstaltungsanzeige</strong><br />

der Gemeinde <strong>Kirchheim</strong> b. <strong>München</strong> vom<br />

Aus folgenden 7 Punkten hat der Veranstalter mindestens 2 Punkte durch Ankreuzen<br />

auszuwählen und sich zu verpflichten, sie durchzuführen <strong>bzw</strong>. einzuhalten:<br />

(Die kursiv gedruckten Elemente dienen nur als Beispiele und können beliebig verändert werden!)<br />

1. Der/Die Jugendschutzbeauftragte wird angehalten im Namen des Veranstalters<br />

junge Besucher/innen jederzeit aufzufordern, den Altersnachweis zu erbringen.<br />

Kann dieser nicht erbracht werden, werden die alkoholischen Getränke konfisziert<br />

und kostenlos gegen ein nicht-alkoholisches Getränk getauscht.<br />

2. Die Veranstaltenden stellen ein attraktives Angebot alkoholfreier Getränke zur<br />

Verfügung, das günstiger ist als alle alkoholhaltigen Getränke. Der Veranstalter<br />

bemüht sich um Werbung für dieses Angebot.<br />

Bsp: Nicht nur Spezi und Wasser sondern verschiedene Säfte oder ein großes und attraktives Angebot<br />

an Nicht-alkoholischen Cocktails<br />

3. Schon bei der Einlasskontrolle werden die jugendlichen Besucher/innen auf die<br />

Jugendschutzbestimmungen aufmerksam gemacht.<br />

Bsp: Besucher/innen unterschiedlichen Alters bekommen unterschiedliche Armbänder, damit die<br />

Mitarbeiter/innen am Ausschank sofort erkennen können, wer was trinken darf. Die Bänder müssen<br />

so beschaffen sein, dass sie nicht getauscht werden können ohne dabei zerstört zu werden.<br />

4. Die Veranstaltenden unterstützen besonders Besucher/innen, die noch Autofahren<br />

müssen. Diese können den ganzen Abend nicht-alkoholische Getränke umsonst<br />

bekommen!<br />

5. „Alkopops“ u.ä. Angebote werden nicht oder nur sehr teuer verkauft<br />

6. Bei alkoholisierten Jugendlichen unter 18 Jahren wird eine Abholung durch die<br />

Eltern veranlasst.<br />

Zur Herausgabe der persönlichen Daten ist man nur gegenüber der Polizei verpflichtet. Sollte sich<br />

ein Gast weigern, die Telefonnummern der Eltern herauszugeben muss notfalls die Polizei verständigt<br />

werden.<br />

7. ALLE nicht-alkoholischen Getränke sind günstiger als alkoholische Getränke gleicher<br />

Menge.<br />

________________________ ______________________________________<br />

Ort, Datum Name, Vorname <strong>bzw</strong>. Veranstalter<br />

______________________________________<br />

Unterschrift<br />

Seite 2 von 2 der Anlage

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