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Die gute form Tischler gestalten ihr Gesellenstück ... - BBS-Nienburg

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<strong>Die</strong> <strong>gute</strong> <strong>form</strong><br />

<strong>Tischler</strong> <strong>gestalten</strong><br />

<strong>ihr</strong> <strong>Gesellenstück</strong><br />

Innungsausscheidung<br />

Landesausscheidung<br />

Ziele und Wettbewerbsbedingungen<br />

VERBAND DES TISCHLERHANDWERKS<br />

NIEDERSACHSEN / BREMEN


Ziele des Wettbewerbs<br />

1. Der Wettbewerb „<strong>Die</strong> Gute Form“ soll den Stellenwert, den Gestaltung im <strong>Tischler</strong>handwerk<br />

hat, ins Blickfeld rücken und bewusster machen. Er soll als Anstiftung verstanden werden,<br />

sich vermehrt mit Gestaltung auseinander zu setzen.<br />

2. Der Wettbewerb soll die jungen, angehenden <strong>Tischler</strong>/innen anregen, sich ernsthaft Gedanken<br />

zu einer zeitgemäßen Formgebung <strong>ihr</strong>er <strong>Gesellenstück</strong>e zu machen, sie frühzeitig für<br />

gestalterische Fragen motivieren, ihnen klarmachen, dass <strong>ihr</strong> Beruf etwas mit Formgebung<br />

und Gestaltung zu tun hat. Der/die Auszubildenden und sein/<strong>ihr</strong> Lehrmeister (Ausbildungsbetrieb)<br />

werden als verantwortliche Einheit bei der Gestaltfindung angesehen.<br />

3. Mit diesem Wettbewerb sollen die gestalterischen, kreativen Fähigkeiten des <strong>Tischler</strong>handwerks<br />

in der Öffentlichkeit dargestellt werden. <strong>Die</strong>s wird durch Presseberichte, Ausstellung<br />

der Wettbewerbsarbeiten u. ä. geschehen.<br />

Teilnahmeberechtigung<br />

WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />

Am Wettbewerb teilnehmen können alle Auszubildenden, die von einem verbandsangeschlossenen<br />

Innungsbetrieb ausgebildet worden sind und im Jahr 2010 die Gesellenprüfung bestanden<br />

haben.<br />

Teilnahmeberechtigt für den Landeswettbewerb sind ein oder maximal zwei <strong>Gesellenstück</strong>e, die<br />

im Rahmen der Innungsausscheidung am besten abgeschnitten haben.<br />

<strong>Die</strong> Wettbewerbsarbeit ist das GESELLENSTÜCK des Auszubildenden. <strong>Die</strong>ses muss folgende<br />

Bedingungen erfüllen:<br />

1. Das <strong>Gesellenstück</strong> soll <strong>form</strong>al dem heutigen Zeitgeschmack entsprechen, Nachbildungen<br />

vergangener Stilepochen werden nicht zugelassen.<br />

2. Das <strong>Gesellenstück</strong> soll in der Gesellenprüfung mindestens die Note „befriedigend“ erreicht<br />

haben.<br />

Bewertungskriterien<br />

<strong>Die</strong> Bewertung der Wettbewerbsarbeit erfolgt durch eine unabhängige Jury nach folgenden Gesichtspunkten:<br />

1. Idee, Originalität - eigenständige Idee<br />

2. Gestaltungsqualität - <strong>gute</strong>s Design<br />

3. Zeitentsprechung - zeitgemäßer Entwurf<br />

4. Funktionalität - Zweckentsprechung<br />

5. Technische Qualität - funktions- und materialgerechte<br />

Konstruktion

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