Mandanten-Information 2011/2012 - Richard Bosser
Mandanten-Information 2011/2012 - Richard Bosser Mandanten-Information 2011/2012 - Richard Bosser
6. Das Testament bitte immer ohne „Anhang“ Wie es laufen kann, wenn man sein Testament selbst verfasst, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Az.: 31 Wx 161/10). Das nämlich musste das Gericht verwerfen, weil die Erblasserin darin auf eine Liste der von ihr bevorzugten Erben verwies. Diese Liste aber konnte man nicht als Bestandteil des Testaments werten, da nach der Unterschrift keine weiteren Texte oder Textteile sowie Ausführungen in einem Testament möglich sind. * Laut Gesetz muss der gesamte Text selbst von Hand geschrieben und auch eigenhändig unterzeichnet sein. Was nach der Unterschrift kommt, zählt nicht. Auf diese Weise kamen somit die gesetzlichen Erben in den Genuss der Erbschaft, was die Erblasserin so sicherlich nicht gewollt hatte. 7. Unsere Bürozeiten zum Jahreswechsel Letzter Arbeitstag Donnerstag, 23. Dezember 2011 bis 12.00 Uhr. Ab Montag, 02. Januar 2012 können Sie uns wieder zu den bekannten Bürozeiten erreichen: Montag – Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr 8. Hilfe für den Nachbarn e.V. Die Stuttgarter Zeitung engagiert sich seit 1970 für Stuttgarter Bürger, denen es nicht so gut geht. Wenn der eine oder andere sich daran beteiligt, hat er eine gute Idee zur Verwirklichung geholfen. Wenn Sie z. B. jede Woche nur 1,00 EUR dafür verwenden, so werden es in einem Jahr zu Weihnachten 50,00 EUR, die Sie auf das Konto 2226222, BLZ 600 501 01 bei der BW-Bank spenden können. Siehe Anlage 9.1.
9. Anlagen 9.1 HINWEISE ZUM JAHRESWECHSEL 2011/2012 9.2 Prognose für das Jahr 2012 – Verlag der Finanzberater 9.3 Aktien oder Fonds – Stuttgarter AktienBrief 9.4 Zehn Gründe für ….. ein Leben ohne lästigen Ballast 9.5 Merkblatt 11.208 Steuerfahndung – Verhaltensempfehlung für Mandanten
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- Seite 45 und 46: Häufig wenden Arbeitgeber Geld fü
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- Seite 51 und 52: Es ist ein BMF-Schreiben in Vorbere
- Seite 53 und 54: Verbringungsbeleg i.S. der §§ 17a
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- Seite 57 und 58: 2.31 Ordnungsmäßigkeit der Buchf
- Seite 59 und 60: 2.33 Investitionsabzugsbetrag Für
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- Seite 71 und 72: Doch Vorsicht, wer jetzt und in Zuk
- Seite 73 und 74: Die nachfolgende Übersicht gibt ei
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- Seite 77: 4. Checkliste für die Überprüfun
9. Anlagen<br />
9.1 HINWEISE ZUM JAHRESWECHSEL <strong>2011</strong>/<strong>2012</strong><br />
9.2 Prognose für das Jahr <strong>2012</strong> – Verlag der Finanzberater<br />
9.3 Aktien oder Fonds – Stuttgarter AktienBrief<br />
9.4 Zehn Gründe für ….. ein Leben ohne lästigen Ballast<br />
9.5 Merkblatt 11.208 Steuerfahndung – Verhaltensempfehlung für <strong>Mandanten</strong>