Mandanten-Information 2011/2012 - Richard Bosser
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6. Das Testament bitte immer ohne „Anhang“<br />
Wie es laufen kann, wenn man sein Testament selbst verfasst, zeigt ein Urteil<br />
des Oberlandesgerichts München (Az.: 31 Wx 161/10). Das nämlich musste<br />
das Gericht verwerfen, weil die Erblasserin darin auf eine Liste der von ihr<br />
bevorzugten Erben verwies. Diese Liste aber konnte man nicht als Bestandteil<br />
des Testaments werten, da nach der Unterschrift keine weiteren Texte oder<br />
Textteile sowie Ausführungen in einem Testament möglich sind.<br />
* Laut Gesetz muss der gesamte Text selbst von Hand geschrieben und auch<br />
eigenhändig unterzeichnet sein. Was nach der Unterschrift kommt, zählt nicht.<br />
Auf diese Weise kamen somit die gesetzlichen Erben in den Genuss der<br />
Erbschaft, was die Erblasserin so sicherlich nicht gewollt hatte.<br />
7. Unsere Bürozeiten zum Jahreswechsel<br />
Letzter Arbeitstag<br />
Donnerstag, 23. Dezember <strong>2011</strong> bis 12.00 Uhr.<br />
Ab Montag, 02. Januar <strong>2012</strong> können Sie uns wieder zu den bekannten<br />
Bürozeiten erreichen:<br />
Montag – Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr<br />
8. Hilfe für den Nachbarn e.V.<br />
Die Stuttgarter Zeitung engagiert sich seit 1970 für Stuttgarter Bürger, denen<br />
es nicht so gut geht. Wenn der eine oder andere sich daran beteiligt, hat er<br />
eine gute Idee zur Verwirklichung geholfen. Wenn Sie z. B. jede Woche nur<br />
1,00 EUR dafür verwenden, so werden es in einem Jahr zu Weihnachten<br />
50,00 EUR,<br />
die Sie auf das Konto 2226222, BLZ 600 501 01 bei der BW-Bank spenden<br />
können. Siehe Anlage 9.1.