Mandanten-Information 2011/2012 - Richard Bosser
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§ Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
- Definition aktivierungsfähiger Entwicklungskosten<br />
- Ausschüttungssperre<br />
§ Neufassung des Herstellungskostenbegriffs<br />
- Pflicht zur Einbeziehung angemessener Teile produktionsbezogener Gemeinkosten<br />
§ FiFo und LiFo als einzige zulässige Verbrauchsfolgeverfahren nach HGB<br />
§ Zeitwertbilanzierung zu Handelszwecken erworbener Finanzinstrumente beschränkt auf<br />
Kreditinstitute<br />
§ Abschaffung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten für Zölle, Verbrauchsteuern, USt.<br />
§ Aktivierungswahlrecht für Aktivüberhang latenter Steuern<br />
- Übergang zum TemporaryConcept<br />
- Berücksichtigung steuerlicher Verlustvorträge, sofern innerhalb von 5 Jahren nutzbar<br />
- Ausschüttungssperre<br />
- Grundsätzlich saldierter Ausweis aktiver und passiver latenter Steuern mit<br />
wahlweisem Bruttoausweis<br />
c) Änderungen Passiva<br />
§ Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen sind vom gezeichneten Kapital abzusetzen<br />
§ Eingeforderte Einlagen sind als Forderungen zu bilanzieren<br />
§ Offener Abzug eigener Anteile vom gezeichneten Kapital<br />
§ Abschaffung des Sonderpostens mit Rücklageanteil<br />
§ Abschaffung von Aufwandsrückstellungen<br />
§ Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten mit dem notwendigen Erfüllungs-<br />
betrag: Berücksichtigung Kosten und Preisentwicklungen<br />
§ Abzinsung von Rückstellungen mit fristadäquatem durchschnittlichem Marktzins, sofern<br />
Laufzeit > 1 Jahr, Veröffentlichung Zins durch Bundesbank<br />
§ Pensionsrückstellungen können vereinfacht mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz für<br />
15-jährige Restlaufzeit abgezinst werden: Übergangsfrist für Pensionsrückstellungen<br />
bis 2024 möglich<br />
§ Passive latente Steuern<br />
- Gesonderter Ausweis<br />
- Passivierungspflicht bei Passivüberhang unter Berücksichtigung von Verlustvorträgen,<br />
soweit innerhalb von 5 Jahren nutzbar.<br />
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