Mandanten-Information 2011/2012 - Richard Bosser
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Die nachfolgende Übersicht gibt einen Gesamtüberblick über die wesentlichen<br />
Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.<br />
Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor der Aufstellung des Jahresabschlusses die Änderungen<br />
unternehmensindividuell zu prüfen, da mehr Erstellungs- und Ermittlungsaufwand für die<br />
Bilanzpositionen entsteht.<br />
1. Allgemeine Änderungen<br />
§ Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses für Einzelkaufleute (JÜ ≤<br />
EUR 50.000, Umsatz ≤ EUR 500.000)<br />
2. Bilanzierungsänderungen<br />
a) Allgemeine Bilanzierungsänderungen<br />
§ Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit<br />
§ Kodifizierung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im HGB<br />
§ Punktuelles Saldierungsgebot<br />
- Bestimmte Vermögensgegenstände mit Altersversorgungsverpflichtungen in Bilanz<br />
und GuV<br />
- Gesonderter Ausweis eines Aktivüberhangs<br />
- Ausschüttungssperre<br />
§ Wahlrecht zur Bildung von Bewertungseinheiten<br />
§ Einheitliche Währungsumrechnung mit dem Devisenkassamittelkurs<br />
- Durchbrechung des AK-Prinzips, sofern Restlaufzeit < 1 Jahr<br />
§ Wahlrechte beim Übergang zu neuen Ansatz- und Bewertungsvorschriften<br />
(Art. 67 EGHGB)<br />
b) Änderungen Aktiva<br />
§ Abschaffung der Bilanzierungshilfe für Ingangsetzung und Erweiterung<br />
§ Geschäfts- und Firmenwert<br />
- Gesetzliche Fiktion eines Vermögensgegenstands<br />
è Aktivierungsgebot<br />
è Planmäßige Abschreibung über betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer<br />
- Spezielles Wertaufholungsgebot<br />
§ Rechtsformunabhängige außerplanmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen nur bei<br />
voraussichtlich dauernder Wertminderung<br />
- Ausnahme: Finanzanlagen<br />
§ Rechtsformunabhängiges Wertaufholungsgebot<br />
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