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Mandanten-Information 2011/2012 - Richard Bosser

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Die nachfolgende Übersicht gibt einen Gesamtüberblick über die wesentlichen<br />

Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.<br />

Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor der Aufstellung des Jahresabschlusses die Änderungen<br />

unternehmensindividuell zu prüfen, da mehr Erstellungs- und Ermittlungsaufwand für die<br />

Bilanzpositionen entsteht.<br />

1. Allgemeine Änderungen<br />

§ Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses für Einzelkaufleute (JÜ ≤<br />

EUR 50.000, Umsatz ≤ EUR 500.000)<br />

2. Bilanzierungsänderungen<br />

a) Allgemeine Bilanzierungsänderungen<br />

§ Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit<br />

§ Kodifizierung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im HGB<br />

§ Punktuelles Saldierungsgebot<br />

- Bestimmte Vermögensgegenstände mit Altersversorgungsverpflichtungen in Bilanz<br />

und GuV<br />

- Gesonderter Ausweis eines Aktivüberhangs<br />

- Ausschüttungssperre<br />

§ Wahlrecht zur Bildung von Bewertungseinheiten<br />

§ Einheitliche Währungsumrechnung mit dem Devisenkassamittelkurs<br />

- Durchbrechung des AK-Prinzips, sofern Restlaufzeit < 1 Jahr<br />

§ Wahlrechte beim Übergang zu neuen Ansatz- und Bewertungsvorschriften<br />

(Art. 67 EGHGB)<br />

b) Änderungen Aktiva<br />

§ Abschaffung der Bilanzierungshilfe für Ingangsetzung und Erweiterung<br />

§ Geschäfts- und Firmenwert<br />

- Gesetzliche Fiktion eines Vermögensgegenstands<br />

è Aktivierungsgebot<br />

è Planmäßige Abschreibung über betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer<br />

- Spezielles Wertaufholungsgebot<br />

§ Rechtsformunabhängige außerplanmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen nur bei<br />

voraussichtlich dauernder Wertminderung<br />

- Ausnahme: Finanzanlagen<br />

§ Rechtsformunabhängiges Wertaufholungsgebot<br />

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