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Mandanten-Information 2011/2012 - Richard Bosser

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3. INFORMATIONEN RUND UM KAPITALGESELLSCHAFTEN<br />

3.1 Größenklassen für Kapitalgesellschaften<br />

Durch das Bilanzrechtsreformgesetz sind die Schwellenwerte für die Einteilung der<br />

Kapitalgesellschaften in Größenklassen – klein, mittelgroß und groß wie folgt erhöht worden.<br />

Wenn an zwei aufeinanderfolgenden<br />

Abschlussstichtagen<br />

Zuordnung<br />

mindestens zwei der folgenden Merkmale<br />

zutreffen<br />

Umsatz-<br />

erlöse<br />

in Mio. Euro<br />

58<br />

Bilanz-<br />

summe in Mio.<br />

Euro<br />

Arbeit-<br />

nehmer<br />

kleine Kapitalgesellschaft ≤ 9,68 ≤ 4,84 ≤ 50<br />

mittlere Kapitalgesellschaft ≤ 38,5 ≤ 19,25 ≤ 250<br />

große Kapitalgesellschaft > 38,5 > 19,25 > 250<br />

Es ist anhand der Schwellenwerte zu prüfen, ob an zwei aufeinanderfolgenden<br />

Abschlussstichtagen 2 von 3 Schwellenwerte über- oder unterschritten worden sind. Durch die<br />

Finanzmarktkrise haben viele Unternehmen Umsatzeinbrüche, Beschäftigungsabbau und damit<br />

einhergehend oft einen drastischen Rückgang der Bilanzsumme gehabt. Danach sind die<br />

genannten Schwellenkriterien Umsatzerlöse, Bilanzsumme sowie Arbeitnehmer beim<br />

Unternehmen oft wieder angestiegen. Es empfiehlt sich daher, die Schwellenwertprüfung<br />

regelmäßig vorzunehmen.<br />

3.2 Offenlegung des Jahresabschlusses<br />

Durch die Einordnung in eine kleine Kapitalgesellschaft können sich Erleichterungen bei der<br />

Offenlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger ergeben. Bei einer<br />

Einstufung in eine mittelgroße Kapitalgesellschaft ist der Offenlegungsumfang hingegen deutlich<br />

größer. Hier sind Jahresabschluss, Lagebericht und Bestätigungsvermerk offenzulegen.

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