Mandanten-Information 2011/2012 - Richard Bosser
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3. INFORMATIONEN RUND UM KAPITALGESELLSCHAFTEN<br />
3.1 Größenklassen für Kapitalgesellschaften<br />
Durch das Bilanzrechtsreformgesetz sind die Schwellenwerte für die Einteilung der<br />
Kapitalgesellschaften in Größenklassen – klein, mittelgroß und groß wie folgt erhöht worden.<br />
Wenn an zwei aufeinanderfolgenden<br />
Abschlussstichtagen<br />
Zuordnung<br />
mindestens zwei der folgenden Merkmale<br />
zutreffen<br />
Umsatz-<br />
erlöse<br />
in Mio. Euro<br />
58<br />
Bilanz-<br />
summe in Mio.<br />
Euro<br />
Arbeit-<br />
nehmer<br />
kleine Kapitalgesellschaft ≤ 9,68 ≤ 4,84 ≤ 50<br />
mittlere Kapitalgesellschaft ≤ 38,5 ≤ 19,25 ≤ 250<br />
große Kapitalgesellschaft > 38,5 > 19,25 > 250<br />
Es ist anhand der Schwellenwerte zu prüfen, ob an zwei aufeinanderfolgenden<br />
Abschlussstichtagen 2 von 3 Schwellenwerte über- oder unterschritten worden sind. Durch die<br />
Finanzmarktkrise haben viele Unternehmen Umsatzeinbrüche, Beschäftigungsabbau und damit<br />
einhergehend oft einen drastischen Rückgang der Bilanzsumme gehabt. Danach sind die<br />
genannten Schwellenkriterien Umsatzerlöse, Bilanzsumme sowie Arbeitnehmer beim<br />
Unternehmen oft wieder angestiegen. Es empfiehlt sich daher, die Schwellenwertprüfung<br />
regelmäßig vorzunehmen.<br />
3.2 Offenlegung des Jahresabschlusses<br />
Durch die Einordnung in eine kleine Kapitalgesellschaft können sich Erleichterungen bei der<br />
Offenlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger ergeben. Bei einer<br />
Einstufung in eine mittelgroße Kapitalgesellschaft ist der Offenlegungsumfang hingegen deutlich<br />
größer. Hier sind Jahresabschluss, Lagebericht und Bestätigungsvermerk offenzulegen.