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Mandanten-Information 2011/2012 - Richard Bosser

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Begünstigt sind Aufwendungen, sowohl für die laufenden Kosten (z.B. Grundgebühr für den<br />

Internet-Zugang, laufende Gebühren für die Internet-Nutzung, Flatrate), als auch die Kosten der<br />

Einrichtung des Internet-Zugangs.<br />

Aus Vereinfachungsgründen kann der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer erklärten Betrag für die<br />

laufende Internet-Nutzung (Gebühren) mit 25 % pauschal versteuern, soweit der Betrag 50,00<br />

Euro im Monat nicht übersteigt. Erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer erklärt, einen Internet-<br />

Zugang zu besitzen und ihm dafür Aufwendungen in der erklärten Höhe entstehen. Der<br />

Arbeitgeber hat diese Erklärung als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.<br />

Muster für die Gestaltung der Erklärung:<br />

Arbeitgeber:<br />

Erklärung<br />

Zur Pauschalierung der Lohnsteuer für Barzuschüsse zur Internetnutzung<br />

mit 25% nach § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG<br />

(Beleg zum Lohnkonto)<br />

Name der Firma: _____________________________________<br />

Anschrift: _____________________________________<br />

Arbeitnehmer:<br />

Name, Vorname: _____________________________________<br />

Anschrift: _____________________________________<br />

Ich versichere hiermit, dass mir Aufwendungen für die laufende Internetnutzung in Höhe von<br />

______EUR monatlich/jährlich entstehen.<br />

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