Mandanten-Information 2011/2012 - Richard Bosser
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Begünstigt sind Aufwendungen, sowohl für die laufenden Kosten (z.B. Grundgebühr für den<br />
Internet-Zugang, laufende Gebühren für die Internet-Nutzung, Flatrate), als auch die Kosten der<br />
Einrichtung des Internet-Zugangs.<br />
Aus Vereinfachungsgründen kann der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer erklärten Betrag für die<br />
laufende Internet-Nutzung (Gebühren) mit 25 % pauschal versteuern, soweit der Betrag 50,00<br />
Euro im Monat nicht übersteigt. Erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer erklärt, einen Internet-<br />
Zugang zu besitzen und ihm dafür Aufwendungen in der erklärten Höhe entstehen. Der<br />
Arbeitgeber hat diese Erklärung als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.<br />
Muster für die Gestaltung der Erklärung:<br />
Arbeitgeber:<br />
Erklärung<br />
Zur Pauschalierung der Lohnsteuer für Barzuschüsse zur Internetnutzung<br />
mit 25% nach § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG<br />
(Beleg zum Lohnkonto)<br />
Name der Firma: _____________________________________<br />
Anschrift: _____________________________________<br />
Arbeitnehmer:<br />
Name, Vorname: _____________________________________<br />
Anschrift: _____________________________________<br />
Ich versichere hiermit, dass mir Aufwendungen für die laufende Internetnutzung in Höhe von<br />
______EUR monatlich/jährlich entstehen.<br />
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