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Mandanten-Information 2011/2012 - Richard Bosser

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Briefkopf des Arbeitgebers<br />

Gutschein<br />

für: Name des Arbeitnehmers<br />

für Monat : z.B. November <strong>2011</strong><br />

über: Betrag maximal 44 Euro<br />

nur gegen Ware.<br />

einzulösen bei: Tankstelle, Drogerie etc-, ….-Anschrift-<br />

Unterschrift des Arbeitgebers<br />

Gutschein erhalten am:<br />

Unterschrift des Arbeitnehmers<br />

2.2 Überlassung eines Computers an den Arbeitnehmer<br />

Die private Nutzung eines betrieblichen - also im Eigentum des Arbeitgebers verbleibenden -<br />

Computers einschließlich des Zubehörs durch den Arbeitnehmer ist steuerfrei. Die Steuerfreiheit<br />

ist unabhängig von der Höhe und dem Verhältnis von beruflicher und privater Nutzung. Sie gilt<br />

auch für betriebliche Personalcomputer mit Internet-Verbindung in der Wohnung des<br />

Arbeitnehmers.<br />

In diesen Fällen sind auch die vom Arbeitgeber getragenen Verbindungsentgelte für die<br />

Telekommunikation (Grundgebühr und sonstige laufende Kosten) steuerfrei. Arbeitgeber und<br />

Arbeitnehmer vereinbaren schriftlich, dass das betriebliche Gerät nach Ablauf der<br />

voraussichtlichen Nutzungsdauer oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wieder an den<br />

Arbeitgeber zurückzugeben ist.<br />

2.3 Barzuschüsse zur Internetnutzung<br />

Pauschalierungsfähig sind neben der Übereignung eines Computers, Software und technischem<br />

Zubehör auch Barzuschüsse des Arbeitgebers für die Internet-Nutzung des Arbeitnehmers.<br />

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