Mandanten-Information 2011/2012 - Richard Bosser
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Briefkopf des Arbeitgebers<br />
Gutschein<br />
für: Name des Arbeitnehmers<br />
für Monat : z.B. November <strong>2011</strong><br />
über: Betrag maximal 44 Euro<br />
nur gegen Ware.<br />
einzulösen bei: Tankstelle, Drogerie etc-, ….-Anschrift-<br />
Unterschrift des Arbeitgebers<br />
Gutschein erhalten am:<br />
Unterschrift des Arbeitnehmers<br />
2.2 Überlassung eines Computers an den Arbeitnehmer<br />
Die private Nutzung eines betrieblichen - also im Eigentum des Arbeitgebers verbleibenden -<br />
Computers einschließlich des Zubehörs durch den Arbeitnehmer ist steuerfrei. Die Steuerfreiheit<br />
ist unabhängig von der Höhe und dem Verhältnis von beruflicher und privater Nutzung. Sie gilt<br />
auch für betriebliche Personalcomputer mit Internet-Verbindung in der Wohnung des<br />
Arbeitnehmers.<br />
In diesen Fällen sind auch die vom Arbeitgeber getragenen Verbindungsentgelte für die<br />
Telekommunikation (Grundgebühr und sonstige laufende Kosten) steuerfrei. Arbeitgeber und<br />
Arbeitnehmer vereinbaren schriftlich, dass das betriebliche Gerät nach Ablauf der<br />
voraussichtlichen Nutzungsdauer oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wieder an den<br />
Arbeitgeber zurückzugeben ist.<br />
2.3 Barzuschüsse zur Internetnutzung<br />
Pauschalierungsfähig sind neben der Übereignung eines Computers, Software und technischem<br />
Zubehör auch Barzuschüsse des Arbeitgebers für die Internet-Nutzung des Arbeitnehmers.<br />
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