Mandanten-Information 2011/2012 - Richard Bosser
Mandanten-Information 2011/2012 - Richard Bosser
Mandanten-Information 2011/2012 - Richard Bosser
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1.16 Abgeltungsteuer (Verlustberücksichtigung)<br />
Verluste beim Verkauf von Aktien, die nach dem 31. 12. 2008 angeschafft wurden, werden von<br />
den Banken automatisch vorgetragen. Ein Verlustausgleich zwischen den Konten und Depots von<br />
Ehegatten bzw. unterschiedlichen Banken erfolgt nicht. Eine solche Verrechnung kann nur im<br />
Wege der Veranlagung erfolgen. Dazu muss der Anleger unwiderruflich bis zum 15. 12. <strong>2011</strong><br />
eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen. Ein Verlustvortrag durch die Bank entfällt<br />
dadurch. Ungeklärt ist nach wie vor, ob dies auch für etwaige Verluste zwischen dem 15. 12. und<br />
31. 12. des betreffenden Jahres möglich ist.<br />
1.17 Geltendmachung von Altverlusten<br />
Altverluste sind Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, die bis Ende 2008 entstanden<br />
sind. Die Altverluste können, sofern sie nicht zuvor mit Gewinnen aus privaten<br />
Veräußerungsgeschäften ausgeglichen werden, bis zum Ende des Veranlagungszeitraum 2013<br />
von positiven Einkünften aus Kapitalvermögen, allerdings nur mit Gewinnen aus<br />
Wertpapierveräußerungen, nicht mit laufenden Kapitalerträgen (z.B. Dividenden, Zinsen)<br />
verrechnet werden.<br />
Eine Klarstellung ergibt sich aber durch das Jahressteuergesetz 2010 bezüglich der<br />
Verlustverrechnung bei privaten Veräußerungsgeschäften in § 23 Abs. 3 S. 9 EStG. Damit hat der<br />
Gesetzgeber klargestellt, dass die Verluste aus Grundstücksverkäufen und Veräußerungen von<br />
anderen Wirtschaftsgütern, die keine Wertpapiere sind und die ab dem 1.1.2009 entstanden sind,<br />
keine Altverluste sind, die Wertpapiererträge und –gewinne vermindern würden. Somit dürfen<br />
diese nicht mit Gewinnen aus abgeltungssteuerpflichtigen Einnahmen verrechnet werden.<br />
1.18 Verluste bei Veräußerung und Liquidation von Kapitalgesellschaften<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gesellschafter von Kapitalgesellschaften (GmbH,<br />
UG, AG) auf die Anwendung der Abgeltungssteuer verzichten. Dann sind 60 % der Einnahmen<br />
und auch der Werbungskosten steuerlich zu berücksichtigen. Dies lohnt sich immer dann, wenn<br />
(z.B. durch Fremdfinanzierung bei Kauf der Anteile an der Gesellschaft) die Werbungskosten<br />
höher sind als die Einnahmen.<br />
22