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Mandanten-Information 2011/2012 - Richard Bosser

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1.14 Besteuerung der Renten<br />

Aufgrund der nunmehr vorliegenden Identifikationsnummer übermitteln die Renten-<br />

versicherungsträgern die Rentenbezugsmitteilungen für die Jahre 2005 bis 2008 an die<br />

Finanzämter. Bei den Finanzämtern erfolgt ein Abgleich mit den gemeldeten Renten, bei<br />

Abweichungen werden die Rentner angeschrieben und um Überprüfung ihrer Angaben gebeten.<br />

Alle diejenigen, die nur eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. Erwerbs-<br />

minderungsrente, Altersrente, Witwen- oder Witwerrente) beziehen und daneben keine weiteren<br />

Einkünfte – auch keine Betriebsrenten oder Renten aus privaten Versicherungsverträgen – haben,<br />

müssen im Regelfall auch künftig auf ihre Rente keine Steuern zahlen. Bei einer eventuell<br />

geforderten Veranlagung können dann aber auch z.B. die Aufwendungen für Kranken- und<br />

Pflegeversicherung, Spenden, außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten,<br />

Behindertenpauschbetrag) sowie haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden.<br />

1.15 Abgeltungsteuer<br />

Mittlerweile wird die Abgeltungsteuer schon fast drei Jahre erhoben. Die seit 2009 gültige neue<br />

gesetzliche Regelung führt zur Besteuerung aller laufenden Erträge (Zinserträge, Dividenden)<br />

und aller Wertzuwächse (Gewinne aus Veräußerung von Aktien) aus Kapitalvermögen.<br />

Mit der Abgeltungsteuer sollte Vieles einfacher werden, doch das Gegenteil ist der Fall. Nach fast<br />

einem Jahr seit Inkrafttreten hat das Bundesfinanzministerium am 22.12.2009 ein<br />

Anwendungsschreiben veröffentlicht, dass auf 326 (!!!) Randziffern die wichtigsten Zweifelsfragen<br />

behandelt. Selbst dies reichte aber nicht aus und wurde durch BMF-Schreiben vom 16.11.2010<br />

um weitere 8 Randziffern ergänzt.<br />

Es gilt grundsätzlich ein einheitlicher Einkommensteuersatz von 25 % („Abgeltungsteuer“) zzgl.<br />

Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf Kapitalvermögen und private Veräußerungs-<br />

gewinne. Die Gesamtbelastung beträgt somit ca. 28 %, sie wird durch die Banken einbehalten<br />

und an den Fiskus abgeführt. Von dieser Steuer sind auch realisierte Wertzuwächse von<br />

Wertpapier-Investments aller Art erfasst, sofern diese ab dem 01.01.2009 getätigt wurden.<br />

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