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Mandanten-Information 2011/2012 - Richard Bosser

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1.11 Vermietung und Verpachtung - Verbilligte Vermietung<br />

Rechtslage bis inklusive <strong>2011</strong><br />

Bei der verbilligten Vermietung von Wohnraum stellt sich in bestimmten Konstellationen die Frage<br />

des anteiligen oder vollen Werbungskostenabzugs.<br />

Vermietet ein Grundstückseigentümer seine Wohnung sowohl an Angehörige als auch an fremde<br />

Dritte nicht zur ortsüblichen Marktmiete, sind folgende Besonderheiten zu beachten:<br />

Prozentsatz<br />

der tatsächlichen < 56 % 56 % - 75 % > 75 %<br />

zur ortsüblichen Miete<br />

einschließlich der umlage-<br />

fähigen Kosten<br />

Rechtsfolge für den<br />

Werbungskostenabzug anteilige Überschuss- voller<br />

Kürzung der prognose Werbungs-<br />

Werbungs- erforderlich kostenabzug<br />

kosten<br />

Zu der vorstehenden Tabelle sind folgende Anmerkungen zu machen:<br />

Liegt die vereinbarte Miete zwischen 56 % und 75 % der ortsüblichen Miete, ist eine<br />

Überschussprognose aufzustellen. Ergibt sich nach dieser Prognose ein Totalgewinn<br />

über alle Jahre, werden die Werbungskosten ungekürzt berücksichtigt.<br />

Bei negativer Überschussprognose ist der Werbungskostenabzug nur anteilig möglich, wie die<br />

tatsächliche Miete im Verhältnis zu ortsüblichen Marktmiete steht.<br />

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