Mandanten-Information 2011/2012 - Richard Bosser
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1.11 Vermietung und Verpachtung - Verbilligte Vermietung<br />
Rechtslage bis inklusive <strong>2011</strong><br />
Bei der verbilligten Vermietung von Wohnraum stellt sich in bestimmten Konstellationen die Frage<br />
des anteiligen oder vollen Werbungskostenabzugs.<br />
Vermietet ein Grundstückseigentümer seine Wohnung sowohl an Angehörige als auch an fremde<br />
Dritte nicht zur ortsüblichen Marktmiete, sind folgende Besonderheiten zu beachten:<br />
Prozentsatz<br />
der tatsächlichen < 56 % 56 % - 75 % > 75 %<br />
zur ortsüblichen Miete<br />
einschließlich der umlage-<br />
fähigen Kosten<br />
Rechtsfolge für den<br />
Werbungskostenabzug anteilige Überschuss- voller<br />
Kürzung der prognose Werbungs-<br />
Werbungs- erforderlich kostenabzug<br />
kosten<br />
Zu der vorstehenden Tabelle sind folgende Anmerkungen zu machen:<br />
Liegt die vereinbarte Miete zwischen 56 % und 75 % der ortsüblichen Miete, ist eine<br />
Überschussprognose aufzustellen. Ergibt sich nach dieser Prognose ein Totalgewinn<br />
über alle Jahre, werden die Werbungskosten ungekürzt berücksichtigt.<br />
Bei negativer Überschussprognose ist der Werbungskostenabzug nur anteilig möglich, wie die<br />
tatsächliche Miete im Verhältnis zu ortsüblichen Marktmiete steht.<br />
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