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PDF 2 MB - PATRIZIA Immobilien AG

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Folgen verpflichten. <strong>PATRIZIA</strong> kann einer solchen Haftung auf Schadensersatz oder Beseitigung ausgesetzt sein,<br />

wenn von einem Grundstück, das im Eigentum von <strong>PATRIZIA</strong> steht oder stand, Einwirkungen ausgehen, die das<br />

Eigentum Dritter beeinträchtigen. Diese zivilrechtliche Haftung besteht unabhängig von einer behördlichen<br />

Inanspruchnahme nach den Vorschriften des BBodSchG.<br />

REIT-Gesetzgebung<br />

Nach umfassenden Beratungen hat die Initiative Finanzstandort Deutschland (,,IFD‘‘) in einem im Oktober<br />

2005 vorgelegten Arbeitspapier für den Entwurf eines REIT-Gesetzes empfohlen, nach dem Vorbild verschiedener<br />

anderer Staaten, auch in Deutschland die rechtlichen Grundlagen für eine besonderen Bestimmungen<br />

unterliegende börsennotierte <strong>Immobilien</strong>-Aktiengesellschaft, einen sog. Real Estate Investment Trust (,,REIT‘‘),<br />

zu schaffen. Das Arbeitspapier der IFD sieht im Wesentlichen eine Befreiung von der Körperschaft- und<br />

Gewerbesteuer und ausschließlich eine individuelle Besteuerung der an die Aktionäre ausgeschütteten Dividenden<br />

vor. Für die Erlangung des REIT-Status müssen mindestens 75% des Vermögens aus <strong>Immobilien</strong> bestehen<br />

und mindestens 75% der Erträge aus der Vermietung, Verpachtung oder Veräußerung von <strong>Immobilien</strong> erzielt<br />

werden. Nach dem Arbeitspapier der IFD soll ein REIT verpflichtet sein, mindestens 90% seines ausschüttungsfähigen<br />

Gewinns an seine Aktionäre auszuschütten. Ein Gesetzgebungsverfahren ist bisher jedoch nicht<br />

eingeleitet worden.<br />

Für <strong>PATRIZIA</strong> ist die geplante Einführung von REITs derzeit nicht von großer Relevanz, da der Großteil des<br />

Umsatzes von <strong>PATRIZIA</strong> in der Wohnungsprivatisierung im Handel mit <strong>Immobilien</strong> generiert wird. Dennoch<br />

erwartet die Gesellschaft, dass sich bei Einführung der REITs aufgrund zusätzlicher <strong>Immobilien</strong>transaktionen im<br />

Geschäftsbereich Services neue Kundenkreise für ihre Dienstleistungen ergeben.<br />

Gewerberechtliche Rahmenbedingungen<br />

In Deutschland wird die Geschäftstätigkeit von <strong>PATRIZIA</strong> in erster Linie durch die Gewerbeordnung<br />

(,,GewO‘‘), insbesondere § 34c GewO, und die hierzu erlassenen Verordnungen geregelt, insbesondere durch die<br />

Makler- und Bauträgerverordnung (,,MaBV‘‘). Während § 34c GewO die Erlaubnispflicht für einzelne Tätigkeitsbereiche<br />

von <strong>PATRIZIA</strong> vorschreibt, sehen die wichtigsten MaBV-Bestimmungen die Offenlegung bestimmter<br />

Informationen gegenüber den Behörden, die Erfüllung von Aufbewahrungspflichten und eine jährliche Prüfung<br />

der jeweiligen <strong>PATRIZIA</strong> Gesellschaften durch unabhängige Prüfer vor.<br />

Rechtsstreitigkeiten und Verwaltungsverfahren<br />

Nachfolgend sind solche Gerichts- oder Schiedsverfahren beschrieben (einschließlich derjenigen Verfahren,<br />

die nach Kenntnis der Gesellschaft noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten), die im Zeitraum der<br />

mindestens 12 letzten Monate bestanden/abgeschlossen wurden, oder die sich erheblich auf die Finanzlage oder<br />

die Rentabilität der Gesellschaft oder der <strong>PATRIZIA</strong> Gruppe auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben.<br />

In Bezug auf das Objekt Lübeck Eutiner Straße hat die Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung <strong>AG</strong><br />

(,,Klägerin‘‘) das Wohnungsunternehmen Theo Urbach GmbH & Co. KG (,,Beklagte‘‘) vor dem Landgericht<br />

Hamburg verklagt. Die Klägerin begehrt Schadenersatz in Höhe von rund 40,3 Mio. aus einem<br />

Baubetreuungsvertrag. Der <strong>PATRIZIA</strong> Hausverwaltung Nord GmbH, zwischenzeitlich auf die <strong>PATRIZIA</strong><br />

Hausverwaltung Süd GmbH verschmolzen und umfirmiert in <strong>PATRIZIA</strong> <strong>Immobilien</strong>management GmbH, wurde<br />

der Streit verkündet. Nach Einschätzung der Gesellschaft, die sich auf externen Rechtsrat stützt, ist der geltend<br />

gemachte Anspruch unwahrscheinlich.<br />

Im Objekt Hamburg, Wasserturm Sternschanze wurde die Adolf Lupp GmbH & Co. KG mit der Ausführung<br />

der Bauleistungen beauftragt. Die Adolf Lupp GmbH & Co. KG hat zwischenzeitlich mehrere Nachträge<br />

(zusätzliche Vergütungsansprüche für Ergänzungen/Abweichungen vom ursprünglichen Auftrag) in Höhe von<br />

insgesamt 41,1 Mio. angemeldet. Die in diesen Nachträgen geltend gemachten Ansprüche sollen im Rahmen<br />

eines Schiedsverfahrens geklärt werden. Nachdem bislang seitens der Adolf Lupp GmbH & Co. KG keine<br />

dahingehende Schiedsklage eingereicht wurde, befindet sich <strong>PATRIZIA</strong> in der Vorbereitung einer solchen Klage<br />

mit dem Ziel der Feststellung, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen.<br />

Die <strong>PATRIZIA</strong> Grundbesitz GmbH & Co. KG hat im Jahr 1998 eine atypisch stille Beteiligung an der<br />

Wohnungsgesellschaft Olympia mbH an einen konzernfremden Dritten veräußert. Der Veräußerungsvorgang<br />

wurde nach §§ 16, 34 EStG als gewerbesteuerfreier und mit dem halben Steuersatz begünstigter Gewinn<br />

behandelt. Von der Finanzverwaltung wurde die Veräußerung jedoch als laufender und gewerbesteuerpflichtiger<br />

Vorgang eingestuft. Die Finanzverwaltung hat die Frage der Besteuerung des Veräußerungsvorgangs vom<br />

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