PDF 2 MB - PATRIZIA Immobilien AG
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Abgebende Aktionäre Die folgende Übersicht zeigt die Namen der Aktionäre, die im Rahmen des Angebots Aktien der Gesellschaft veräußern werden, die Anzahl der von Ihnen gehaltenen Aktien, sowie die Anzahl der Aktien, die sie im Rahmen dieses Angebots zu veräußern beabsichtigen. Zu weiteren Angaben zur Aktionärsstruktur der Gesellschaft siehe ,,Wesentliche und Abgebende Aktionäre — Aktionärsstruktur (vor und nach Durchführung des Angebots)‘‘. Voraussichtliche Anzahl Anzahl der der zu verkaufenden Voraussichtliche gehaltenen Aktien (ohne Anzahl der Aktionär Aktien Greenshoe) Greenshoe-Aktien First Capital Partner GmbH********************* 37.654.960 11.296.488 2.650.000 Alfred Hoschek ****************************** 2.027.600 608.280 — Dr. Georg Erdmann *************************** 98.920 29.676 — Gerhard Faltermeier *************************** 98.920 29.676 — Martin Lemke******************************** 98.920 29.676 — Markus Scherl ******************************* 98.920 29.676 — Klaus Schmitt******************************** 98.920 29.676 — Jürgen Kolper ******************************** 81.000 24.300 — Eckhard Bolte******************************** 47.600 14.280 — Peter Schatz ********************************* 34.720 10.416 — Werner Gorny******************************** 34.720 10.416 — Klaus Kümmerle ***************************** 24.800 7.440 Gesamt ************************************* 40.400.000 12.120.000 2.650.000 Kriterien der Zuteilung Zwischen der Gesellschaft, den Abgebenden Aktionären und den Joint Bookrunners bestehen vor Beginn des Angebotszeitraums keine Vereinbarungen über das Zuteilungsverfahren. Die Gesellschaft, die Abgebenden Aktionäre und die Joint Bookrunners werden die ,,Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen an Privatanleger‘‘ beachten, die am 7. Juni 2000 von der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen herausgegeben wurden. Die Gesellschaft, die Abgebenden Aktionäre und die Joint Bookrunners werden die Einzelheiten des Zuteilungsverfahrens nach Beendigung des Angebotszeitraums festlegen und nach Maßgabe der Zuteilungsgrundsätze veröffentlichen. Stabilisierungsmaßnahmen, Mehrzuteilungen und Greenshoe-Option Im Zusammenhang mit der Platzierung der angebotenen Aktien handelt die Deutsche Bank als Stabilisierungsmanager und kann Maßnahmen ergreifen, die auf die Stützung des Börsen- oder Marktpreises der Aktien der Gesellschaft abzielen, um einen bestehenden Verkaufsdruck auszugleichen (Stabilisierungsmaßnahmen). Es besteht keine Verpflichtung des Stabilisierungsmanagers, Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher wird nicht garantiert, dass Stabilisierungsmaßnahmen überhaupt durchgeführt werden. Sofern Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen werden, können diese jederzeit ohne vorherige Bekanntgabe beendet werden. Derartige Maßnahmen können ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft im amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse vorgenommen werden und müssen spätestens am dreißigsten Kalendertag nach diesem Zeitpunkt beendet sein (Stabilisierungszeitraum). Diese Maßnahmen können zu einem höheren Börsen- bzw. Marktpreis der Aktien der Gesellschaft führen, als es ohne diese Maßnahmen der Fall wäre. Darüber hinaus kann sich vorübergehend ein Börsen- bzw. Marktpreis auf einem Niveau ergeben, das nicht dauerhaft ist. In Bezug auf mögliche Stabilisierungsmaßnahmen können Anlegern neben den bis zu 19.120.000 zu platzierenden Aktien der Gesellschaft bis zu 2.650.000 Aktien der Gesellschaft im Rahmen der Zuteilung der zu platzierenden Aktien der Gesellschaft zugeteilt werden (sog. Mehrzuteilung). Die zur Vornahme einer möglichen Mehrzuteilung benötigten Aktien der Gesellschaft wurden der Deutsche Bank im Namen der Joint Bookrunners im Wege eines so genannten Wertpapierdarlehens von der First Capital Partner GmbH vorübergehend zur Verfügung gestellt. 30
In diesem Zusammenhang hat der im vorigen Absatz genannte Aktionär den Joint Bookrunners die Option eingeräumt, bis zum dreißigsten Kalendertag nach der Aufnahme der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft bis zu 2.650.000 weitere Aktien der Gesellschaft zum Platzierungspreis (abzüglich vereinbarter Provisionen) zu erwerben (so genannte Greenshoe-Option). Diese Greenshoe-Option kann durch die Deutsche Bank in Übereinstimmung mit den anderen Joint Bookrunners in dem Umfang ausgeübt werden, wie Aktien im Wege der Mehrzuteilung platziert worden sind. Nach Ende des Stabilisierungszeitraums wird innerhalb einer Woche in der Frankfurter Allgemeine Zeitung und unter der Internetadresse der Gesellschaft bekannt gegeben, ob eine Stabilisierungsmaßnahme durchgeführt wurde oder nicht, zu welchem Termin mit der Kursstabilisierung begonnen wurde, zu welchem Termin die letzte Kursstabilisierungsmaßnahme sowie innerhalb welcher Kursspanne die Stabilisierung erfolgte, und zwar letzteres für jeden Termin, zu dem eine Kursstabilisierungsmaßnahme durchgeführt wurde. Die Ausübung der Greenshoe- Option, der Zeitpunkt der Ausübung sowie Zahl und Art der betroffenen Aktien werden ebenfalls unverzüglich in der Weise veröffentlicht, wie sie vorstehend für die Veröffentlichung von Informationen über die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen nach Ende des Stabilisierungszeitraums beschrieben ist. Marktschutzvereinbarung der Gesellschaft/Veräußerungsbeschränkungen (,,Lock-up‘‘) Die Gesellschaft wird sich gegenüber den Joint Bookrunners verpflichten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Joint Bookrunners innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach der Zulassung der Aktien zum Börsenhandel ) keine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital anzukündigen oder durchzuführen; ) der Hauptversammlung der Gesellschaft keine Kapitalerhöhung zur Beschlussfassung vorzuschlagen; und ) weder direkt noch indirekt Aktien der Gesellschaft oder andere Wertpapiere, die in Aktien der Gesellschaft umgewandelt oder dafür eingetauscht werden können oder ein Recht zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft gewähren, anzubieten, zu verpfänden, zuzuteilen, auszugeben, zu verkaufen, sich zu deren Verkauf zu verpflichten, eine Option zu deren Erwerb zu verkaufen, eine Option zu deren Veräußerung zu kaufen, die Wertpapiere anderweitig abzugeben oder zu veräußern, noch Geschäfte (einschließlich Swapgeschäfte) abzuschließen oder durchzuführen, durch die das wirtschaftliche Risiko des Aktienbesitzes ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen wird, unabhängig davon, ob diese Geschäfte durch Lieferung von Anteilen, durch Geldzahlungen oder andere Leistungen zu erfüllen sind. Ausgenommen von den vorstehenden Verpflichtungen werden die Ausgabe von Aktien der Gesellschaft oder von Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft an Führungskräfte oder Mitarbeiter der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen im Rahmen eines zukünftigen Führungskräfte- oder Mitarbeiterbeteiligungsprogramms sein sowie, unter bestimmten Voraussetzungen, die Aktienausgabe im Zusammenhang mit Akquisitionen oder Joint Ventures. Die Abgebenden Aktionäre werden sich gegenüber den Joint Bookrunners verpflichten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Joint Bookrunners innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Übertragung der Aktien ) keine der weiteren von ihnen gehaltenen Aktien der Gesellschaft oder andere Wertpapiere, die in Aktien der Gesellschaft umgewandelt oder dafür eingetauscht werden können, direkt oder indirekt anzubieten, zu verpfänden, zu verkaufen, sich zu deren Verkauf zu verpflichten, eine Option zu deren Erwerb zu verkaufen, eine Option zu deren Veräußerung zu kaufen oder die Wertpapiere in anderer Weise abzugeben oder zu veräußern, ) keine Geschäfte (einschließlich Swapgeschäfte) abzuschließen, durch die das wirtschaftliche Risiko des Aktienbesitzes ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen wird, unabhängig davon, ob diese Geschäfte durch Lieferung von Anteilen oder durch Geldzahlungen oder andere Leistungen zu erfüllen sind; und ) nicht eine Kapitalerhöhung der Gesellschaft zu initiieren, für sie zu stimmen oder in anderer Weise zu unterstützen. Ausgenommen von den vorstehenden Verpflichtungen wird eine Übertragung von Aktien der Gesellschaft an Gesellschaften des jeweils Abgebenden Aktionärs unter Einbeziehung der betreffenden Gesellschaft in die vorstehenden Verpflichtungen sein. 31
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In diesem Zusammenhang hat der im vorigen Absatz genannte Aktionär den Joint Bookrunners die Option<br />
eingeräumt, bis zum dreißigsten Kalendertag nach der Aufnahme der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft<br />
bis zu 2.650.000 weitere Aktien der Gesellschaft zum Platzierungspreis (abzüglich vereinbarter Provisionen)<br />
zu erwerben (so genannte Greenshoe-Option). Diese Greenshoe-Option kann durch die Deutsche Bank in<br />
Übereinstimmung mit den anderen Joint Bookrunners in dem Umfang ausgeübt werden, wie Aktien im Wege der<br />
Mehrzuteilung platziert worden sind.<br />
Nach Ende des Stabilisierungszeitraums wird innerhalb einer Woche in der Frankfurter Allgemeine Zeitung<br />
und unter der Internetadresse der Gesellschaft bekannt gegeben, ob eine Stabilisierungsmaßnahme durchgeführt<br />
wurde oder nicht, zu welchem Termin mit der Kursstabilisierung begonnen wurde, zu welchem Termin die letzte<br />
Kursstabilisierungsmaßnahme sowie innerhalb welcher Kursspanne die Stabilisierung erfolgte, und zwar letzteres<br />
für jeden Termin, zu dem eine Kursstabilisierungsmaßnahme durchgeführt wurde. Die Ausübung der Greenshoe-<br />
Option, der Zeitpunkt der Ausübung sowie Zahl und Art der betroffenen Aktien werden ebenfalls unverzüglich in<br />
der Weise veröffentlicht, wie sie vorstehend für die Veröffentlichung von Informationen über die Durchführung<br />
von Stabilisierungsmaßnahmen nach Ende des Stabilisierungszeitraums beschrieben ist.<br />
Marktschutzvereinbarung der Gesellschaft/Veräußerungsbeschränkungen (,,Lock-up‘‘)<br />
Die Gesellschaft wird sich gegenüber den Joint Bookrunners verpflichten, ohne vorherige schriftliche<br />
Zustimmung der Joint Bookrunners innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach der Zulassung der Aktien<br />
zum Börsenhandel<br />
) keine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital anzukündigen oder durchzuführen;<br />
) der Hauptversammlung der Gesellschaft keine Kapitalerhöhung zur Beschlussfassung vorzuschlagen; und<br />
) weder direkt noch indirekt Aktien der Gesellschaft oder andere Wertpapiere, die in Aktien der<br />
Gesellschaft umgewandelt oder dafür eingetauscht werden können oder ein Recht zum Erwerb von Aktien<br />
der Gesellschaft gewähren, anzubieten, zu verpfänden, zuzuteilen, auszugeben, zu verkaufen, sich zu<br />
deren Verkauf zu verpflichten, eine Option zu deren Erwerb zu verkaufen, eine Option zu deren<br />
Veräußerung zu kaufen, die Wertpapiere anderweitig abzugeben oder zu veräußern, noch Geschäfte<br />
(einschließlich Swapgeschäfte) abzuschließen oder durchzuführen, durch die das wirtschaftliche Risiko<br />
des Aktienbesitzes ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen wird, unabhängig davon, ob diese<br />
Geschäfte durch Lieferung von Anteilen, durch Geldzahlungen oder andere Leistungen zu erfüllen sind.<br />
Ausgenommen von den vorstehenden Verpflichtungen werden die Ausgabe von Aktien der Gesellschaft oder<br />
von Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft an Führungskräfte oder Mitarbeiter der Gesellschaft oder mit ihr<br />
verbundener Unternehmen im Rahmen eines zukünftigen Führungskräfte- oder Mitarbeiterbeteiligungsprogramms<br />
sein sowie, unter bestimmten Voraussetzungen, die Aktienausgabe im Zusammenhang mit<br />
Akquisitionen oder Joint Ventures.<br />
Die Abgebenden Aktionäre werden sich gegenüber den Joint Bookrunners verpflichten, ohne vorherige<br />
schriftliche Zustimmung der Joint Bookrunners innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Übertragung<br />
der Aktien<br />
) keine der weiteren von ihnen gehaltenen Aktien der Gesellschaft oder andere Wertpapiere, die in Aktien<br />
der Gesellschaft umgewandelt oder dafür eingetauscht werden können, direkt oder indirekt anzubieten, zu<br />
verpfänden, zu verkaufen, sich zu deren Verkauf zu verpflichten, eine Option zu deren Erwerb zu<br />
verkaufen, eine Option zu deren Veräußerung zu kaufen oder die Wertpapiere in anderer Weise abzugeben<br />
oder zu veräußern,<br />
) keine Geschäfte (einschließlich Swapgeschäfte) abzuschließen, durch die das wirtschaftliche Risiko des<br />
Aktienbesitzes ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen wird,<br />
unabhängig davon, ob diese Geschäfte durch Lieferung von Anteilen oder durch Geldzahlungen oder andere<br />
Leistungen zu erfüllen sind; und<br />
) nicht eine Kapitalerhöhung der Gesellschaft zu initiieren, für sie zu stimmen oder in anderer Weise zu<br />
unterstützen.<br />
Ausgenommen von den vorstehenden Verpflichtungen wird eine Übertragung von Aktien der Gesellschaft an<br />
Gesellschaften des jeweils Abgebenden Aktionärs unter Einbeziehung der betreffenden Gesellschaft in die<br />
vorstehenden Verpflichtungen sein.<br />
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