PDF 2 MB - PATRIZIA Immobilien AG
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Allgemeine und besondere Angaben über die Aktien<br />
Stimmrecht<br />
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts<br />
bestehen nicht. Es gibt keine unterschiedlichen Stimmrechte für Hauptaktionäre der Gesellschaft.<br />
Gewinnanteilberechtigung<br />
Die angebotenen Aktien sind mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2006 ausgestattet.<br />
Form und Verbriefung der Aktien<br />
Alle Aktien der Gesellschaft wurden und werden nach der derzeit gültigen Satzung der Gesellschaft als auf<br />
den Namen lautende nennwertlose Stückaktien ausgegeben. Das derzeitige Grundkapital der Gesellschaft in<br />
Höhe von 440.400.000,00 wird in einer oder mehreren Globalurkunden ohne Gewinnanteilscheine verbrieft, die<br />
bei der Clearstream Banking <strong>AG</strong>, Frankfurt am Main, hinterlegt werden. Über die aus der von der außerordentlichen<br />
Hauptversammlung voraussichtlich am 27. März 2006 zu beschließenden Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen<br />
stammenden Aktien wird eine weitere Globalurkunde ausgestellt und anschließend bei der Clearstream<br />
Banking <strong>AG</strong> hinterlegt. Die Hinterlegung der Globalurkunde für die neuen Aktien bei der Clearstream Banking<br />
<strong>AG</strong> wird spätestens einen Bankarbeitstag vor Ablauf des Angebotszeitraums erfolgen. Der Anspruch der<br />
Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist gemäß § 5 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen,<br />
soweit dies gesetzlich zulässig und nicht eine Verbriefung nach den Regeln der Wertpapierbörse erforderlich ist,<br />
an der die Aktien zugelassen sind. Ebenso ist der Anspruch des Aktionärs auf Ausgabe von Gewinnanteil- und<br />
Erneuerungsscheinen ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Urkunden über einzelne (Einzelurkunden)<br />
oder mehrere Aktien (Sammelurkunden) auszustellen. Die Form von Aktienurkunden, von Gewinnanteil- und<br />
Erneuerungsscheinen sowie von Schuldverschreibungen und Zins- und Erneuerungsscheinen setzt der Vorstand<br />
fest. Die Aktien der Gesellschaft, die Gegenstand des Angebots sind, sind mit den gleichen Rechten ausgestattet<br />
wie alle anderen Aktien der Gesellschaft und vermitteln keine darüber hinausgehenden Rechte oder Vorteile.<br />
Lieferung und Abrechnung<br />
Die Lieferung der angebotenen Aktien gegen Zahlung des Kaufpreises und der üblichen Effektenprovision<br />
erfolgt voraussichtlich zwei Bankarbeitstage nach Aufnahme der Börsennotierung. Die Aktien werden den<br />
Aktionären als Miteigentumsanteile an der jeweiligen Globalurkunde zur Verfügung gestellt.<br />
Nach Wahl des Anlegers werden die im Rahmen des Angebots erworbenen Aktien entweder dem Depot<br />
eines deutschen Kreditinstituts bei der Clearstream Banking <strong>AG</strong>, Neue Börsenstraße 1, 60457 Frankfurt am Main,<br />
für Rechnung dieses Anlegers oder dem Depot eines Teilnehmers an der Euroclear Bank S.A./N.V., 1, Boulevard<br />
Roi Albert II, 1120 Brüssel, Belgien, als Betreiberin der Euroclear Systems, oder Clearstream Banking S.A.,<br />
L – 2967 Luxemburg, gutgeschrieben.<br />
ISIN/WKN/Common Code/Börsenkürzel<br />
International Securities Identification Number (ISIN) *************************** DE 000PAT1<strong>AG</strong>3<br />
Wertpapierkennnummer (WKN) ******************************************** PAT1<strong>AG</strong><br />
Common Code ********************************************************** 024836843<br />
Börsenkürzel ************************************************************ P1Z<br />
Übertragbarkeit der Aktien<br />
Die Aktien können nach den für auf den Namen lautende Aktien geltenden rechtlichen Vorschriften frei<br />
übertragen werden. Mit Ausnahme der in dem Abschnitt ,,— Marktschutzvereinbarung der Gesellschaft/<br />
Verkaufsbeschränkungen (Lock-up)‘‘ dargestellten Einschränkungen bestehen keine Veräußerungsverbote oder<br />
Einschränkungen im Hinblick auf die Übertragbarkeit der Aktien der Gesellschaft.<br />
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