PDF 2 MB - PATRIZIA Immobilien AG
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ist ein negativer Unterschiedsbetrag ergebniswirksam zu vereinnahmen. Maßgeblich für die Bestimmung des auf<br />
den Konzern entfallenden Reinvermögens ist der am erworbenen Unternehmen gehaltene Kapitalanteil. Grundsätzlich<br />
ist das neubewertete Reinvermögen in voller Höhe anzusetzen. Auf Minderheitsgesellschafter entfallende<br />
Anteile werden gesondert innerhalb des Konzerneigenkapitals ausgewiesen. Übersteigt der auf die<br />
Minderheitengesellschafter entfallende Verlust einer Periode den in der Konzernbilanz auszuweisenden<br />
Minderheitenanteil, so wird dieser gegen die Mehrheitsbeteiligung am Konzerneigenkapital verrechnet.<br />
2.3 Einbeziehung assoziierter Unternehmen mittels der Equity-Methode<br />
Die Equity-Methode wird für die konzernbilanzielle Abbildung von assoziierten Unternehmen angewendet.<br />
Anders als bei der Vollkonsolidierung werden bei der Equity-Methode keine Vermögenswerte und Schulden bzw.<br />
Aufwendungen und Erträge des at-equity bewerteten Unternehmens (anteilig) in den Konzernabschluss übernommen.<br />
Stattdessen wird der Beteiligungsbuchwert entsprechend der Entwicklung des anteiligen Eigenkapitals des<br />
Beteiligungsunternehmens jährlich fortgeschrieben.<br />
Die erstmalige Anwendung der equity-Methode erfolgt ab dem Zeitpunkt, zu dem das Beteiligungsunternehmen<br />
als assoziiertes Unternehmen zu klassifizieren ist. Im Rahmen der Erstkonsolidierung werden die Anschaffungskosten<br />
für die erworbenen Anteile dem auf sie entfallenden Eigenkapital gegenübergestellt. Ein etwaiger<br />
Unterschiedsbetrag wird entsprechend den Regeln zur Vollkonsolidierung auf die Existenz von stillen Reserven<br />
bzw. stillen Lasten untersucht und ein eventuell verbleibender Unterschiedsbetrag als Goodwill behandelt. Im<br />
Rahmen der Folgekonsolidierung wird der Beteiligungsbuchwert um die anteilige Eigenkapitalveränderung beim<br />
assoziierten Unternehmen fortentwickelt.<br />
2.4 Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung<br />
Konzerninterne Salden, Transaktionen, Gewinne und Aufwendungen der im Konzernabschluss mittels der<br />
Vollkonsolidierung einbezogenen Unternehmen werden vollständig eliminiert. Latente Steuern werden auf<br />
zeitliche Differenzen aufgrund der Eliminierung von Gewinnen und Verlusten infolge von Transaktionen<br />
innerhalb des Konzerns gebildet.<br />
Es bestehen nur unbedeutende Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den vollkonsolidierten Konzernunternehmen<br />
und dem assoziierten Unternehmen.<br />
2.5 Währungsumrechnung<br />
Zum Konsolidierungskreis gehören ausschließlich inländische Tochtergesellschaften, so dass keine<br />
Abschlüsse in fremder Währung vorliegen, die umgerechnet werden müssten.<br />
3. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse sind nach einheitlichen Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.<br />
3.1 Software und Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
Software und Betriebs- und Geschäftsausstattung werden im Zeitpunkt des Zugangs mit ihren Anschaffungskosten<br />
angesetzt. Die Folgebewertung sieht die Vornahme von planmäßigen und ggf. außerplanmäßigen<br />
Abschreibungen sowie von Zuschreibungen unter Beachtung des Anschaffungswertprinzips vor (= Bewertung zu<br />
fortgeführten Anschaffungskosten).<br />
Die Anschaffungskosten umfassen die direkt zurechenbaren Erwerbs- und Bereitstellungskosten. Fremdkapitalkosten<br />
werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind.<br />
Die planmäßige Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode. Sie beginnt, sobald der Vermögenswert<br />
verwendet werden kann und endet mit dem Abgang des Vermögenswertes. Der Abschreibungszeitraum orientiert<br />
sich an der erwarteten Nutzungsdauer. Erworbene Software wird über drei- bis fünf Jahre abgeschrieben. Die<br />
Betriebs- und Geschäftsausstattung wird über 3 bis 14 Jahre abgeschrieben.<br />
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