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PDF 2 MB - PATRIZIA Immobilien AG

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ist ein negativer Unterschiedsbetrag ergebniswirksam zu vereinnahmen. Maßgeblich für die Bestimmung des auf<br />

den Konzern entfallenden Reinvermögens ist der am erworbenen Unternehmen gehaltene Kapitalanteil. Grundsätzlich<br />

ist das neubewertete Reinvermögen in voller Höhe anzusetzen. Auf Minderheitsgesellschafter entfallende<br />

Anteile werden gesondert innerhalb des Konzerneigenkapitals ausgewiesen. Übersteigt der auf die<br />

Minderheitengesellschafter entfallende Verlust einer Periode den in der Konzernbilanz auszuweisenden<br />

Minderheitenanteil, so wird dieser gegen die Mehrheitsbeteiligung am Konzerneigenkapital verrechnet.<br />

2.3 Einbeziehung assoziierter Unternehmen mittels der Equity-Methode<br />

Die Equity-Methode wird für die konzernbilanzielle Abbildung von assoziierten Unternehmen angewendet.<br />

Anders als bei der Vollkonsolidierung werden bei der Equity-Methode keine Vermögenswerte und Schulden bzw.<br />

Aufwendungen und Erträge des at-equity bewerteten Unternehmens (anteilig) in den Konzernabschluss übernommen.<br />

Stattdessen wird der Beteiligungsbuchwert entsprechend der Entwicklung des anteiligen Eigenkapitals des<br />

Beteiligungsunternehmens jährlich fortgeschrieben.<br />

Die erstmalige Anwendung der equity-Methode erfolgt ab dem Zeitpunkt, zu dem das Beteiligungsunternehmen<br />

als assoziiertes Unternehmen zu klassifizieren ist. Im Rahmen der Erstkonsolidierung werden die Anschaffungskosten<br />

für die erworbenen Anteile dem auf sie entfallenden Eigenkapital gegenübergestellt. Ein etwaiger<br />

Unterschiedsbetrag wird entsprechend den Regeln zur Vollkonsolidierung auf die Existenz von stillen Reserven<br />

bzw. stillen Lasten untersucht und ein eventuell verbleibender Unterschiedsbetrag als Goodwill behandelt. Im<br />

Rahmen der Folgekonsolidierung wird der Beteiligungsbuchwert um die anteilige Eigenkapitalveränderung beim<br />

assoziierten Unternehmen fortentwickelt.<br />

2.4 Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung<br />

Konzerninterne Salden, Transaktionen, Gewinne und Aufwendungen der im Konzernabschluss mittels der<br />

Vollkonsolidierung einbezogenen Unternehmen werden vollständig eliminiert. Latente Steuern werden auf<br />

zeitliche Differenzen aufgrund der Eliminierung von Gewinnen und Verlusten infolge von Transaktionen<br />

innerhalb des Konzerns gebildet.<br />

Es bestehen nur unbedeutende Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den vollkonsolidierten Konzernunternehmen<br />

und dem assoziierten Unternehmen.<br />

2.5 Währungsumrechnung<br />

Zum Konsolidierungskreis gehören ausschließlich inländische Tochtergesellschaften, so dass keine<br />

Abschlüsse in fremder Währung vorliegen, die umgerechnet werden müssten.<br />

3. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse sind nach einheitlichen Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.<br />

3.1 Software und Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

Software und Betriebs- und Geschäftsausstattung werden im Zeitpunkt des Zugangs mit ihren Anschaffungskosten<br />

angesetzt. Die Folgebewertung sieht die Vornahme von planmäßigen und ggf. außerplanmäßigen<br />

Abschreibungen sowie von Zuschreibungen unter Beachtung des Anschaffungswertprinzips vor (= Bewertung zu<br />

fortgeführten Anschaffungskosten).<br />

Die Anschaffungskosten umfassen die direkt zurechenbaren Erwerbs- und Bereitstellungskosten. Fremdkapitalkosten<br />

werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind.<br />

Die planmäßige Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode. Sie beginnt, sobald der Vermögenswert<br />

verwendet werden kann und endet mit dem Abgang des Vermögenswertes. Der Abschreibungszeitraum orientiert<br />

sich an der erwarteten Nutzungsdauer. Erworbene Software wird über drei- bis fünf Jahre abgeschrieben. Die<br />

Betriebs- und Geschäftsausstattung wird über 3 bis 14 Jahre abgeschrieben.<br />

F-67

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