PDF 2 MB - PATRIZIA Immobilien AG

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Reform des Einkommensteuerrechts Die Regierungskoalition plant für 2008 eine Reform des Einkommensteuerrechts. Die Einzelheiten sind bislang noch unklar. Es ist jedoch mit einer möglicherweise auch kurzfristigeren Änderung der Dividendenbesteuerung sowie der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen zu rechnen. Erbschaft- und Schenkungsteuer Der Übergang von Aktien auf eine andere Person von Todes wegen oder durch Schenkung unterliegt der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer grundsätzlich nur dann, wenn (i) der Erblasser, der Schenker, der Erbe, der Beschenkte oder der sonstige Erwerber zur Zeit des Vermögensüberganges seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte oder sich als deutscher Staatsangehöriger nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten hat, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben, oder (ii) die Aktien beim Erblasser oder Schenker zu einem Betriebsvermögen gehörten, für das in Deutschland eine Betriebsstätte unterhalten wurde oder ein ständiger Vertreter bestellt war, oder (iii) der Erblasser zum Zeitpunkt des Erbfalls oder der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung entweder allein oder zusammen mit anderen ihm nahe stehenden Personen zu mindestens 10% am Grundkapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt war. Besondere Regelungen gelten für bestimmte deutsche Staatsangehörige, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, und für ehemalige deutsche Staatsangehörige. Die wenigen gegenwärtig in Kraft befindlichen deutschen Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen sehen in der Regel vor, dass deutsche Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer nur im Fall (i) und im Fall (ii) erhoben werden kann. Sonstige Steuern Im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten oder der Übertragung der Aktien fällt keine deutsche Kapitalverkehrsteuer, Umsatzsteuer, Stempelsteuer oder ähnliche Steuer an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, dass Unternehmer zu einer Umsatzsteuerpflicht der ansonsten steuerfreien Umsätze optieren. Vermögensteuer wird in Deutschland gegenwärtig nicht erhoben. 116

AKTIENÜBERNAHME Gegenstand und Vereinbarungen zur Aktienübernahme Die Gesellschaft, die Abgebenden Aktionäre und die Joint Bookrunners werden am 17. März 2006 einen Übernahmevertrag über das Angebot und den Verkauf der angebotenen Aktien im Rahmen des Angebots abschließen. Das Angebot umfasst bis zu 7.000.000 von der Gesellschaft angebotene neue Aktien aus der von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft voraussichtlich am 27. März 2006 zu beschließenden und voraussichtlich am vorletzten Tag des Angebotszeitraums in das Handelsregister einzutragenden Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen sowie bis zu 14.770.000 bestehende Aktien aus dem Eigentum der Abgebenden Aktionäre (einschließlich der für Mehrzuteilungen zur Verfügung stehenden insgesamt 2.650.000 bestehenden Aktien aus dem Eigentum der First Capital Partner GmbH). Das Angebot besteht aus einem öffentlichen Angebot der angebotenen Aktien in der Bundesrepublik Deutschland sowie einer internationalen Privatplatzierung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 sowie in den Vereinigten Staaten von Amerika an Qualified Institutional Buyers gemäß Rule 144A nach dem U.S. Securities Act von 1933. Das Angebot beginnt frühestens am 27. März 2006, und endet spätestens am 6. April 2006. Der Angebotszeitraum wird etwa drei Werktage betragen. Die Aktien sind nicht und werden nicht gemäß Section 5 des U.S. Securities Act registriert werden. Außerhalb der Vereinigten Staaten werden die angebotenen Aktien auf der Basis einer Befreiung von der Registrierungspflicht des U.S. Securities Act von 1933, die in Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 vorgesehen ist, angeboten und platziert. Der Platzierungspreis je angebotener Aktie wird von der Gesellschaft, den Abgebenden Aktionären und den Joint Bookrunners mit Hilfe des im Bookbuilding-Verfahren erstellten Orderbuchs frühestens am 30. März 2006, jedoch spätestens am 6. April 2006 festgelegt. Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Anzahl der von jedem der Joint Bookrunners im Rahmen des Angebots zu übernehmenden angebotenen Aktien. Maximale Anzahl zu Joint Bookrunner übernehmender Aktien Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main **************************************** 8.708.000 J.P. Morgan Securities Ltd., 125 London Wall, London ECY2 5AJ Großbritannien ************************************************* 8.708.000 Sal. Oppenheim jr. & Cie. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Unter Sachsenhausen 4, 50667 Köln******************************** 4.354.000 Insgesamt ******************************************************* 21.770.000 Im Übernahmevertrag wird sich die J.P. Morgan für Rechnung der Joint Bookrunners verpflichten, die neuen Aktien zum geringsten Ausgabebetrag zu zeichnen, und die Joint Bookrunners verpflichten sich, sie mit der Maßgabe zu übernehmen, dass die neuen Aktien im Rahmen des Angebots durch die Joint Bookrunners Anlegern angeboten werden. Die Joint Bookrunners werden den Unterschiedsbetrag zwischen dem Platzierungspreis der neuen Aktien und dem Ausgabebetrag (abzüglich vereinbarter Provisionen und Auslagen) an die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Lieferung der neuen Aktien abführen. Die Joint Bookrunners werden sich ferner im Übernahmevertrag verpflichten, eine noch festzulegende Anzahl von bestehenden Aktien von den Angebenden Aktionären zu übernehmen und im Rahmen des Angebots zu verkaufen. Die Joint Bookrunners werden den Platzierungspreis für die bestehenden Aktien (abzüglich vereinbarter Provisionen und Auslagen) zum Zeitpunkt der Lieferung der bestehenden Aktien an die Abgebenden Aktionäre abführen. Provisionen Die Joint Bookrunners werden die angebotenen Aktien zum Platzierungspreis anbieten. Die Gesellschaft und die Abgebenden Aktionäre werden den Joint Bookrunners eine Provision von 2,75% des durch das Angebot erzielten Emissionserlöses, d.h. der Anzahl der tatsächlich verkauften neuen Aktien bzw. bestehenden Aktien (einschließlich der im Wege der Mehrzuteilung zugeteilten Aktien) multipliziert mit dem Platzierungspreis zahlen. Darüber hinaus können die Gesellschaft und die Abgebenden Aktionäre den Joint Bookrunners eine weitere im freien Ermessen der Gesellschaft und der Abgebenden Aktionäre stehende Erfolgsprovision von bis zu 1% des Erlöses aus dem Angebot der neuen Aktien bzw. bestehenden Aktien (einschließlich der im Wege der Mehrzuteilung zugeteilten Aktien) zahlen. 117

AKTIENÜBERNAHME<br />

Gegenstand und Vereinbarungen zur Aktienübernahme<br />

Die Gesellschaft, die Abgebenden Aktionäre und die Joint Bookrunners werden am 17. März 2006 einen<br />

Übernahmevertrag über das Angebot und den Verkauf der angebotenen Aktien im Rahmen des Angebots<br />

abschließen.<br />

Das Angebot umfasst bis zu 7.000.000 von der Gesellschaft angebotene neue Aktien aus der von der<br />

außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft voraussichtlich am 27. März 2006 zu beschließenden und<br />

voraussichtlich am vorletzten Tag des Angebotszeitraums in das Handelsregister einzutragenden Kapitalerhöhung<br />

gegen Bareinlagen sowie bis zu 14.770.000 bestehende Aktien aus dem Eigentum der Abgebenden Aktionäre<br />

(einschließlich der für Mehrzuteilungen zur Verfügung stehenden insgesamt 2.650.000 bestehenden Aktien aus<br />

dem Eigentum der First Capital Partner GmbH). Das Angebot besteht aus einem öffentlichen Angebot der<br />

angebotenen Aktien in der Bundesrepublik Deutschland sowie einer internationalen Privatplatzierung außerhalb<br />

der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 sowie in den<br />

Vereinigten Staaten von Amerika an Qualified Institutional Buyers gemäß Rule 144A nach dem U.S. Securities<br />

Act von 1933. Das Angebot beginnt frühestens am 27. März 2006, und endet spätestens am 6. April 2006. Der<br />

Angebotszeitraum wird etwa drei Werktage betragen. Die Aktien sind nicht und werden nicht gemäß Section 5<br />

des U.S. Securities Act registriert werden. Außerhalb der Vereinigten Staaten werden die angebotenen Aktien auf<br />

der Basis einer Befreiung von der Registrierungspflicht des U.S. Securities Act von 1933, die in Regulation S des<br />

U.S. Securities Act von 1933 vorgesehen ist, angeboten und platziert.<br />

Der Platzierungspreis je angebotener Aktie wird von der Gesellschaft, den Abgebenden Aktionären und den<br />

Joint Bookrunners mit Hilfe des im Bookbuilding-Verfahren erstellten Orderbuchs frühestens am 30. März 2006,<br />

jedoch spätestens am 6. April 2006 festgelegt.<br />

Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Anzahl der von jedem der Joint Bookrunners im Rahmen des<br />

Angebots zu übernehmenden angebotenen Aktien.<br />

Maximale Anzahl zu<br />

Joint Bookrunner übernehmender Aktien<br />

Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Taunusanlage 12,<br />

60325 Frankfurt am Main **************************************** 8.708.000<br />

J.P. Morgan Securities Ltd., 125 London Wall, London ECY2 5AJ<br />

Großbritannien ************************************************* 8.708.000<br />

Sal. Oppenheim jr. & Cie. Kommanditgesellschaft auf Aktien,<br />

Unter Sachsenhausen 4, 50667 Köln******************************** 4.354.000<br />

Insgesamt ******************************************************* 21.770.000<br />

Im Übernahmevertrag wird sich die J.P. Morgan für Rechnung der Joint Bookrunners verpflichten, die neuen<br />

Aktien zum geringsten Ausgabebetrag zu zeichnen, und die Joint Bookrunners verpflichten sich, sie mit der<br />

Maßgabe zu übernehmen, dass die neuen Aktien im Rahmen des Angebots durch die Joint Bookrunners Anlegern<br />

angeboten werden. Die Joint Bookrunners werden den Unterschiedsbetrag zwischen dem Platzierungspreis der<br />

neuen Aktien und dem Ausgabebetrag (abzüglich vereinbarter Provisionen und Auslagen) an die Gesellschaft<br />

zum Zeitpunkt der Lieferung der neuen Aktien abführen. Die Joint Bookrunners werden sich ferner im<br />

Übernahmevertrag verpflichten, eine noch festzulegende Anzahl von bestehenden Aktien von den Angebenden<br />

Aktionären zu übernehmen und im Rahmen des Angebots zu verkaufen. Die Joint Bookrunners werden den<br />

Platzierungspreis für die bestehenden Aktien (abzüglich vereinbarter Provisionen und Auslagen) zum Zeitpunkt<br />

der Lieferung der bestehenden Aktien an die Abgebenden Aktionäre abführen.<br />

Provisionen<br />

Die Joint Bookrunners werden die angebotenen Aktien zum Platzierungspreis anbieten. Die Gesellschaft<br />

und die Abgebenden Aktionäre werden den Joint Bookrunners eine Provision von 2,75% des durch das Angebot<br />

erzielten Emissionserlöses, d.h. der Anzahl der tatsächlich verkauften neuen Aktien bzw. bestehenden Aktien<br />

(einschließlich der im Wege der Mehrzuteilung zugeteilten Aktien) multipliziert mit dem Platzierungspreis<br />

zahlen. Darüber hinaus können die Gesellschaft und die Abgebenden Aktionäre den Joint Bookrunners eine<br />

weitere im freien Ermessen der Gesellschaft und der Abgebenden Aktionäre stehende Erfolgsprovision von bis zu<br />

1% des Erlöses aus dem Angebot der neuen Aktien bzw. bestehenden Aktien (einschließlich der im Wege der<br />

Mehrzuteilung zugeteilten Aktien) zahlen.<br />

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