PDF 2 MB - PATRIZIA Immobilien AG
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Ziffer 5.2 Satz 2 des Kodex (Vorsitz des Aufsichtsratsvorsitzenden in den Ausschüssen, die die<br />
Vorstandsverträge behandeln und die Aufsichtsratssitzung vorbereiten)<br />
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern. Aufgrund der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder<br />
halten die Gremien der Gesellschaft die Bildung von Ausschüssen nicht für sinnvoll. Auf Grund nicht<br />
gebildeter Ausschüsse kann die Gesellschaft der Empfehlung, der Aufsichtsratsvorsitzende solle zugleich<br />
Vorsitzender der Ausschüsse sein, die die Vorstandsverträge behandeln und die Aufsichtsratsitzung vorbereiten,<br />
nicht entsprechen.<br />
Ziffer 5.3 des Kodex (Bildung von Ausschüssen)<br />
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern. Aufgrund der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder<br />
halten die Gremien der Gesellschaft die Bildung von Ausschüssen für nicht sinnvoll.<br />
Aus genannten Gründen kann die Gesellschaft der Empfehlung zur Bildung von Ausschüssen nicht<br />
entsprechen.<br />
Ziffer 5.4.7 Satz 4 und 5 des Kodex (erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrates)<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten keine erfolgsorientierte Vergütung. Die Vergütung des Aufsichtsrates<br />
kann der Satzung der Gesellschaft entnommen werden. Die Gesellschaft hält es nicht für erforderlich, über<br />
die gezahlte Festvergütung hinaus eine erfolgsorientierte Vergütung zu zahlen. Somit entspricht die Gesellschaft<br />
nicht der Empfehlung, eine erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrates festzulegen.<br />
Ziffer 5.4.7 Satz 6 und 7 des Kodex (individualisierter Ausweis der Vergütung des Aufsichtsrates)<br />
Die von der Gesellschaft an die Mitglieder des Aufsichtsrates gezahlten Vergütungen und/oder gewährten<br />
Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen werden nicht<br />
individualisiert, sondern in einer Summe angegeben. Grund dafür ist, dass die Gesellschaft aus<br />
Transparenzgesichtspunkten einen Ausweis der Gesamtvergütung des Aufsichtsrats für ausreichend hält.<br />
Die Gesellschaft entspricht insoweit nicht den Empfehlungen des Kodex.<br />
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