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PDF 2 MB - PATRIZIA Immobilien AG

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anmelden müssen, im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die Frist für die Anmeldung zur<br />

Hauptversammlung wird mit der Einladung veröffentlicht.<br />

Weder das deutsche Recht noch die Satzung der Gesellschaft beschränkt das Recht von nicht in der<br />

Bundesrepublik Deutschland ansässigen oder ausländischen Inhabern von Aktien, die Aktien zu halten oder die<br />

mit ihnen verbundenen Stimmrechte auszuüben.<br />

Nach dem Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts werden unter<br />

anderem die Voraussetzungen für Schadensersatzklagen gegen Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat<br />

reduziert und missbräuchliche Anfechtungsklagen erschwert. Insbesondere werden durch das Gesetz zudem<br />

Erleichterungen für die Organisation von Hauptversammlungen eingeführt. Der Vorsitzende der Hauptversammlung<br />

kann demnach in der Satzung ermächtigt werden, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre in der<br />

Hauptversammlung zeitlich angemessen zu beschränken, und die Gesellschaft kann in der Satzung ermächtigt<br />

werden, den Aktionären Dokumente über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen.<br />

Corporate Governance<br />

Der im Februar 2002 verabschiedete Deutsche Corporate Governance Kodex in der derzeit geltenden<br />

Fassung vom 2. Juni 2005 beinhaltet Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher<br />

börsennotierter Gesellschaften in Bezug auf Aktionäre und Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat,<br />

Transparenz, Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Es besteht keine Pflicht, den Empfehlungen oder<br />

Anregungen des Kodex zu entsprechen. Das deutsche Aktienrecht verpflichtet den Vorstand und Aufsichtsrat<br />

einer börsennotierten Gesellschaft lediglich, jährlich zu erklären, welchen Empfehlungen entsprochen wurde und<br />

wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Diese Erklärung ist den Aktionären<br />

dauerhaft zugänglich zu machen. Von den im Kodex enthaltenen Anregungen kann dagegen ohne Offenlegung<br />

abgewichen werden.<br />

Der Vorstand und der Aufsichtsrat entsprechen den Empfehlungen des Kodex in der aktuellen Fassung mit<br />

folgenden Abweichungen:<br />

Ziffer 3.8 Satz 3 des Kodex (Directors and Officers (,,D&O‘‘)-Versicherung — Selbstbehalt der<br />

Organmitglieder)<br />

Die Gesellschaft hat eine D&O-Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat abgeschlossen, die keinen<br />

Selbstbehalt für die Gremienmitglieder vorsieht. Ein Selbstbehalt hat keine Auswirkungen auf das<br />

Verantwortungsbewusstsein und die Loyalität, mit denen die Gremienmitglieder die ihnen übertragenen Aufgaben<br />

und Funktionen wahrnehmen. Aus diesem Grund wird die <strong>PATRIZIA</strong> <strong>Immobilien</strong> <strong>AG</strong> dieser Empfehlung nicht<br />

entsprechen.<br />

Ziffer 4.2.3 Satz 5 ff. des Kodex (Aktienoptionen und vergleichbare Gestaltungen)<br />

Die Gesellschaft wird den Empfehlungen des Kodex hinsichtlich der Ausgestaltung von Aktienoptionen und<br />

vergleichbarer Gestaltungen nicht entsprechen. Auch Begrenzungsmöglichkeit bei außerordentlichen Entwicklungen<br />

werden nicht vereinbart.<br />

Die Gesamtvergütung des Vorstandes umfasst derzeit neben fixen und variablen Bestandteilen noch keine<br />

Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter.<br />

Auf der Internetseite und anlässlich der Hauptversammlung wird der Aufsichtsratsvorsitzende noch keine<br />

Informationen über die Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstandes und dessen Veränderungen geben.<br />

Sobald die Gesellschaft ein überzeugendes Konzept zur Ausgestaltung eines möglichen<br />

Aktienoptionprogramms und/oder vergleichbarer Gestaltungen erarbeitet und umgesetzt hat, wird sie darüber in<br />

geeigneter Form infomieren.<br />

Ziffer 4.2.4 Satz 2 des Kodex (individualisierter Ausweis der Vergütung des Vorstandes)<br />

Die Gesellschaft wird dem individuellen Ausweis der Vergütung des Vorstands nicht entsprechen. Grund<br />

dafür ist, dass die Gesellschaft aus Transparenzgesichtspunkten einen Ausweis der Gesamtvergütung des<br />

Vorsandes aufgeteilt nach Fixum und erfolgsbezogenen Komponenten im Anhang des Konzernabschlusses für<br />

ausreichend hält.<br />

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