10.02.2013 Aufrufe

PDF 2 MB - PATRIZIA Immobilien AG

PDF 2 MB - PATRIZIA Immobilien AG

PDF 2 MB - PATRIZIA Immobilien AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Verschmelzungswertrelation zwischen beiden Gesellschaften zu ermitteln, also des Umtauschverhältnisses, das<br />

im Falle der Verschmelzung beider Gesellschaften als angemessen anzusehen wäre. Im Gegensatz zu den<br />

Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären ist eine Eingliederung nur dann möglich, wenn die<br />

zukünftige Hauptgesellschaft eine Aktiengesellschaft mit Sitz im Inland ist.<br />

Melde- und Anzeigepflichten für Anteilsbesitz<br />

Mit der Zulassung der Aktien zum Börsenhandel mit amtlicher Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

(siehe ,,Das Angebot — Börsenzulassung und Notierungsaufnahme‘‘) unterliegt die <strong>PATRIZIA</strong> <strong>Immobilien</strong><br />

<strong>AG</strong> als börsennotierte Gesellschaft den Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes über Anzeigepflichten für<br />

Anteilsbesitz. Das Wertpapierhandelsgesetz bestimmt, dass jeder Aktionär, der durch Erwerb, Veräußerung oder<br />

auf sonstige Weise 5%, 10%, 25%, 50% oder 75% der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft<br />

erreicht, über- oder unterschreitet, der entsprechenden Gesellschaft und der BaFin unverzüglich, spätestens<br />

jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen, das Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der genannten<br />

Schwellenwerte sowie die Höhe seines aktuellen Stimmrechtsanteils schriftlich mitzuteilen hat. Die <strong>PATRIZIA</strong><br />

<strong>Immobilien</strong> <strong>AG</strong> muss diese Mitteilung unverzüglich, spätestens jedoch neun Kalendertage nach Zugang der<br />

Mitteilung, in einem überregionalen Börsenpflichtblatt veröffentlichen. In Verbindung mit diesem Erfordernis<br />

enthält das Wertpapierhandelsgesetz verschiedene Regeln, die die Zuordnung des Aktienbesitzes zu der Person<br />

sicherstellen sollen, die tatsächlich die mit den Aktien verbundenen Stimmrechte kontrolliert. Beispielsweise<br />

werden einem Unternehmen Aktien, die einem dritten Unternehmen gehören, zugerechnet, wenn das eine<br />

Unternehmen das andere kontrolliert, ebenso Aktien, die von einem dritten Unternehmen für Rechnung des ersten<br />

oder einem von diesem kontrollierten Unternehmen gehalten werden. Unterbleibt die Mitteilung, ist der Aktionär<br />

für die Dauer des Versäumnisses von der Ausübung der mit diesen Aktien verbundenen Rechte (einschließlich<br />

des Stimmrechts und des Rechts zum Bezug von Dividenden) ausgeschlossen. Außerdem kann bei Nichteinhaltung<br />

der Mitteilungspflicht eine Geldbuße verhängt werden.<br />

Des Weiteren ist nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz jeder, dessen Stimmrechtsanteil 30%<br />

der stimmberechtigten Aktien von der <strong>PATRIZIA</strong> <strong>Immobilien</strong> <strong>AG</strong> erreicht oder übersteigt, verpflichtet, diese<br />

Tatsache, einschließlich des Prozentsatzes seiner Stimmrechte, innerhalb von sieben Kalendertagen in mindestens<br />

einem überregionalen Börsenpflichtblatt oder mittels eines elektronisch betriebenen Informationsverbreitungssystems<br />

für Finanzinformationen zu veröffentlichen und anschließend, sofern keine Befreiung von dieser<br />

Verpflichtung erteilt wurde, ein an alle Inhaber von Stammaktien von der <strong>PATRIZIA</strong> <strong>Immobilien</strong> <strong>AG</strong> gerichtetes<br />

öffentliches Pflichtangebot zu unterbreiten.<br />

101

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!