PDF 2 MB - PATRIZIA Immobilien AG
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einmalige oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder<br />
Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).<br />
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der<br />
Aktionäre auszunehmen.<br />
Bei Aktienausgabe gegen Sacheinlage zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen,<br />
Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates<br />
ferner ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen.<br />
Der Vorstand ist schließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre<br />
auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203<br />
Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe,<br />
dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 203 Absatz 1 i.V.m. 186 Absatz 3 Satz 4 AktG<br />
ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals<br />
nicht übersteigen.<br />
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung<br />
von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die<br />
Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem<br />
Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung<br />
aus dem Genehmigten Kapital anzupassen.<br />
Wandel- und Optionsrechte<br />
Die Gesellschaft hat keine Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen, Options- oder Genussscheine<br />
ausgegeben.<br />
Aktienoptionsprogramm der Gesellschaft<br />
Derzeit besteht bei der Gesellschaft kein Aktienoptionsprogramm für Führungskräfte. Vorstand und<br />
Aufsichtsrat der Gesellschaft beabsichtigen jedoch, nach erfolgtem Börsengang ein marktkonformes Beteiligungsprogramm<br />
für das Management der <strong>PATRIZIA</strong> Gruppe einzuführen.<br />
Vereinbarung über Call-Option<br />
Die First Capital Partner GmbH hat Herrn Werner Gorny, Geschäftsführer der <strong>PATRIZIA</strong><br />
Wohnungsprivatisierung GmbH und Herrn Peter Schatz, Geschäftsführer der <strong>PATRIZIA</strong> <strong>Immobilien</strong>management<br />
GmbH, jeweils ein Recht auf Erwerb von insgesamt 385.200 Aktien der Gesellschaft von ihr eingeräumt (,,Call-<br />
Option‘‘). Die Call-Option kann der Berechtigte ab dem 1. Januar 2008 in einer oder mehreren Tranchen, die<br />
jedoch mindestens 8.000 Aktien der Gesellschaft umfassen müssen, ausüben, jedoch jeweils nur während eines<br />
Zeitraumes von 90 Tagen nach der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft. Die Call-Option<br />
ist spätestens, sofern nicht eine Verlängerung der Ausübungsfrist mit der First Capital Partner GmbH vereinbart<br />
wird, im zehnten Jahr nach Einräumung dieser Call-Option auszuüben, anderenfalls verfällt sie in der noch nicht<br />
ausgeübten Höhe. Die Call-Option verfällt darüber hinaus, wenn das Anstellungsverhältnis zu der Gesellschaft<br />
aufgrund bestimmter Umstände (z.B. Abberufung, Kündigung) endet. Für die Einräumung der Call-Option über<br />
den Erwerb von insgesamt 385.200 Aktien der Gesellschaft bezahlt der Berechtigte an den Veräußerer einen<br />
Optionspreis in Höhe von 40,26 pro Aktie, insgesamt somit 4100.152,00. In dieser Höhe gewährt der Veräußerer<br />
dem Berechtigten ein Darlehen mit einem Zinssatz in Höhe von 5%. Der im Fall der Ausübung der Call-Option<br />
pro Aktie vom Berechtigten an den Veräußerer zu zahlende Kaufpreis beträgt 41,56 wobei der bereits gezahlte<br />
Optionspreis von 40,26 pro Aktie in diesem Falle darauf anzurechnen ist.<br />
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien<br />
In der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. Februar 2006 wurde beschlossen, den<br />
Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates wie folgt zum Erwerb eigener Aktien zu<br />
ermächtigen:<br />
Die Gesellschaft ist ermächtigt, bis zum 22. August 2007 eigene Aktien in Höhe von insgesamt bis zu 10%<br />
des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zu erwerben; die aufgrund dieser Ermächtigung<br />
erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden<br />
oder ihr nach den §§ 71a ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals<br />
übersteigen. Der Handel in eigenen Aktien ist ausgeschlossen.<br />
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