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PDF 2 MB - PATRIZIA Immobilien AG

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einmalige oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder<br />

Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).<br />

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der<br />

Aktionäre auszunehmen.<br />

Bei Aktienausgabe gegen Sacheinlage zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen,<br />

Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates<br />

ferner ermächtigt, das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen.<br />

Der Vorstand ist schließlich mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre<br />

auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203<br />

Absatz 1 und 2, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe,<br />

dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 203 Absatz 1 i.V.m. 186 Absatz 3 Satz 4 AktG<br />

ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals<br />

nicht übersteigen.<br />

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung<br />

von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die<br />

Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem<br />

Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung<br />

aus dem Genehmigten Kapital anzupassen.<br />

Wandel- und Optionsrechte<br />

Die Gesellschaft hat keine Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen, Options- oder Genussscheine<br />

ausgegeben.<br />

Aktienoptionsprogramm der Gesellschaft<br />

Derzeit besteht bei der Gesellschaft kein Aktienoptionsprogramm für Führungskräfte. Vorstand und<br />

Aufsichtsrat der Gesellschaft beabsichtigen jedoch, nach erfolgtem Börsengang ein marktkonformes Beteiligungsprogramm<br />

für das Management der <strong>PATRIZIA</strong> Gruppe einzuführen.<br />

Vereinbarung über Call-Option<br />

Die First Capital Partner GmbH hat Herrn Werner Gorny, Geschäftsführer der <strong>PATRIZIA</strong><br />

Wohnungsprivatisierung GmbH und Herrn Peter Schatz, Geschäftsführer der <strong>PATRIZIA</strong> <strong>Immobilien</strong>management<br />

GmbH, jeweils ein Recht auf Erwerb von insgesamt 385.200 Aktien der Gesellschaft von ihr eingeräumt (,,Call-<br />

Option‘‘). Die Call-Option kann der Berechtigte ab dem 1. Januar 2008 in einer oder mehreren Tranchen, die<br />

jedoch mindestens 8.000 Aktien der Gesellschaft umfassen müssen, ausüben, jedoch jeweils nur während eines<br />

Zeitraumes von 90 Tagen nach der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft. Die Call-Option<br />

ist spätestens, sofern nicht eine Verlängerung der Ausübungsfrist mit der First Capital Partner GmbH vereinbart<br />

wird, im zehnten Jahr nach Einräumung dieser Call-Option auszuüben, anderenfalls verfällt sie in der noch nicht<br />

ausgeübten Höhe. Die Call-Option verfällt darüber hinaus, wenn das Anstellungsverhältnis zu der Gesellschaft<br />

aufgrund bestimmter Umstände (z.B. Abberufung, Kündigung) endet. Für die Einräumung der Call-Option über<br />

den Erwerb von insgesamt 385.200 Aktien der Gesellschaft bezahlt der Berechtigte an den Veräußerer einen<br />

Optionspreis in Höhe von 40,26 pro Aktie, insgesamt somit 4100.152,00. In dieser Höhe gewährt der Veräußerer<br />

dem Berechtigten ein Darlehen mit einem Zinssatz in Höhe von 5%. Der im Fall der Ausübung der Call-Option<br />

pro Aktie vom Berechtigten an den Veräußerer zu zahlende Kaufpreis beträgt 41,56 wobei der bereits gezahlte<br />

Optionspreis von 40,26 pro Aktie in diesem Falle darauf anzurechnen ist.<br />

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien<br />

In der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. Februar 2006 wurde beschlossen, den<br />

Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates wie folgt zum Erwerb eigener Aktien zu<br />

ermächtigen:<br />

Die Gesellschaft ist ermächtigt, bis zum 22. August 2007 eigene Aktien in Höhe von insgesamt bis zu 10%<br />

des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zu erwerben; die aufgrund dieser Ermächtigung<br />

erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden<br />

oder ihr nach den §§ 71a ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals<br />

übersteigen. Der Handel in eigenen Aktien ist ausgeschlossen.<br />

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