Baustoffe 2012 - Eberhard

Baustoffe 2012 - Eberhard Baustoffe 2012 - Eberhard

26.09.2012 Aufrufe

allgemeine lieferbedingungen gesteinskörnung Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie 1. gewährleistung und Haftung Das Lieferwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für die Qualität sind ausschliesslich die in der jeweiligen Norm festgelegten Eigenschaften. Die für die Produkteigenschaften massgebenden Normen sind in der Preisliste den jeweiligen Produkten zugeordnet. Die Produkte werden überwacht und zertifziert, soweit in der Norm gefordert. Im Rahmen dieser Gewährleistung verpflichtet sich das Lieferwerk, rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt, beanstandetes Material kostenlos zu ersetzen, oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn das angelieferte Material der Bestellung entspricht, jedoch für den beabsichtigten Zweck nicht verwendbar ist. Das Lieferwerk haftet nicht für unsachgemässe und ungeeignete Verwendung von auftragskonform geliefertem Material. Bei Verwendung von Kies auf Flachdächern ist jede Haftung des Lieferwerkes für die Beschädigung der Dachhaut ausgeschlossen, ebenso haftet das Lieferwerk nicht für den Verbund mit Bindemitteln, wenn Splitt zur Oberflächenbehandlung verwendet wird. Irgendwelche weitergehende Ansprüche wegen Liefermängel über die obigen Gewährleistungsansprüche hinaus werden ausdrücklich wegbedungen, insbesondere wird jede Haftung für weitergehende direkte oder indirekte Schäden ausgeschlossen. 2. Mengen Für Schüttdichte (t/m³) und Liefermenge (t) sind die Messungen im Werk (nicht auf der Baustelle) verbindlich. In Werken, wo das Material gewogen wird, erfolgt die Umrechnung auf m³ aufgrund der neutral ermittelten Durchschnittswerte für Schüttdichte und Feuchtigkeit. allgemeine Bedingungen Zusätzliche Hinweise offerten Die Gültigkeit von Offerten ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 3 Monate beschränkt. Bestellungen Bestellungen für den Folgetag müssen bis spätestens 15.00 Uhr des Vortages vorgenommen werden. Vorbestellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang. Bei grösseren Betonetappen sind folgende Zeiten für die Bestellung (Arbeitstage im Voraus) einzuhalten: Tagesetappe (m³) Arbeitstage > 80 1 > 150 2 > 250 3 > 350 4 > 450 5 Das Lieferwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über Betonsorte, Betonmenge, Einbauart, Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Telefongespräche mit unserem Dispositionsbüro können zur Qualitätssicherung aufgezeichnet werden. 3. lademenge Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften haben unsere Maschinisten und Chauffeure die Weisung, Fahrzeuge in keinem Fall zu überladen. 4. Zufahrt Das Befahren von Zufahrten und Vorplätzen im Auftrag des Kunden geschieht auf sein Risiko und seine Gefahr. Für allfällige Schäden an nicht lastwagentauglichen Strassen und Plätzen wird jede Haftung abgelehnt. 5. termine Das Lieferwerk ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten und even tuelle Verspätungen frühzeitig zu melden. Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. Das Lieferwerk haftet nicht infolge verspäteter Anlieferung des bestellten Materials. 6. Reklamationen Der Besteller hat das Material bei Übergabe zu prüfen und allfällige Reklamationen unmittelbar nach Ablieferung des Materials anzubringen. 7. Materialuntersuchungen Werden für einen bestimmten Verwendungszweck zusätzliche Untersuchungen im Labor verlangt, so gehen die entsprechenden Kosten, andere Abmachungen vorbehalten, zu Lasten des Auftraggebers. Bern, November 2006 Zuschläge Beton Kleinmengenzuschlag: Es wird eine minimale Produk tionsmenge von 0.5 m³ verrechnet. Winterzuschlag: Ab 1. Dezember bis Ende Februar erfolgt auf alle Beton-/ Mörtelsorten generell ein Zuschlag von CHF 2.00/m³. Für Betontemperaturen > 5 °C braucht es je nach mittlerer Tagestemperatur zusätzliche Aufwendungen und Massnahmen. Für diese wird ein zusätzlicher Zuschlag verlangt. Preis auf Anfrage. Private: Lieferungen an Private nur gegen Barzahlung. Zahlungsbedingungen rein netto innerhalb 30 Tage, danach Verrechnung von 7% Verzugszins. Alle Preisangaben exkl. MWST. Jegliche Verrechnung mit irgendwelchen Gegen ansprüchen ist ausgeschlossen. Im Weiteren gelten ergänzend die «Allgemeinen Lieferbedingungen für Beton und Gesteinskörnung» des Fachverbandes der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie (FSKB). Preisliste 2012 Eberhard Baustoffe | www.eberhard.ch | Verkauf: Telefon 043 211 13 30 | baustoffe@eberhard.ch

eberhard Baustoffe mit Zertifikat, damit Sie als Kunde einwandfreie Produkte verarbeiten können. Wird ein Bauprodukt gemäss technischen Normen hergestellt, so wird angenommen, dass es die Anforderungen an mechanische Festigkeit und Standsicherheit, Umweltschutz und rationellen Energieverbrauch (Aufzählung nicht vollständig) erfüllt. Die bautechnischen Normen werden in der Schweiz durch die schweizerische Normenvereinigung SNV, bei welcher wiederum der SIA und der VSS Mitglied sind, vorgegeben. Da die Schweiz Vollmitglied bei der europäischen Normenvereinigung CEN ist, müssen diese Normen innerhalb einer bestimmten Zeitvorgabe in das schweizerische Normenwerk übernommen werden. Das Bundesgesetz über Bauprodukte (BauPG) und die Verordnung über Bauprodukte (BauPV) sind Bestandteil der bilateralen Verträge mit der EU. Um die Konformität der Produkte nachzuweisen, kommt beim Beton bzw. den Gesteinskörnungen das Prüfverfahren 2+ zur Anwendung. Dies bedeutet, dass die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) durch eine von der schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) anerkannte unabhängige Prüfstelle überwacht wird. In der Schweiz sind es der SÜGB (Schweizerischer Überwachungsverband für Gesteinsbaustoffe), welcher auch die Überprüfung unserer Werke wahrnimmt, sowie die S-Cert AG (Schweizerische Zertifizierungsstelle für Bauprodukte). Diese sind berechtigt, mittels Zertifikaten die normkonforme Herstellung der jeweiligen Bauprodukte zu bestätigen. Ob ein Werk tatsächlich über den ent- sprechenden Nachweis verfügt, können Sie unter www.sugb.ch oder www.s-cert.ch überprüfen. Ist das Werk nicht aufgeführt, ist das Produkt nicht zertifiziert und damit nicht normkonform. Zertifizierte Produkte: Beton SIA 162.051 / eN 206-1 Betonwerk Weiacher Weiach Betonwerk Weiacher Rümlang Betonwerk Ebirec Rümlang Gesteinskörnung für Beton SN 670 102 / eN 12620 Kieswerk Weiacher Weiach BaustoffRecyclingZenter Ebirec Rümlang Gesteinskörnung für Asphalt SN 670 103 / eN 13043 Kieswerk Weiacher Weiach Ungebundene Gemische SN 670 119 / eN 13242 / eN 13258 BaustoffRecyclingZenter Ebirec Rümlang Kieswerk Weiacher Weiach Gesteinskörnung für Gleisschotter SN 670 110 / eN 13450 Kieswerk Weiacher Weiach Gesteinskörnung für Mörtel SN 670 101 / eN 13139 Kieswerk Weiacher Weiach

eberhard <strong>Baustoffe</strong> mit Zertifikat,<br />

damit Sie als Kunde einwandfreie Produkte<br />

verarbeiten können.<br />

Wird ein Bauprodukt gemäss technischen Normen<br />

hergestellt, so wird angenommen, dass es die Anforderungen<br />

an mechanische Festigkeit und Standsicherheit,<br />

Umweltschutz und rationellen Energieverbrauch<br />

(Aufzählung nicht vollständig) erfüllt. Die bautechnischen<br />

Normen werden in der Schweiz durch die schweizerische<br />

Normenvereinigung SNV, bei welcher wiederum<br />

der SIA und der VSS Mitglied sind, vorgegeben.<br />

Da die Schweiz Vollmitglied bei der europäischen Normenvereinigung<br />

CEN ist, müssen diese Normen innerhalb<br />

einer bestimmten Zeitvorgabe in das schweizerische<br />

Normenwerk übernommen werden. Das Bundesgesetz<br />

über Bauprodukte (BauPG) und die Verordnung<br />

über Bauprodukte (BauPV) sind Bestandteil der bilateralen<br />

Verträge mit der EU. Um die Konformität der<br />

Produkte nachzuweisen, kommt beim Beton bzw. den<br />

Gesteinskörnungen das Prüfverfahren 2+ zur Anwendung.<br />

Dies bedeutet, dass die werkseigene Produktionskontrolle<br />

(WPK) durch eine von der schweizerischen<br />

Akkreditierungsstelle (SAS) anerkannte unabhängige<br />

Prüfstelle überwacht wird. In der Schweiz sind es der<br />

SÜGB (Schweizerischer Überwachungsverband für<br />

Gesteinsbaustoffe), welcher auch die Überprüfung<br />

unserer Werke wahrnimmt, sowie die S-Cert AG<br />

(Schweizerische Zertifizierungsstelle für Bauprodukte).<br />

Diese sind berechtigt, mittels Zertifikaten die normkonforme<br />

Herstellung der jeweiligen Bauprodukte<br />

zu bestätigen. Ob ein Werk tatsächlich über den ent-<br />

sprechenden Nachweis verfügt, können Sie unter<br />

www.sugb.ch oder www.s-cert.ch überprüfen.<br />

Ist das Werk nicht aufgeführt, ist das Produkt nicht<br />

zertifiziert und damit nicht normkonform.<br />

Zertifizierte Produkte:<br />

Beton SIA 162.051 / eN 206-1<br />

Betonwerk Weiacher Weiach<br />

Betonwerk Weiacher Rümlang<br />

Betonwerk Ebirec Rümlang<br />

Gesteinskörnung für Beton SN 670 102 / eN 12620<br />

Kieswerk Weiacher Weiach<br />

BaustoffRecyclingZenter Ebirec Rümlang<br />

Gesteinskörnung für Asphalt SN 670 103 / eN 13043<br />

Kieswerk Weiacher Weiach<br />

Ungebundene Gemische<br />

SN 670 119 / eN 13242 / eN 13258<br />

BaustoffRecyclingZenter Ebirec Rümlang<br />

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Gesteinskörnung für Gleisschotter<br />

SN 670 110 / eN 13450<br />

Kieswerk Weiacher Weiach<br />

Gesteinskörnung für Mörtel SN 670 101 / eN 13139<br />

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